Lärmaktionsplan der Stadt Verden (Aller)

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Transkript:

gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Ratsbeschluss: 12.03.2013 Stadt Verden (Aller) Fachbereich Stadtentwicklung Ritterstraße 10 27283 Verden (Aller) Tel: +49 4231-12 287 Fax: +49 4231-12 202 LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13b 22767 Hamburg Telefon 040 / 38 99 94 0 Telefax 040 / 38 99 94 44 Dank an den Arbeitskreis Lärmaktionsplan: NLSTBV Geschäftsbereich Verden Landkreis Verden sowie die Mitwirkung der Öffentlichkeit LÄRMKONTOR GmbH 1/31

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 4 1.1 Beschreibung der Stadt sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind... 4 1.2 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde... 5 1.3 Eingangsdaten Lärmkartierung... 5 1.4 Rechtlicher Hintergrund... 6 1.5 Geltende Grenzwerte / Auslösewerte Lärmaktionsplanung... 6 2 Bewertung der Ist-Situation... 8 2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten... 8 2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind... 9 2.3 Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen... 10 3 Maßnahmenplanung... 13 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung... 13 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre... 13 3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz... 19 3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen... 22 3.5 Simulation von Maßnahmen und Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der von Lärm betroffenen Personen... 24 4 Formelle und finanzielle Informationen... 30 4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans... 30 4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans... 30 4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit... 30 4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans... 30 4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans... 30 4.6 Weitere finanzielle Informationen... 31 4.7 Link zum Aktionsplan im Internet... 31 LÄRMKONTOR GmbH 2/31

Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Verkehrsbelastung der kartierten Straßen in Verden (Aller)... 5 Abb. 2: Betroffenheiten durch Straßenlärm (LKZ LDEN Straße)... 11 Abb. 3: Betroffenheiten durch Schienenlärm (LKZ LDEN Schiene)... 12 Abb. 4: Ergebnis der online Befragung zur Lärmbelästigung (Stand 08.05.2012)... 13 Abb. 5: Ergebnis der online Befragung zu Lärmminderungsmaßnahmen (Stand 08.05.2012)... 14 Abb. 6: Auswertung von gering verlärmten Bereichen in Verden... 21 Abb. 7: Auswertung von gering verlärmten innerstädtischen Bereichen in Verden... 22 Abb. 8: Strecken an denen Maßnahmen zur Straßenlärmreduzierung untersucht werden (Maßnahmenszenario Straße)... 25 Abb. 9: Strecken an denen Maßnahmen zur Bahnlärmreduzierung untersucht werden (Maßnahmenszenario Schiene)... 26 Anhangverzeichnis Anlage 1: Übersicht über Immissionsgrenz- und Richtwerte im Bereich des Lärmschutzes Anlage 2: Protokoll des Workshops vom 20.04.2012 Anlage 3: Protokoll des Workshops vom 07.11.2012 LÄRMKONTOR GmbH 3/31

1 Allgemeines 1.1 Beschreibung der Stadt sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Die Stadt Verden liegt im Dreieck Hamburg - Hannover Bremen. Verden ist Kreisstadt des gleichnamigen Kreises in Niedersachsen. Die Aller fließt südwestlich des Stadtzentrums Richtung Weser, in die sie nach wenigen Kilometern mündet. Die Weser bildet gleichzeitig die westliche Stadtgrenze. Neben der Kernstadt gehören die Ortschaften Borstel, Dauelsen, Döhlbergen- Hutbergen, Eitze, Hönisch, Scharnhorst und Walle zu Verden. Verden ist Mittelzentrum der Region und zeichnet sich durch einen hohen Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter (ca. 16.000) und einen hohen Einpendlerüberschuss (ca. 6.000) aus. Die Schwerpunkte der Beschäftigung liegen im produzierenden Gewerbe und im Bereich Dienstleistung. Die Stadt hat ca. 26.800 Einwohner und erstreckt sich auf einer Fläche von 71,58 qkm. Daraus ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 374 Einwohnern je qkm. Die Anzahl der Wohnungen in Verden (Aller) beträgt rd. 10.600. Die Stadt wird von den Hauptverkehrsstraßen BAB A 27, der B 215 und den Landesstraßen L 155, L 158, L 160, L171 sowie L 203 durchzogen. Darüber hinaus bestehen weitere verkehrsreiche Kreis- und Gemeindestraßen mit erheblichen Lärmbelastungen, die im Rahmen der Lärmkartierung berücksichtigt wurden (vgl. Abb. 1). Des Weiteren wird das Stadtgebiet erheblich vom Eisenbahnlärm der Bahnstrecken Hannover - Bremen (Strecke 1740) und Verden - Rotenburg (Wümme) (Strecke 1745) belastet. Die Strecke 1740 durchzieht das Verdener Stadtgebiet von Süd nach Nord, mit Abzweigung der Strecke 1745 durch das nordöstliche Stadtgebiet (vgl. Abb. 9). Darüber hinaus durchquert die Bahnlinie Langwedel-Uelzen (Strecke 1960) im Nordosten sowie die Kleinbahnstrecke von Verden nach Stemmen im Südosten das Stadtgebiet. Die internationalen Flughäfen Bremen und Hannover-Langenhagen sind über die Autobahnen in ca. 35 bzw. 60 Min. erreichbar. In Verden betreibt der Verdener Luftfahrtverein e.v. den Flugplatz Verden-Scharnhorst (Verkehrslandeplatz) mit einer Zulassung für Motorflugzeuge (bis 2.000 kg), Ultraleichtflugzeuge, Segelflugzeuge und Hubschrauber. LÄRMKONTOR GmbH 4/31

Abb. 1: Verkehrsbelastung der kartierten Straßen in Verden (Aller) 1.2 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Stadt Verden (Aller) Große Straße 40 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 / 12-0 Fax: 04231 / 12-346 E-Mail: info@verden.de Internet: http://www.verden.de/internet/ Gemeindeschlüssel: 03361012 1.3 Eingangsdaten Lärmkartierung Die Eingangsdaten für die Lärmkartierung, auf die dieser Lärmaktionsplan aufbaut, stammen für den Straßenverkehr aus dem vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz aufgebauten und vom Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim betreuten System GEODAVE-Lärm. Darin werden die LÄRMKONTOR GmbH 5/31

für die jeweils aktuelle Stufe der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie erforderlichen Straßendaten zentral verwaltet. Im System können von den Gemeinden zusätzliche gemeindliche Straßen mit ihren Daten für die Lärmkartierung ergänzt werden. Davon hat auch Verden (Aller) Gebrauch gemacht und auf der Grundlage des Verkehrsentwicklungsplans Straßendaten für Gemeinde- und Kreisstraßen ergänzt. Die Belastungszahlen von Schienenwegen (Zugzahlen) sind nach den Angaben der DB AG (Prognose 2015) vorgenommen worden. 1.4 Rechtlicher Hintergrund Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG 1 sind gemäß 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz 2 von den Kommunen Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für...orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen.... 1.5 Geltende Grenzwerte / Auslösewerte Lärmaktionsplanung Belastungen durch Lärm können sich im Wohnumfeld durch Störungen der Kommunikation, durch Störungen der Nachtruhe oder durch eine eingeschränkte Nutzbarkeit von Garten, Terrasse und Balkon ausdrücken. Hier will die Europäische Union mit der Umgebungslärmrichtlinie entgegenwirken. Die Richtlinie sieht vor, den Lärm von Hauptverkehrswegen, Großflughäfen sowie Ballungsräumen zu kartieren und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse zu informieren. Die Straßenlärmkarten und die Schienenlärmkarten sind von der Stadt Verden erstellt worden und auf der Internetseite der Stadt unter www.verden.de Stichwort Lärmaktionsplanung - veröffentlicht. Die Belastungsschwelle, ab deren Erreichen Lärmschutzmaßnahmen in Betracht gezogen oder ergriffen werden sollen, stellen die Auslösewerte der Aktionsplanung zur Lärmminderung dar. Der Umgebungslärmrichtlinie sind jedoch keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, wann genau die Erforderlichkeit einer Lärmaktionsplanung vorliegt. Auch die nationale Umsetzungsgesetzgebung hat hier nicht zu einer Konkretisierung beigetragen. So war auch die ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehene Festlegung eines Auslösekriteriums von 65 db(a) L 3 DEN und 1 RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. EU Nr. 189, S. 12. 2 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG), zuletzt geändert durch 01.03.2011; BGBL I 282 3 L DEN - Nach der RICHTLINIE 2002/49/EG über die "Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" zu verwendender Lärmindex (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex). Dabei werden die Abendstunden (18.00-22.00 Uhr) mit einem Zuschlag von 5 db und die Nachtstunden (22.00-6.00 Uhr) mit einem Zuschlag von 10 db gewichtet LÄRMKONTOR GmbH 6/31

55 db(a) L Night 4 für alle Lärmarten im Bundesratsverfahren nicht durchzusetzen. Die Auslösewerte von 65 db(a) L DEN und 55 db(a) L Night decken sich mit der ersten Stufe der vom Sachverständigenrat für Umweltfragen im Umweltgutachten 2008 zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdung für geeignet befundenen Umwelthandlungsziele 5. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt den Gemeinden, ihre Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes an einem Auslösekriterium zu prüfen. Als Auslösewert wird ein Mittelungspegel L DEN von 70 db(a) bzw. L Night von 60 db(a) für Hauptverkehrsstraßen empfohlen. Diese Werte werden entsprechend den Ergebnissen der strategischen Lärmkarten zur Ermittlung der Belastetenzahlen (VBEB) 6 in Verden (Aller) sowohl vom Straßenverkehrslärm als auch vom Schienenlärm erreicht und überschritten. Die Stadt Verden zieht in der Abwägung der vorgenannten Kriterien und Empfehlungen für diesen Lärmaktionsplan die Auslösewerte von 65 db(a) L DEN und 55 db(a) L Night heran, wie sie vom Sachverständigenrat für Umweltfragen im Umweltgutachten 2008 für geeignet empfohlen werden. Mittel für Lärmminderungsmaßnahmen an bestehenden Straßen des Bundes können bei Überschreitung der Lärmsanierungswerte entsprechend der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes 7 von 67 db(a) tags und 57 db(a) nachts in allgemeinen Wohngebieten als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt werden. Zur Ermittlung der Überschreitung dieser Grenzwerte ist eine Berechnung nach der nationalen Rechenvorschrift RLS-90 erforderlich. Nach der Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen Schiene können Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, wenn die Beurteilungspegel 70 db(a) am Tage und 60 db(a) in der Nacht übersteigen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Zu beachten dabei ist, dass bei der nationalen Berechnungsvorschrift nach Schall 03, die für eine Förderung herangezogen wird, ein Schienenbonus von 5 db(a) berücksichtigt wird. Dieser entfällt bei Berechnungen gemäß Umgebungslärmrichtlinie nach VBUSch. Daraus folgt, dass in den Eisenbahnlärmkarten für die Umgebungslärmrichtlinie die Lärmsituation 4 L Night - Nach der RICHTLINIE 2002/49/EG über die "Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" zu verwendender Lärmindex für den Nachtzeitraum (22.00-6.00 Uhr) 5 Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU); Umwelt und Gesundheit, Risiken richtig einschätzen; Deutscher Bundestag Drucksache 14/2300 6 Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB), vom 9. Februar 2007, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 7 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) VkBl 1997 S. 434; 04.08.2006 S. 665. In Verbindung mit dem Schreiben des BMVBS vom 25.06.2010 LÄRMKONTOR GmbH 7/31

um rund 5 db(a) lauter dargestellt wird, als sie bei der Berechnung nach den nationalen Rechenvorschriften ausfällt. Weitere nationale Grenzwerte sind in der Anlage 1 zusammengefasst. Für die Lärmkarten im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie werden die Lärmindizes L DEN (Day, Evening, Night) und L Night berechnet 8. Der L DEN ist ein gewichteter Mittelwert, der 12 Tagesstunden (von 6 Uhr bis 18 Uhr), 4 Abendstunden (von 18 Uhr bis 22 Uhr) und 8 Nachtstunden (von 22 Uhr bis 06 Uhr) umfasst. Dabei werden die Abendstunden mit +5 db(a) und die Nachtstunden mit +10 db(a) beaufschlagt, um die verstärkte abendliche und nächtliche Lärmsensibilität zu berücksichtigen. Der L Night betrifft nur die 8 Nachtstunden. 2 Bewertung der Ist-Situation 2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Die belasteten Einwohner sind in den einzelnen Pegelbändern gemäß den Anforderungen der ULR ermittelt worden. Die Ergebnisse finden sich in den folgenden Tabellen getrennt nach Straßenlärm und Schienenlärm: Straßenlärm Geschätzte Zahl der von Straßenlärm belasteten Menschen auf dem Stadtgebiet von Verden (Aller) Belastete Menschen, L Night Straßenlärm db(a) L DEN db(a) Belastete Menschen, Straßenlärm über 55 bis 60 2.030 über 50 bis 55 1.680 über 60 bis 65 1.630 über 55 bis 60 1.030 über 65 bis 70 1.070 über 60 bis 65 460 über 70 bis 75 450 über 65 bis 70 30 über 75 20 über 70 0 Summe 5.200 Summe 3.200 Geschätzte Zahl der von Straßenlärm belasteten Fläche und Wohnungen in Verden (Aller) L DEN db(a) Fläche in km² Wohnungen Schulen* Krankenhäuser über 55 db(a) L DEN 21,1 2.480 7 0 über 65 db(a) L DEN 6,1 730 2 0 über 75 db(a) L DEN 1,0 10 0 0 * Anzahl der belasteten Einzelgebäude 8 Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV) vom 6. März 2006, BGBl. Teil I Nr. 12 vom 15. März 2006 LÄRMKONTOR GmbH 8/31

Schienenlärm Geschätzte Zahl der von Lärm an den Eisenbahnstrecken belasteten Menschen (auf die Zehnerstelle gerundet) auf dem Stadtgebiet von Verden (Aller) Belastete Menschen durch db(a) Menschen durch L Night Belastete L DEN db(a) Eisenbahnlärm Eisenbahnlärm über 55 bis 60 6.030 über 50 bis 55 5.550 über 60 bis 65 3.170 über 55 bis 60 2.510 über 65 bis 70 940 über 60 bis 65 740 über 70 bis 75 410 über 65 bis 70 340 über 75 170 über 70 110 Summe 10.720 Summe 9.250 Geschätzte Zahl der von Lärm an Eisenbahnstrecken belasteten Fläche und Wohnungen in Verden (Aller) L DEN db(a) Fläche in km² Wohnungen Schulen* Krankenhäuser über 55 db(a) L DEN 22,5 5.100 15 1 über 65 db(a) L DEN 5,9 710 1 0 über 75 db(a) L DEN 1,4 80 0 0 * Anzahl der belasteten Einzelgebäude 2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind zunächst die von Umgebungslärm am stärksten belasteten Bereiche zu betrachten, um die Anzahl der Bürger mit hohen und sehr hohen Umgebungslärmbelastungen bevorzugt zu senken. Für die Maßnahmenplanung sind jedoch keine Grenzwerte oder Auslöseschwellen vorgegeben. Straßenlärm Es sind ca. 5.200 Personen und somit rund 19 % der Einwohner der Stadt Verden (Aller) durch Umgebungslärm über 55 db(a) L DEN, verursacht durch die Verkehrsstraßen betroffen. Von hohen Belastungen mit potenziell gesundheitsgefährdender Wirkung über 65 db(a) L DEN sind 1.540 Personen, über 55 db(a) L Night sind 1.520 Personen durch den Straßenlärm betroffen. Dies entspricht jeweils knapp 6 % Prozent der Gesamtbevölkerung. Sehr hohen Belastungen mit L DEN über 70 db(a) und L Night über 60 db(a) sind in Verden(Aller) 470 bzw. 490 Personen ausgesetzt. Dies sind jeweils rund 2% der Gesamtbevölkerung. LÄRMKONTOR GmbH 9/31

Schienenlärm Vom Schienenlärm sind in Verden (Aller) deutlich mehr Menschen betroffen, als vom Straßenlärm. So werden ca. 10.720 Personen und somit knapp 40 % der Einwohner der Stadt Verden (Aller) durch Umgebungslärm mit über 55 db(a) L DEN, verursacht durch den Schienenverkehr, betroffen. Von hohen Belastungen mit potenziell gesundheitsgefährdender Wirkung über 65 db(a) L DEN sind 1520 Personen, über 55 db(a) L Night sind 3.700 Personen durch den Schienenlärm betroffen. Dies entspricht nachts knapp 14 % Prozent der Gesamtbevölkerung. Sehr hohen Belastungen mit L DEN über 70 db(a) und L Night über 60 db(a) sind in Verden 580 bzw. 1.190 Personen ausgesetzt. Dies entspricht rd. 2% bzw. 4% der Gesamtbevölkerung. Die Zahl der von Umgebungslärm durch Verkehrsstraßen und durch Schienenlärm ist somit bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl als hoch zu bewerten, insbesondere beim Schienenlärm. Sehr hohe Belastungen durch den Schienenlärm treten insbesondere nachts auf. Auf Grund von unterschiedlichen Berechnungsmethoden werden die Lärmquellen (Straße, Schiene) grundsätzlich nur einzeln betrachtet. Eine anerkannte Methode den Lärm der einzelnen Lärmquellen zusammen zu fassen besteht derzeit nicht. Grundsätzlich stellen die Lärmpegel entsprechend den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie sowohl für den Straßenverkehr als auch für den Schienenverkehr A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel (Mittelungspegel) dar. Der Mittelungspegel wird bei zeitlich schwankenden Geräuschsituationen verwendet. Einzelereignisse wie z.b. einzelne laute Autos oder einzelne laute Güterwagen können durchaus lautere Pegel erzeugen. Solche Einzelereignisse werden überproportional im Mittelungspegel berücksichtigt. Die Lärmindizes L DEN und L Night werden europaweit aus Gründen der Vergleichbarkeit im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie verwendet. 2.3 Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Eine räumliche Verortung der Betroffenen ist für die Identifizierung von Handlungsschwerpunkten Voraussetzung. Da die Lärmkarte alleine keine Rückschlüsse auf die Lärmbetroffenheit in bestimmten Bereichen erlaubt, wurde für die zielgerichtete Aktionsplanung daher eine räumliche Identifikation der Handlungsschwerpunkte auf Grundlage der Betroffenendichten durchgeführt. Die Stadt Verden zieht für diesen Lärmaktionsplan die Auslösewerte von 65 db(a) L DEN und 55 db(a) L Night heran, wie sie vom Sachverständigenrat für LÄRMKONTOR GmbH 10/31

Umweltfragen im Umweltgutachten 2008 zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdung für geeignet befundenen Umwelthandlungsziele 9 empfohlen werden. Hierfür wurden die nach VBEB errechneten Ergebnisse der über einem bestimmten Schwellenwert Belasteten (hier: L DEN / L Night 65 / 55 db(a)) anhand der Methode LärmKennZiffer (LKZ) (das ist das Produkt aus Richtwertüberschreitung und Belastetenzahl) grafisch in ha-rastern dargestellt. Demnach sind die LärmKennZiffern überall dort hoch, wo sowohl hohe Einwohnerdichten als auch hohe Belastungen über L DEN / L Night = 65 / 55 db(a) auftreten (siehe Abb. 2 und Abb. 3). Prioritär werden die Bereiche betrachtet, an denen die höchsten Lärmbetroffenheitsdichten auftreten (siehe in aufsteigender Reihenfolge grün, gelbe, rote und blaue Einfärbungen). Abb. 2: Betroffenheiten durch Straßenlärm (LKZ L DEN Straße) Demnach ergeben sich durch den Straßenlärm die größten Betroffenheiten an der B215 Bremer Straße (Oderplatz, Rheinstraße vgl. Anlage Protokoll) B215 Ortsdurchfahrt Hönisch L160 Nikolaiwall, Andreaswall, Eitzer Straße bis Eisenbahnbrücke L171 der Lindhooper Straße zwischen Eisenbahn und Berliner Ring sowie an den Stadtstraßen Untere Straße und Grüne Straße. Beim Schienenlärm ergeben sich entlang der Strecken Hannover-Bremen und Verden-Rotenburg hohe Lärmbelastungen, die insbesondere dann zu hohen 9 Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU); Umwelt und Gesundheit, Risiken richtig einschätzen; Deutscher Bundestag Drucksache 14/2300 LÄRMKONTOR GmbH 11/31

Betroffenheiten führen, wenn sich verstärkt Wohnbebauung in Trassennähe befindet. Dies ist in den Bereichen Alte Burg, Bergstraße, Niedersachsenring, Bremer Straße, Hamburger Straße Bereich Dauelser Dorfstraße bis Straße Auf der Bünte und Walle der Fall. Abb. 3: Betroffenheiten durch Schienenlärm (LKZ L DEN Schiene) LÄRMKONTOR GmbH 12/31

Die Stadt Verden hat während des Prozesses der Öffentlichkeitsbefragung u.a. eine online-befragung der Verdener Bürger durchgeführt. Die Auswertung der Fragebögen (s. Abb. 4) ergab, dass sich die Bürger insbesondere durch den Schienenlärm und den Straßenlärm belastet fühlen. Die meisten Bürger gaben an, dass sie nachts am häufigsten von Lärm belastet werden. Abb. 4: Ergebnis der online-befragung zur Lärmbelästigung (Stand 08.05.2012) 3 Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Lärmschutzwände finden sich entlang der Bahnstrecke von Verden nach Bremen in Dauelsen (vgl.abb. 9). Darüber hinaus finden sich abschnittsweise Lärmschutzwände / -wälle an den Straßen Neumühlen und Berliner Ring. An der Nienburger Straße in Hönisch besteht die historische Einfriedung (Mauer) des Ritterguts, die als Lärmschutzbauwerk für dahinterliegende Nutzungen wirksam ist. 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Verdener Bürger auch nach Vorschlägen zur Lärmminderung befragt (s. Abb 5). Im Ergebnis steht an erster Stelle die Errichtung von Lärmschutzwänden. Als zweithäufigster Vorschlag wird eine Geschwindigkeitsreduzierung gewünscht. Als dritter Punkt wird die technische Schalldämmung durch Reparatur und Verbesserung benannt. LÄRMKONTOR GmbH 13/31

Abb. 5: Ergebnis der online Befragung zu Lärmminderungsmaßnahmen (Stand 08.05.2012) An den Straßen in Verden bestehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten zur Reduzierung des Lärms: Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Einbau von lärmminderndem Asphalt Bau / Erhöhung von Schallschutzwänden und wällen (innerorts wegen der zahlreichen Anbindungen oder direkten Anbauten problematisch) Einbau von Schallschutzfenstern (Problem: Außenwohnbereich bleibt verlärmt) Für die BAB A 27, die B 215, die L 155, L 158, L 160, L 171 sowie die L 203 ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) zuständig. Für weitere Hauptverkehrsstraßen die Kreisstraßen K 11, K 16, K 21, K 27 und K 28 ist der Landkreis Verden zuständig. Maßnahmen zur Lärmminderung an diesen Hauptverkehrsstraßen müssen in Zusammenarbeit mit diesen für die Umsetzung zuständigen Baulastträgern erarbeitet werden. Entlang der Autobahnen und der Bundesstraße ist der Anspruch auf Lärmsanierung insbesondere vor dem Hintergrund der abgesenkten LÄRMKONTOR GmbH 14/31

Grenzwerte 10 seitens des Baulastträgers zu prüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass entsprechende Anträge seitens der betroffenen Anwohner direkt an die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gerichtet werden. Im Verlauf der B 215 durch das Stadtgebiet ergeben sich einige Belastungsschwerpunkte, insbesondere im Bereich der Bremer Straße zwischen dem neuen Kreisverkehr und der Bahnunterführung, sowie in der Ortsdurchfahrt von Hönisch. Für diese Abschnitte wird daher empfohlen, eine Geschwindigkeitsreduzierung nachts auf Tempo 30 zu prüfen (vgl. Anlage 2). Neue Untersuchungen zu einer Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit in Jena 11 zeigen, dass sowohl der Mittelungspegel als auch der besonders lästigen Spitzenpegel dadurch deutlich sinken. Für den Abschnitt von der Bahnunterführung bis zur BAB A 27 (Hamburger Straße) soll im Zuge der B215 eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 geprüft werden (vgl. Anlage 3). Die B 215 ist abschnittsweise neu asphaltiert. Für die noch nicht erneuerten Abschnitte wird der Einbau eines besonders lärmarmen Asphalts (z.b. LOA5D) empfohlen. Im gesamten Bereich der B 215 sollte die Umsetzung einer grünen Welle überprüft werden. Eine Ortsumgehung im Zuge der B 215 wurde im Workshop am 20.04.2012 kontrovers diskutiert. Auf Grund der überwiegenden Quellund Zielverkehre nach und aus Verden würden dennoch erhebliche Verkehre auf der jetzigen Ortsdurchfahrt verbleiben, sodass eine bedingte Lärmreduzierung durch den Bau einer Ortsumgehung Verden (Aller) erreicht werden könnte. Genauere Aussagen lassen sich erst auf der Grundlage von detaillierteren Untersuchungen oder Planungen machen. Zudem führt der Korridor einer Umgehung durch das ökologisch wertvolle Allertal (FFH und Vogelschutzgebiet) und würde bisher wenig von Lärm beeinträchtigte Bereiche neu belasten. Zielsetzung des Rates der Stadt (15.05.2012) ist der Verzicht auf eine Umgehung Verden. Die bestehende Ortsdurchfahrt soll in Ihrer Leistungsfähigkeit verbessert und stadtverträglich unter besonderer Berücksichtigung lärmtechnischer Aspekte ausgebaut werden. Für die L 160 Nikolaiwall, Andreaswall und die Eitzer Straße bis zur Eisenbahnbrücke ist im Zuge der Erneuerung der Straßendecke ein besonders lärmarmer Asphalt (z.b. LOA5D) einzubauen. Darüber 10 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) VkBl 1997 S. 434; 04.08.2006 S. 665. In Verbindung mit dem Schreiben des BMVBS vom 25.06.2010 11 Spessart, Bruno u.a.: Einfluss der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Geräuschimmission an innerstädtischen Durchgangsstraßen. Zeitschrift Lärmbekämpfung März 2012. LÄRMKONTOR GmbH 15/31

hinaus ist zu prüfen, ob durchgängig eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 umgesetzt werden kann, insbesondere, da in diesem Abschnitt durch die zahlreichen Anbindungen und querenden Fußgänger die Sicherheit erhöht werden kann. Darüber hinaus können vermehrte Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer helfen, die Geschwindigkeit zu senken, wodurch es ebenfalls leiser wird und sich die Sicherheit erhöht. Auf der Lindhooper Straße, von der Bahnunterführung bis zum Berliner Ring, ist im Zuge der Erneuerung der Straßendecke ein besonders lärmarmer Asphalt (z.b. LOA5D) einzubauen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob in dem besonders betroffenen Bereich zwischen Bahnunterführung und Berliner Ring eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 umgesetzt werden kann. Auf der Südseite der Lindhooper Straße zwischen Carl-Hesse Straße und Roggenkamp ist der Bau einer Lärmschutzwand zu prüfen. Für die Memelstraße sollte zwischen Bremer Straße und Halsmühlenweg ein generelles Tempo 30 geprüft werden (s. Anlage Protokoll 1. Workshop). An der B 215 ist zu überprüfen, ob sich nördlich des Kreisels Nordertor durch eine Optimierung der Ampelschaltungen (grüne Welle) der Verkehrsfluss verbessern lässt, so dass weniger Lärm durch bremsende und anfahrende Fahrzeuge entsteht. Grundsätzlich besteht für Privatleute die Möglichkeit durch die Schließung von Baulücken oder den Bau von Nebengebäuden (z.b. Garagen) an der Grundstücksgrenze zur Straße hin, den Lärm auf den Privatgrundstücken zu reduzieren. Solche Maßnahmen zur Lärmreduzierung, die von den Grundstücksbesitzern durchzuführen sind, sollen seitens der Stadt Verden gefördert werden. An den Eisenbahnstrecken bestehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten Bau / Erhöhung von Schallschutzwänden und -wällen Einbau von Schallschutzfenstern (Problem: Außenbereich bleibt verlärmt) Gleisüberprüfung und -pflege (Schienenschleifen) Schwingungsdämpfende Gleisart / Lagerung Gleisschmierung Geschwindigkeitsreduzierung Lärmmindernde Maßnahmen an den Fahrzeugen Für die Bahnstrecken und den zughörigen Lärmschutz ist die DB AG als Baulastträger zuständig. Maßnahmen zur Lärmminderung an den Bahnstrecken müssen in Zusammenarbeit mit der DB AG erarbeitet werden. Zur Reduzierung des Schienenlärms an bestehenden Bundesschienenwegen wird als freiwillige Leistung des Bundes, unter Vorbehalt der dafür jeweils im LÄRMKONTOR GmbH 16/31

Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel, die Finanzierung von Lärmsanierungsmaßnahmen gewährt. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Rahmenbedingungen für das Lärmsanierungsprogramm sind mit der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes (Förderrichtlinie) vom 7. März 2005 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) festgelegt. Auf der Grundlage dieser Richtlinie sind die folgenden Immissionsgrenzwerte für die Beurteilung anzuwenden: Gebietskategorie Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, reine und allgemeine Wohnsowie Kleinsiedlungsgebiete 70 db(a) 60 db(a) Kern-, Dorf- und Mischgebiete 72 db(a) 62 db(a) Gewerbegebiete 75 db(a) 65 db(a) Mit der Gesamtkonzeption vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) am 11. Februar 2005 12 liegt ein Überblick über die aktuellen Lärmemissionen und damit über den Gesamtbedarf der Lärmsanierung vor. Auf dieser umfassenden Vergleichsbasis erfolgt eine Priorisierung, die eine hohe Wirksamkeit, ausgedrückt in der jeweils erreichbaren Lärmminderung und der Anzahl der damit zu schützenden Anwohner, gewährleistet. Dabei können - je nach den örtlichen Verhältnissen - Maßnahmen als Maßnahmenpakete oder einzeln getroffen werden. Dies erfolgt aktiv an der Entstehungsquelle oder passiv an der Einwirkungsstelle. Aktuelle Maßnahmen der Bahn in Verden sind: der Neubau der Eisenbahnbrücke EÜ- Aller und EÜ-Wätern. Im Zuge dieser Baumaßnahme sind auch Lärmschutzmaßnahmen geplant. Weiterhin sind im Kernstadtbereich von Verden Schallschutzmaßnahmen nach dem Sanierungsprogramm des Bundes (voraussichtlich 2014) vorgesehen. Mit dem geplanten 2-gleisigen Ausbau der Strecke 1745 Verden- Rotenburg (voraussichtlich 2014/15) ist die Errichtung von Lärmschutzwänden in Dauelsen vorgesehen. Die Nationalen Verkehrslärmschutzpakete I und II des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zielen insbesondere auf die Vermeidung bzw. Begrenzung von Lärm an der Quelle als die wirksamste Lärmvorsorge. 12 Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes Gesamtkonzept der Lärmsanierung, Anlage 3. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen 2005. LÄRMKONTOR GmbH 17/31

Deshalb startete die Bundesregierung im Jahr 2008 ein Pilot- und Innovationsprogramm zur Lärm mindernden Umrüstung bestehender Güterwagen. Das Innovationsprogramm zielt auf die weitere Verbesserung und breitere Verfügbarkeit von Lärm mindernden Umrüstlösungen für klotzgebremste Güterwagen. Um für die Betreiber einen Anreiz zur Umrüstung zu schaffen wird ab Dezember 2012 ein lärmabhängiges Preissystem für die Nutzung der Bahnstrecken eingeführt werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Bahnlärms in Verden gefordert: Das Rangieren der Güterzüge im Bahnhofsbereich von Verden ist sehr laut, daher wird gefordert, dass die Weichen und Gleise in diesem Bereich im Hinblick auf eine Lärmreduzierung saniert werden. Die Geschwindigkeiten der durchfahrenden Züge sollen insbesondere nachts reduziert werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob in Verden (Aller) neue Technologien (Schienenschmierung, Ausschäumen des Schotterbettes, Schienenstegbedämpfer, niedrige Schallschutzwände) zur Lärmreduzierung angewendet werden können. Auch wenn diese Techniken sich aktuell noch in der Erprobung befinden, so bietet es sich an, Versuchsstrecken in Verden einzurichten. Gerade im Innenstadtbereich von Verden (Aller) verlaufen zahlreiche Gleise parallel zueinander. Da Lärmschutzwände ihre Wirkung umso besser entfalten, je näher sie sich an der Quelle befinden, sind in diesem Bereich Lärmschutzwände nur an den äußeren Gleisen wenig effektiv. Daher sollte geprüft werden, ob Lärmschutzwände direkt entlang der am meisten befahrenen Gleise errichtet werden können. An der Strecke Hannover - Bremen wurden in Dauelsen abschnittsweise Lärmschutzwände errichtet. Dauelsen und Walle werden aber zusätzlich von der Bahnstrecke Verden Rotenburg (Wümme) erheblich belastet (vgl Abb. 3). Daher ist es Ziel, auch in diesen Bereichen Lärmschutzwände entlang der Gleise zum Schutz der angrenzenden bebauten Ortslagen zu errichten. Des Weiteren quert die Strecke 1960 Langwedel Uelzen das Stadtgebiet im Bereich der Ortschaften Dauelsen und Scharnhorst. Die Strecke ist als sogenannte Y-Trasse für den Ausbau vorgesehen. Im Zuge eines Ausbaus werden für die Ortslagen Dauelsen-Lindenberg und Scharnhorst-Panzenberg Lärmschutzmaßnahmen eingefordert. Die Bahnstrecke Verden Rotenburg soll zweigleisig ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang hat die DB AG Lärmvorsorge zu betreiben, so dass die Anforderungen nach der 16. BImSchV eingehalten werden. Auf Grund des damit einhergehenden zunehmenden Bahnverkehrs und Bahnlärms entlang der südlich anschließenden Strecke nach Hannover, fordert die Stadt Verden, dass die Lärmvorsorge auf den davon betroffenen innerstädtischen Bereich ausgedehnt wird. LÄRMKONTOR GmbH 18/31

3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz Ziel des Lärmaktionsplans soll es auch sein, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen ( 47d Abs. 2 Satz 2 BImSchG). Konkret bedeutet dies, dass eine Erhöhung der Lärmbelastung innerhalb der ruhigen Gebiete in Zukunft zu vermeiden ist. Eine Definition ruhiger Gebiete ist weder in der Richtlinie 2002/49/EG noch in deren nationaler Umsetzung dem 47 BImSchG vorgegeben. Die Auswahl und Festlegung der ruhigen Gebiete, die vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind, ist in das Ermessen der zuständigen Behörde, der Stadt Verden, gestellt. Vorgaben aus der Umgebungslärmrichtlinie oder dem Bundesimmissionsschutzgesetz hinsichtlich eines Lärmgrenzwertes oder der Größe des Gebietes bestehen nicht. Als ruhige Gebiete außerhalb der Ballungsräume kommen großflächige Gebiete in Frage, die keinem relevanten Verkehrs-, Industrie- und Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt sind. Dies gilt nicht für Geräusche durch die forst- und landwirtschaftliche Nutzung dieser Gebiete 13. Dabei sollte ein besonderer Schwerpunkt auf Freizeit- und Erholungsgebiete gesetzt werden, die regelmäßig für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind und die Erholung von den häufig hohen Lärmpegeln in der geschäftigen Umgebung der Städte bieten können 14. Da die bestehenden Gesetze und Verordnungen keine verbindlichen Kriterien und Richtwerte für ruhige Gebiete vorgeben, werden ruhige Gebiete bezogen auf den Lärmaktionsplan Verden definiert: Natur-Erholung (Kategorie A): Zusammenhängende größere nicht verlärmte Landschaftsbereiche die dem Handlungsziel Aufenthalt und der Erholung von Menschen dienen. (Schwellenwert L DEN 55 db(a), Flächengröße mindestens 100 ha, Abstand zu Gewerbe- und Industriegebieten von mindestens 500 m). Innerstädtische-Erholung (Kategorie B): Innerstädtische Grün- und Freiflächen die der ruhigen Erholung dienen und nicht erheblich durch Umgebungslärm beeinträchtigt sind (Schwellenwert L DEN 55 db(a), Flächengröße mindestens 1000 qm). Aktive-Erholung (Kategorie C): Innerstädtische Grün- und Freiflächen die zwar durch Umgebungslärm im geringerem Umfang vorbelastet sind aber durch die aktive Erholung (Spiel und Sport) genutzt werden (Schwellenwert L DEN 60 db(a), Flächengröße mindestens 5000 qm / freie Zugänglichkeit Kein Eintritt, kein Verein). 13 vgl. LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung in der Fassung vom 25.03.2009 14 Good Practice Guide for Strategic Noise Mapping and the Production of Associated Data on Noise Exposure (GPG), Version 2, 13.th January 2006, European Commission Working Group Assessment of Exposure to Noise (WG-AEN), 2006 LÄRMKONTOR GmbH 19/31

Wie aus den Abbildungen 6 und 7 hervorgeht, werden große Bereiche des Stadtgebietes mit Straßen- und Eisenbahnlärm belastet. Die größeren Bereiche, die sich auf Grund der geringen Lärmbelastung für die Ausweisung als ruhige Gebiete eignen, finden sich entlang von Weser und Aller im Waldgebiet im Norden Verdens (Walle-Steinberg) östlich der Ortslage Scharnhorst und im Südosten der Ortschaft Eitze. Innerstädtisch finden sich ebenfalls leise Bereiche (vgl. Abb. 7) im Stadtwald, am Allerufer und zwischen Borstel und Finkenberg. Neben diesen ruhigen Landschafts- und Stadträumen bietet es sich an, weitere Bereiche des Stadtwaldes und der Verdener Dünen als ruhiges Gebiet aufzunehmen, die zwar zum Teil mit Lärm belastet sind, die aber auf Grund ihrer Erreichbarkeit und ihrer Erholungsfunktion eine besondere Bedeutung besitzen. LÄRMKONTOR GmbH 20/31

Abb. 6: Auswertung von gering verlärmten Bereichen in Verden Beim Schutz der ausgewiesenen ruhigen Gebiete vor einer Zunahme des Lärms steht der Vorsorgegedanke im Vordergrund. Daher werden von den zuständigen Planungsträgern zukünftig alle Freiraum-, Verkehrs- und Stadtplanungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die ruhigen Gebiete überprüft und der Aspekt des Lärmschutzes berücksichtigt ( 47d Abs. 6 BImSchG i.v.m. 47 Abs. 6 Satz 2 BImSchG). LÄRMKONTOR GmbH 21/31

Abb. 7: Auswertung von gering verlärmten innerstädtischen Bereichen in Verden Darüber hinaus werden in Verden bestehende Naherholungsbereiche erheblich von Lärm belastet. Dazu gehört der Stadtwald, der von der BAB27 und von der Bahnstrecke fast flächendeckend verlärmt wird. Aber auch der Bürgerpark zwischen der B215 und der Bahnstrecke ist stark von Lärm belastet. Um die Erholungsfunktion in diesen Bereichen deutlich zu verbessern sollten entlang der Verkehrsachsen Lärmschutzwälle errichtet werden, die zu keinen erheblichen Eingriffen in das Landschaftsbild führen. Nur in den Bereichen, wo Lärmschutzwälle aus Platzgründen nicht errichtet werden können, sollte auf Lärmschutzwände zurückgegriffen werden. 3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Der Managementansatz der EG-Umgebungslärmrichtlinie geht davon aus, dass das Thema Lärm die Kommunen langfristig beschäftigen wird. Neben der kurzfristig zu dokumentierenden Aktionsplanung der ersten Stufe sind daher auch Strategien der Lärmminderung gefordert, die ihre Wirkung erst langfristig entfalten werden. LÄRMKONTOR GmbH 22/31

Die Stadt Verden (Aller) ist von der Hauptlärmquelle Schienenverkehr betroffen, die nicht in der gemeindlichen Baulast liegen. Daher soll auch langfristig durch entsprechende Forderungen auf die Deutsche Bahn eingewirkt werden, um alle möglichen Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms an der Bahnstrecke umzusetzen. Durch die konsequente Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Lärmreduzierung bei der Verkehrs- und Straßenplanung kann zukünftig die Lärmbelastung vermindert werden. Folgende Möglichkeiten stehen dazu zur Verfügung: Förderung des ÖPNV Bei der Neuanschaffung von Bussen sollen möglichst leise Fahrzeuge bevorzugt werden (vgl. Anlage 3) Förderung des Fahrradverkehrs (Radfahrstreifen / Schutzstreifen, Fahrrad-Abstellanlagen, Bike + Ride, Wegweisung) Förderung des Fußverkehrs (Querungshilfen an Durchgangsstraßen, ausreichend breite Gehwege, Befestigung und Entwässerung) Verkehrsberuhigung: verkehrsberuhigte Bereiche, Tempo-30-Zonen, bauliche Verkehrsberuhigung Lkw-Routennetze: Bündelung auf lärmunempfindlichen Routen Verkehrsorganisation: Einbahnstraßen, Abbiegeverbote, Leitsysteme Einbau von lärmarmen Asphalten Sanierung schadhafter Fahrbahnoberflächen Planungsrechtliche Steuerung durch Ausweisung lärmunempfindlicherer Nutzungen, gemischte Nutzungen (MI) und gewerbliche Nutzungen (GEE) entlang der Ortsdurchfahrten im Zuge der B 215 und der L 171. Des Weiteren können langfristig im Rahmen der Bauleitplanung verkehrssparsame Siedlungsstrukturen unterstützt werden. Dazu sollte im Zentrum Verdens und in den Ortsteilzentren eine möglichst hohe Nutzungsmischung und -dichte angeboten werden. Dies ermöglicht kurze Wege, fördert das Zufußgehen bzw. Radfahren und ermöglicht damit den Kfz-Verzicht und infolge Verkehrslärmreduzierung. Dies kann z.b. erreicht werden durch: ein attraktives Zentrum Verden, in dem alle Funktionen auf dichtem Raum vorhanden sind, das Schließen von Baulücken bzw. die gezielte Bebauung von Brachflächen durch Innenentwicklung und das Verhindern von siedlungsfernen Bebauungen durch gezielte Bauleitplanung. Weitere Ziele und Maßnahmen: Bei der Ausweisung von neuen Wohngebieten soll durch die Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005 Lärmbelastungen vermieden werden. Die Einhaltung der dort aufgeführten Orientierungswerte für die LÄRMKONTOR GmbH 23/31

einzelnen Nutzungen ist...wünschenswert, um die...erwartungen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Um Leerstand und Verfall vorhandener wohnbaulich genutzter Gebäude direkt angrenzend an die Ortsdurchfahrtsstraßen (B 215, L 155, L 158, L160, L 171 und L 203) zu vermeiden, ist die Einrichtung eines städtischen Förderprogramms zu Lärmsanierungsmaßnahmen an privaten wohnbaulich genutzten Gebäuden zu prüfen. 3.5 Simulation von Maßnahmen und Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der von Lärm betroffenen Personen Zur Darstellung der Wirkung von Maßnahmen werden nachfolgende Maßnahmenbündel im Rahmen des Lärmaktionsplans näher untersucht: Lärmreduzierung durch Verringerung der Geschwindigkeit von derzeit 50 Km/h auf 30 km/h im Bereich der Ortsdurchfahrten auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (s. Abb. 8) Lärmschutzwände entlang der Bahnstrecke Hannover-Bremen (Strecke 1740) im Bereich der Kernstadt und Lärmschutzwände entlang der Bahnstrecke Verden-Rotenburg (Strecke 1745) im Bereich der Ortschaften Dauelsen und Walle (s. Abb. 9). Bau einer Lärmschutzwand an der Lindhooper Straße zwischen Carl- Hesse Straße und Roggenkamp. Auf die Untersuchung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 120 km/h für der BAB 27 zwischen den Anschlussstellen Nord und Ost wurde verzichtet, da sich auf Grund des hohen Lkw-Anteils auf der Autobahn, der von der Geschwindigkeitsreduzierung nicht betroffen wird, erfahrungsgemäß der Lärm kaum reduziert. LÄRMKONTOR GmbH 24/31

Abb. 8: Strecken an denen Maßnahmen zur Straßenlärmreduzierung untersucht werden (Maßnahmenszenario Straße) LÄRMKONTOR GmbH 25/31

Abb. 9: Strecken an denen Maßnahmen zur Bahnlärmreduzierung untersucht werden (Maßnahmenszenario Schiene / die Detailpläne 1-10 sind nicht im Lärmaktionsplan abgebildet) LÄRMKONTOR GmbH 26/31

Aus der lärmtechnischen Berechnung ergeben sich folgende Ergebnisse für die Lärmminderung bzw. für die Anzahl der belasteten Anwohner (in Klammern ist die jeweilige Reduzierung der Anzahl der belasteten Personen/Flächen/Gebäude angegeben): Straßenlärm Geschätzte Zahl der von Straßenlärm belasteten Menschen auf dem Stadtgebiet von Verden (Aller) bei Umsetzung des Maßnahmenszenario Straße Belastete Menschen, db(a) Menschen, L Night Belastete L DEN db(a) Straßenlärm Straßenlärm über 55 bis 60 1.930 (- 100) über 50 bis 55 1.630 (- 50) über 60 bis 65 1.610 (- 20) über 55 bis 60 910 (- 120) über 65 bis 70 920 (- 150) über 60 bis 65 220 (- 240) über 70 bis 75 230 (- 220) über 65 bis 70 0 (-30) über 75 0 (- 20) über 70 0 Summe 4.690 (- 510) Summe 2.760 (- 440) Geschätzte Zahl der von Straßenlärm belasteten Fläche und Wohnungen in Verden (Aller) bei Umsetzung des Maßnahmenszenario Straße L DEN db(a) Fläche in km² Wohnungen Schulen* Krankenhäuser über 55 db(a) L DEN 20,0 (- 1,1) 2.350 (- 130) 6 (- 1) 0 über 65 db(a) L DEN 5,8 (- 0,3) 580 (- 150) 0 (- 2) 0 über 75 db(a) L DEN 0,9 (- 0,1) 0 (-10) 0 0 * Anzahl der belasteten Einzelgebäude Beim Straßenszenario ergibt sich eine Abnahme der Gesamtbelastetenzahlen um 510 Verdener Bürger bzw. 10% der Belasteten beim L DEN bzw. 13% beim L Night (vgl. a. Anlage 3). Betrachtet man die Belasteten in den lauten Pegelbereichen, so ist die Abnahme erheblich. Es ergeben sich keine Belasteten mehr in den lautesten Pegelklassen (L DEN > 75 db(a) und L Night > 65 db(a)) sowie eine Abnahme um rund 50% in den Pegelklassen L DEN > 70 db(a) und L Night > 60 db(a). Im Bereich der potentiellen Gesundheitsgefährdung von L DEN > 65 db(a) und L Night > 55 db(a) nimmt die Belastetenzahl um rund 400 Bewohner in Verden ab. LÄRMKONTOR GmbH 27/31

Schienenlärm Geschätzte Zahl der von Lärm an den Eisenbahnstrecken belasteten Menschen (auf die Zehnerstelle gerundet) auf dem Stadtgebiet von Verden (Aller) bei Umsetzung des Maßnahmenszenario Schiene L DEN db(a) Belastete Menschen durch Eisenbahnlärm L Night db(a) Belastete Menschen durch Eisenbahnlärm über 55 bis 60 5.420 (- 610) über 50 bis 55 4.820 (- 730) über 60 bis 65 2.300 (- 870) über 55 bis 60 1.730 (- 780) über 65 bis 70 650 (- 290) über 60 bis 65 520 (- 220) über 70 bis 75 200 (- 210) über 65 bis 70 140 (- 200) über 75 20 (- 150) über 70 10 (- 100) Summe 8.590 (- 2130) Summe 7.220 (- 2030) Geschätzte Zahl der von Lärm an Eisenbahnstrecken belasteten Fläche und Wohnungen in Verden (Aller) bei Umsetzung des Maßnahmenszenario Schiene L DEN db(a) Fläche in km² Wohnungen Schulen* Krankenhäuser über 55 db(a) L DEN 20,5 (- 2) 4.300 (- 800) 5 (-10) 0 (- 1) über 65 db(a) L DEN 5,0 (- 0,9) 440 (- 270) 0 (-1) 0 über 75 db(a) L DEN 1,0 (-0.4) 10 (- 70) 0 0 * Anzahl der belasteten Einzelgebäude Beim Schienenszenario ergibt sich eine Abnahme der Gesamtbelastetenzahlen um 2130 Verdener Bürger bzw. 20% beim L DEN bzw. 22% beim L Night. Betrachtet man die Belasteten in den lauten Pegelbereichen, so ergibt sich auch hier eine erhebliche Abnahme. So ergibt sich eine Abnahme der Belasteten in den lautesten Pegelklassen von 88% beim L DEN >75 db(a) und 90% beim L Night > 70 db(a), sowie eine Abnahme um rund 50% in den Pegelklassen L DEN > 70-75 db(a) und L Night > 65-70 db(a). Im Bereich der potentiellen Gesundheitsgefährdung L DEN > 65 db(a) werden tags rund 650 (43%) und L Night > 55 db(a)nachts rund. 1300 (35%) weniger Bewohner in Verden belastet. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich durch beide Maßnahmenszenarien die Lärmbelastung in Verden deutlich reduziert. Um das Ziel, insbesondere die besonders hohen Belastungen zu reduzieren, eignen sich beide Maßnahmenbündel. Wie die Auswertung zeigt, fällt allerdings die Lärmreduzierung beim Schienenlärm, der ja auch die stärksten Belastungen in Verden erzeugt, besonders stark aus. LÄRMKONTOR GmbH 28/31

Als weitere Maßnahme zur Lärmreduzierung wurde diskutiert, an der Südseite der Lindhooper Straße zwischen Carl-Hesse-Straße und Roggenkamp eine Schallschutzwand von 2,5m Höhe vorzusehen. Für dieses Szenario wurde eine Berechnung nach der nationalen Berechnungsvorschrift RLS-90 durchgeführt. Es wurde ausgegangen von den Verkehrsdaten der Lärmkartierung, einer Wandhöhe von 2,5m einem lärmreduzierten Straßenbelag (-2dB(A)) und einer Berechnungshöhe für das Erdgeschoss. Die Ergebnisse werden abweichend von der Ergebnisdarstellung in der Lärmkartierung dargestellt für die Grenzwerte der Lärmvorsorge und der Lärmsanierung. Bei den Betroffenen werden die Anwohner zwischen Lindhooper Straße, Carl-Hesse-Straße, Salzstraße und Roggenkamp berücksichtigt: Grenzwert in db(a) Betroffene Tag (6 bis 22 Uhr) Ohne Schallschutzwand Mit Schallschutzwand Differenz (Reduzierung der Anzahl belasteter Anwohner) >69 0 0 >67 bis 69 0 0 >64 bis 67 9 0 9 >59 bis 64 41 19 22 >57 bis 59 23 13 10 Gesamt 73 32 41 Grenzwert in db(a) Betroffene Nacht (22 bis 6 Uhr) Ohne Schallschutzwand Mit Schallschutzwand >59 0 0 >57 bis 59 0 0 Differenz (Reduzierung der Anzahl belasteter Anwohner) >54 bis 57 7 0 7 >49 bis 54 40 19 21 >47 bis 49 24 15 9 Gesamt 71 34 37 Es bleibt festzustellen, dass oberhalb der Grenzwerte für die Lärmsanierung (reine Wohngebiete) von 67 db(a) tags und 57 db(a) nachts keine Anwohner durch den Straßenlärm an der Lindhooper Straße betroffen werden. Legt man die Grenzwerte für die Lärmvorsorge (reine Wohngebiete) von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts zu Grunde, so wird die Anzahl der betroffenen Anwohner deutlich um rd. 60% reduziert. LÄRMKONTOR GmbH 29/31

4 Formelle und finanzielle Informationen 4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans Datum der Beschlussfassung des Stadtrates. 4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans Die Lärmaktionsplanung besitzt Prozesscharakter. Daher kann ein Datum als Abschluss der Aktionsplanung nicht benannt werden. Durch die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe zur Lärmminderung in Verden mit Vertretern der Stadt und Bürgern, werden kontinuierlich Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet und die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen verfolgt. 4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit Auf der Internetseite der Stadt Verden (Aller) sind weitere Informationen zur Lärmkartierung und zur Lärmaktionsplanung bereitgestellt. Darüber hinaus hatten die Bürger Gelegenheit sich über einen Fragebogen aktiv an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen (vgl. a. Abb. 5). Am 20.04.2012 fand ein öffentlicher Workshop statt. Hierbei wurde die Lärmsituation in Verden vorgestellt und mögliche Maßnahmen zwischen den Bürgern, Vertretern der Stadt und Fachleuten diskutiert. Am 07.11.2012 wurde ein weiterer öffentlicher Workshop durchgeführt. Dort wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans einschließlich der vorgesehenen Lärmminderungsmaßnahmen vorgestellt und diskutiert. Weiterhin wurde vereinbart, zukünftig regelmäßig in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Stadt und Bürgern über Lärmminderungsmaßnahmen in Verden zu diskutieren. Durch die Einrichtung der ständigen Arbeitsgruppe erfolgt eine dauerhafte Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Planung und Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen. 4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Der Lärmaktionsplan wird gemäß 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse des Aktionsplans werden dabei ermittelt und bewertet. 4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans Für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind Kosten in Höhe von ca.25.000 entstanden. Des Weiteren entstehen der Stadt Kosten bei einer Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen durch die erforderliche Beschilderung, die derzeit nicht näher beziffert werden. Weitere Kosten entstehen der Stadt direkt nicht, da die Umsetzung möglicher Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen dem Straßenbaulastträger (NLSTBV) obliegen. Der Einbau von lärmmindernden Asphalten kann z.b. im Zuge von anstehenden Unterhaltungsmaßnahmen erfolgen. Lärmschutzmaßnahmen an Schienen obliegen dem LÄRMKONTOR GmbH 30/31

Baulastträger der DB AG. Hierfür besteht das Lärmsanierungsprogramm des Bundes 4.6 Weitere finanzielle Informationen - keine Angaben - 4.7 Link zum Aktionsplan im Internet www.verden.de Stichwort Lärmaktionsplan Verden (Aller), den 03.04.2013 gez. Brockmann Der Bürgermeister L.S. LÄRMKONTOR GmbH 31/31