Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee

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Transkript:

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Frühzeitige Beteiligung (17.06.2014)

Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Stand: 17.06.2014 9. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans BEGRÜNDUNG Seite 2 von 7 Inhalt 1 ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANÄNDERUNG... 3 2 LAGE... 3 3 STANDORTALTERNATIVEN... 5 4 INHALTE DER PLANÄNDERUNG... 5 5 FLÄCHENBILANZ... 6 6 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN... 6 7 VERFAHREN... 6 8 UMWELTBERICHT... 7 14-06-17 Auerhahn FNPÄ Begründung (14-06-04)

Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Stand: 17.06.2014 9. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans BEGRÜNDUNG Seite 3 von 7 1 ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANÄNDERUNG Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg Schluchsee die vorgesehenen Flächennutzungen in ihren Grundzügen dar. Bebauungspläne, die bauliche und andere Nutzungen im Detail verbindlich regeln, sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Für die Gebiete der Gemeinden Feldberg und Schluchsee wurde im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft ein gemeinsamer Flächennutzungsplan aufgestellt. Er wurde am 14. Juli 2006 genehmigt. Bisher wurde der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee mehrfach geändert. Bei der vorliegenden Änderung handelt es sich um die 9. punktuelle Flächennutzungsplanänderung. Die Gemeinde Schluchsee plant, für die Erweiterung des bestehenden Hotel Auerhahn im Ortsteil Vorderaha einen Bebauungsplan aufzustellen. Ein Teil des Plangebiets mit der Ausweisung eines Sondergebiets ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee als Grünfläche mit Zweckbestimmung Tennisplatz bzw. als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist daher nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan wird aufgrund dessen parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert. Bereits im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan 2006 wurde die außerordentlich wichtige Rolle des Tourismus innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee betont. Gerade in der Gemeinde Schluchsee hat der Tourismus durch die besondere Lage am Schluchsee mit seinem großen Sport- und Freizeitangebot eine zentrale Bedeutung. Da sich zum Zeitpunkt der Analyse der Fremdenverkehrsdaten ein leicht rückläufiger Trend im Tourismusbereich abzeichnete, wurde empfohlen, dass sich die Gemeinden insbesondere mit der Entwicklung neuer Konzepte befassen müssen, die den Zustrom der Touristen sichern und stärken sollen, um die Attraktivität des Gebietes auch in Zukunft zu garantieren. Insbesondere in den letzten Jahren hat sich das Hotel Auerhahn als erfolgreiches Hotel weiter etablieren können. Durch die Umsetzung einer innovativen Konzeptidee durch ein erweitertes und vielfältiges Angebot, u.a. auch im Wellness- und Gesundheitsbereich, soll das lokale Hotelangebot weiter ausgebaut und der Standort damit gesichert werden. Die Gemeinde Schluchsee unterstützt das Vorhaben, um insbesondere vorhandene Potentiale weiter zu nutzen bzw. bestehende Fremdenverkehrsbetriebe in ihrer positiven Entwicklung zu stärken und damit die allgemeine wirtschaftliche Situation in der Gemeinde und auch in der gesamten Region zu verbessern. 2 LAGE Der Änderungsbereich liegt im Ortsteil Vorderaha der Gemeinde Schluchsee nördlich des Schluchsees zwischen Schluchsee und Bahnlinie. Er grenzt nördlich an die bestehende Sonderbaufläche für das Hotel Auerhahn an. Südlich am Schluchsee entlang verläuft die Bundesstraße B 500. 14-06-17 Auerhahn FNPÄ Begründung (14-06-04)

Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Stand: 17.06.2014 9. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans BEGRÜNDUNG Seite 4 von 7 Lage im Raum (unmaßstäblicher Auszug aus der Topographischen Karte) Luftbild (unmaßstäblich) mit ungefährer Darstellung des Änderungsbereichs (rote Umrandung). Quelle: LUBW 14-06-17 Auerhahn FNPÄ Begründung (14-06-04)

Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Stand: 17.06.2014 9. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans BEGRÜNDUNG Seite 5 von 7 3 STANDORTALTERNATIVEN Die Erweiterung dient in erster Linie der Standortsicherung. Durch die bereits bestehenden Gebäude und Hoteleinrichtungen hat sich das Hotel am bestehenden Standort gut etabliert. Der Anschluss an bestehende Flächen mit Nutzung bestehender Ressourcen und Infrastruktureinrichtungen ermöglicht ein flächensparendes und gleichzeitig maßvolles Wachstum. Alternative Standorte bzw. eine Verlagerung des Standortes für das Hotel sind aus wirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht daher nicht sinnvoll. 4 INHALTE DER PLANÄNDERUNG Inhalt der 9. Punktuellen Flächennutzungsplanänderung ist die Erweiterung der bestehenden Sonderbaufläche Hotel Auerhahn nach Norden. Die bestehende Grünfläche mit Zweckbestimmung Tennisplatz sowie ein Teil der landwirtschaftlichen Fläche wird daher ebenfalls als Sonderbaufläche Hotel Auerhahn ausgewiesen. Die bestehenden Tennisplätze werden in dieser Form nicht mehr benötigt und sollen der Erweiterung der Hotelanlage zugeschlagen werden. Der Änderungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,55 ha. Konflikte mit den angrenzenden bestehenden Nutzungen, wie z.b. Waldabstand, Lärmimmissionen der Bahn bzw. Bundesstraße sowie dem bestehenden Segelverein, sind auf Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan (2006) Planzeichnerische Darstellung FNP Bestand / Planung Darstellung der FNP-Änderung 14-06-17 Auerhahn FNPÄ Begründung (14-06-04)

Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Stand: 17.06.2014 9. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans BEGRÜNDUNG Seite 6 von 7 5 FLÄCHENBILANZ Die Flächenbilanz gibt die Veränderungen in der Darstellung des Flächennutzungsplans wieder. Wirksamer FNP 2006 9. FNP-Änderung Landwirtschaftliche Fläche 0,17 ha - Grünfläche 0,38 ha - Straßenverkehrsfläche - 0,11 ha Sonderbaufläche - 0,44 ha Summe 0,55 ha 0,55 ha 6 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN Nach 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Aus diesem Anpassungsgebot ergibt sich für die Gemeinde die Verpflichtung zur Beachtung bestehender Ziele bei der Änderung, Ergänzung bzw. Aufstellung von Bauleitplänen. Dies gilt insbesondere für Flächennutzungspläne. Für den Bereich der Gemeinde Schluchsee sind die Ziele des Regionalplans Südlicher Oberrhein maßgebend. Die 9. Änderung bezieht sich auf die Ausweisung einer Sonderbaufläche im Ortsteil Vorderaha. Für die Fläche der 8. Flächennutzungsplanänderung ergeben sich aus der Raumnutzungskarte des Regionalplans keine konfliktträchtigen Darstellungen. 7 VERFAHREN Zur Flächennutzungsplanänderung wird ein zweistufiges Planungsverfahren, bestehend aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB und der Offenlage gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt. Im Zuge der Frühzeitigen Beteiligung wird ein Scoping durchgeführt. Verfahrensdaten Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee: Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans. Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. 14-06-17 Auerhahn FNPÄ Begründung (14-06-04)

Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Stand: 17.06.2014 9. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans BEGRÜNDUNG Seite 7 von 7 - - - - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Planauslage. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Offenlegungsbeschluss. Durchführung der Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Durchführung der Offenlage zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Entscheidung über die Anregungen aus der Offenlage und Feststellungsbeschluss. 8 UMWELTBERICHT Der Umweltbericht bildet einen Teil der Begründung und wird bis zur Offenlage erstellt. Dem Umweltbericht ist zeitlich (d.h. im Zuge der Frühzeitigen Beteiligung) ein Scoping vorgeschaltet. Im Detail sei im Sinne der Abschichtung auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Schluchsee, den Jürgen Kaiser Verbandsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Der Planverfasser 14-06-17 Auerhahn FNPÄ Begründung (14-06-04)

Gemeinde Schluchsee 9. Flächennutzungsplanänderung Umweltbericht Freiburg, den 06.06.2014 Scopingunterlagen / Frühzeitige Beteiligung Freie Landschaftsarchitekten bdla www.faktorgruen.de Freiburg Merzhauser Str. 110 0761-707647-0 freiburg@faktorgruen.de Heidelberg Franz-Knauff-Str. 2-4 06221-9854-10 heidelberg@faktorgruen.de Rottweil Eisenbahnstr. 26 0741-15705 rottweil@faktorgruen.de Stuttgart Industriestr. 25 0711-48999-480 stuttgart@faktorgruen.de

L:\gop\401-Schluchsee, Erweiterung Auerhahn\Text\2-Vorentwurf\fg_gop401_Scoping_9.FNPÄ_140606.docx Abb. 1: Ausschnitt aus dem gültigen FNP Abb. 2: Ausschnitt aus dem geänderten FNP Kurzdarstellung des Vorhabens und der geplanten Änderung Die Gemeinde Schluchsee plant, für die Erweiterung des bestehenden Hotel Auerhahn im Ortsteil Vorderaha einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan ist jedoch nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan wird aufgrund dessen parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert. Inhalt der 9. Punktuellen Flächennutzungsplanänderung ist die Erweiterung der bestehenden Sonderbaufläche Hotel Auerhahn nach Norden (vgl. Abb.1 und 2). Die bestehende Grünfläche mit Zweckbestimmung Tennisplatz sowie ein Teil der landwirtschaftlichen Fläche wird daher ebenfalls als Sonderbaufläche Hotel Auerhahn ausgewiesen. Die bestehenden Tennisplätze werden in dieser Form nicht mehr benötigt und sollen der Erweiterung der Hotelanlage zugeschlagen werden. Der Änderungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,55 ha. Konflikte mit den angrenzenden bestehenden Nutzungen, wie z. B. Waldabstand, Lärmimmissionen der Bahn bzw. Bundesstraße sowie dem bestehenden Segelverein, sind auf Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Regionalplan: Der Regionalplan stellt unmittelbar südwestlich an das Planungsgebiet angrenzend die Bundestraße B500 und im Nordosten angrenzend die Eisenbahnstrecke und den Bahnhof Aha dar. Das Plangebiet selbst ist ohne Darstellung. Auf eine Kartendarstellung wird daher verzichtet. Umweltbericht, Gemeinde Schluchsee, 9. Flächennutzungsplanänderung Seite 2

Landschaftsschutzgebiet: Das Plangebiet grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet Feldberg-Schluchsee an. Aufgrund der Lage des Plangebiets außerhalb des Landschaftsschutzgebiets wird davon ausgegangen, dass keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks gegeben ist. Eine abschließende Prüfung wird im weiteren Verfahren ergänzt. Die Behörden werden um Stellungnahme gebeten. Naturpark: Das Plangebiet liegt im Naturpark Südschwarzwald. Es wird davon ausgegangen, dass das Vorhaben dem Zweck des Naturparks nicht widerspricht. Eine abschließende Prüfung wird im weiteren Verfahren ergänzt. Die Behörden werden um Stellungnahme gebeten. Abb. 3: Schutzgebietskulisse im Umfeld des Plangebiets; in grün: LSG, in orange: Naturpark. Bestandsaufnahme (mit Schwerpunktsetzung bei den beeinträchtigten Schutzgütern) Bewertung von Bedeutung und Empfindlichkeit: 1 besondere / 2 allgemeine / 3 geringe Bedeutung 2 1 Mensch - Lärm: Bestehende Vorbelastung durch B500 und Eisenbahnlinie - Erholung: Bestehende Hotelanlage, Wanderparkplatz beim Bahnhof Aha, Seglerheim etc. 1/2/3 Arten und Biotope: Der Bereich mit den Tennisplätzen ist von geringer Bedeutung; der nördlich angrenzende Bereich mit Feldgehölz ist von allgemeiner Bedeutung. Es sind kleinflächig jedoch auch Bereiche von besonderer Bedeutung vorhanden (Weidengebüsch). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird zurzeit eine Brutvogel-Kartierung durchgeführt. Gemäß vorläufigem Zwischenstand sind keine unüberwindbaren Einschränkungen gegeben, die nicht auf Ebene des Bebauungsplans geregelt werden können. 1/3 Boden: Der Bereich mit den Tennisplätzen ist von geringer Bedeutung; der nördlich angrenzende Bereich verfügt jedoch über eine hohe bis sehr hohe Wertigkeit für eine naturnahe Vegetation und ist daher von besonderer Bedeutung. 2 Wasser: Das Plangebiet ist als Grundwassergeringleiter und dem Fehlen größerer Gewässer von allgemeiner Bedeutung. 2 Klima / Luft: Aufgrund der Kleinflächigkeit klimarelevanter Bereiche ist das Plangebiet nur von allgemeiner Bedeutung. 2/3 Landschaftsbild: Der südliche Bereich mit den Tennisplätzen ist von geringer Bedeutung. Der nördliche Bereich verfügt über eine höhere landschaftliche Bedeutung. Aufgrund der Kleinflächigkeit und der vorhandenen Vorbelastung ist dieser Bereich jedoch nur mit allgemeiner Bedeutung zu bewerten. 3 Kultur- / Sachgüter: Es liegen keine diesbezüglichen Informationen vor. Umweltbericht, Gemeinde Schluchsee, 9. Flächennutzungsplanänderung Seite 3

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung: Maß der Beeinträchtigung: E = hoch, erheblich e = mittel, erheblich g = gering, nicht erheblich Mensch - Lärm Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Lärmgutachten erstellt. Ggf. auftretende Einschränkungen können auf Ebene des Bebauungsplans geregelt werden. - Erholung Durch den Ausbau des Hotels als Betrieb mit Erholungsfunktion (Wellness) ist voraussichtlich mit einer positiven Auswirkung auf die Erholungseignung zu rechnen. Arten und Biotope E Baumfällungen und Überbauung von hoch- bis mittelwertigen Biotoptypen; artenschutzrechtliche Konflikte sind zum jetzigen Zeitpunkt eher unwahrscheinlich, können jedoch ohne Prüfung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgeschlossen werden. Ggf. auftretende Einschränkungen können auf Ebene des Bebauungsplans geregelt werden. Boden E Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung und Umlagerung, insbesondere Beeinträchtigung des Standorts für naturnahe Vegetation. Wasser e/g Erhebliche Beeinträchtigungen des vorhandenen Grabensystems können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Eine abschließende Prüfung wird im weiteren Verfahren ergänzt. Hinsichtlich des Grundwassers sind die Beeinträchtigungen aufgrund der Versiegelung als nicht erheblich einzustufen. Klima / Luft e Erhebliche Beeinträchtigungen können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Eine abschließende Prüfung wird im weiteren Verfahren ergänzt. Kultur- und Sachgüter Landschaftsbild Wechselwirkungen e Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Überbauung bislang nicht bebauter Flächen und Veränderung des Charakters der schwarzwaldtypischen Streubesiedlung. keine Beeinträchtigung zu erwarten Wechselwirkungen einschl. Wirkungsverlagerungen zwischen Schutzgütern werden -sofern vorhanden - in den jeweiligen Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter dargestellt. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Beeinträchtigungen im Gebiet V = Vermeidung, Minimierung Erläuterung der Maßnahme: K = Kompensation (Ausgleich, Ersatz) Schutzgut / Funktion: Notwendige Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung bzw. zur Kompensation werden im weiteren Verfahren ergänzt. Voreinschätzung, ob ein Ausgleich innerhalb der Vorhabenfläche ermöglicht werden kann: Voraussichtlich werden externe Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung: Bei einem Verzicht auf die Ausweisung des Gebietes sind kurzfristig keine oder nur unwesentliche Änderungen des Flächenzustands zu erwarten. Insbesondere bedeutsame naturschutzfachliche Aufwertungen innerhalb des Plangebietes sind nicht zu erwarten. Umweltbericht, Gemeinde Schluchsee, 9. Flächennutzungsplanänderung Seite 4

Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Standortalternativen) Die Erweiterung dient in erster Linie der Standortsicherung. Durch die bereits bestehenden Gebäude und Hoteleinrichtungen hat sich das Hotel am bestehenden Standort gut etabliert. Der Anschluss an bestehende Flächen mit Nutzung bestehender Ressourcen und Infrastruktureinrichtungen ermöglicht ein flächensparendes und gleichzeitig maßvolles Wachstum. Alternative Standorte bzw. eine Verlagerung des Standortes für das Hotel sind aus wirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht daher nicht sinnvoll. Verwendete technische Verfahren, Hinweis auf Schwierigkeiten, fehlende Kenntnisse Grundlagen dieses Scopingpapiers sind eine Geländebegehung und Bestandskartierung sowie weitere verfügbare Informationen der LUBW. Im weiteren Verfahren werden die Ergebnisse faunistischer Kartierungen / Relevanzabschätzungen ergänzt. Diese Grundlagen sind für die Umweltprüfung auf FNP-Ebene ausreichend. Maßnahmen zur Umweltüberwachung (Monitoring) Maßnahmen zur Umweltüberwachung werden im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan festgelegt. Hinweise zur Abschichtung Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Für eine vertiefende Untersuchung der oben dargestellten Bestands- und Eingriffssituation wird daher auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Dort werden auch Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen konkretisiert und rechtsverbindlich im Bebauungsplan festgesetzt. Ebenso erfolgt im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan eine Prüfung / Relevanzabschätzung zum besonderen Artenschutz nach 44, 45 BNatSchG. Freiburg, den 06.06.2014 Christoph Laule MSc. ETH Umwelt-Natw. 0761 / 707 647 13 laule@faktorgruen.de www.faktorgruen.de Umweltbericht, Gemeinde Schluchsee, 9. Flächennutzungsplanänderung Seite 5