Informationen Ernte 2016 Ansprechpersonen und Erntetelefon Übernahmekonditionen Protein Lagerposten Auszahlung Empfehlung 2017 Hygienevorschriften Geschätzter Getreideproduzent Gleich vorweg, und das möchten wir als ein positives Zeichen werten. Die Richtpreise die am 30.06.16 verhandelt worden sind, bleiben auf dem Niveau vom Vorjahr. Sollen wir uns auf die bevorstehende Ernte freuen oder nicht. Was hatten die langanhaltenden Regentage für einen Einfluss auf die Qualität. Wie stark wird der Fusarienbefall sein. Fallen die Preise noch weiter. Das alles sind Fragen mit denen wir uns ebenfalls beschäftigen. Einen Teil der der Phase I von der Agro Vision 2020, haben wir bereits erstellen können. Die grossen Rundsilos sind ab dieser Ernte für den automatischen Auslauf eingerichtet. Dies verschafft uns etwas Luft in der Lagerung. Profitieren Sie vom GVS%, auch beim Getreide. Es freut uns wenn Sie Ihr Qualitätsgetreide Ihrem GVS in Schaffhausen oder Gächlingen anvertrauen.
Ansprechpersonen und Erntetelefon Sie helfen Ihnen und uns, wenn Sie nachfolgende Punkte beachten. Gute Planung und einen Blick voraus vermeiden unnötige Umtriebe und Ärger. Geben Sie bei der telefonischen Anmeldung Menge, Sorte und Label an IP-Suisse Getreide: Geben Sie Ihren IP-Suisse Zertifikats Pass bei der ersten Einlieferung unterschrieben ab. Der Produktionsvertrag kann nicht als Bestätigung akzeptiert werden. Bio Getreide: Geben Sie bei der ersten Einlieferung Ihr Bio Zertifikat in der Sammelstelle in Herblingen ab Kontrollieren Sie auf dem Empfangs- und Bewertungsschein: Name und Adresse (insbesondere bei Fremdfuhren) Sorte und Label Gewichts- und Qualitätsangaben, Zuschläge/Abzüge Ihr GVS Getreideteam Betrieb und Administration: Elmar Caldart Irene Bader Hansruedi Walther Daniel Hallauer Kilian Ott Melanie Seyfarth Erwin Schweizer Hansjörg Fröhlich Hans Graf Ernteaushilfen Reto Joos Wir sind immer erreichbar! Für Getreideanmeldungen erreichen Sie uns wochentags von: 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr unter 052/631 17 77 Ausserhalb diesen Zeiten ist das Telefon umgeleitet.
Übernahmekonditionen Allgemein gültig sind die Übernahmebedingungen der swiss granum (www.swissgranum.ch). Trocknungskosten werden bei Brot- und Futtergetreide (ohne Mais) erst ab 15.1% Feuchtigkeit verrechnet (nicht ab 14.5%). Übernahmetarife pro 100 kg Die Übernahmetarife bilden immer wieder Grund zur Diskussion. Wir können Ihnen versichern, dass wir stets versuchen die Kosten so tief wie möglich zu halten. Verschleiss der Anlageteile, Investitionen, Energiekosten, Personalkosten, Qualitätsvorschriften sowie Dienstleistungen und weitere, sind Kosten die wir mit der Übernahmetarife finanzieren müssen. Aus diesem Grund werden wir die fairen Konditionen in diesem Jahr unverändert lassen. Auf 2017 werden die Tarife wieder überprüft. Futtergetreide Fr. 2.00 Brotgetreide Fr. 2.50 Raps Fr. 3.75 Sonnenblumen Fr. 4.00 Beste Getreidepreise UFA Lagerposten für Futtergetreide. Bis zu 10% mehr Erlös: Die UFA übernimmt Ihr Futtergetreide (auch Bio) und verrechnet einen Preis bis zu 10% über dem Marktpreis während der Ernte. Für Ihr Futtergetreide (Gerste, Triticale, Weizen, Hafer, Mais, sowie Proteinerbsen) erhalten Sie UFA Qualitätsfutter mit garantiertem Gehalt. Fr. 1.50 Lohngetreidemengen müssen bis 30.9.2016 gemeldet sein. Lohngetreide Mais bis 15.12.2016
Aus organisatorischen Gründen können wir die Bioprodukte weiterhin nur in Herblingen annehmen! Zuschläge bei Spätablieferungen von Brotgetreide Für die Planung und die Vermarktung ist es für uns wichtig, dass Sie uns bis am 15. September 2016 die ungefähren Mengen, welche Sie ab Oktober anliefern an Elmar Caldart (052 631 17 64) melden. Zwingend müssen alle Mengen die bis am 31.12.2016 noch nicht angeliefert worden sind, ebenfalls bei Elmar Caldart bekannt gegeben werden. ab 1. Okt. ab 1. Nov. ab 1. Dez. Fr. -.50 / dt Fr. 1.50 / dt Fr. 1.75 / dt
Protein Bonus-Malus System Im zweiten Jahr wird in der Klasse Top die Proteinzahlung zur Anwendung kommen. Im Grundsatz hat sich nichts verändert. Ziel soll bekanntlich sein, das der Produzent Getreide produziert, das einen hohen Proteingehalt aufweist. Wer gute Qualität produziert, soll belohnt werden, und die, die es nicht schaffen, sollen daran arbeiten und erhalten dafür einen leichten Abzug. Wir als Sammelstelle sind auf Ihre guten Qualitäten und Ihr Wissen angewiesen. Nach der Ablieferung werden wir bestrebt sein, alles daran zu setzen, dass wir Ihr Qualitätsprodukt qualitativ hoch halten können, um diese dann in bester Qualität an die Mühlen abzuliefern. Auch oder vor allem in diesem Jahr. Malus - 10 Rp / 0.1% Basispreis Bonus + 10 Rp / 0.1 % 11.0 12.5 14.0 15.5 ABZUG 12.5 % 0.00 12.4 % -0.10 12.3 % -0.20 12.2 % -0.30 12.1 % -0.40 12.0 % -0.50 11.9 % -0.60 11.8 % -0.70 11.7 % -0.80 11.6 % -0.90 11.5 % -1.00 11.4 % -1.10 11.3 % -1.20 11.2 % -1.30 11.1 % -1.40 11.0 % -1.50 < 11.0 % -1.50 Ohne Zuschlag und ohne Abzug ZUSCHLAG 14.0 % 0.00 14.1 % 0.10 14.2 % 0.20 14.3 % 0.30 14.4 % 0.40 14.5 % 0.50 14.6 % 0.60 14.7 % 0.70 14.8 % 0.80 14.9 % 0.90 15.0 % 1.00 15.1 % 1.10 15.2 % 1.20 15.3 % 1.30 15.4 % 1.40 15.5 % 1.50 > 15.5 % 1.50
Offizielle Richtpreise und Sorteneinteilung Klasse Richtpreis Hauptsorten Top 52.00 Klasse I 50.00 Klasse II 49.00 CH Camedo, CH Claro, CH Nara, Fiorina, Lorenzo, Molinera, Runal, Siala (IPS 1), Titlis, Molinera, Runal, Fiorina Arina, CH Combin, Forel, Simano, Suretta, Chaumont, Altare (SW), CH Campala (SW), Zinal (IPS 2) Galaxie, Levis, Ludwig, Rainer, Magno, Estivus Biskuit 49.00 Cambrena, Manhattan Roggen 40.00 Palazzo, Matador Raps k. R. Sonnenblumen k. R. Futterweizen 36.50 Gerste 34.50 Triticale 34.50 Hafer 30.50 Körnermais 36.50 Eiweisserbsen 37.00 Bio Mahl- und Futtergetreide Diverse gemäss der offiziellen Sortenliste der swiss granum Empfohlene Sortenliste FiBL / Bio Suisse beachten (www.bioaktuell.ch) Auszahlungskonditionen Abhängig vom Verlauf der Ernte verfolgen wir das Ziel, innert 50 Tagen die Anzahlung der bei uns eingelieferten Ware vorzunehmen. Futtergetreide, Brotgetreide sowie Ölsaaten werden wir bedingt durch das Vermarktungssystem Maxisammelstelle mit ca. 80% - 90% anzahlen. Im April 2017 erfolgt dann die definitive Schlusszahlung. Ausgenommen von diesen Konditionen sind IP-Suisse Produkte, welche durch uns gemäss den Konditionen der IP-Suisse abgerechnet werden.
Empfehlung 2017 Anbaurichtlinien fenaco Suisse Premium/Suisse Garantie Ernte 2017 Stand 04.05.16 - Anpassungen bleiben vorbehalten Kernbotschaften für Brotgetreide Herbstsaat 2016 Qualitative Ergebnisse der Vorjahre in Entscheidungsfindung berücksichtigen Anbau (Klasse- / Sorte) in Abstimmung mit der MAXI Sammelstelle definieren Hohe Proteingehalte bei Klassen Top und 1 sind gefragt Korrektur Bedarf je Klasse und Region Ost WTop W1 ( ) Molinera, Nara, Lorenzo, Runal, Arnold ( ) Simano, Arinal, Zinal, CH Combin W2 ( ) Ludwig, Lewis, Rainer ( Anbau reduzieren halten erhöhen ) Anbau von Futtergetreide/Körnerleguminosen A-Mahlroggen, A-Biskuit und Dinkel nur in Absprache mit Sammelstelle / fenaco Gerste Triticale Futterweizen Eiweisserbsen Körnermais Sorten mit hohem HL-Gewicht wählen mutterkornresistente Sorten anbauen deutlich erhöhen erhöhen erhöhen Weitere Kulturen wie Ackerbohnen, Lupinen, etc, empfehlen wir wegen aufwändiger Logistik und mangelnden Absatzchancen nicht zum Anbau Anbau von Oelsaaten Raps Sonnenblumen Soja gemäss Zuteilung SGPV HOLL im Vertrag mit Maxi-CC in Rücksprache mit Maxi-CC gute Nachfrage Anbau auf traditionelle Gebiete konzentrieren Über Sonderanbauverträge werden wie Sie zur gegebenen Zeit informieren.
fenaco IP-SUISSE Hygieneanforderungen an die Produzenten Produzenten von Getreide, Oelsaaten und Körnerleguminosen sind aufgefordert, ihren Beitrag zur sicheren, einwandfreien Produktion von Lebens- und Futtermitteln zu leisten. In diesem Sinne gelten diese Anforderungen für alle Produzenten, welche ihr Erntegut an Getreidesammelstellen abliefern. Die Produzenten sind verantwortlich, dass die Anforderungen unter Punkt 2. Ernte, von den durch sie beauftragten Mähdruschunternehmen eingehalten werden. 1. Anbau Allgemeine Bewirtschaftung: Der Produzent hat seinen Betrieb nach den gesetzlichen Vorschriften zu bewirtschaften. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass die Hilfsstoffe wie Dünger, Pflanzenschutzmittel, Hofdünger und Klärschlamm nach den gesetzlichen Vorschriften eingesetzt werden und deren Einsatz aufgezeichnet wird. Die Dosierung und der Zeitpunkt des Einsatzes müssen gemäss Anleitung der Hersteller und/oder des Lieferanten eingehalten werden. Das Güllen unmittelbar neben erntereifem Getreide/Ölsaaten ist zu unterlassen. Spezielle Bewirtschaftung: Die Anforderungen einer allfälligen Vertragsproduktion (z.b: Bio-SUISSE, IP-SUISSE, Suisse Premium) sind ebenfalls einzuhalten. Fruchtfolge, Bodenbearbeitung und Sortenwahl müssen so gewählt werden, dass das Risiko von Fusarienbefall minimiert werden kann: Nach Möglichkeit ist der Anbau von Weizen nach Mais zu unterlassen. Empfehlung: Falls Weizen nach Mais auf der gleichen Parzelle folgt, sind die Ernterückstände des Maises fein zu häckseln und oberflächlich gut einzuarbeiten oder unterzupflügen. Auf solchen Parzellen sind zudem Sorten, die stark anfällig auf Fusarien sind, z.b. Levis, Drifter, Tapidor, (siehe ESL) zu meiden.
2. Ernte Anforderungen an die Mähdrescher: Die Mähdrescher sind ordnungsgemäss zu warten. Wo die Gefahr einer Produktberührung besteht (z.b. infolge eines Lecks), sind zur Verhinderung einer unerwünschten Kontamination wenn möglich lebensmitteltaugliche Öle und Fette einzusetzen. Allfällig kontaminiertes Erntegut muss entsorgt werden. Während der Ernte sind vor allem beim Wechsel der Getreide- /Produktart (Gerste, Raps, Weizen, usw.) die Mähdrescher so zu entleeren, dass möglichst keine Reste aus dem Vorprodukt mehr vorhanden sind. Der Mähdrescherfahrer muss über minimale Kenntnisse betreffend der Problemfelder, unerwünschter Kontaminationen des Erntegutes sowie über die Getreidearten verfügen. Vorsichtsmassnahmen bezüglich Fusarien / Mykotoxinen Ist das Getreide auf dem Feld mit Fusarien befallen, so sind Flächen mit mehr als ca. 5 % befallenen Ähren (ganz oder teilweise weissliche oder rosafarbene Ähren) gesondert zu ernten und der Sammelstelle mitzuteilen. Die Mykotoxinbelastung solcher Posten muss vor dem Inverkehrbringen mittels Schnelltest bestimmt werden. Für unverarbeitetes Getreide zu Lebensmittelzwecken gilt unter anderem neu ein Grenzwert von 1,25 mg/kg DON. Aufbereitete Posten über diesem Wert dürfen nicht als Brotgetreide in Verkehr gebracht werden. 3. Hoflagerung / Hofaufbereitung Diese ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit der Sammelstelle gestattet. Es müssen alle nötigen technischen Einrichtungen und das Fachwissen vorhanden sein, damit die Arbeiten und Kontrollen ordnungsgemäss gemacht werden können. Lagerbedingungen: Sämtliche dafür vorgesehenen Behältnisse (Wagen, Silos, Böden etc.) sind vorher gründlich zu reinigen.
Die Lagerung hat sauber getrennt von anderen Produkten oder Gegenständen sowie trocken und vor direktem Sonnenlicht geschützt zu erfolgen. Das Erntegut ist vor Tieren (Vögel, Mäuse etc.) und dem Zutritt durch Unbefugte zu schützen. Beim Auftreten von Schädlingen sind die Posten einer fachmännischen Desinfektion zuzuführen. Die getroffenen Massnahmen sind zu dokumentieren. Die Sammelstelle ist über den Befund zu orientieren. Feuchte Posten sind sofort zur Trocknung anzumelden. 4. Transporte ab Feld zur Sammelstelle Der Transport ab Feld bis zur Sammelstelle hat in sauberen und trockenen Transportmitteln zu erfolgen. Diese müssen in einwandfreiem technischem Zustand sein und sind vor jedem Beladen zu kontrollieren und gründlich zu reinigen (keine Rückstände von Ernteabgang, Saatgutsäcke, Tierkot etc.). Falls erforderlich sind die Transportmittel zuzudecken. Verbotene und kritische Vorladungen In dem für das Erntegut vorgesehenen Transportmittel dürfen keine verbotenen Vorladungen transportiert worden sein. Verbotene Vorladungen sind: Schlachtabfälle, Tiermehl, radioaktive Stoffe, Asbest od. Stoffe mit Asbestbestandteilen, Mineralöl Kritischen Vorladungen sind: Bei kritischen Vorladungen ist das Transportmittel vor dem Belad mit dem Erntegut gründlich mittels Hochdruckreiniger zu reinigen und zu desinfizieren. Die erfolgte Massnahme ist zu dokumentieren
Garten-/Blumenerde, die mit tierischem Dung vermischt ist, metallischer Abfall und Drehbankspäne, toxische Stoffe und daraus bestehende Verpackungen, mineralischer Ton, der für die Entgiftung benutzt wird, Saatgut, das mit toxischen Stoffen behandelt wurde, Klärschlamm, Haushaltsabfälle, unbehandelte Lebensmittelrückstände, Glas und Glassplitter, Organische Düngemittel sowie alle als GVO - haltig deklarierten Produkte. Ablad bei der Sammelstelle: Vor der Abfahrt zur Sammelstelle ist sicherzustellen, dass die Transporteinheiten in technisch und hygienisch einwandfreiem Zustand sind. Insbesondere im Gossenbereich der Sammelstelle sind Verschmutzungen durch undichte Maschinenteile (z.b. Hydraulikleitungen, Ölwannen etc.) oder verschmutzte Reifen / Felgen absolut zu verhindern. Im Bereich der Anlage ist das Rauchen zu unterlassen. 5. Persönliche Hygiene Eine ausreichende persönliche Hygiene muss bei Kontakt mit dem Erntegut gewährleistet sein, d.h. saubere Hände, keine stark verschmutzte Kleidung und sauberes Schuhwerk. Dies gilt auch für die Abgabe des Ernteguts an der Sammelstelle. Bern/Zollikofen, 22.05.2008 Die Programmführung: fenaco/ip SUISSE