Rechtsrahmen der Leistungserbringung in der GKV: Auf dem Weg zu einem Gesundheitswettbewerbsrecht

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Transkript:

Rechtsrahmen der Leistungserbringung in der GKV: Auf dem Weg zu einem Gesundheitswettbewerbsrecht Dr. Karl-Heinz Mühlhausen, AOK-Bundesverband Gastvortrag bei der Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik an der Universität 1

Einleitende Thesen Die Organisationsprinzipien und die Aufgabenerfüllung der Krankenkassen werden zunehmend durch Herausforderungen außerhalb des Sozialrechts bestimmt. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und politischen Ordnungsvorgaben stärken wettbewerbsrechtliche insbesondere vergaberechtliche Konzepte als zukünftigen Rechtsrahmen der Aufgabenerfüllung der Krankenkassen. Sozial- und vergaberechtliche Regelungskonzepte sind miteinander vereinbar. Sie bedürfen angesichts der Besonderheiten des Versorgungsauftrags einer differenzierenden Kodifizierung (Gesundheitswettbewerbsrecht). 2

Organisationsprinzipien der GKV Organisationsprinzipien der GKV Solidaritätsprinzip ( 1 SGB V) und ihre Herausforderung durch: Wettbewerbliche Ausrichtung Einführung der Insolvenzfähigkeit Selbstverwaltungsprinzip ( 4 Abs. 1 SGB V) Gebot der engen Zusammenarbeit ( 4 Abs. 3 SGB V), Verbandstrukturen ( 207 ff SGB V) Vereinigungen ( 144, 171a SGB V) Hochzonung von Verbandsstrukturen Aufsichtswettbewerb Europarechtliche Determinierung Kartellrecht Steuerrecht Fusionskontrolle 3

Versorgungsauftrag der GKV Versorgungsauftrag der GKV Sachleistungsprinzip, freie Wahl des Leistungserbringers durch Versicherte ( 2 Abs. 1 und 2 SGB V) und seine Herausforderung durch: Vergaberechtliches Einkaufskonzept Vielfalt der Leistungserbringer ( 2 Abs. 3 SGB V) Vergaberechtliche Begrenzung auf wenige Bieter und Kalkulationssicherheit 4

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Kostensteigerung Ausgabendynamik 2010: voraussichtlich 4,3% Unterdeckung Gesundheitsfonds Strukturell angelegte Unterdeckung ( 220 Abs. 2 SGB V: 95%-Grenze) Finanzlücke von 7,45 Mrd. für 2010 (Schätzerkreis) Konzentrationsprozess durch Vereinigungen 1991: 1029 Krankenkassen 2007: 237 Krankenkassen 01.01.2010: 175 Krankenkassen (voraussichtlich) 5

Politische Ordnungsvorgaben (1/3) GSG vom 21.12.1992 (Öffnung von Krankenkassen, Wahlfreiheit der Versicherten, Öffnung BKKs, IKKs, Einführung Risikostrukturausgleich) 2. GKV-NOG vom 23.06.1997 (selektive Vereinbarungen über die Leistungserbringung, Modellvorhaben nach 63 ff. SGB V, Strukturverträge nach 73a SGB V) GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 vom 22.12.1999 (integrierte Versorgung - frei verhandelbare Sonderbeziehung zwischen Krankenkassen und Gruppen von Leistungserbringern, Lockerung der Modellvorhaben) 6

Politische Ordnungsvorgaben (2/3) GKV-Modernisierungsgesetz vom 14.11.2003 (Wettbewerb von Leistungserbringern durch selektive Verträge mit Krankenkassen, Vertragswettbewerb von Krankenkassen untereinander) GKV-WSG vom 26.03.2007 (Anwendbarkeit des Vergaberecht, entsprechende Anwendung der 19-21 GWB, kassenartenübergreifende Vereinigung, Ausdünnung von Verbandsstrukturen) GKV-OrgWG vom 15.12.2008 (weitere Verzahnung mit dem Vergaberecht; Einführung der Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen) 7

Politische Ordnungsvorgaben (3/3) Koalitionsvertrag 2009 (Rn. 3970 ff): ( ) Wir wollen, dass das allgemeine Wettbewerbsrecht als Ordnungsrahmen grundsätzlich auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung Anwendung findet. Insbesondere bei Rabattverträgen, Fusionen von Krankenhäusern und Krankenkassen sehen wir Überprüfungsbedarf. Dazu gehört auch die Überprüfung des Rechtswegs. ( ) 8

Privatrechtliches Wettbewerbskonzept (1/2) PRIVATRECHTLICHE WETTBEWERBSORDNUNG Europarechtliche Richtlinienkompetenz Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 9

Wettbewerbsrechtliches Konzept in der GKV (2/2) - 69 SGB V - Wettbewerbsgrundsätze - 86 SGB X - 69 SGB V - 2 Abs. 3 SGB V - 12 Abs.1 SGB V - u. a. 127 Abs. 1 SGB V: Ausschreibung - 171a SGB V - 69 SGB V ivm. 19-21 GWB Nationale Gestaltungskompetenz im Gesundheitswesen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (Kartell-) Vergaberecht (Fusions)- kartellrecht - 1010

Vereinbarkeit von Sozial- und Vergaberecht Gemeinsame Prinzipien des Sozial- und Vergaberecht Diskriminierungsfreiheit Transparenz Anbietervielfalt Wirtschaftlichkeit 111

Vergaberecht als Rechtsrahmen in der GKV (1/2) Gewährleistung von Transparenz und Gleichbehandlung: Veröffentlichungs- und Dokumentationspflichten Informations- und Offenlegungspflichten Formulierung und Anwendung von Eignungskriterien Formulierung und Anwendung von Zuschlagskriterien Aber auch: Trägheit des Vergabeverfahrens / Verlangsamung von Innovationen Hoher und spezialisierter Administrationsaufwand auf beiden Seiten Gegenwärtig bestehende Verfahrensunsicherheit 1212

Vergaberecht als Rechtsrahmen in der GKV (2/2) Nachprüfungsverfahren als Instrument zur Rechtsdurchsetzung Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern Gerichtliche Kontrolle durch die Sozialgerichtsbarkeit Aber auch: Rechtswegstreit als Stellvertreterplattform zur Richtungsentscheidung rechtsstrategische Blockademöglichkeiten Exkurs zur Effektivität der Sozialgerichtsbarkeit: 3. AOK-Rabattausschreibung 2009: 18 Nachprüfungsverfahren (Eilverfahren) vor LSGen 16 Verfahren zwischen 7 und 27 Tagen (DS: 20,7 Tage) 2 Verfahren aus verfahrenrechtlichen Gründen 72 Tage 1313

Gegenwärtige Schnittstellenprobleme (1/2) Abgrenzung von Liefer- und Dienstleistungsaufträge GKV-Leistungserbringung häufig gemischte Aufträge Vergaberechtlich fehlt trotz weitreichender Bedeutung ausreichend konkrete und sachgerechte Definition Preisanpassungsklauseln sozialrechtlich angezeigt (Wirtschaftlichkeitsgebot) Vergaberechtliche Rechtsprechung: unzumutbares Wagnis Losbildung Vergaberechtliche Pflicht zur Vergabe nach Losen Im SGB V z.t. kollektive Vergabe ausdrücklich vorgesehen 1414

Gegenwärtige Schnittstellenprobleme (2/2) Mengenangaben Erfordernis der eindeutigen Mengenleistungsbeschreibung im Vergaberecht Bestimmung der Leistungsmenge nicht durch Krankenkasse, sondern aufgrund ärztlicher Verordnung Rahmenvereinbarungen Einzelaufträge nur an Unternehmen, die von Anfang an am Rahmenvertrag beteiligt sind Anfängliche Festlegung aller am Versorgungsgeschehen Beteiligten extrem aufwändig 1515

Kodifizierung Gesundheitswettbewerbsrecht (1/2) Die Gewährleistung einer effizienten Erfüllung des Versorgungsauftrags steht angesichts der gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen für das Gesundheitswesen im Fokus der gesundheitspolitischen Agenda Dabei stellt die politisch gewollte Liberalisierung der vertraglichen Beziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zur Initiierung von Wettbewerb eine zentrale Komponente dar. Der politische und gesetzgeberische Spagat zwischen dem von Solidarausgleich und Systembesonderheiten geprägten Versorgungsgeschehen und dem durch wettbewerbliche Aktivierungselemente geprägten Ordnungsrahmen kann durch die Entwicklung und Kodifizierung eines Gesundheitswettbewerbsrecht bewältigt werden. 1616

Kodifizierung Gesundheitswettbewerbsrecht (2/2) GESUNDHEITSWETTBEWERBSRECHT Lauterkeit des GKV- Wettbewerbs Sozialvergaberecht Vereinigungskontrolle 1717

1818 Verbandsportrait 2005 18