Neubau Stadtbahnstrecke Mannheim-Nord

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Transkript:

RNV GmbH Möhlstraße 27 68165 Mannheim Neubau Stadtbahnstrecke Mannheim-Nord Antrag auf Zulassung der 5. Planänderung Teil A Erläuterungs- bericht Mannheim, den 01.06.2015 Aufgestellt: Mailänder Consult GmbH Mathystraße 13 76133 Karlsruhe Tel.: 0721/93280-0

Antrag auf Zulassung der 5. Planänderung Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Planungsänderung... 3 Ausgangssituation... 3 1.1 Barrierefreie Fußgängerrampe, Treppenanlage und Fahrbahn an der Herzogenriedstraße4 1.2 Schalltechnische Belange... 4 1.3 Umwelt... 5 1.4 Betroffenheiten Dritter... 5

Antrag auf Zulassung der 5. Planänderung Seite 3 von 6 1 Planungsänderung Ausgangssituation Im Zuge der Bauausführung ergaben sich im Bereich der Zielstraße / Herzogenriedstraße Änderungen zum Planfeststellungsbeschluss vom 27. November 2012 für den Neubau der Stadtbahnstrecke Mannheim-Nord, der zwischenzeitlich durch Entscheidungen vom 22.07.2013 (1. Planänderung vorgezogene Fällung von Bäumen im Abschnitt Obere Riedstraße bis Korbangel), 17.02.2014 (2. Planänderung Trassierungsänderung an der Oberen Riedstraße Bereich Kleingärten, Errichtung einer Leitungsbrücke sowie veränderte Rückverankerung am Trogbauwerk und Verschiebung des Sozialgebäudes und der B+R-Fläche an der Wendeschleife Waldpforte), 07.08.2014 (4. Planänderung Änderungen der Ausführung der EÜ 4010 und des anschließenden Trogbauwerks) und 28.01.2015 (3. Planänderung Aufweitung der beiden Richtungsgleise an den bereits vorhandenen Gleisanlagen in der Friedrich-Ebert-Straße sowie Einbau einer Vorsortieranlage im Einbindungsbereich Friedrich-Ebert-Straße/Hochuferstraße) geändert wurde. In diesem Antrag zur 5. Planänderung ist die Fußgängerrampe zur barrierefreien Erschließung zwischen Herzogenriedstraße und Boveristraße auf Seite des Studentenwerks / Herzogenriedstraße, die Treppenanlage sowie die Straßenverkehrsanlage der Herzogenriedstraße in stadtauswärtiger Richtung betroffen. Die bisherigen Änderungsverfahren bleiben unberührt. Die Anlagen der Fernwärmeversorgungsleitung, die den Norden Mannheims versorgen, müssen aufgrund von betrieblichen und wartungstechnischen Belangen des Versorgungsträgers MVV-E und unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien zu Mindestabständen von Hochdruckversorgungsleitungen zu jederzeit für Begehung zur Wartung und Begutachtung der Leitung zugänglich sein. Aus diesem Grund hat sich der Vorhabenträger in Abstimmung mit der Stadt Mannheim, der MVV- E Abteilung Gas, Wasser, Fernwärme, MVV-E Abteilung Strom und der DB Netz AG zu einer anderen, jetzt beantragten Bauausführung entschieden. Diese sieht eine parallele Verschiebung der bisherigen Fußgängerrampe, Treppenanlage und Fahrbahn um bis zu ca. 2,50 m vor. Das Rampenbauwerk an sich bleibt in der Ausführung und Dimensionierung identisch zur ursprünglichen Planung erhalten. Die Fahrbahnbreiten in der Herzogenriedstraße können durch die Verschmälerung der bisher vorgesehenen Sperrflächenschraffur und Mittelinsel regelkonform eingehalten werden ohne näher an das Studentenwerk zu rücken. Der südwestliche Fahrbahnrand am Studentenwerk bleibt unverändert. Der nordöstliche Fahrbahnrand der Herzogenriedstraße rückt um ca. 1 Meter vom Gelände der Deutschen Bahn ab. Diese Änderungen werden im Folgenden erläutert:

Antrag auf Zulassung der 5. Planänderung Seite 4 von 6 1.1 Barrierefreie Fußgängerrampe, Treppenanlage und Fahrbahn an der Herzogenriedstraße An der bisher planfestgestellten barrierefreien Fußgängerrampe und den Treppenanlage wird hinsichtlich der Ausführung lediglich die Lage der Anordnung verändert. Die Geometrie sowie die gestalterischen Aspekte bleiben durch die beantragte Änderung unberührt. Es ergeben sich folgende Änderungen gegenüber dem planfestgestellten Zustand: geänderte Lage der Fußgängerrampe: die planfestgestellte Lage der Fußgängerrampe wird um ca. 2,50 m parallel Richtung Herzogenriedstraße verschoben, ohne die bisherigen Abmessungen zu ändern. Damit kann eine Zugänglichkeit an die Fernwärmeleitung gewährleistet werden. geänderte Straßenführung stadtauswärts, im Bereich Fußgängerrampe an der Herzogenriedstraße unter Einhaltung der Regelwerke und Trassierungsparameter: der südwestliche Fahrbahnrand (am Studentenwerk) bleibt unverändert. Der nordöstliche Fahrbahnrand der Herzogenriedstraße rückt um ca. 1 Meter vom Gelände der Deutschen Bahn ab. Durch eine Erneuerung der Fahrbahnmarkierung und der damit verbundenen Reduzierung der Sperrfläche können die Breiten der Fahrspuren beibehalten werden. Anpassung der Fußgängerquerung unter Einhaltung der Regelwerke: die Querungen für die Fußgänger- und Radwegefurten sind den geänderten Vorgaben entsprechend angepasst. Die Querung der Herzogenriedstraße ist analog zur Planfestgestellen Planung möglich. geänderte Planfeststellungsgrenzen durch die Anpassung der Trassierung im Fahrbahnbereich der Herzogenriedstraße stadtauswärts: um die Abwicklung und Trassierung, bedingt durch die Verschiebung der Fußgängerrampe überhaupt ermöglichen zu können, mussten Flächen der Fahrbahn in der Herzogenriedstraße einbezogen werden, die bisher nicht im Planfestgestellen Bereich lagen. 1.2 Schalltechnische Belange Im Hinblick auf die geplanten Maßnahmen der 5. Planänderung wurden schalltechnische Prüfungen durchgeführt. Ein Auszug aus der Stellungnahme: Aufgrund der genannten Verschiebung der Rampe kommt es zu einer Verschiebung des Fahrbahnrandes in Richtung Zielstraße. Der Fahrbahnrand in Richtung der Bebauung südwestlich der Herzogenriedstraße bleibt unverändert. Auf einer Abschnittslänge von etwa 60 m weicht die geplante Straßenführung geringfügig von der bisherigen Straßenführung ab. Da der Fahrbahnrand jedoch unverändert bleibt, handelt es sich im vorliegenden Fall lediglich um eine Ummarkierung. Diese stellt gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinie (VLärmSchR 97) keinen erheblichen baulichen Eingriff dar. Schon aus diesem Grund können sich aus der Ummarkierung in diesem Bereich keine Ansprüche auf Lärmvorsorge gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) ergeben. Unabhängig davon sind durch eine solch geringe Verschiebung der Straßenführung keine spürba-

Antrag auf Zulassung der 5. Planänderung Seite 5 von 6 ren Änderungen der Immissionen an den umliegenden Gebäuden zu erwarten. Auch hinsichtlich der Gesamtverkehrslärmimmissionen sind durch die Ummarkierung keine Auswirkungen auf umliegende schutzwürdige Nutzungen zu erwarten. Die Immissionen sind durch die zahlreichen angrenzenden Verkehrsträger bestimmt. Hierzu zählen die Straßenverkehrswege, die Bahnstrecke 4040 sowie die künftig dort verlaufende Stadtbahn. In dem vorrangig durch diese Verkehrsträger dominierten Gesamtlärmpegel hat die allenfalls minimale Verschiebung der Straßenführung keine feststellbaren Auswirkungen auf die Immissionen an den umliegenden Gebäuden. Die Stellungnahme von Fritz Ingenieure vom 19.02.2015 liegt als Anlage dem Antrag bei. 1.3 Umwelt Von dem Vorhaben sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Im Rahmen der 5. Planänderung ist im Vergleich zum planfestgestellten Zustand eine vergleichsweise geringfügige Verschiebung der Lage der Fußgängerrampe und der zugehörigen Treppenanlage sowie des Fahrbahnverlaufes vorgesehen. Die parallele Verschiebung der Anlage beträgt ca. 2,50 m, die Geometrie sowie die gestalterischen Aspekte bleiben von der beantragten Änderung unberührt. Zusätzliche Flächeninanspruchnahmen, außerhalb der Planfeststellungsgrenzen, erfolgen zur Anpassung der Trassierung im Fahrbahnbereich der Herzogenriedstraße und betreffen derzeit versiegelte Flächen. Die Planänderung führt nicht zu zusätzlichen Flächeninanspruchnahmen von naturschutzfachlich besonders bedeutsamen Bereichen. Flächen mit besonderen Funktionen für die sonstigen Schutzgüter des UVPG (Wasser, Boden, Klima) sind nicht betroffen. Eingriffe in Gehölzbestände sind nicht erforderlich. Aufgrund der Verschiebung und Anpassung der Trassierung im Fahrbahnbereich der Herzogenriedstraße entsteht westlich der Rampe eine begleitende Grünfläche von ca. 73 m². Hinsichtlich der Bau- und Betriebsphase ergeben sich keine Änderungen zum planfestgestellten Zustand. Betroffenheiten von Nutzungen des Gebietes oder der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sind nicht gegeben. Insgesamt führt die Planänderung nicht zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG. Die Stellungnahme von IUS vom 20.05.2015 liegt als Anlage dem Antrag bei. 1.4 Betroffenheiten Dritter MVV-E Gas, Wasser, Fernwärme: DN 600 Fernwärme Freileitung MVV-E Strom: Niederspannungsleitung Die Zustimmungen wurden erteilt.

Antrag auf Zulassung der 5. Planänderung Seite 6 von 6 Sonstige Belange Dritter werden nicht berührt. Zusätzlich wurden im Knotenpunktbereich Ulmenweg/Zielstraße/Herzogenriedstraße Schleppkurven geprüft, um sicherzustellen, dass die Fahrbeziehungen des LKW- bzw. Schwerlastverkehrs durch die Reduzierung der Fahrspurbreiten uneingeschränkt möglich sind. Als Ergebnis kann bestätigt werden, dass dies funktioniert. Aufgestellt im Auftrag der RNV, 01.06.2015 i.v. Christian Müller Mailänder Consult