QualiCCare. Ein Multistakeholder-Projekt zur integrierten Versorgung bei chronischen Krankheiten

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Transkript:

QualiCCare Ein Multistakeholder-Projekt zur integrierten Versorgung bei chronischen Krankheiten

QualiCCare ein Projekt zur Verbesserung der Qualität in der Behandlung chronischer Krankheiten in der Schweiz Die Schweiz hat ein hervorragendes Gesundheitssystem Es besteht weiteres Potenzial, die Behandlung chronisch kranker Patienten zu verbessern Im Frühjahr 2011 wurde daher das Projekt QualiCCare unter der Schirmherrschaft von Bundesrat Didier Burkhalter gegründet Ziel: Durch Zusammenarbeit eines breiten Teilnehmerkreises 1 konkrete und pragmatische Massnahmen zur Verbesserung der Behandlungsqualität chronisch kranker Patienten in der Schweiz entwickeln Fokus wurde zunächst auf zwei beispielhafte Krankheiten, COPD 2 und DM2 3, gelegt QualiCCare: optimierte Behandlung chronischer Krankheiten 1 Bund, ein Kanton, Patientenorganisationen, Leistungserbringer, Kostenträger und Industrie 2 Chronische obstruktive Lungenerkrankung, auch Raucherlunge genannt 3 Diabetes Mellitus Typ 2, auch Zuckerkrankheit genannt 1

Beitrag von QualiCCare zur Steigerung der Qualität und Effizienz des Gesundheitswesens im Bereich von chronischen Krankheiten Kenntnisse und Fähigkeiten Fortbildung Abgestimmte Guidelines auf allen Ebenen (verschiedene Fachpersonen, Patienten) Verständnis und Überzeugung Dialog aller Partner Überzeugende gemeinsame Vision Verständnis der Zusammenhänge und Positionen Fokus: QualiCCare andere Inputs Vorbilder Vorbildfunktion von Experten und Kollegen Pilotprojekte Feedback und Benchmarkings durch Begleitstudien Leistungserbringer Strukturen und Prozesse «Q-Institut» IT-Integration Anreize Vergütungssysteme in Anlehnung an: McKinsey, Implementation of Change-Matrix 2

Ziele Phase 1 Wie steht es um die Betreuung / Versorgung von Patienten mit Diabetes Typ 2 auf Basis wissenschaftlicher Evidenz in der Schweiz? Wie steht es um die Betreuung / Versorgung von Patienten mit Diabetes Typ 2 auf Basis vergleichbarer Daten im Ausland? Wo stehen wir gegenüber dem «Best-Practice»? Wo und wie können wir uns gemeinsam potentiell verbessern? 3

Ergebnis Analysephase: Diabetes Mellitus Typ 2 ist die achthäufigste Todesursache, ca. 400 000 Patienten, direkte Kosten CHF 1.2 Mia. D1 D3 D4, D5, D6 D2 4

Diabetes Typ 2: Zur Umsetzung in Phase 2 empfohlene Massnahmen D1 D2 D3 Definition evidenzbasierter Diabetes-Screeningkriterien für die Schweiz Vergütung von Podologen über OKP im Rahmen eines ärztlich verordneten Programms Diabetischer Fuss Kriterien für Indikationsstellung zu DFB, EB und strukturierten Schulungen sowie Definition Inhalte von Selbstmanagement-Schulungen D4 Bereitstellung von Standards für IT-Provider zu Diabetes-Remindersystemen D5 Erarbeitung Strategie zur vermehrten Nutzung des Diabetes-Pass D6 Diabetes-Praxisempfehlungen Grundversorger 5

Freiwillige Zusammenarbeit in Phase 2 Krankenversicherungen Leistungserbringer Industrie Forschungseinrichtungen Patienten-Fachorganisationen Bund & Kantone 6

Abstimmung und Koordination von Tools, Beispiel «neuer» Risikotest DM2 Bezugsquellen: Schweizerische Gesellschaft für Endokrinologie/Diabetologie 2013, Schweizerische Diabetes-Gesellschaft 2013, www.diabetesgesellschaft.ch 7

Effektivitätssteigerung durch koordinierte Handlungen Beispiel Praxisempfehlungen und Scoring-Tool «Good DMD» Bezugsquellen: Schweizerische Gesellschaft für Endokrinologie/Diabetologie 2013, 2014 8

Abstimmung der Empfehlungen untereinander 9

Abstimmung der Instrumente auch für nichtärztliche Leistungserbringer und Patienten Herausgeber Diabetes-Pass: Schweizerische Diabetes Stiftung, 2013 10

Mitglieder und Partner des Vereins QualiCCare (seit 2013) Leistungserbringer Krankenversicherungen Spezialisten / Wissenschaft Pharmazeutische Industrie Verein QualiCCare Health Industry (non pharma) Patienten-Fachorganisationen Bund und Kantone 11

Vorstand Verein QualiCCare Ständerat Hans Stöckli, Präsident Christoph Bosshard, FMH Stéfanie Monod, Service Santé Publique Waadt/GDK Doris Fischer-Taeschler, SDG/SGED Peter Jäggi, Roche Diagnostics Dominique Jordan, PharmaSuisse Werner Karrer, SGP/LLS Angelika März, MSD Jürg Vontobel, Concordia Marc Müller, Hausärzte Schweiz Katharina Füglister, EDI/BAG 12

Phase 3: Intensive Zusammenarbeit mit «top» und «bottom» Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD- Strategie der Organisationen von Politische Führung Herz-/Gefäss-/Hirnschlag-/Diabetes- Strategie) Vision des Dialog BAG-GDK CardioVasc Strategie Suisse Regulierung Anreize, Grundlagen und methodologische Werkzeuge Konkrete, pragmatische, effiziente Massnahmen Praxisnähe Umsetzung Begleitstudien Konzeption durch Implementierungsprojekte Akteure im Gesundheitswesen Innovation In Anlehnung an Dr. I. Hagon-Traub, PcV Diabète 13

Rechtliche Grundlagen für mögliche Übernahme Podologie KVG - Krankenversicherungsgesetz Regelt die Zulassung der Leistungserbringer (Art. 35 bis 38 KVG und Art. 46 bis 52 KVV (Verordnung zum KVG über Personen, die Leistungen auf ärztliche Verordnung erbringen dürfen) KLV Krankenleistungsverordnung Regelt, welche Leistungen durch die Krankenversicherungen übernommen werden müssen (Art. 7 Definition der Pflege) Harmonisierung der Abschlüsse in der Schweiz Gründung eines Dachverbands 14

Der Politische Prozess Die (1.) Motion Fridez Die Motion beauftragt den Bundesrat eine Massnahme zu ergreifen (d.h. ein Gesetz oder eine Verordnung zu schaffen / zu ändern) 12.3111 März 2012 Bundesrat Der Bundesrat empfiehlt eine eingereichte Motion anzunehmen oder abzulehnen (i.d.r. am Anfang der Session nach Einreichung der Motion). Vorschlag zur Annahme Juni 2012 1. Rat Wenn eine der Kammern die Motion ablehnt, wird sie liquidiert Der erstberatende Rat ist jener, wo die Motion eingereicht wurde Der Nationalrat diskutiert Motionen nicht Annahme 117:69 Sept. 2012 2. Rat Wenn der erstberatende Rat eine Motion annimmt, wird sie dem zweiten Rat übergeben Der zweitberatende Rat kann die Motion a) definitiv annehmen oder sie definitiv ablehnen b) auf Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission abändern Annahme Sept. 2013 15

1. Rat Wenn der zweitberatende Rat, die Motion verändert, kann der erstberatende Rat die Änderungen in einer zweiten Lesung annehmen oder die Motion definitiv ablehnen Bunderat bzw. Verwaltung Wenn eine Motion durch beide Kammern angenommen wurde, hat der Bundesrat 2 Jahre Zeit, das Ziel zu erreichen (einen Gesetzesvorschlag oder Verordnungsvorschlag einzureichen) Wenn eine Motion 2 Jahre pendent ist, muss der Bundesrat periodisch über die Fortschritte berichten Er kann die Läuft zur Zeit: Im Februar gab es eine Konsultation bei betroffenen Organisationen Partenaires tarifaires Les partenaires tarifaires, dans ce cas idéalment les podologues et les assurances maladies, (de règle générale un seul représentant par partenaire) doivent régler les détails 16

Mögliches Ergebnis nach 2016 Für Personen mit Diabetes Auf Verordnung unter besonderen Bedingungen (z.b bes. Risiken) Rechtliche Grundlage Tarifvereinbarung Qualifizierte Podologen (whs. auf Tertiärstufe) welche, die Qualitätskriterien berücksichtigen (bzgl. Fortbildung, Q- Standards, etc.) können spezifische Leistungen zuhanden der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen 17

Empfehlung Fussbetreuung SGED/QualiCCare 18