Prof. Dr. Andrea Erdélyi Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Podiumsdiskussion des AK für Behindertenfragen zum Thema: Assistenz Schule und Wohnen, Oldenburg 24.05.2007 I. Einleitung Gesetzeslage Wenn wir uns die Gesetze anschauen, so ist die Lage klar und eindeutig: Die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung ist in unserem Grundgesetz verankert und findet ihre Umsetzung in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen wie dem Bundessozialgesetz und der Eingliederungshilfe. Aber auch in internationalen Vereinbarungen wie der UN-Konvention über die Rechte der Behinderten. Herr Kroll als Experte auf diesem Gebiet hat uns dies bereits eingehend erläutert. Eigentlich wäre damit alles gesagt. Oder doch nicht? 1
II. Wissenschaft Paradigmen Was sagt die Wissenschaft dazu in diesem Fall die Heil- und Sonderpädagogik? Von Wissenschaft erwarten sicher Einige empirische Untersuchungsergebnisse. Diese werde ich Ihnen heute nicht liefern. Meine Kollegin Frau Ann-Katrin Schultz kann Ihnen so Sie dies möchten hierzu wesentlich mehr sagen, nachdem sie gerade jetzt eine Untersuchung zu Ablösungsprozessen von jungen Erwachsenen mit geistiger Behinderung von ihrer Familie durchführt. Ein anderer Aspekt von Wissenschaft sind Paradigmen. Ich möchte heute einige Grundparadigmen schlagwortartig nennen, die mittlerweile Standards der deutschen Heil- und Sonderpädagogik darstellen und nicht nur das. Das eine oder andere ist auch zum Vorbild für andere Länder geworden, wie auch andere Länder für uns zum Vorbild wurden. Integration Normalisierung Deinstitutionalisierung Empowerment Teilhabe Selbstbestimmung All dies sind Schlagwörter, doch was versteckt sich hinter den Begriffen? 2
Integration und Kooperation: zielt auf die Durchsetzung der uneingeschränkten Teilhabe und Teilnahme behinderter Menschen an allen gesellschaftlichen Prozessen, vom Kindergarten über die Schule, in der Freizeit, im Wohnen und in der Arbeit. Es gibt nach Markowetz 20 Prinzipien zur Umsetzung. Hier seien nur einige erwähnt: - der ethische Imparativ, begründet durch unser Grundgesetz, - das Prinzip der Unteilbarkeit, dass JEDER behinderte Mensch unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung einen Anspruch auf Integration hat, oder - das Prinzip der Dezentralisierung, dass die sonderpädagogischen Ressourcen bedarfsgerecht zum Begroffenen gebracht werden, und nicht umgekehrt der Betroffene zu den sonderpädagogischen Ressourcen. Normalisierungsprinzip: Es hat seine Wurzeln im dänischen Sozialfürsorge-Gesetz von 1959, und einer entsprechenden Gesetzesänderung in Schweden von 1968. Dort wird für Menschen mit einer geistigen Behinderung gefordert: 1. normaler Tagesrhythmus 2. Trennen von Arbeit Freizeit - Wohnen 3. normaler Wochen- und Jahresrhythmus 4. normaler Lebensverlauf 5. Respektierung von Bedürfnissen 6. ein normales Leben in einer (durchschnittlich) heterosexuellen Welt 7. normale ökonomische Standards 8. normale Lebens- und Wohnumwelt 3
Deinstitutionalisierung mit dem Ziel der Enthospitalisierung: Lange Zeit lebten behinderte Menschen überwiegend in großen Einrichtungen mit stark fluktuierendem Personal, starrem Tagesablauf. Prof. Georg Theunissen forscht und arbeitet seit langem daran, dass betroffene Menschen aus Heimen und Psychiatrien herauskommen und durch gemeindeintegriertes Wohnen normale Lebensbedingungen erhalten. Und es zeigt sich, dass viele angeblich behinderungsbedingte Verhaltensstörungen verschwinden. Grund dafür war nicht die angeborene o- der erworbene Behinderung, sondern das Umfeld. Empowerment: heißt Selbst-Bemächtigung, Selbst-Ermächtigung, und geht davon aus, dass behinderte Menschen sowie Eltern behinderter Kinder Experten in eigener Sache sind. Dass sie Stärken haben, und diese gemeinsam im Zusammenschluss nutzen können, um ihre Selbstbestimmung wiederzugewinnen. Dass sie ein Anrecht auf Selbstbestimmung, Autonomie, menschliche und politische Emanzipation haben. Selbstbestimmung: meint: Betroffene haben Kontrolle und Verfügung über die eigenen Lebensumstände. Teilhabe oder Partizipation: ist einer von drei Grundbausteinen der sogenannten Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, herausgegeben von der Weltgesundheitsorganisation. Teilhabe ist das Einbezogensein in eine Lebenssituation. Sie beginnt beim elementaren Lernen und reicht über das Durchführen täglicher Routine bis hin zu Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung, häuslichem Leben, zwischenmenschlichen Beziehungen, wirtschaftlichem, staatsbürgerlichem, religiösem Leben uvm. 4
III. Ethik Empathie Ich als potentiell Betroffene Dies alles sind über Jahrzehnte gewachsene, bewährte, oft hart errungene Standards. Von diesen Standards dürfen wir nicht weichen, um nicht zurückzufallen in ein un-ethisches Kosten-Nutzen-Denken, dass in Deutschland in Bezug auf behinderte Menschen zweifelhafte Tradition hat. Nicht Wohltätigkeit ist gefragt, sondern gleiches Recht für alle, denn AL- LE kann es JEDERZEIT treffen, mich, Sie, einen lieben Verwandten. Durch - einen Unfall, - einen Schlaganfall, - ein Krebsleiden, - Krankheiten und Veränderungen durch das Alter. Was würde es für SIE bedeuten, - nicht mehr in Ihrem vertrauten Zuhause wohnen zu dürfen? - nicht an den gewohnten Arbeitsplatz gehen zu können? - sich nicht mehr mit Freunden austauschen zu können? Stellen Sie sich vor, SIE würden aus Ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen, weil Sie nicht die notwendige Hilfe erhalten, um Ihren Alltag zuhause zu gestalten. Stellen Sie sich vor, SIE verlieren Ihre Sprache, niemand versteht Sie, und niemand hilft Ihnen, sich mit anderen Hilfsmitteln wie einem Computer oder einem Kommunikator auszudrücken. Selbst geringere Veränderungen machen uns oft krank, an Leib und Seele. Um wie viel mehr können diese Probleme zu zusätzlichen psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen führen, die weitere Behandlung erfordern. 5
IV. Imperativ Assistenz Assistenz ist ein wesentlicher Weg der Rehabilitation und der Prävention sekundärer Erkrankungen. Assistenz hat viele Gesichter Assistenz und fehlende Assistenz. Assistenz kann stattfinden in der Schule, beim Wohnen, beim Einkaufen, beim Erledigen von Amtsgeschäften. Fehlende Assistenz kann zur Einweisung in ein Heim oder eine Sonderschule führen, mit von außen fest vorgegebenem Tagesablauf, festen Programmen, fremdbestimmtem Essensplan usw.. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Ich sage nicht: Schaffen wir alle Heime und Sonderschulen ab. Es wird dort mit Sicherheit hochqualitative Arbeit geleistet, und manche Menschen wünschen und brauchen den sicheren Rahmen einer Einrichtung. Aber als gleichberechtigter freier Mensch muss jeder die Möglichkeit haben, SELBST zu entscheiden, welches sein Weg ist. So wie Sie und ich. Es gibt viele Beispiele, wo dies funktioniert hier unter uns, in anderen Bezirken, anderen Bundesländern, in anderen Ländern. In der anschließenden Diskussion kann ich wenn Sie wünschen noch von einigen berichten. Selbst ein deutlich ärmeres Land wie Ungarn hat in den letzten 10-15 Jahren rund 150 neue Wohnungen und Einfamilienhäuser geschaffen, in denen Menschen mit geistiger Behinderung selbstständig mit entsprechender Assistenz leben. Wieviel mehr können und müssen wir es uns leisten?! 6