HCM Jahreswechsel 2014 to 2015



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HCM - Jahreswechsel 2014 to 2015 HCM Jahreswechsel 2014 to 2015 -Überblick der Änderungen- Stand: 11.11.2014 1

SAP-Auslieferungsstrategie Steuer Sozialversicherung DEÜV EEL Statistik Betriebliche Altersversorgung Weitere Änderungen Informationen/Fragen 2

Auslieferungsstrategie Vorausgesetzter Release-Stand: Release 6.00 oder höher Verfügbarkeit der HR SP s: Voraussichtlich KW 49/2014-04.12.2014 (B5) - 15.12.2014 (B6) Bereitstellung durch SAP: Auslieferung ausschließlich über HR SP s Aktualisierung nach HR SP's durch SNOTE / Nachcustomizing 3

SAP-Auslieferungsstrategie Steuer Sozialversicherung DEÜV EEL Statistik Betriebliche Altersversorgung Weitere Änderungen Informationen/Fragen 4

Änderungen Steuer Steuer o Programmablaufplan Neuer Programmablaufplan für die Steuerberechnung 2015. Im Programmablaufplan wird der einkommensabhängige Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung berücksichtigt. Für die Lohnsteuerbescheinigung 2015 gibt es ein neues Formular und einen neuen Datensatz. 5

Änderungen Steuer Steuer o Lohnsteuer Änderungsrichtlinien 2015 Untermonatiger Wechsel Hauptarbeitgeber/Nebenarbeitgeber: Künftig wird kein neuer Bescheinigungszeitraum mehr gebildet und die Versteuerung erfolgt anhand der Steuerabzugsmerkmale zum Monatsletzten. Anhebung der Freigrenze für Sachzuwendungen von 40 EUR auf 60 EUR. 6

Änderungen Steuer Steuer o ELStAM Verfahren Es sind keine Änderungen der AG-Schnittstelle geplant, die eine Änderung des Prozesses verursachen würden. Es werden lediglich Änderungen auf der technischen Ebene vorgenommen. o 1 steuerliches Verhältnis bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen Information: Es ist in Diskussion, ob die Übergangsregelung um weiteres Jahr verlängert werden soll. Wir werden hier über den aktuellen Sachstand informieren. 7

SAP-Auslieferungsstrategie Steuer Sozialversicherung Bauwirtschaft Behördenkommunikation Zahlungsverkehr Reisekosten Weitere Änderungen Informationen/Fragen 8

Änderungen Sozialversicherung Sozialversicherung o Wegfall der Übergangsregelung für Beschäftigte in der Gleitzone mit einem regelmäßigen Entgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze In den Rundschreiben der Spitzenverbände vom 19.12.2013 (Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone) und vom 20.12.2013 (Geringfügigkeitsrichtlinien) wird die Übergangsregelung behandelt, welche ab dem 01.01.2013 anzuwenden war, wenn ein zum 31.12.2012 versicherungspflichtig Beschäftigter mit einem regelmäßigen Entgelt über 400 Euro und unter 450 Euro aufgrund der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro seinen Versicherungsschutz nach dem dann geltenden Recht verloren hätte. Insbesondere sind in dem Rundschreiben vom 20.12.2013 in Kapitel B 8.4 die Auswirkungen ab dem 01.01.2015 beschrieben. Denn mit diesem Datum endet die Übergangsregelung und von diesem Zeitpunkt an liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor. Arbeitnehmer können von der Befreiung von der RV-Pflicht Gebrauch machen. Die Mitarbeiter, welche von der Übergangsregelung Gebrauch gemacht haben, erkennt man im Infotyp Sozialversicherung (0013) an dem Sekundärattribut 30 (Gleitzone) und der Sonderregel 06 (Bestandsfall GZ) im Rahmen der Krankenversicherung. 9

Änderungen Sozialversicherung Sozialversicherung o. Für diese Mitarbeiter ist der Infotyp 0013 zum 01.01.2015 abzugrenzen und ab diesem Datum eine geringfügig versicherte Beschäftigung zu schlüsseln. Die Sonderregel 06 (Bestandsfall GZ) und die SV- Attribute 01 (Aktiver) und 30 (Gleitzone) sind zu löschen, stattdessen ist das SV-Attribut 05 (geringf. Besch) zu verwenden. Im Normalfall sind die SV-Kennzeichen KV 8 Pauschaler Beitrag; RV 9 Pau.AG Rest AN bzw. bei Befreiung RV 7 Pausch Beitrag; AV 0 keine Vers.Pflicht; PV 0 keine Vers.Pflicht einzutragen und als Krankenkasse die Knappschaft (Minijob-Zentrale). Es darf keine zusätzliche Krankenkasse eingetragen sein. Im Infotyp DEÜV (0020) ist ab dem 01.01.2015 die Personengruppe 109 (Geringf. Entlohnt) einzutragen. Die Umschlüsselung muss vom jeweiligen Sachbearbeiter vorgenommen werden. 10

Änderungen Sozialversicherung Sozialversicherung o Einführung einkommensabhängiger Zusatzbeiträge in der Krankenkasse Die bisherigen einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge werden abgeschafft und damit einhergehend das Verfahren zum Sozialausgleich. Es kommt zur Festschreibung des allgemeinen und ermäßigten Beitragssatzes in der Krankenversicherung auf 14,6 % bzw. 14,0 %, welcher paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert wird. Der bisher vom Arbeitnehmer finanzierte Beitragsanteil in Höhe von 0,9 % wird abgeschafft. Stattdessen wird ein vom Arbeitnehmer finanzierter kassenindividueller Zusatzbeitragssatz eingeführt. Die Krankenkassen können diese Zusatzbeitragssätze selbst festlegen. Für Bezieher von Versorgungsbezügen gilt eine um zwei Monate versetzte Berücksichtigung der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze. 11

Änderungen Sozialversicherung Sozialversicherung o. Für die Monate Januar und Februar 2015 ist als Übergangsregelung einheitlich ein Zusatzbeitragssatz in Höhe von 0,9 % festgelegt. Für Versicherte, deren Beiträge regelmäßig von Dritten getragen werden, ist statt des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zu verwenden. Für Versicherte bei einer landwirtschaftlichen Krankenkasse ist der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zu verwenden. 12

Änderungen Sozialversicherung Sozialversicherung o Neue Datensatzversion für die Beitragsnachweise In den Beitragsnachweisen für die Arbeitgeber und Zahlstellen werden die Felder für den Sozialausgleich herausgenommen und Felder für den Zusatzbeitrag aufgenommen. Bitte beachten Sie, dass die neue Datensatzversion - wie angekündigt - nur im neuen Beitragsnachweis (RPCBNVD0_OUT) umgesetzt wird und nicht mehr in den alten Reports. D.h. mit den Reports RPCSVBD2 und RPCSVKD2 können ab Januar 2015 keine Beitragsnachweise mehr erstellt werden. 13

Änderungen Sozialversicherung Sozialversicherung o Neue Fälligkeit für Beiträge aus Versorgungsbezügen Die Beiträge sind nun am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig. 14

Änderungen Sozialversicherung Sozialversicherung o Neue Beitragssatzdatei Version 5.0 Die ITSG stellt die Bereitstellung der Beitragssatzdateien in den Versionen 4.1 und 4.2 und die Bereitstellung der Beitriebsnummerndatei ein. Die Version 5.0 enthält Informationen zu dem durchschnittlichen und den kassenindividuellen Zusatzbeitragssätzen und Informationen zu den Annahmestellen der Krankenkassen. 15

Änderungen Sozialversicherung Sozialversicherung o Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung 16

SAP-Auslieferungsstrategie Steuer Sozialversicherung DEÜV EEL Statistik Betriebliche Altersversorgung Weitere Änderungen Informationen/Fragen 17

Änderungen DEÜV DEÜV o Änderungen am qualifizierten Meldedialog bei Mehrfachbeschäftigung Bisher wurde der Arbeitgeber sofort von der Krankenkasse mittels des Datensatzes DSKK und dem Datenbaustein DBMM zur Abgabe einer GKV-Monatsmeldung aufgefordert, wenn für einen Arbeitnehmer eine Mehrfachbeschäftigung erkannt wurde. Der Arbeitgeber übermittelte dann monatlich mit der GKV-Monatsmeldung die Entgelte und weitere Daten an die Krankenkasse. Wenn alle Arbeitgeber des betroffenen Arbeitnehmers geantwortet hatten, prüfte die Krankenkasse und übermittelte den Arbeitgebern mittels des Datensatzes DSKK und dem Datenbaustein DBGZ das Gesamtentgelt, wenn es in der Gleitzone lag und mittels des Datensatzes DSKK und dem Datenbaustein DBBG die Gesamtentgelte je Sparte, wenn eine Beitragsbemessungsgrenze überschritten wurde. Ab dem Jahr 2015 wird das Verfahren geändert. Der Meldedialog bei Mehrfachbeschäftigung in der Gleitzone fällt weg Der Meldedialog bei Mehrfachbeschäftigung mit Überschreitung einer Beitragsbemessungsgrenze wird geändert 18

Änderungen DEÜV DEÜV o. Künftig werden nicht bei dem ersten Auftreten einer Mehrfachbeschäftigung die Arbeitgeber zur Abgabe einer GKV-Monatsmeldung aufgefordert, sondern erst, wenn alle beteiligten Arbeitgeber ihre Entgeltmeldungen abgegeben haben. Dies wird meistens zu Beginn des Folgejahres sein, wenn die Jahresmeldungen eingegangen sind. Dann prüft die Krankenkasse anhand der Entgeltmeldungen, ob die KV-Beitragsbemessungsgrenze überschritten ist. Ist dies der Fall, werden die Arbeitgeber zur Abgabe der GKV-Monatsmeldungen für das betroffene Jahr aufgefordert. Anhand dieser Daten melden die Krankenkassen die ermittelten Gesamtentgelte und entsprechenden Kennzeichen, ob und welche Beitragsbemessungsgrenze überschritten ist, für den Zeitraum der Mehrfachbeschäftigung zurück. Diese Meldungen müssen dann in das SAP-System eingespielt werden und lösen Rückrechnungen für den betroffenen Zeitraum im Vorjahr aus. Meldungen der Krankenkassen aus den Jahren vor 2015, welche als offene Meldungen (Beginnmeldungen ohne Endedatum) übermittelt wurden, werden nicht mehr von den Krankenkassen geschlossen. Die Software muss so angepasst werden, dass die Stammdaten, welche aufgrund dieser Meldungen erstellt wurden, im Jahr 2015 nicht mehr verarbeitet werden. 19

SAP-Auslieferungsstrategie Steuer Sozialversicherung DEÜV EEL Statistik Betriebliche Altersversorgung Weitere Änderungen Informationen/Fragen 20

Änderungen EEL -Entgeltersatzleistungen EEL -Entgeltersatzleistungen o Neue Datensatzversion 07 Es wird eine neue Datensatzversion 07 zum 01.01.2015 eingeführt. Mit Version 07 wurden einige Felder aus dem Datensatz entfernt und neue Felder wurden eingeführt. Teilweise wurde die Struktur der Datenbausteine geändert. Einige der neu eingeführten Felder können maschinell nicht ermittelt werden, sodass zusätzliche Angaben in Infotyp 0651 erforderlich sind. Der Erstellreport RPCEEVD0_OUT (Erstellung Ausgangsmeldungen Entgeltersatzleistungen) wird so angepasst, dass er noch die alte Version 06 erstellt, wenn er zu einem Zeitpunkt vor dem 01.01.2015 gestartet wird. Nach SAP-Kenntnisstand wird es keine Übergangsfrist geben, die Version 06 wird ab dem 01.01.2015 nicht mehr angenommen. Deshalb ist es notwendig, alle EEL-Meldungen, die vor dem 01.01.2015 erstellt wurden, auch noch vor dem 01.01.2015 zu versenden, da ansonsten eine Ablehnung durch das Kernprüfprogramm erfolgt. 21

SAP-Auslieferungsstrategie Steuer Sozialversicherung DEÜV EEL Statistik Betriebliche Altersversorgung Weitere Änderungen Informationen/Fragen 22

Änderungen Statistik Statistik o Verdienststrukturerhebung 2014 Die Verdienststrukturerhebung wird als Stichprobenstatistik alle 4 Jahre erhoben. Ausgewählte Unternehmen wurden von den statistischen Ämtern im Lauf des Jahres 2014 informiert. Gegenüber der Verdienststrukturerhebung 2010 gibt es sowohl inhaltliche als auch technische Änderungen. Bis Ende März 2015 ist die Statistik abzugeben. 23

SAP-Auslieferungsstrategie Steuer Sozialversicherung DEÜV EEL Statistik Betriebliche Altersversorgung Weitere Änderungen Informationen/Fragen 24

Änderungen Betriebliche Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung o Rentenbezugsmitteilung gemäß 22a EStG Die Übertragungen der MZ01-Meldungen erfolgt ab 01.01.2015 gemäß ZfA-Relase s12. Mit diesem neuen ZfA-Release entfällt als inhaltliche Änderung die Fehlerkategorie. Als technische Änderung wird mit diesem Release für die MZ01-Datensätze eine Versionierung eingeführt. Hierzu erfolgt eine Anpassung des verwendeten XML-Schemas. 25

Änderungen Betriebliche Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung o Bescheinigung 0096 (Steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag gemäß 22 Nr. 5 S. 7 EStG) Zur Bescheinigungen von Leistungen ab dem Kalenderjahr 2014 wurde der Vordruck über das BMF-Schreiben vom 14. August 2014 angepasst. Es wurde unter anderem der Punkt 2 um freiwillige Angaben zum Versorgungsfreibetrag bzw. zur Zahlung der Versorgungsbezüge ergänzt. Die bisherigen Punkte 9 bis 13 entfallen mit der neuen Version. 26

SAP-Auslieferungsstrategie Steuer Sozialversicherung DEÜV EEL Statistik Betriebliche Altersversorgung Weitere Änderungen Informationen/Fragen 27

Weitere Änderungen Weitere Änderungen o?????????? 28

SAP-Auslieferungsstrategie Steuer Sozialversicherung DEÜV EEL Statistik Betriebliche Altersversorgung Weitere Änderungen Informationen/Fragen 29

Informationen zum HCM-Jahreswechsel Über weitere Änderungen und Aktualisierungen informieren Sie sich bitte rechtzeitig. persönlich bei Ihrer HCM-Beratung prolohn HCM - Infobrief Homepage: www.prolohn.de Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig mit Ihrer HCM-Beratung Termine zur Umsetzung der gesetzlichen Anpassungen in Ihrem SAP-HCM- System! 30

Fragen? Haben Sie Fragen zum Vortrag, zur weiteren Vorgehensweise, zu 31