SEPA Single Euro Payments Area



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Transkript:

Willkommen zur Informationsveranstaltung SEPA Single Euro Payments Area einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa

SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Sepa ermöglicht grenzenloses ezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards argeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie die heutigen Inlandszahlungen Seite 1

Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land elgien ulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 2

SEPA wird Wirklichkeit Einheitliche asisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-asis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am 28.01.2008 eingeführt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) am 01.11.2010 in der Sparkassen- eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am 01.02.2014 abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. Seite 3

IAN und IC Die neue Kontokennung IAN ersetzt die Kontonummer International ank Account Number/ Internationale ankkontonummer esteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der ankleitzahl sowie der Kontonummer hat 22 Stellen Länderkennzeichen eispiel: Prüfziffer 2-stellig ankleitzahl 8-stellig Kontonummer des Kunden 10-stellig (ggf. mit Vornullen) DE 87 12345678 0012343121 IC ersetzt die ankleitzahl usiness Identifier Code/Internationale ankleitzahl esteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen das Land den Ort ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut ( IC der HELADEF1WEI)! IAN und IC sind seit 2012 auf Ihren Kontoauszügen, im Online-anking und auch auf neuen SparkassenCards zu finden Seite 4

Die SEPA-Überweisung Seite 6

Die SEPA-Überweisung eleglos oder per Formular in Euro überweisen 1 Statt Kontonummer und ankleitzahl muss bei der SEPA- Überweisung die IAN und ggf. der IC angegeben werden. HOTEL DE PARIS 2 Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro- Zahlungen genutzt werden. 1 E68539007547034 ANKE 2 Der Kontoinhaber muss bei der 3 SEPA-Überweisung ebenfalls 3 seine IAN angeben. MAX MUSTERMANN 58123546780123456789 4 4 Die SEPA-Überweisung trägt den Textschlüssel 16. Seite 5

Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen lick 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. IAN und ggf. IC statt Kontonummer und ankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Überweisungen werden in volleroriginal-etragshöheausgeführt Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen gleiche Entgelte Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts XML-basiertes SEPA-Datenformatstatt DTAUS Seite 6

Die SEPA-Lastschrift Seite 9

Europaweit Geldeinzüge tätigen: Voraussetzungen für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat (heutige Einzugsermächtigung /Abbuchungsauftrag) Der Zahlungsempfänger benötigt zukünftig eine Gläubiger-Identifikationsnummer, um Lastschriften einziehen zu können. Mit dem kontoführenden Institut muss eine neue Sepa-Lastschriftvereinbarung geschlossen werden. Ab 01.02.2014 können Lastschriften nur noch beleglos im Online-Verfahren eingereicht werden (Disketten, US-Sticks, elege und CD s nicht mehr möglich) Seite 7

esonderheiten beim SEPA-asis-Lastschriftverfahren Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (6 Geschäftstage bei Erst-/Einmalund 3 Geschäftstage bei Folgelastschriften). Ein Erstattungsrecht(Widerspruch) des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach elastung. Erfolgt eine elastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monatenach der elastungsbuchung. Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format). Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformationdes Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z.. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). Seite 8

Vergleich: SEPA-asis-Lastschriftverfahren und bisheriges deutsches Einzugsermächtigungsverfahren Nutzungsmöglichkeit SEPA-asis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro) Einzugsermächtigungsverfahren National (in Euro) Festes Fälligkeitsdatum Ja Nein (bei Sicht) Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats 8 Wochen ab elastung 8 Wochen ab elastung* Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) Kundenkennung IAN und ggf. IC Kontonummer und LZ Geltungsdauer des Mandats Aufbewahrung des Originalmandats Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung eim Zahlungsempfänger Nein Unbefristet, bis auf Widerruf eim Zahlungsempfänger * mit Änderung der Lastschriftbedingungen am 09.07.2012 Seite9

Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ersetzt das heutige Abbuchungsverfahren estehende Abbuchungsaufträge verlieren zum 01.02.2014 ihre Gültigkeit! Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende esonderheiten: Der Zahlungspflichtige verzichtet aufseinen Erstattungsanspruch. Verbrauchersind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt einheitlich 2 Tage. Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut einreichen. Vor Einlösung von SEPA-Firmen- Lastschriften prüft die Zahlstelle, ob die Mandatsdaten mit denen aus der Mandatsbestätigung übereinstimmen. Seite10

Vergleich: SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren und deutsches Abbuchungsauftragsverfahren Nutzungsmöglichkeit SEPA-Firmen-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in Euro), nicht für Verbraucher Abbuchungsauftragsverfahren National (in Euro) Festes Fälligkeitsdatum Ja Nein (bei Sicht) Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Nein Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) Kundenkennung IAN und ggf. IC Kontonummer und LZ estätigung Mandatserteilung gegenüber Zahlstelle und Aufbewahrung des Originalmandats Einreichung bei kontoführendem Institut des Zahlungspflichtigen vor Einlösung erforderlich, Originalmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger Nein Nein Abbuchungsauftrag wird unmittelbar an kontoführendes Institut des Zahlungspflichtigen erteilt und dort verwahrt Seite 11

Vergleich SEPA-asis-/ SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Nutzungsmöglichkeit Vorlage der Lastschrift bei ank des ZP estätigung der Mandatserteilung durch den Zahlungspflichtigen gegenüber kontoführendem Institut Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen für autorisierte Zahlungen Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen für nicht autorisierte Zahlungen SEPA-asis-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in EUR) SEPA-Firmen-Lastschrift National und grenzüberschreitend (in EUR) 3 bzw. 6 Tage vor Fälligkeit 1 Tag vor Fälligkeit Nicht erforderlich Erforderlich 8 Wochen Ausgeschlossen (durch Verzicht) 13 Monate Nicht relevant (durch estätigung gegenüber der Zahlstelle) Rückgabefrist Zahlstelle Spätestens 5 Tage nach Fälligkeit Spätestens 2 Tage nach Fälligkeit Kundenkennung IAN und ggf. IC IAN und ggf. IC Seite 12

Das SEPA-Lastschriftmandat Seite 16

Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigtden Zahlungsempfänger, den fälligen etrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weistdie ankdes Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriftenund muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original oder in einer geeigneten Form durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug aufzubewahren Seite 13

Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen Name und Anschrift des Kontoinhabers IAN und ggf. IC Unterschrift und Unterschriftsdatum esonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen Abbildung: SEPA-asis-Lastschriftmandat Seite 14

Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale Die Gläubiger-Identifikationsnummer(kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner ankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ 01234567890 Quelle: Deutsche undesbank Sie kann ausschließlich bei der Deutschen undesbank im Internet beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de (Handelsregisternummer muss angegeben werden) Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) Die Mandatsreferenzdient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Zuordnung eines SEPA-Lastschriftmandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Lastschriftmandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z.. Vertrags-/Kundennummer) Seite 15

ereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-asis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Mit der Änderung der edingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-asis-Lastschriftverfahren zum 9. Juli 2012 ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschriftmandat gelegt. ei bestehenden Einzugsermächtigungen, die in schriftlicher Form vorliegen müssen, muss ein Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine neue Inkassovereinbarungfür die Nutzung von SEPA-asis-Lastschriften mit seinem Kreditinstitut abschließen. Eine Mandatsreferenz für jedes SEPA-Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. Seite 16

Empfehlung für Zahlungsempfänger bis zur SEPA-Migration: Das Kombimandat nutzen ei Abschluss oder Änderung von Verträgen mit ezahlung mittels Lastschrift sollte das Kombimandat genutzt werden. Vorteile: Das Kombimandat verbindet die deutsche Einzugsermächtigung und das SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-asis-Lastschrift. Damit erhält der Zahlungsempfänger optimale Rechtssicherheit, da er für beide Verfahren entsprechende Mandate besitzt. Verkehrs AG, ahnhofstr 7, 75432 Zielort Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234 Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA- Lastschriftmandates 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Verkehrs AG widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschriften von meinem Konto einzuziehen 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Verkehrs AG von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Verkehrs AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem elastungsdatum, die Erstattung des belasteten etrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten edingungen. Es erlaubt einen unbürokratischen Wechsel auf die SEPA-asis-Lastschrift. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-asis-Lastschrift wird mich die Verkehrs AG über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.! Nachdem der Zahlungsverkehr auf SEPA umgestellt wurde, sind nur noch SEPA-Lastschriftmandate gültig Seite 17

Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt isherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss! der Zahlungsempfänger eine neue SEPA-Firmen-Lastschriftvereinbarung mit seinem kontoführenden Institut abschließen der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmen-Lastschriftmandatvom Zahlungspflichtigen einholen der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandats vor dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucherals Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-asis-Lastschriften vereinbart werden Seite 18

Die SEPA-Umstellung im Unternehmen vorbereiten Seite 23

Die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren tangiert unterschiedlichste Aufgabenfelder In Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld Finanzbereich Rechnungsstellung(IAN/IC- Angabe/Zahlungsbedingungen/ Formulare, Mandate oder Verträge) uchhaltung(kontoabstimmung/ Erfassung IAN/ICs/Aktualisierung der Datenbanken) Nachforschungen(Kundenanfragen) Andere betroffene Abteilungen Vertrieb/Einkauf(Information der Geschäftspartner/ggf. neue Verträge/Mandate/Formulare) Kundenservice (SEPA-spezifische Kundenanfragen) Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten, VL-Zahlungen) Informationstechnologie Seite 19

Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Umstellung sollte rechtzeitig begonnen werden Wichtige Handlungsfelder: Eigene IAN und IC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IAN und IC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Software an SEPA-Datenformat* anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Lastschriften beleglos einreichen/überweisungen beleghaft möglich! Zum Umrechnen von Kontonummer/LZ in IAN und IC stehen Konvertierungstools zur Verfügung * ISO 20022 XML-Standard Seite 20

Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich Entscheidung, ob SEPA-asis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll Gläubiger-ID bei der Deutschen undesbank online beantragen Neue SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung dermandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen) Seite 21

Die Electronic anking Software SFirm ist SEPA-ready SFirm 2.5 ist bereits SEPA-ready und enthält u. a. folgende Funktionen: SEPA-Konvertierung alter Datenbestände (Konto/LZ auf IAN/IC) Im-/Export-Schnittstellen für SEPA-Aufträge oder -Mandatsdaten SEPA-Mandatsverwaltung Online-anking und S-Terminals Umwandlungshilfen (Konto/LZ auf IAN/IC) sind geplant Daueraufträge Die automatische Umstellung auf SEPA ist geplant! Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Electronic anking-experten Seite 23

Fazit Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin zum 1. Februar 2014 stehen insbesondere die Firmenkunden vor der Herausforderung, die SEPA-Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern. Daher sollten Sie bereits jetzt handeln und mit der Umstellung beginnen. Alle Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.ksk-weilburg.de/sepa-firmen! Es gilt: Nur die frühzeitige Ermittlung des erforderlichen Anpassungsbedarfs und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sichert eine reibungslose SEPA-Umstellung Seite 24

SFirm32 und SEPA Allgemeines zu SFirm SEPA-Lizenzierung Gläubiger-ID SEPA-Mandatsverwaltung SEPA-Überweisungen erfassen (Textschlüssel) SEPA-Lastschriften erfassen estehende Datenbestände umwandeln