13. Wahlperiode 09. 04. 2003 Antrag der Abg. Helmut Göschel u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Unfallgeschehen an Bahnübergängen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich die Zahl der Unfälle an Bahnübergängen seit Anfang 2001 entwickelt hat; insbesondere a) welche Arten von Verkehrsteilnehmern (Autofahrer, Motorradfahrer, Fußgänger etc.) verunglückt sind; b) wie alt die verunglückten Personen waren (Altersgruppen); c) welche Schäden die betroffenen Verkehrsteilnehmer genommen haben; d) welche finanziellen Folgekosten hierdurch für die Betroffenen, ihre Versicherungen und den Staat entstanden sind; e) wie sich das zahlenmäßige Verhältnis von Unfällen an Bahnübergängen zu Unfällen an anderen, problematischen Bereichen innerhalb des Verkehrsraums entwickelt hat; 2. wo die Ursachen für diese Unfälle liegen; insbesondere: a) in welche Gruppen man diese Unfallursachen einteilen kann; b) welche Untergruppen von Verhaltensfehlern es im persönlichen Kausalitätsbereich gibt (z.b. Umfahren von Halbschranken, Missachtung roter Eingegangen: 09. 04. 2003 / Ausgegeben: 13. 05. 2003 1
Ampeln etc.) und inwieweit dazu Untersuchungen, die die Häufigkeit der praktizierten Fehler verdeutlichen, vorliegen; c) welche Rolle dabei örtliche Gegebenheiten bei den Unfallursachen spielen (z.b. unübersichtliche Bahnübergänge, schlechte Beschilderung, etc.); 3. welche Initiativen von Unternehmen und Vereinen (z.b. Deutsche Bahn AG, ADAC) zur Vermeidung von Unfällen an Bahnübergängen der Landesregierung bekannt sind; 4. wie die Landesregierung solche Initiativen unterstützt und welche Maßnahmen sie im Sonstigen ergreift, um die Gefahr an Bahnübergängen zu minimieren; 5. ob der Rhein-Neckar-Raum Besonderheiten aufweist hinsichtlich: a) Zahl der Unfälle, b) Ursachen, c) Vermeidungsstrategien. 01. 04. 2003 Göschel, Haller, Dr. Caroli, Kaufmann, Knapp, Schmidt-Kühner, Staiger SPD Begründung Immer wieder liest man in den Tageszeitungen von Unfällen an Bahnübergängen, bei denen Menschen zu Tode kommen. Über Konsequenzen, die aus diesen Unfällen gezogen werden, liest man nichts. Mit diesem Antrag soll deshalb nach den Ursachen der in Rede stehenden Zwischenfälle gefragt und ein Anstoß gegeben werden, in Zukunft aktiver gegen ein bestehendes Gefahrenpotenzial vorzugehen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 30. April 2003 Nr. 34 3856.0/365 nimmt das Ministerium für Umwelt und Verkehr im Einvernehmen mit dem Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: 1. Wie hat sich die Zahl der Unfälle an Bahnübergängen seit Anfang 2001 entwickelt, insbesondere a) Welche Arten von Verkehrsteilnehmern sind (Autofahrer, Motorradfahrer, Fußgänger etc.) verunglückt? b) Wie alt die waren verunglückten Personen (Altersgruppen)? c) Welche Schäden haben die betroffenen Verkehrsteilnehmer genommen? 2
d) Welche finanziellen Folgekosten sind hierdurch für die Betroffenen, ihre Versicherungen und den Staat entstanden? e) Wie hat sich das zahlenmäßige Verhältnis von Unfällen an Bahnübergängen zu Unfällen an anderen, problematischen Bereichen innerhalb des Verkehrsraums entwickelt? Zu 1.: Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat keine eigene Kenntnis über die Entwicklung der Zahl der Unfälle an Bahnübergängen. Die amtliche Straßenverkehrsunfallstatistik des Statistischen Landesamtes enthält eine Auswertung der erfassten Unfälle nach Besonderheiten der Unfallstelle, auf die verwiesen wird. Zu den Besonderheiten der Unfallstelle gehören Schienengleiche Wegübergänge, Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Fußgängerfurten (Fußgängerampeln), die als ähnlich problematische Bereiche im Verkehrsraum einzustufen sind. 2.Wo liegen die Ursachen für diese Unfälle; insbesondere: a) In welche Gruppen kann man diese Unfallursachen einteilen? b) Welche Untergruppen von Verhaltensfehlern gibt es im persönlichen Kausalitätsbereich (z.b. Umfahren von Halbschranken, Missachtung roter Ampeln etc.) und inwieweit liegen dazu Untersuchungen, die die Häufigkeit der praktizierten Fehler verdeutlichen, vor? c) Welche Rolle spielen örtliche Gegebenheiten bei den Unfallursachen (z.b. unübersichtliche Bahnübergänge, schlechte Beschilderung, etc.)? Zu 2.: Die amtliche Straßenverkehrsunfallstatistik schlüsselt Unfälle nicht nach bestimmten Unfallursachen auf. Allerdings können aufgrund einer Auswertung der Straßenverkehrsunfallstatistik die Unfallursachen a) mangelhafte Sicherung von Bahnübergängen und b) Nichtbeachten des Vorrangs von Schienenfahrzeugen an Bahnübergängen ausgewiesen werden. Hierauf wird verwiesen. Eine weitere Untergliederung nach Unfallursachen ist in der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik nicht enthalten. Dies ließe sich nur aus einer unverhältnismäßig aufwändigen Untersuchung von Einzelunfällen ableiten. 3. Welche Initiativen von Unternehmen und Vereinen (z.b. Deutsche Bahn AG, ADAC) zur Vermeidung von Unfällen an Bahnübergängen sind der Landesregierung bekannt? Zu 3.: Zur Verbesserung der Sicherheit an Bahnübergängen laufen bei der Deutschen Bahn AG wie auch bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Baden- Württemberg Bauprogramme zur Beseitigung von Bahnübergängen sowie 3
zur erstmaligen Einrichtung oder Verbesserung vorhandener technischer Sicherungen von Bahnübergängen. Darüber hinaus sind folgende Initiativen aus jüngerer Zeit bekannt: Der Bund-Länder Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung hat einen Leitfaden zur Durchführung von Sonderverkehrsschauen an Bahnübergängen entwickeln lassen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) beabsichtigt, diesen Leitfaden im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung einzuführen. Damit erhalten die Verkehrsunfallkommissionen der Länder eine fundierte Arbeitshilfe zur Durchführung von Verkehrsschauen an Bahnübergängen mit einem Katalog der durchzuführenden Prüfungen und mit Vorschlägen zur baulichen, verkehrsrechtlichen und verkehrstechnischen Verbesserung. In einer so genannten Gemeinschaftsaktion Sicherer Bahnübergang der Deutsche Bahn AG und des ADAC, fachlich unterstützt durch die Firmen 3 M in Neuss und Bremicker in Weilheim sowie der Technischen Universität Braunschweig, ist in Absprache mit dem Bayerischen Staatministerium des Innern an mehreren Bahnübergängen in den Landkreisen Altötting und Rottal-Inn die Beschilderung vor den Bahnübergängen durch gelbe fluoreszierende Hintergrundtafeln auffälliger gestaltet worden. Die Verwendung der gelben fluoreszierenden Hintergrundtafeln wird durch den BMVBW und die überwiegende Mehrheit der Länder auch Baden- Württemberg als nicht StVO-konform betrachtet und bedarf noch der weiteren Diskussion. In einer gemeinsamen Aktion Sicher drüber haben der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), die Deutsche Bahn AG und der ADAC Mitte letzten Jahres eine Info-Kampagne gestartet. Dabei sind 1 Mio. Faltblätter, 1.000 Plakate für Züge und Busse sowie Filmkopien für Schulen und Fahrschulen mit Hinweisen auf die besonderen Gefahren und das entsprechende Verhalten an Bahnübergängen verteilt worden. 4. Wie unterstützt die Landesregierung solche Initiativen und welche Maßnahmen ergreift sie im Sonstigen, um die Gefahr an Bahnübergängen zu minimieren? Zu 4.: Die Landesregierung begrüßt die Maßnahmen der Deutschen Bahn AG und der nichtbundeseigenen Eisenbahnen zur Verbesserung der Sicherheit von Bahnübergängen. Das Ministerium für Umwelt und Verkehr stellt hierfür in Baden-Württemberg im Durchschnitt jährlich rund 12 Mio. für Maßnahmen bei Strecken der Deutschen Bahn AG zur Verfügung. Die nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Baden-Württemberg werden vor allem beim Ausbau der technischen Sicherung von schienengleichen Bahnübergängen unterstützt. Hierfür werden vom Land im Rahmen eines Sonderprogramms in den Jahren 2002 2005 jährlich 12,6 Mio. bereitgestellt. Im Rahmen der Mitarbeit im Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrsordnung wirkt die Landesregierung an der Erarbeitung und Einführung des Leitfadens zur Durchführung von Sonderverkehrsschauen an Bahnübergängen aktiv mit. Die für die Durchführung der Sonderverkehrsschauen zuständigen Verkehrsunfallkommissionen (diese setzen sich zusammen aus Vertretern der Straßen- 4
verkehrsbehörden, der Straßenbaubehörden und der Polizei), wurden in den Jahren 2001 bis 2003 in dreitägigen Seminaren speziell im Hinblick auf die Bekämpfung von Verkehrsunfallstellen geschult. Darüber hinaus wird derzeit die Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung von Unfallhäufungsstellen und zur Durchführung von Verkehrsschauen überarbeitet, in welche auch die Verpflichtung zur Durchführung von Sonderverkehrsschauen an Bahnübergängen Eingang finden wird. Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Verkehrssicherheitsrat, insbesondere im Arbeitsausschuss Straßenverkehrstechnik hat die Landesregierung an der Konzeption des Faltblattes Sicher drüber aktiv mitgewirkt. 5. Weist der Rhein-Neckar-Raum Besonderheiten auf hinsichtlich: a) Zahl der Unfälle, b) Ursachen, c) Vermeidungsstrategien? Zu 5.: In der nach Kreisen aufgegliederten amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik sind keine Informationen zu Unfällen an Bahnübergängen enthalten. Diesbezügliche Auffälligkeiten im Rhein-Neckar-Kreis lassen sich deshalb nicht feststellen. Müller Minister für Umwelt und Verkehr 5