Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr. Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg begleitet Sie als zuverlässiger Partner



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Transkript:

Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg begleitet Sie als zuverlässiger Partner

SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses ezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. argeldlose Zahlungen sollen damit in 33 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Partner Die Sparkasse Gifhorn- Wolfsburg unterstützt Sie bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an. Seite 2

Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 33 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land elgien ulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Kroatien (ab 01.07.2013) Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 3

SEPA wird Wirklichkeit Einheitliche asisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-asis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am 28.01.2008 eingeführt SEPA-Lastschrift(SEPA Direct Debit SDD) am 01.11.2010 eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am 01.02.2014 abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. Seite 4

IAN und IC Die neue Kontokennung IAN International ank Account Number Internationale ankkontonummer esteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der ankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen eispiel: IC usiness Identifier Code Internationale ankleitzahl esteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut Für die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg: NOLADE21GFW Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig ankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE 87 26951311 0012343121! Ihre IAN und IC finden Sie auf Ihren Kontoauszügen, im Online-anking und auch auf neuen SparkassenCards Seite 5

Der EU-Gesetzgeber schreibt die Abschaltung nationaler Euro- Zahlverfahren zum 01.02.2014 vor Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Seite 6

Countdown-Termine 1. Februar 2014 Kunden und Sparkasse müssen SEPAready sein Die nationalen Euro-Zahlverfahrenfür Überweisungen und Lastschriften werden abgeschaltetund durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt Kontonummer & LZ IAN & IC Nationale Überweisung SEPA- Überweisung Einzugsermächtigungs-und Abbuchungsauftragsverfahren SEPA- Lastschriftverfahren Datenformat DTAUS ISO20022 XML IAN only : Für inländische SEPA- Zahlungen ist die Angabe der IAN ausreichend (IC ist optional) 1. Februar 2016 IAN only :Auch für grenzüberschreitendesepa-zahlungen ist die Angabe der IAN ausreichend (IC ist optional) Die Ausnahmeregelungendes deutschen Gesetzgebers für karteninitiierte Lastschriften im DTAUS- Format(ELV) und Konvertierungsmöglichkeiten deutscher Kontonummer/LZ in IAN/ggf. IC für Verbraucher laufen aus. Seite 7

Verbraucher vs. Unternehmer Verbraucher Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen nochihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeitzugerechnet werden kann. (Quelle: 13 G) Unternehmer Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeithandelt. (Quelle: 14 (1) G) Seite 8

Die SEPA-Überweisung Seite 9

Hinweistexte erleichtern ab 01.02.2014 das Ausfüllen ei 99 % der Überweisungen ist kein Empfänger-IC erforderlich! 2 6 9 5 1 3 1 1 Also: Keine Angst vor IAN & IC! Für die Ergänzung der Auftraggeber- IANist nur die Prüfziffer und die Konto-Nr. erforderlich Seite 10

Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen lick 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. IAN und ggf. IC statt Kontonummer und ankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschriftauf dem Empfängerkonto spätestensam nächsten Geschäftstag Überweisungen werden in voller Original-etragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte (d. h. Postenpreise) seines Kreditinstituts XML-basiertes SEPA-Datenformatstatt DTAUS Seite 11

Die SEPA-Lastschrift Seite 12

Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren (isher: Einzugsermächtigungsverfahren) (1) Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigungfür den Zahlungsempfänger, fällige eträge einzuziehenund eine Weisungan die ank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen. Ein exaktes Fälligkeitsdatumzur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformationdes Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit). Die Vorabinformation kann gesondert oder als Teil anderer Schriftstücke (z.. Vertrag, Rechnung) versandt werden und für mehrere Lastschrifteinzüge im Voraus erfolgen. Seite 13

Das SEPA-asis-Lastschriftverfahren (isher: Einzugsermächtigungsverfahren) (2) Festgelegte Einreichungsfristen müssen beachtet werden (6 Geschäftstage bei Erst-/Einmalund 3 Geschäftstage bei Folgelastschriften). Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach elastung. Erfolgt eine elastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monatenach der elastungsbuchung. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format). Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). Seite 14

eispiel: Zeitlicher Ablauf des SEPA-asis- Lastschriftverfahrens anhand einer Folgelastschrift Montag, 17.06.2013 Zahlungspflichtigen über Einzug informieren Spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit Mittwoch, 26.06.2013 Lastschriftdatei bei der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg einreichen Spätestens 3 Geschäftstage vor Fälligkeit Donnerstag, 27.06.2013 Lastschriftdatei muss bei der ank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) sein Spätestens 2 Geschäftstage vor Fälligkeit Montag, 01.07.2013 Lastschrift ist fällig und wird dem Zahlungspflichtigen belastet Montag, 26.08.2013 Zahlungspflichtiger kann Lastschrift zurückgeben ohne Angabe von Gründen Spätestens 8 Wochen nach Fälligkeit Donnerstag, 31.07.2014 Zahlungspflichtiger hat Erstattungsanspruch falls kein gültiges Mandat vorhanden war Spätestens 13 Monate nach Fälligkeit Seite 15

Vergleich: SEPA-asis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung Geltungsdauer des Mandats Aufbewahrung des Originalmandats Einreichungsweg SEPA-asis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro) Ja 8 Wochen ab elastung Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IAN und ggf. IC (IC ab 2014 bzw. 2016 optional) Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung eim Zahlungsempfänger Ausschließlich beleglos(online) Einzugsermächtigungsverfahren National (in Euro) Nein (bei Sicht) 8 Wochen ab elastung Nein Kontonummer und LZ Unbefristet, bis auf Widerruf eim Zahlungsempfänger eleglos oder beleggebunden Seite 16

Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (isher: Abbuchungsauftragsverfahren) Die SEPA-Firmen-Lastschrifthat folgende esonderheiten: Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch. Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Die Einreichungsfristbeträgt einheitlich zwei Tage. Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen(mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats). Seite 17

Vergleich: SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren und deutsches Abbuchungsauftragsverfahren Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung estätigung Mandatserteilung gegenüber Zahlstelle und Aufbewahrung des Originalmandats Einreichungsweg SEPA-Firmen-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro), nicht für Verbraucher Ja Nein Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IAN und ggf. IC (IC ab 2014 bzw. 2016 optional) estätigung vor Einlösung erforderlich, Originalmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger Ausschließlich beleglos(online) Abbuchungsauftragsverfahren National (in Euro) Nein (bei Sicht) Nein Nein Kontonummer und LZ Abbuchungsauftrag wird unmittelbar an Zahlstelle erteilt und dort verwahrt eleglos oder beleggebunden Seite 18

Das SEPA-Lastschriftmandat Seite 19

Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigtden Zahlungsempfänger, den fälligen etrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weistdie ankdes Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriftenund muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschriebenen Form aufzubewahren Seite 20

Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IAN und ggf. IC Unterschrift und Unterschriftsdatum esonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat: Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen Abbildung: SEPA-asis-Lastschriftmandat Seite 21

Das SEPA-Lastschriftmandat: Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale Die Gläubiger-Identifikationsnummer(kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner ankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer DE 02 Quelle: Deutsche undesbank Geschäftsbereichskennung ZZZ Nationales Identifikationsmerkmal 01234567890 Sie kann ausschließlich bei der Deutschen undesbank im Internet beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) Die Mandatsreferenzdient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z.. Vertrags-/Kundennummer) Seite 22

ereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-asis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden ei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine Inkassovereinbarungfür die Nutzung von SEPA-asis-Lastschriften mit Ihrer Sparkasse abschließen. Eine Mandatsreferenzfür jedes Lastschriftmandat vergebenund in die Kundenstammdaten einpflegen. Den Zahlungspflichtigenvor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. Seite 23

Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt isherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandatvom Zahlungspflichtigen einholen der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandatsvor dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen! SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucherals Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-asis-Lastschriften vereinbart werden. Seite 24

Die SEPA-Migration vorbereiten Seite 25

Die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren tangiert unterschiedlichste Aufgabenfelder In Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld Finanzbereich Rechnungsstellung(IAN/IC- Angabe/Zahlungsbedingungen/ Formulare, Mandate oder Verträge) uchhaltung(kontoabstimmung/ Erfassung IAN/ICs/Aktualisierung der Datenbanken) Nachforschungen(Kundenanfragen) Treasury(Liquiditätsmanagement/ ankbeziehungen) Andere betroffene Abteilungen Vertrieb/Einkauf(Information der Geschäftspartner/ggf. neue Verträge/Mandate/Formulare) Kundenservice (SEPA-spezifische Kundenanfragen) Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten) Rechtsabteilung(insbes. bei Lastschriften mit Mandatsneuerungen) Externe Anbieter (z.. Call Center) Informationstechnologie Seite 26

Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden Wichtige Handlungsfelder: Eigene IAN und IC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IAN und IC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic anking ) an SEPA-Datenformat* anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen möglichst beleglos einreichen Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren! Zum Umrechnen von Kontonummer/LZ in IAN und IC stehen Konvertierungstools zur Verfügung * ISO 20022 XML-Standard Seite 27

Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich Entscheidung, ob SEPA-asis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll Gläubiger-ID bei der undesbank beantragen SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung dermandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen) Seite 28

Nutzen Sie die neueste Electronic-anking-Software! SFirm2.5 (mit SEPA-Modul) und StarMoneyusiness 6.0 sind bereits SEPA-ready SEPA-Konvertierung alter Datenbestände (Konto/LZ auf IAN/IC) Im-/Export-Schnittstellen für SEPA-Aufträge oder -Mandate Internetfiliale Umwandlungshilfen (Konto/LZ auf IAN/IC) stehen rechtzeitig zur Verfügung Daueraufträge Die automatische Umstellung auf SEPA wird erfolgen! Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Kundenbetreuer Seite 29

Informieren Sie sich jetzt zum eispiel im Internet: www.sparkasse.de/sepa www.spk-gifhorn-wolfsburg.de/sepa Seite 30

Handeln Sie jetzt! Nur noch neun Monate Ihre Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg begleitet Sie als zuverlässiger Partner bei Ihrer SEPA-Migration und hält zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Sie bereit. Ihren individuellen Anpassungsbedarf klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.! Es gilt: Nur die frühzeitige Ermittlung des erforderlichen Anpassungsbedarfs und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sichert eine reibungslose SEPA-Migration Seite 31