AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung der Ortsgemeinde Gauersheim für das Jahr 2006 10.10.06 Bekanntmachung über die Jahresrechnung 2005 539 der Ortsgemeinde Jakobsweiler 11.10.06 Bekanntmachung über die Jahresrechnung 2005 540 der Ortsgemeinde Ilbesheim 12.10.06 Bekanntmachung über die Jahresrechnung 2005 541 der Ortsgemeinde Dannenfels 12.10.06 Bekanntmachung über die Jahresrechnung 2005 542 der Ortsgemeinde Orbis 13.10.06 Bekanntmachung der Durchführung des Baugesetz- 543 buches über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Am Römer - Änderungsplan II, Ortsgemeinde Mörsfeld II. Bekanntmachung anderer Behörden Datum Inhalt Seite 23.03.06 Bekanntmachung über eine Terminbestimmung im 544 Wege der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Stetten 27.03.06 Bekanntmachung über eine Terminbestimmung im 545 Wege der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Stetten Herausgeber und verantwortlich: Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf freitags und ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus und in den Ortsgemeinden kostenlos erhältlich. Abonnement ist gegen Erstattung der Portokosten möglich. Besuchzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Neue Allee 2: vg@kirchheimbolanden.de Montag Dienstag Mittwochs Donnerstag Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags geschlossen 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gauersheim für das Jahr 2006 vom 06.10.2006 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in Verbindung mit 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom 02.10.2006 - Az.: 10/029/901-11 - hiermit bekanntgemacht wird: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden 1 erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr festgesetzt a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben 8.000 10.920 365.460 549.390 373.460 560.310 b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben 58.840 58.840 88.460 88.460 147.300 147.300 Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 6.500 um 11.550 erhöht und damit auf 18.050 neu festgesetzt. 2 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Die Steuersätze werden nicht geändert. Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden nicht geändert. Gauersheim, 06.10.2006 5 6 Der Stellenplan wird nicht geändert. gez. Gittelmann Ortsbürgermeister
Hinweis: a) Der Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 liegt vom 16.10.2006 bis 25.10.2006 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Rathaus, Zimmer 118) während der Dienstzeiten öffentlich aus. b) Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber die Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Jahresrechnung 2005 der Ortsgemeinde Jakobsweiler Der Ortsgemeinderat Jakobsweiler hat in seiner Sitzung am 09.10.2006 folgenden Beschluss gefaßt, der hiermit gem. 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) bekannt gemacht wird: Die Jahresrechnung 2005 wird im Verwaltungshaushalt mit 127.732,91 Einnahmen und 197.331,55 Ausgaben Vermögenshaushalt mit 126.075,89 Einnahmen und 126.075,89 Ausgaben festgestellt und genehmigt. Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung 2005 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 16.10.2006 bis 25.10.2006 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 118) öffentlich aus. Kirchheimbolanden, 10.10.2006 Verbandsgemeindeverwaltung gez. Haas (Haas) Bürgermeister
Jahresrechnung 2005 der Ortsgemeinde Ilbesheim Der Ortsgemeinderat Ilbesheim hat in seiner Sitzung am 10.10.2006 folgenden Beschluss gefaßt, der hiermit gem. 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) bekannt gemacht wird: Die Jahresrechnung 2005 wird im Verwaltungshaushalt mit 306.655,55 Einnahmen und 523.240,65 Ausgaben Vermögenshaushalt mit 158.877,67 Einnahmen und 158.877,67 Ausgaben festgestellt und genehmigt. Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung 2005 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 16.10.2006 bis 25.10.2006 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 118) öffentlich aus. Kirchheimbolanden, 11.10.2006 Verbandsgemeindeverwaltung gez. Haas (Haas) Bürgermeister
Jahresrechnung 2005 der Ortsgemeinde Dannenfels Der Ortsgemeinderat Dannenfels hat in seiner Sitzung am 11.10.2006 folgenden Beschluss gefaßt, der hiermit gem. 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) bekannt gemacht wird: Die Jahresrechnung 2005 wird im Verwaltungshaushalt mit 738.373,08 Einnahmen und 1.076.411,10 Ausgaben Vermögenshaushalt mit 322.381,46 Einnahmen und 322.381,46 Ausgaben festgestellt und genehmigt. Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung 2005 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 16.10.2006 bis 25.10.2006 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 118) öffentlich aus. Kirchheimbolanden, 12.10.2006 Verbandsgemeindeverwaltung gez. Haas (Haas) Bürgermeister
Jahresrechnung 2005 der Ortsgemeinde Orbis Der Ortsgemeinderat Orbis hat in seiner Sitzung am 11.10.2006 folgenden Beschluss gefaßt, der hiermit gem. 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) bekannt gemacht wird: Die Jahresrechnung 2005 wird im Verwaltungshaushalt mit 461.215,42 Einnahmen und 557.986,33 Ausgaben Vermögenshaushalt mit 25.636,03 Einnahmen und 29.780,29 Ausgaben festgestellt und genehmigt. Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung 2005 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 16.10.2006 bis 25.10.2006 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Rathaus, Zimmer 118) öffentlich aus. Kirchheimbolanden, 12.10.2006 Verbandsgemeindeverwaltung gez. Haas (Haas) Bürgermeister
Verbandsgemeindeverwaltung 67292 Kirchheimbolanden Az.: 3/610-00/11/TR Bekanntmachung Durchführung des Baugesetzbuches Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Am Römer Änderungsplan II, Ortsgemeinde Mörsfeld Der Gemeinderat Mörsfeld hat am 13.09.2006 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Am Römer Änderungsplan II öffentlich auszulegen. Gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)in der zurzeit gültigen Fassung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung mit integriertem Umweltbericht und den vorliegenden umweltbezogenen und sonstigen Stellungnahmen in der Zeit vom 23.10.2006 bis einschließlich 24.11.2006 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus, Zimmer 210, während der Dienststunden (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 12 Uhr und 14.00 Uhr bis 16 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können ( 3 Abs. 2 BauGB). In den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes fallen folgende Grundstücke: Plan- Nrn.: 81/3 und 83/1 und als externer Geltungsbereich für Landespflege das Grundstück Plan- Nr. 251 teilweise. Mörsfeld, den, 13.10.2006 gez. Steinhauer (Steinhauer) Ortsbürgermeister