Leitfaden für den Einsatz einer Familienhebamme in der Universitätsstadt Siegen

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Leitfaden für den Einsatz einer Familienhebamme in der Universitätsstadt Siegen

Frühe Hilfen sind präventiv ausgerichtete Hilfeleistungen und richten sich an alle werdenden Eltern, Familien und Kinder. Der Tätigkeit einer Familienhebamme kommt in diesem Kontext eine besondere Bedeutung zu, denn sie ist Expertin im Bereich der Schwangerschaft und Geburt und kann auch in den ersten Lebensmonaten eines Kindes die Familie in besonderer Weise unterstützen. Familienhebammen werden in Siegen im Rahmen der Frühen Hilfen zur Unterstützung von Familien eingesetzt und vom öffentlichen Jugendhilfeträger finanziert. Es handelt sich hierbei nicht um eine gesetzliche Regelleistung. Die Initiative zur Inanspruchnahme geht von der Schwangeren, von Eltern oder anderen direkten Bezugspersonen des Kindes aus oder wird innerhalb des Netzwerkes der Frühen Hilfen (Ärzte, Beratungsstellen, Jugendhilfe u.a.) vermittelt und setzt immer die Motivation zur Inanspruchnahme der Familie voraus. Der Einsatz einer Familienhebamme dient der Familie: - als niedrigschwelliges Unterstützungsangebot auf freiwilliger Basis - vorrangig zur Stärkung der Mutter-Kind-Bindung und der elterlichen Kompetenz - zur möglichen Überleitung in andere Hilfen - um Hemmschwellen gegenüber dem Jugendamt abzubauen. Die Hilfe wird im Rahmen der 16 SGB VIII und 1-3 KKG gewährt. Alle Familienhebammen verfügen über eine zertifizierte Zusatzausbildung. 2

Zum Verfahrensablauf A ) Regelfall: Beratungsstelle, Ärztin/Arzt, Therapeutin, Vertrauensperson (z.b. Kita-Mitarbeiterin, Tagesmutter o.ä.), Beraterin der Willkommensbesuche erkennt eine Bedarfssituation in einem konkreten Fall und schafft die Bereitschaft, Kontakt zum Familienbüro aufzunehmen Ein Antrag mit Schweigepflichtentbindung auf Einsatz einer Familienhebamme wird im Familienbüro gestellt: Telefon: 0271 404 2958 Telefax: 0271 404 2311 Email: familienbuero@siegen.de Im Familienbüro erfolgt zunächst ein Clearing: Handelt es sich um einen bereits laufenden ASD Fall? Wer muss zur weiteren Klärung einbezogen werden? FamHeb, Mitarbeiter/in ASD Ein Erstgespräch in der Familie wird unter Beteiligung der notwendigen Fachleute terminiert. Die Klärung erfolgt innerhalb einer Woche. Der Einsatz der Familienhebamme wird im Rahmen einer individuellen Hilfevereinbarung schriftlich festgelegt (in der Regel bis zu 20 Einsätze ) in der Schwangerschaft und /oder im ersten Lebensjahr des Kindes. Im Rahmen des Einsatzes fördert die Familienhebamme insbesondere die Anbindung der Mutter/Eltern an die weiteren Angebote im Sozialraum (z.b. Mütter-Kind-Gruppen, Frühförderung, Beratungsstellen, Schreiambulanz ) 3

B ) Ausnahme: Zeichnet sich im Verlauf des Einsatzes oder auch im Rahmen der Bedarfsklärung ein erhöhter Hilfedarf ab, wird unter Einbeziehung der Familie der ASD informiert. Sekretariat des ASD Telefon: 0271 404 2333, Fax: 0271 404-2311 Hierzu stehen der Familienhebamme entsprechende Kontaktdaten zur Verfügung und sie verfügt über den Meldebogen zur Kindeswohlgefährdung der Stadt Siegen. Wenn außerhalb der Dienstzeiten im ASD niemand mehr erreichbar ist und sofortiger Handlungsbedarf aus Sicht der Familienhebamme besteht um das Wohl des Kindes zu sichern, kann die Familienhebamme sich direkt an den Bereitschaftsdienst des ASD wenden Die Notdienstbereitschaft des ASD ist zu erreichen über die Notrufnummer der Polizei (wochentags ab 17.00 Uhr und am Wochenende freitags ab 12.30 Uhr) Wenn die Hilfe nicht zustande kommt weil die Bereitschaft zur Hilfeannahme nicht erreicht werden konnte bzw. es keinen Kontakt zur Familie gegeben hat, es jedoch Hinweise gibt, die Anlass zur Sorge geben (z.b. Kindesmutter depressiv, Drogenmissbrauch vermutet, sehr junge Mutter, desolates Wohnumfeld o.ä.) sollte ebenfalls eine Meldung an den ASD erfolgen. Wenn eine Hilfe (Einsatz der Familienhebamme) abgebrochen wird, ohne dass weitere Hilfen installiert sind, die Kindesmutter isoliert lebt und es hinreichende Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung gibt, erfolgt ebenfalls eine Meldung an den ASD In jedem Fall wird vor Einschalten des ASD die Familie über diesen Schritt informiert, sofern durch diese Information das Kindeswohl nicht gefährdet wird. 4

C ) Vorgehen bei Parallelhilfen Wenn die Familienhebamme mit anderen Hilfen kombiniert werden soll, ist vor Beginn der Hilfe ein Auftrags und Einsatzgespräch aller Beteiligten (unter Federführung des ASD) einschließlich der Familie erforderlich. Das dient der optimalen Unterstützung und der guten Kooperation aller beteiligten Fachkräfte. Die folgende Checkliste kann helfen, den Bedarf einer Familie zu erkennen und einzuordnen. 5

CHECKLISTE zur Früherkennung eines Hilfebedarfs bei jungen Familien oder alleinerziehenden Elternteilen Problemfeld Erläuterungen Einschätzung hoch mittel gering keine Mutter / Eltern sehr junges Lebensalter (minderjährig) O O O O Ambivalenz/Ablehnung des(ungeborenen) Kindes O O O O Erkennbare Überforderung O O O O Psychische Auffälligkeiten O O O O Fehlende oder eingeschränkte Fähigkeiten im Hinblick auf Verbindlichkeiten (z.b. U-Untersuchungen) O O O O Biografie Problematische Biografie und Persönlichkeit mit Hinweisen auf eingeschränkte Ressourcen für Familienaufgaben O O O O Suchtproblematik aktuell oder in der Vergangenheit O O O O Straftaten in der Vergangenheit O O O O Sprachprobleme O O O O Beruf Fehlender Schulabschluss O O O O Fehlende Berufsausbildung O O O O Schlechte berufliche Voraussetzungen/Ressourcen O O O O (drohende) Arbeitslosigkeit O O O O Familie Fehlende Unterstützung/Ressourcen im Umfeld O O O O Ungeklärte oder zerrüttete Familienverhältnisse O O O O Häusliche Auseinandersetzungen (Gewalt O O O O Besondere familiäre Belastungen O O O O Finanzen Finanzielle Not O O O O Schlechte Wohnverhältnisse O O O O Langzeitarbeitslosigkeit O O O O Eltern-Kind Erkennbare Bindungsproblematik O O O O Erkennbare Überforderung O O O O Kind Erkennbare Vernachlässigung O O O O unplausible, wiederholte Verletzungen O O O O Entwicklungsverzögerung O O O O Verhaltensauffälligkeit O O O O Zusammenfassung des Hilfebedarfs: 6

Ablauf Einsatz einer Familienhebamme Beratungsstelle, Gynäkologe/in, Ärztin/Arzt, Beraterin o.ä. (oder auch eine Familie selbst) erkennt eine Bedarfssituation und schafft Bereitschaft zur Hilfeannahme Bedarfsanmeldung /Antragstellung mit Schweigepflichtentbindung Familienbüro im Jugendamt der Stadt Siegen Weidenauer Str. 211-213 57076 Siegen Tel: 0271 / 404 2958 Fax: 0271 / 404 2205 Email: familienbuero@siegen.de Kontaktaufnahme zu FamHeb erfolgt in 3-5 Tagen und Erstgespräch in der Familie wirtd terminiert Unter Beteiligung der Familienhebamme und einer MA des Familienbüros Andere Hilfen werden als sinnvoller erachtet oder kein Hilfebedarf festgestellt FAMILIENHEBAMME wird im Rahmen einer individuellen Hilfevereinbarung (i.d. Regel max. bis zu 20 Hausbesuche) in der Schwangerschaft und/oder im ersten Lebensjahr des Kindes eingesetzt Ende Hilfebedarf wird überprüft Beteiligte MA des Familienbüros, FamHeb, Familie Keine weitere Hilfe erforderlich und/oder gewünscht Ende Weitere Unterstützungsangebote können installiert werden: Zeitpaten, Starthelferinnen, Tagesmütter, Kindertageseinrichtung 7

Impressum Universitätsstadt Siegen Der Bürgermeister Familienbüro Weidenauer Str. 211-213 57076 Siegen 8