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Die Ausbildung im Überblick

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Transkript:

Techniker/in - Die Ausbildung im Überblick Staatlich anerkannte/r Techniker/in der Fachrichtung ist eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung an einer Fachschule. Im Vollzeitunterricht dauert die Weiterbildung 2 Jahre. Ausbildungsinhalte Weiterbildungsinhalte im fachrichtungsbezogenen Lernbereich: Technische Mathematik Informationstechnik Technische Physik Qualitätsmanagement Umweltmanagement Werkstoffe und Maschinen Chemie Verfahrenstechnik Darüber hinaus werden im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich z.b. auch folgende allgemeine Fächer unterrichtet: betriebliche Kommunikation berufsbezogenes Englisch Betriebswirtschaftslehre Zusätzlich kann man sich auf die Fachhochschulreife, den Abschluss als Industriemeister/in bzw. Geprüfte/r Prozessmanager/in Lederherstellung IHK und die Ausbildereignungsprüfung vorbereiten. Rechtsgrundlage Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die private Fachschule für Leder- und Pelzveredelungstechniker - anerkannte Ergänzungsschule - Lederinstitut Gerberschule Reutlingen, Lehr-, Prüf- und Forschungsinstitut e.v. vom 01.09.1988 Lernorte Weiterbildungslehrgänge zum staatlich anerkannten Techniker bzw. zur staatlich anerkannten Technikerin der Fachrichtung finden in der Regel in den Schulungsräumen der Fachschule statt. Die Teilnehmer/innen besuchen den Unterricht in Vollzeit. Die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsinhalte erfolgt in der Regel zu Hause. Neben dem theoretischen Unterricht absolviert man praktische Übungen im Labor, in der Versuchsgerberei und -färberei und nimmt an Exkursionen teil. Die Weiterbildungslehrgänge werden nur in Reutlingen angeboten. Daher ist unter Umständen eine auswärtige Unterbringung erforderlich. Seite 1 von 7

Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Theorie: Unterricht im Klassenverband Wer eine Weiterbildung zum Techniker/zur Technikerin der Fachrichtung absolviert, geht wieder zur Schule. Nach Jahren der Berufstätigkeit bedeutet dies für die Lehrgangsteilnehmer/innen eine ungewohnte Situation, auf die sie sich einstellen müssen. Der Unterricht findet in Vollzeit statt. Den überwiegend theoretischen Unterricht besuchen die angehenden Techniker/innen zusammen mit anderen Weiterbildungsteilnehmern und -teilnehmerinnen, die zum Teil über unterschiedliche Allgemeinbildungsabschlüsse, Qualifikationen und Erfahrungen verfügen und aus verschiedenen Zugangsberufen kommen. Während die erste Zeit für manche/n noch davon geprägt ist, fehlendes Wissen aufzuholen, geht es später darum, die Grundlagen für einen möglichst guten Abschluss zu legen. Um auf die Technikerprüfung gut vorbereitet zu sein, müssen die Inhalte in der Regel auch zu Hause vor- und nachbereitet werden. Durchhaltevermögen, Selbstdisziplin und eine gute Zeitplanung bilden die Voraussetzungen, wenn man Prüfungsvorbereitung, Privatleben und ggf. Berufstätigkeit vereinbaren will. Findet die Weiterbildung nicht am Wohnort statt, fallen evtl. auch längere Anfahrtswege an. Bei größeren Entfernungen müssen Teilnehmer/innen eine auswärtige Unterbringung in Kauf nehmen. Praxis: Übungen, Praktika, Exkursionen In Übungen und während der Praktika erwerben die zukünftigen Techniker/innen der Fachrichtung praktische Fertigkeiten und Erfahrungen. Es finden Exkursionen, chemische Laborübungen und Übungen in der Lehr- und Versuchsgerberei statt. Ausbildungsvergütung Der Besuch von schulischen Weiterbildungsveranstaltungen wird nicht vergütet. Ausbildungskosten Staatliche Fachschulen erheben in der Regel keine Lehrgangsgebühren. An privaten Technikerschulen können dagegen Lehrgangsgebühren anfallen. Darüber hinaus muss man an allen Schulen mit Anmelde- und Prüfungsgebühren rechnen. Hinzu kommen ggf. Kosten für Eignungsprüfungen. Außerdem können während der Weiterbildung für die Teilnehmer/innen Lernmittelkosten (z.b. für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur), Kosten für Lehrgänge und Exkursionen, Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden. Angaben hierzu enthält die Datenbank KURSNET. Förderungsmöglichkeiten Technikerausbildungen zählen zu Weiterbildungen, die gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden können, z.b. durch einen Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus können Teilnehmer/innen monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Weitere Informationen unter: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Internet: http://www.meister-bafoeg.info Besonders begabte junge Fachkräfte können unterstützt werden durch: Weiterbildungsstipendium Internet: http://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html Seite 2 von 7

Ausbildungsdauer Die Weiterbildung dauert im Vollzeitunterricht 2 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Weiterbildungsdauer Weiterbildungsverkürzungen sind in den Weiterbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer geregelt. Eine Aufnahme in den zweiten Weiterbildungsabschnitt (bei Vollzeitunterricht das zweite Weiterbildungsjahr) ist beispielsweise möglich für: Bewerber/innen, die bereits eine Fachschule derselben Fachrichtung (jedoch mit anderem Schwerpunkt) bzw. einer verwandten Fachrichtung oder eine Fachschule desselben Fachbereichs (jedoch mit anderer Fachrichtung) erfolgreich besucht haben Bewerber/innen, die eine Aufnahmeprüfung bestanden haben Bewerber/innen, die bereits die Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben Bewerber/innen mit Hochschul- oder Fachhochschulreife Verlängerung der Weiterbildungsdauer Wurde die Versetzung in den nächstfolgenden Schuljahrgang nicht erreicht, ist je nach Bundesland die ein- bis zweimalige Wiederholung möglich. Teilweise ist eine Höchstausbildungsdauer festgelegt. In den meisten Schulordnungen sind Verlängerungen der Weiterbildung für besondere Fälle vorgesehen, z.b. bei Mutterschaft. Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.t. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern dann entsprechend länger. Die Regelungen bei privaten Bildungsanbietern können davon abweichen. Ausbildungsform Diese Weiterbildung findet an einer Fachschule in Reutlingen statt. Die Technikerweiterbildung wird in der Schul- bzw. Fachschulordnung auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen geregelt. Die Technikerweiterbildung in der Fachrichtung besteht aus theoretischem sowie praktischem Unterricht. Auch Praktika können integriert sein. Die Lehrgänge finden in Vollzeit statt. In der Regel ist die Weiterbildung in zwei Ausbildungsabschnitte gegliedert: erstes Schuljahr und zweites Schuljahr (bei Vollzeitform). Einen Überblick über das Lehrgangsangebot bietet die Datenbank KURSNET. Ausbildungsaufbau Laut Rahmenstundentafel der Rahmenvereinbarung über Fachschulen soll sich der Unterricht an folgenden Richtwerten orientieren: Lernbereiche Richtwerte für Unterrichtsstunden Fachrichtungsübergreifender Lernbereich 400-600 Fachrichtungsbezogener Lernbereich 1.800-2.000 Seite 3 von 7

Gesamtstundenzahl 2.400 Das Angebot der Technikerschule kann hiervon abweichen. In der Regel gliedert sich die Weiterbildung in zwei Ausbildungsabschnitte: erstes Schuljahr und zweites Schuljahr (bei Vollzeitform). Einzelheiten zum Aufbau der Weiterbildung an einzelnen Schulen enthält die Datenbank KURSNET. Beispiel für die Stundentafel einer Fachschulweiterbildung zum Techniker/zur Technikerin der Fachrichtung Bereiche/Fächer Wochenstunden 1. Schuljahr 2. Schuljahr Pflichtbereich Lernbereich I Betriebliche Kommunikation 3 2 Berufsbezogenes Englisch 3 3 Betriebswirtschaftslehre 3 3 Lernbereich I insgesamt: 9 8 Lernbereich II und III Technische Mathematik 3 - Informationstechnik 3 - Technische Physik 2 2 Qualitätsmanagement 1 2 Umweltmanagement 1 1 Werkstoffe und Maschinen 4 4 Chemie 4 2 Verfahrenstechnik 5 7 Technikerarbeit - 3 Lernbereich II und III insgesamt: 23 21 Pflichtbereich insgesamt: 32 29 Wahlpflichtbereich 3 6 Wahlbereich 3 4 Gesamtwochenstunden 38 39 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Weiterbildungsabschluss Die Prüfung in diesem Weiterbildungsberuf wird auf folgenden Grundlagen durchgeführt: Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002, in der Fassung vom 03.03.2010 Internet: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2002/2002_11_07-rv-fachschulen.pdf Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die private Fachschule für Leder- und Pelzveredelungstechniker - anerkannte Ergänzungsschule - Lederinstitut Gerberschule Reutlingen, Lehr-, Prüf- und Forschungsinstitut e.v. vom 01.09.1988 Zulassung zur Prüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind vorgeschriebene Leistungsnachweise, die während der Weiterbildung erbracht werden müssen. Seite 4 von 7

Abschlussprüfung Am Ende der Weiterbildung wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, die i.d.r. aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Darüber hinaus kann auch eine praktische Prüfung durchgeführt werden. Die schriftliche Prüfung umfasst z.b. Prüfungsfächer wie Chemie, Gerbung, Technologie der Lederherstellung sowie technische und betriebswirtschaftliche Fächer. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können i.d.r. einmal wiederholt werden. Für die Wiederholung der Prüfung gelten die Bestimmungen der Länder. Prüfende Stelle Die Prüfung wird durch einen Prüfungsausschuss der zuständigen Schulaufsichtsbehörde abgenommen. Erwerb von Zusatzqualifikationen Mit dem Technikerabschluss wird auch die Fachhochschulreife erworben. Als weitere Zusatzqualifikationen können am Ende des 1. Schuljahres der Abschluss als Industriemeister/in bzw. Geprüfte/r Prozessmanager/in Lederherstellung IHK sowie die Ausbildereignung erworben werden. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschlussbezeichnung Staatlich anerkannter er/staatlich anerkannte erin Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses ). Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen. Schulische Mindestvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss. Berufliche Vorbildung Für die Weiterbildung wird vorausgesetzt: der Abschluss in einem für die Lederherstellung und Rauchwarenzurichtung einschlägigen Ausbildungsberuf, z.b. Gerber/in, Pelzveredler/in, Chemielaborant/in oder Chemiefacharbeiter/in, sowie eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr und das Abschlusszeugnis der Berufsschule, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand oder eine für die Weiterbildung einschlägige Tätigkeit von fünf bis sieben Jahren, wenn keine Facharbeiterausbildung nachgewiesen werden kann Wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann ebenfalls zugelassen werden. Rechtgrundlage Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die private Fachschule für Leder- und Pelzveredelungstechniker - anerkannte Ergänzungsschule - Lederinstitut Gerberschule Reutlingen, Lehr-, Prüf- und Forschungsinstitut e.v. vom 01.09.1988 Seite 5 von 7

Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Bei der Anmeldung für die Weiterbildung ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Wichtige Schulfächer Gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung bilden - neben den geforderten fachpraktischen Fertigkeiten - vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Mathematik/Physik Während der Weiterbildung werden mathematische und physikalische Berechnungen durchgeführt, deshalb sind Kenntnisse in diesem Bereich wichtig. Um im späteren Berufsalltag beispielsweise Rohstoffmengen zu errechnen, wenden Techniker/innen der Fachrichtung u.a. die Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung an. Chemie Die Weiterbildungsprüfung umfasst z.b. Bereiche wie Chemie sowie moderne Analyseverfahren zur Untersuchung von Roh-, Hilfs- und Fertigprodukten. Um im Berufsalltag beispielsweise im Labor chemische Untersuchungen durchzuführen oder Rezepturen zusammenzustellen, benötigen Techniker/innen der Fachrichtung Kenntnisse in diesem Bereich. Wirtschaft/Recht In der Weiterbildungsprüfung werden Kenntnisse in Betriebswirtschaftslehre und Wirtschafts-, Sozial- und Rechtskunde erwartet. Auch im späteren Berufsleben müssen die Techniker/innen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen handeln sowie die in der Lederindustrie einschlägigen Rechtsvorschriften kennen. Fremdsprachen In der Weiterbildungsprüfung stellen die angehenden Techniker/innen der Fachrichtung ihre Englischkenntnisse unter Beweis. Auch im Berufsleben benötigen Techniker/innen der Fachrichtung Fremdsprachenkenntnisse, da sie mit Bedienungsanleitungen und Fachliteratur umgehen, die zum Teil in englischer Sprache verfasst sind. Auch Fachbegriffe kommen häufig aus dem Englischen. Perspektiven nach der Ausbildung Die passende Beschäftigung finden Beschäftigung finden Techniker/innen der Fachrichtung in Betrieben der Lederherstellung oder in Unternehmen der chemischen Industrie, die z.b. Lederfarben herstellen. Weiterhin können sie in Betrieben der Lederzurichtung und -veredlung, bei Pelzfärbereien, Kürschnereien oder Herstellern von Gerbereimaschinen beschäftigt sein. Nach ihrer Weiterbildung müssen sich die Techniker/innen der Fachrichtung meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie infrage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von der Arbeitsvorbereitung und Produktionssteuerung bis zur Qualitätssicherung sowie Forschung und Entwicklung. Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Techniker/innen der Fachrichtung ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Seite 6 von 7

Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet das Informationssystem BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben Wer beruflich vorankommen will, kann ein Studium in Betracht ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet das Informationssystem BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Techniker/innen der Fachrichtung können sich z.b. mit einem eigenen Fertigungs-, Dienstleistungs- oder Handelsbetrieb in ihrem Fachgebiet oder mit einem Betrieb - etwa im zulassungsfreien Schuhmacher-, Sattler- oder Feintäschner-Handwerk - selbstständig machen. Ausbildungsalternativen Zu diesem Weiterbildungsberuf gibt es folgende Alternativen: Technikerausbildung Schuhtechnik Schwerpunkt Betriebstechnik Schuhtechnik Schwerpunkt Modellgestaltung Chemietechnik (ohne Schwerpunkt) Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Produktionssteuerung und -überwachung, Arbeitsvorbereitung, Wartung und Instandhaltung, Materialdisposition, Personaleinsatzplanung, Mitarbeiterführung. Meisterausbildung Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Lederherstellung Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Chemie Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Schuhfertigung Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Leitung von Arbeitsprozessen, Waren- und Materialkunde, Arbeitsvorbereitung, Materialdisposition, Sicherstellen der Einsatzbereitschaft der Betriebsmittel, Personaleinsatzplanung, Mitarbeiterführung und -anleitung, Kostenrechnung und Kalkulation. Betriebswirtschaft Technischer Fachwirt/Technische Fachwirtin Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Erwerb kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, Rechnungswesen, Controlling, Organisation und Verwaltung, Materialdisposition, Einkauf, Verkauf, Kundenberatung, Angebotserstellung. Seite 7 von 7