Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/3857 18. Wahlperiode 28.01.2015 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Drucksache 18/3561 Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte A. Problem Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2014 eine Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte durch bewaffnete deutsche Streitkräfte mit bis zu 100 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. Januar 2016 beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Zustimmung des Deutschen Bundestages hierzu erbeten. Die radikal-islamischen Kämpfer der Terrororganisation ISIS, die sich selbst auch Islamischer Staat nennt, hat seit Dezember 2013 in Syrien die Provinzen Raqqa und Deir ez-zor weitgehend eingenommen. Mit ihrem Vorstoß seit Juni 2014 haben sie auch weite Teile der irakischen Provinzen Ninawa, al-anbar und Salah ad-din sowie Grenzabschnitte zu Syrien und Jordanien unter ihre Kontrolle bringen können. Am 29. Juni 2014 rief ISIS ein grenzüberschreitendes Kalifat aus und erhob damit Anspruch auf die Führungsrolle innerhalb der globalen Dschihad-Bewegung. Zur Durchsetzung ihrer Interessen geht ISIS mit großer Brutalität und Grausamkeit vor. Der Vorstoß von ISIS hat die Lage im Irak und in der Region dramatisch verändert. Bedroht ist das Leben von Millionen Menschen, die Stabilität des Irak und der ganzen Region und nicht zuletzt angesichts der Vielzahl ausländischer Kämpfer auch unsere Sicherheit in Deutschland und Europa. Es ist unsere humanitäre Verantwortung und unser sicherheitspolitisches Interesse, den Leidenden zu helfen und ISIS einzudämmen. Die Unterstützungsleistungen der Bundesregierung tragen zur Linderung der unmittelbaren humanitären Notlage und zur Stabilisierung der Lage im Norden des Irak bei. Der irakische Außenminister hat die Mitglieder der Vereinten Nationen in seinem Schreiben vom 25. Juni 2014 um umfassende Unterstützung im Kampf gegen die ISIS gebeten, einschließlich einer Unterstützung durch militärische Ausbildung. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in seiner Resolution 2169 (2014) vom 30. Juli 2014 seine Sorge über die Sicherheitslage im Irak und die militärische Offensive terroristischer Gruppierungen um ISIS ausgedrückt. Am 15. August 2014 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner Resolution 2170 (2014) festgestellt, dass ISIS und andere Gruppen eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit darstellen

Drucksache 18/3857 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode und unter Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen konkrete Maßnahmen, einschließlich Sanktionen, zu deren Bekämpfung beschlossen. Am 19. September 2014 hat der Vorsitz des Sicherheitsrates in einer in Konsens angenommenen Erklärung die internationale Staatengemeinschaft ausdrücklich dazu aufgerufen, die irakische Regierung bei ihren Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus zu unterstützen. Am 24. September 2014 hat der Sicherheitsrat unter Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen mit Resolution 2178 (2014) auch die Aktivitäten von Foreign Terrorist Fighters und deren Unterstützung für ISIS verurteilt und die Staaten zu konkreten innerstaatlichen Maßnahmen aufgefordert. Am 19. November 2014 hat der Sicherheitsrat sich in einer offenen Debatte erneut mit der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und der Terrororganisationen auseinandergesetzt und eine Zwischenbilanz über die von der internationalen Gemeinschaft ergriffenen Maßnahmen gezogen. Dabei hat der Sicherheitsrat die internationale Staatengemeinschaft dazu aufgerufen, die Fähigkeiten anderer Staaten bei der Bekämpfung von Terrorismus auf nationaler, subregionaler oder regionaler Ebene zu verbessern (Erklärung des Vorsitzenden vom 19. November 2014). Auch der Rat für Außenbeziehungen der Europäischen Union hat am 20. Oktober 2014 Ratsschlussfolgerungen zu ISIS, Syrien und Irak angenommen sowie eine Strategie zum Kampf gegen Foreign Terrorist Fighters konsentiert. Die deutschen Streitkräfte handeln im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes. Sie handeln bei ihrem Einsatz als Teil der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS, von der nach Feststellung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine Bedrohung für Weltfrieden und internationale Sicherheit ausgeht (Sicherheitsratsresolution 2170 [2014] vom 15. August 2014). Die internationale Gemeinschaft leistet damit der Aufforderung des Sicherheitsrates Folge, die irakische Regierung im Kampf gegen ISIS zu unterstützen (vom Sicherheitsrat im Konsens angenommene Vorsitzerklärung vom 19. September 2014). Die Ausbildungsunterstützung wird auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des Irak sowie der Regierung der Region Kurdistan-Irak geleistet. Mit Schreiben vom 25. Juni 2014 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen hat der irakische Außenminister alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten. Der Einsatz zur Ausbildungsunterstützung ist daher völkerrechtsgemäß, ohne dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Eingriff in die Hoheitsrechte des Irak autorisieren müsste. Die deutschen Unterstützungsleistungen sind eingebettet in einen breiten politischen Ansatz, der von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen wird und auf politischer, humanitärer, militärischer und rechtsstaatlicher Ebene wirkt. Dieser Ansatz hat zum Ziel, ISIS einzudämmen, den Irak so zu stabilisieren, dass alle Bevölkerungsgruppen angemessen eingebunden werden und durch diplomatische Bemühungen auf internationaler Ebene auf eine nachhaltige politische Befriedung Syriens, des Irak und der Region hinzuwirken. Eine internationale Allianz von Staaten hat sich unter diesem Ansatz seit Anfang September 2014 zusammengefunden. Ein Kernelement der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen ISIS ist der nachhaltige Fähigkeitsaufbau der irakischen Streitkräfte sowie der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak im Irak. Hierfür sollen Ausbildungszentren im Irak aufgebaut werden, u. a. auch in der Region Kurdistan. Seitens der irakischen Zentralregierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak wurde gegenüber der Bundesregierung mehrfach unmittelbarer Unterstützungsbedarf für den Kampf gegen ISIS formuliert. In Absprache mit der irakischen Regierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak ist beabsichtigt, eine Ausbildungs- und zeitlich begrenzte Koordinierungsverantwortung in enger Abstimmung und Rotation mit internationalen Partnern zu einem nachhaltigen Fähigkeitsaufbau der irakischen Streitkräfte so-

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/3857 wie der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak im Irak zu übernehmen. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der Regierung der Region Kurdistan-Irak, ganz im Sinne einer Local Ownership. Es ist geplant, diese Ausbildungsunterstützung im Irak durch eine Fortsetzung der bereits durchgeführten Ausbildung von Führern, Multiplikatoren und Spezialisten in Deutschland zu ergänzen. Eine begrenzte Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten soll in Stäben der internationalen Allianz gegen die Terrororganisation ISIS im Irak und Kuwait eingesetzt werden. Sie werden ausschließlich für Aufgaben im Bereich Ausbildungsunterstützung eingesetzt. Geplant ist darüber hinaus vorbehaltlich einer ressortübergreifenden Abstimmung die bedarfsabhängige Fortsetzung von Lieferungen u. a. militärischer Ausrüstungen an die Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak. Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte beinhaltet keine Begleitung in Einsätzen oder eine direkte Unterstützung von militärischen Operationen. Die militärischen Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der irakischen Streitkräfte und regionalen kurdischen Sicherheitskräfte bleiben eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Einsatz. B. Lösung Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Keine. D. Kosten Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Drucksache 18/3857 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 18/3561 anzunehmen. Berlin, den 28. Januar 2015 Der Auswärtige Ausschuss Dr. Norbert Röttgen Vorsitzender Roderich Kiesewetter Niels Annen Jan van Aken Omid Nouripour

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/3857 Bericht der Abgeordneten Roderich Kiesewetter, Niels Annen, Jan van Aken und Omid Nouripour I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/3561 in seiner 79. Sitzung am 15. Januar 2015 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gemäß 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage/n Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2014 einer Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte durch bewaffnete deutsche Streitkräfte mit bis zu 100 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. Januar 2016 beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Zustimmung des Deutschen Bundestages hierzu erbeten. Die radikal-islamischen Kämpfer der Terrororganisation ISIS, die sich selbst auch Islamischer Staat nennt, hat seit Dezember 2013 in Syrien die Provinzen Raqqa und Deir ez-zor weitgehend eingenommen. Mit ihrem Vorstoß seit Juni 2014 haben sie auch weite Teile der irakischen Provinzen Ninawa, al-anbar und Salah ad- Din sowie Grenzabschnitte zu Syrien und Jordanien unter ihre Kontrolle bringen können. Am 29. Juni 2014 rief ISIS ein grenzüberschreitendes Kalifat aus und erhob damit Anspruch auf die Führungsrolle inner-halb der globalen Dschihad-Bewegung. Zur Durchsetzung ihrer Interessen geht ISIS mit großer Brutalität und Grausamkeit vor. Der Vorstoß von ISIS hat die Lage im Irak und in der Region dramatisch verändert. Bedroht ist das Leben von Millionen Menschen, die Stabilität des Irak und der ganzen Region und nicht zuletzt angesichts der Vielzahl ausländischer Kämpfer auch unsere Sicherheit in Deutschland und Europa. Es ist unsere humanitäre Verantwortung und unser sicherheitspolitisches Interesse, den Leidenden zu helfen und ISIS einzudämmen. Die Unterstützungsleistungen der Bundesregierung tragen zur Linderung der unmittelbaren humanitären Notlage und zur Stabilisierung der Lage im Norden des Irak bei. Der irakische Außenminister hat die Mitglieder der Vereinten Nationen in seinem Schreiben vom 25. Juni 2014 um umfassende Unterstützung im Kampf gegen die ISIS gebeten, einschließlich einer Unterstützung durch militärische Ausbildung. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in seiner Resolution 2169 (2014) vom 30. Juli 2014 seine Sorge über die Sicherheitslage im Irak und die militärische Offensive terroristischer Gruppierungen um ISIS ausgedrückt. Am 15. August 2014 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner Resolution 2170 (2014) festgestellt, dass ISIS und andere Gruppen eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit darstellen und unter Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen konkrete Maßnahmen, einschließlich Sanktionen, zu deren Bekämpfung beschlossen. Am 19. September 2014 hat der Vorsitz des Sicherheitsrates in einer in Konsens angenommenen Erklärung die internationale Staatengemeinschaft ausdrücklich dazu aufgerufen, die irakische Regierung bei ihren Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus zu unterstützen. Am 24. September 2014 hat der Sicherheitsrat unter Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen mit Resolution 2178 (2014) auch die Aktivitäten von Foreign Terrorist Fighters und deren Unterstützung für ISIS verurteilt und die Staaten zu konkreten innerstaatlichen Maßnahmen aufgefordert. Am 19. November 2014 hat der Sicherheitsrat sich in einer offenen Debatte erneut mit der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und der Terrororganisationen auseinandergesetzt und eine Zwischenbilanz über die von der internationalen Gemeinschaft ergriffenen Maßnahmen gezogen. Dabei hat der Sicherheitsrat die internationale Staatengemeinschaft dazu aufgerufen, die Fähigkeiten anderer Staaten bei der Bekämpfung von Terrorismus auf nationaler, sub-regionaler oder regionaler Ebene zu verbessern (Erklärung des Vorsitzenden vom 19. November 2014). Auch der Rat für Außenbeziehungen der Europäischen Union hat am 20. Oktober 2014 Ratsschlussfolgerungen zu ISIS, Syrien und Irak angenommen, sowie eine Strategie zum Kampf gegen Foreign Terrorist Fighters konsentiert. Die deutschen Streitkräfte handeln im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes. Sie handeln bei ihrem Einsatz als Teil der internationalen Anstrengungen

Drucksache 18/3857 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS, von der nach Feststellung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine Bedrohung für Weltfrieden und internationale Sicherheit ausgeht (Sicherheitsrats-Resolution 2170 [2014] vom 15. August 2014). Die internationale Gemeinschaft leistet damit der Aufforderung des Sicherheitsrates Folge, die irakische Regierung im Kampf gegen ISIS zu unter-stützen (vom Sicherheitsrat im Konsens angenommene Vorsitz-Erklärung vom 19. September 2014). Die Ausbildungsunterstützung wird auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des Irak sowie der Regierung der Region Kurdistan-Irak geleistet. Mit Schreiben vom 25. Juni 2014 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen hat der irakische Außenminister alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten. Der Einsatz zur Ausbildungsunterstützung ist daher völkerrechtsgemäß, ohne dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Eingriff in die Hoheitsrechte des Irak autorisieren müsste. Die deutschen Unterstützungsleistungen sind eingebettet in einen breiten politischen Ansatz, der von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen wird und auf politischer, humanitärer, militärischer und rechtsstaatlicher Ebene wirkt. Dieser Ansatz hat zum Ziel, ISIS einzudämmen, den Irak so zu stabilisieren, dass alle Bevölkerungsgruppen angemessen eingebunden werden, und durch diplomatische Bemühungen auf internationaler Ebene auf eine nachhaltige politische Befriedung Syriens, des Irak und der Region hinzuwirken. Eine internationale Allianz von Staaten hat sich unter diesem Ansatz seit Anfang September 2014 zusammengefunden. Ein Kernelement der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen ISIS ist der nachhaltige Fähigkeitsaufbau der irakischen Streitkräfte sowie der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak im Irak. Hierfür sollen Ausbildungszentren im Irak aufgebaut werden, u.a. auch in der Region Kurdistan. Seitens der irakischen Zentralregierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak wurde gegenüber der Bundesregierung mehrfach unmittelbarer Unterstützungsbedarf für den Kampf gegen ISIS formuliert. In Absprache mit der irakischen Regierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak ist beabsichtigt, eine Ausbildungs- und zeitlich begrenzte Koordinierungsverantwortung in enger Abstimmung und Rotation mit internationalen Partnern zu einem nachhaltigen Fähigkeitsaufbau der irakischen Streitkräfte sowie der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak im Irak zu übernehmen. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der Regierung der Region Kurdistan-Irak, ganz im Sinne einer Local Ownership. Es ist geplant, diese Ausbildungsunterstützung im Irak durch eine Fortsetzung der bereits durchgeführten Ausbildung von Führern, Multiplikatoren und Spezialisten in Deutschland zu ergänzen. Eine begrenzte Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten soll in Stäben der internationalen Allianz gegen die Terrororganisation ISIS im Irak und Kuwait eingesetzt werden. Sie werden ausschließlich für Aufgaben im Bereich Ausbildungsunterstützung ein-gesetzt. Geplant ist darüber hinaus vorbehaltlich einer ressortübergreifenden Abstimmung die bedarfsabhängige Fortsetzung von Lieferungen u.a. militärischer Ausrüstungen an die Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak. Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte beinhaltet keine Begleitung in Einsätzen oder eine direkte Unterstützung von militärischen Operationen. Die militärischen Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der irakischen Streitkräfte und regionalen kurdischen Sicherheitskräfte bleiben eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Einsatz. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3561 in seiner 35. Sitzung am 28. Januar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/3561 in seiner 39. Sitzung am 28. Januar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und gegen eine Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stemmenthaltung der übrigen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3561 in seiner 29. Sitzung am 28. Januar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/3561 in seiner 26. Sitzung am 28. Januar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN die Annahme.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/3857 Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 18/3561 in seiner 26. Sitzung am 28. Januar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/3561 in seiner 33. Sitzung am 28. Januar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung. Berlin, den 28. Januar 2015 Roderich Kiesewetter Niels Annen Jan van Aken Omid Nouripour

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