Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Nahversorgungsmarkt Am Grünen Hag 2

Ähnliche Dokumente
ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg"

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Hinweise zum Bebauungsplan

Schriftliche Festsetzungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -

Textliche Festsetzungen

Anlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis

(STAND 3. ÄNDERUNG UND GRÜNORDNUNGSPLAN)

Bebauungsplan Einzelhandel nördlich Durlacher Allee, westlich A5, Karlsruhe - Rintheim

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

Textliche Festsetzungen

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG BEBAUUNGSPLAN DORFGEMEINSCHAFTSHAUS ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG - TEXTFESTSETZUNGEN -

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München

A n d e r B i e s e l h e i d e

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 9 BauGB

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Mülheimer Straße / Straßburger Straße -

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN BEBAUUNGSPLAN EHEMALIGE HAUPTPOST 2. ÄNDERUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

"Königsbronner Straße-Ost"

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

04 Örtliche Bauvorschriften

1.1 Sondergebiet (SO) ein Bau- und Heimwerkerfachmarkt ( 11 BauNVO)

Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung. Zentrenkonzept VS 2011 Verbindliche Inhalte zur Einzelhandelssteuerung

Baugebiet in Heidmühle

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

APPENBERG II 4. ÄNDERUNG

ENTWURF STAND: Stad Markranstädt Markt Markranstädt. Bearbeitung:

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

d) Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche

TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN GE HERDWIESEN, ERWEITERUNG WEST IN SCHROZBERG 29

Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade

>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung <<

(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung

zum Bebauungsplan IM MÄTTEL II in Kehl-Goldscheuer, Ortsteil Marlen

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen. -Entwurf-

Bebauungsplan "Wolfsbergallee St. Trudpert" Textliche Festsetzungen STADT PFORZHEIM

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

Schriftliche Festsetzungen zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr Bismarckstraße / Viktoriaallee -

ANLAGE 3. Zweckverband Flughafen Hahn. Bebauungsplan. Textliche Festsetzungen V O R E N T W U R F. "Logistikpark Flughafen Frankfurt-Hahn Nord"

Bebauungsplan 1-14, Textliche Festsetzungen Stand: Öffentlichkeitsbeteiligung 2015 Abschrift

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE"

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West. Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde:

Stadt Waren (Müritz) Heilbad

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Seegraben

BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BERLINER PLATZ TEIL 1 1. ÄNDERUNG

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan -Rombachstraße/Vennbahnweg-

Hinweise zum Bebauungsplan

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: S. 1

Teil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn

Bebauungsplan Nr. 79a

Anlage 2. Stadt Soest. Bebauungsplan Nr. 123 C. Ingrid-Kipper-Weg" M. 1:500

Bebauungsplan Nr. 900

Satzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg

Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften:

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 11

PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

Vorhabenbezogener Bebauungsplan NR. 11 (VEP 11) Aldi Weserstraße 17

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

B E B A U U N G S P L A N

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord

Sichern Sie sich ein Stück Lebens- und Wohnkultur im Bebauungsplan Nr. 10 Laikier der Gemeinde

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, HINWEISE UND KENNZEICHNUNGEN

FACHBEREICH STADTPLANUNG

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Obere Wiesen I Neufassung in Laupheim

B-Plan 307 Entwurf neu Textliche Festsetzungen (Stand )

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

V e r o r d n u n g. über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bergedorf 112. Vom...

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/24 1-b Marktstraße - REWE

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau

Gemeinde Pollenfeld. Festsetzungen durch Planzeichen OD-E OD-V. Abbieger. Verkehrsinsel

Bebauungsplan Nr. II/1/ Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße. Satzung. - Textliche Festsetzungen -

Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach

Stadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung "Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S.

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

BESTANDTEILE DES VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLANS

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

STADT WEHR GEMARKUNG WEHR

1.2 Die der Versorgung der allgemeinen Wohngebiete mit Nahwärme dienenden Anlagen sind gemäß 14 Abs. 2 BauNVO ausnahmsweise zulässig.

Planen und Bauen im Grunewald

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1821b. der Landeshauptstadt München

STADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES. Textteil

Bauplanungsrechtliche textliche Festsetzungen

2. Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR ÄNDERUNG

Stadt Nieder-Olm Bebauungsplan Änderung Gewerbegebiet Ingelheimer Straße und Gewerbepark

Transkript:

Stadt Heidelberg, Stadtteil Schlierbach Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nahversorgungsmarkt Am Grünen Hag 2 AZ 61.32.01.02.04 Karlsruhe 02.09.2015

1 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.1 Vorhabenbezogene Festsetzungen ( 12 Abs. 3a BauGB) S Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Änderungen und Ergänzungen des Durchführungsvertrages oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages sind zulässig. 1.2 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m. 11 Abs. 3 BauNVO) S Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Nahversorgungsmarkt sind Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten (s. 3. Hinweise Sortimentsliste) mit Schwerpunkt auf Lebensmitteln zulässig. Die zulässige Gesamtverkaufsfläche ist auf maximal 1.700 m² inklusive jener eines Backshops begrenzt. Auf maximal 10% der Gesamtverkaufsfläche sind auch nicht nahversorgungsrelevante, zentrenrelevante Randsortimenten zulässig. S Zulässig ist eine gastronomische Versorgung einschließlich Außenbewirtschaftung im Zusammenhang mit einem Backshop. 1.3 Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB i.v.m. 18 BauNVO 1.3.1 Grundflächenzahl S Die zeichnerisch festgesetzte Grundflächenzahl darf von 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO abweichend durch nicht überdachte Stellplätze bis auf eine GRZ von 0,95 überschritten werden. 1.3.2 Höhe baulicher Anlagen S Die in der Planzeichnung festgesetzte maximale Höhe der Oberkante des Nahversorgungsmarktes darf durch Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien um bis zu 1,5 m und im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften durch eine Werbeanlage auf dem Vordach an der West-Fassade um weniger als 1,5 m überschritten werden. S Freistehende Fahnenmasten sind zulässig bis zu einer Höhe von max. 8,0 m über Gelände.

2 1.4 Überbaubare Grundstücksfläche und Bauweise ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.v.m. 22, 23 BauNVO) S Die zeichnerisch festgesetzte nördliche Baugrenze darf von einer Fluchttreppe mit einer maximalen Breite von 2 m und einer maximalen Länge von 5 m überschritten werden, wenn von der östlichen Geltungsbereichsgrenze ein Abstand von mindestens 10 m eingehalten ist. S Die östliche Baugrenze darf von untergeordneten Bauteilen zur Fassadenbegrünung mit einer maximalen Einzelbreite von 5 m um maximal 0,5 m überschritten werden. 1.5 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen ( 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.v.m. 12 und 14 BauNVO) S In den Flächen für Stellplätze sind oberirdische KFZ-Stellplätze und deren Zufahrten nur ohne Überdachung zulässig. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ist eine Tiefgarage zulässig. S In den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind nur die im Bebauungsplan zeichnerisch festgesetzten Nebenanlagen zulässig. Darüber hinaus sind freistehende Werbeanlagen wie in den örtlichen Bauvorschriften geregelt auch außerhalb dieser Flächen zulässig. 1.6 Vorkehrungen zum Schutz vor Lärm ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) S In der Planzeichnung sind Fassadenseiten festgesetzt, für die Vorkehrungen zum Schutz vor Lärm (Lärmpegelbereiche LPB IV bis VI) erforderlich sind. S Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden sind die Außenbauteile der Aufenthaltsräume mindestens gemäß den Anforderungen der in der Planzeichnung festgesetzten Lärmpegelbereiche nach der DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise' vom November 1989 entsprechend nachfolgender Tabelle auszubilden. Die erforderlichen Schalldämmmaße sind in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Genehmigungsverfahren auf Basis der DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau- Anforderungen und Nachweise' vom November 1989 nachzuweisen.

3 Lärmpegelbereiche, 'Maßgeblicher Außenlärmpegel' und erforderliches Gesamtschalldämm-Maß der Außenbauteile nach DIN 4109 vom November 1989, Tabelle 8, anzuwenden in Verbindung mit Tabelle 9 (erforderliches Schalldämmaß in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße) (erschienen im Beuth-Verlag) Lärmpeg elbereich maßgeblicher Außenlärmpegel erf.r w,res des Außenbauteils in db Wohn- und Schlafraum in Wohnungen und Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches [db] Büroraum und ähnliches [db] IV 66 bis 70 40 35 V 71 bis 75 45 40 VI 76 bis 80 50 45 S Im Plangebiet ist an Aufenthaltsräumen des Gebäudes, die an der Bahnstrecke anliegen, die Belüftung zu sichern, und zwar: < durch die Verwendung fensterunabhängiger schallgedämmter Lüftungseinrichtungen oder gleichwertiger Maßnahmen bautechnischer Art, die eine ausreichende Belüftung sicherstellen, < durch Anordnung der Fenster an einer schallabgewandten Fassade oder < durch eine geeignete Eigenabschirmung der Fenster. S Hiervon kann nach 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wird, dass geringere Lärmpegelbereiche an den Fassaden vorliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden. 1.7 Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ( 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 1.7.1 Unzulässige Dachflächenmaterialien S Dachflächen und Dachinstallationen aus unbeschichteten Kupfer-, Blei- oder Zinkeindeckungen sind unzulässig. 1.8 Anpflanzen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ( 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) S An den zeichnerisch festgesetzten Baumstandorten sind standortgerechte heimische Laubbäume mittlerer Größe, bahnseitig großkronige standortge-

4 rechte heimische Laubbäume anzupflanzen. Geringfügige Standortabweichungen von den festgesetzten Baumstandorten sind zulässig. S Je Baumstandort ist ein mindestens 16 m³ großer durchwurzelbarer Raum sicherzustellen. Als Bäume sind Traubeneichen (Quercus petraea) anzupflanzen. Qualität der Bäume: Hochstamm, Stammumfang in einem Meter Höhe mindestens 18 20 cm, 3x verpflanzt mit Ballen. S An der östlichen Gebäudefassade sind gegenüber bestehender Wohnhäusern Fassadenbegrünungselemente anzubringen und mit Waldreben (Clematis), Wildem Wein (Parthenocissus) oder Geißblatt (Lonicera) zu beranken. Der horizontale Abstand der Fassadenbegrünungselemente untereinander darf nicht mehr als 3 m betragen. S Entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereiches ist eine durchgehende Hecke anzupflanzen oder zu erhalten. Auf den restlichen Teilen der Fläche PG1 ist eine Begrünung durch Ansaat von Landschaftsrasen mit krautreichem Regiosaatgut anzulegen, soweit sie nicht für einen notwendigen Fluchtweg oder für die Fassadenbegrünung benötigt wird. S Flachdächer - ausgenommen solche von abgesetzten Flachdächern wie Anlieferung und Eingangsbereich sowie von Nebenanlagen, Vordächern und Dachfenster sind mit extensiver Dachbegrünung mit oder ohne Photovoltaikanlagen entsprechend dem Handlungsleitfaden zur extensiven Dachbegrünung in Heidelberg ( Heidelberger Dach(g)arten ) auszubilden. Von diesem Leitfaden abweichend dürfen bis zu 75% des Daches durch Photovoltaikanlagen überdeckt werden. S Die festgesetzten Pflanzgebote unterliegen der Bindung gemäß 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB. Sie sind zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. 2. Örtliche Bauvorschriften gemäß Landesbauordnung von Baden-Württemberg ( 74 LBO) 2.1 Dachform ( 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Zulässig sind Flachdächer und flachgeneigte Dächer mit einer Dachneigung von max. 5.

5 2.2 Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie ( 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie sind bis zu einer Höhe von maximal 2 m über der Dachfläche zulässig. Ihr Abstand zur Außenwand muss mindestens das 1,5-fache ihrer Höhe betragen. 2.3 Werbeanlagen ( 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Zulässig ist ausschließlich Eigenwerbung für die im SO ansässigen Betriebe. Fremdwerbung ist nicht zugelassen. Werbung am Gebäude ist dabei nur an Fassaden unterhalb des oberen Abschlusses der Wand und am Vordach unterhalb der Höhe der Oberkante des Hauptgebäudes zulässig, und zwar maximal < an der West-Fassade auf dem Vordach eine Werbefläche von max. 12 m² und eine Werbeanlage von max. 4 m² Flächengröße an der West-Fassade, < an der Nordfassade bis zu drei Werbeflächen von jeweils max. 3 m². An den sonstigen Gebäudeseiten sind Werbeanlagen ausgeschlossen. Zulässig sind darüber hinaus die folgenden Werbeanlagen: < maximal 5 freistehende Fahnenanlagen, < an zwei Grundstückszufahrten sowie der Tiefgaragenzufahrt je eine Einfahrtsstele mit einer Höhe von max. 3,5 m über der nächstliegenden Gehweghinterkante, < ein Werbe- und Hinweisschild mit einer Fläche von max. 3 m² an der Einkaufswagen-Abstellanlage, < 3 freistehende Werbetafeln mit einer Fläche von jeweils max. 10 m² entlang der südlichen Grundstücksgrenze. Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegten Licht, Laserwerbung, Skybeamer, drehbare Werbeträger oder solche mit wechselnden Motiven sowie Lichtwerbung in grellen Farben sind unzulässig. 2.4 Einfriedungen ( 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Die Gesamthöhe der Grundstückseinfriedigungen darf das Maß von 1 m gemessen ab Oberkante der nächsten Hinterkante des öffentlichen Gehwegs nicht übersteigen.

6 Als Grundstückseinfriedung zulässig sind offene Zaunanlagen bzw. Grundstückseinfriedigungen in Form von Metall- oder Holzzäunen oder -gittern, auch mit Berankungen, sowie Hecken. 2.5 Niederspannungsleitungen ( 74 Abs. 1 Nr. 5 LBO) Niederspannungsleitungen müssen unterirdisch geführt werden. 3. Hinweise auf sonstige geltende Vorschriften und Regeln Auffüllung der Grundstücke / Erdaushub Gemäß 202 BauGB ist Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Bei erforderlichen Geländeaufschüttungen innerhalb des Baugebietes darf der Mutterboden des Urgeländes nicht überschüttet werden, sondern ist zuvor abzuschieben. Der erforderliche Bodenabtrag ist schonend und unter sorgfältiger Trennung von Mutterboden und Unterboden durchzuführen. Unnötiges Befahren oder Zerstören von Mutterboden auf verbleibenden Freiflächen ist nicht zulässig. Nähere Ausführungen zum Vorgehen enthält die DIN 18 915 bzgl. des Bodenabtrags und der Oberbodenlagerung. Die DIN 18 300 Erdarbeiten ist zu berücksichtigen. Bei Auffüllungen im Rahmen der Baumaßnahmen sind die Vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial und die Handlungshilfe für die Verwertung von Gleisschotter in Baden-Württemberg zu berücksichtigen. Es dürfen nur Mineralien zum Einbau kommen, die nach Bundes-Bodenschutzund Altlastenverordnung (BBodSchV) den Vorsorgewerten für Böden bzw. den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial (VwV Boden) entsprechen. Der Einbau von Material, das den vorgenannten Kriterien nicht entspricht, ist rechtzeitig, vorab durch das Landratsamt Karlsruhe zu prüfen. Sollten diese Regelwerke zum Zeitpunkt der Bauausführung nicht mehr gültig sein, so sind die zu dem Zeitpunkt gültigen vergleichbaren Regelwerke zu beachten.

7 Archäologische Funde Archäologische Funde und Befunde müssen gemäß den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes unverzüglich gemeldet werden. Die Fundstelle ist bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu halten, sofern nicht die zuständige Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. ( 20 i.v.m. 27 DschG) Sortimentsliste < Nahversorgungsrelevantes Sortiment Zum nahversorgungsrelevanten Sortiment gehören Güter aus den Bereichen Nahrungs-/ Genussmittel, Drogerie/ Parfümerie, Kosmetik / Haushaltswaren, pharmazeutische Erzeugnisse, Papier-, Büro- und Schreibwaren, Zeitungen / Zeitschriften und Blumen / Zoo. < Zentrenrelevantes Sortiment Das zentrenrelevante Sortiment in Heidelberg umfasst neben den Angeboten für die Nahversorgung, folgende Warengruppen: - Bastel-,Geschenkartikel und Kunstgewerbe, - Bekleidung, Lederwaren, Schuhe und Zubehör, - Beschläge, Eisenwaren, - Elektroartikel, Computer, - Foto, Video, - Gardinen und Zubehör, - Glas, Porzellan, Keramik, - Haus- und Heimtextilien, Stoffe, - Hausrat, Küchenkleingeräte, - Hohl- und Stahlwaren, - Kurzwaren, Handarbeiten, Wolle, - Musikalien, Unterhaltungselektronik, Tonträger, - Spielwaren, - Sportartikel, Sportgeräte), - Uhren, Schmuck, - Waffen, Jagdbedarf. Wasserschutzgebiete Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III des Wasserwerks Schlierbach.