Bernd Prien Kants Logik der Begrie
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 2 Die Struktur der Erkenntnis 8 2.1 Erkenntnis im eigentlichen Sinne........................ 8 2.2 Die objektive Realität von Begrien...................... 13 2.3 Begrie und die Funktion unterzuordnen................... 22 2.4 Die Logik überhaupt.............................. 30 2.4.1 Kants Einteilungen der Logik..................... 33 2.4.2 Aufgabe und Vorgehen der formalen Logik.............. 38 3 Die Begrislehre der formalen Logik 41 3.1 Eingrenzung des Themas der Begrislehre.................. 44 3.2 Die logischen Handlungen des Verstandes................... 49 3.2.1 Erkenntnisgrund, Teilvorstellung und Merkmal............ 50 3.2.2 Komparation, Reexion und Abstraktion............... 58 3.3 Inhalt und Umfang von Begrien....................... 64 3.3.1 Vergleich von Begrien nach dem Inhalt............... 66 3.3.2 Vergleich von Begrien nach dem Umfang.............. 71 3.3.3 Höchste Gattung und niedrigste Art................. 74 4 Die Verbindung überhaupt 77 4.1 Arten des Mannigfaltigen............................ 78 4.2 Die Einheit des Mannigfaltigen........................ 83 4.3 Die Handlung der Synthesis.......................... 86 5 Die Verbindung des Mannigfaltigen der Anschauung 92 5.1 Apprehension, Reproduktion und Rekognition................ 93 5.1.1 Die Synthesis der Apprehension.................... 95 5.1.2 Die Synthesis der Reproduktion.................... 96 5.1.3 Die Synthesis der Rekognition..................... 102 5.2 Synthetische und analytische Einheit der Apperzeption........... 106 5.2.1 Der Begri des denkenden Ichs.................... 107 5.2.2 Die Anwendung auf das Mannigfaltige................ 111 5.2.3 Die transzendentale Einheit der Apperzeption............ 119
Inhaltsverzeichnis 3 6 Objektivität, Urteilsformen und Kategorien 126 6.1 Notwendigkeit und objektive Einheit..................... 126 6.1.1 Die Einheit des Mannigfaltigen der Anschauung........... 127 6.1.2 Anschauungen und Begrie...................... 135 6.2 Die Entsprechung der Kategorien und Urteilsfunktionen........... 141 6.2.1 Die Einheit in Urteilen......................... 144 6.2.2 Der Anwendungsbereich der Kategorien................ 151 7 Literaturverzeichnis 158
1 Einleitung Diese Untersuchung ist der Logik der Begrie nach Kant gewidmet. Ich möchte hier zunächst das Thema dieser Arbeit etwas genauer abstecken als es durch den Titel Kants Logik der Begrie möglich ist. In der theoretischen Philosophie Kants spielen zwei Arten von Logik eine wichtige Rolle, nämlich einerseits die formale Logik, andererseits die transzendentale Logik. Grob gesprochen unterscheiden diese beiden Logikarten sich dadurch, dass die eine die Regeln des Denkens gleich welchen Inhalts, die andere aber nur die Regeln des Denkens reinen Inhalts enthält. 1 Mit dem Titel Kants Logik der Begrie sind beide Arten von Logik intendiert. Ich werde also sowohl die Begrislehre der formalen als auch die der transzendentalen Logik behandeln. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung wird aber im Bereich der formalen Logik liegen. Die transzendentale Logik wird nur im letzten Kapitel behandelt. Meiner Ansicht nach ist die Beschäftigung mit Kants formaler Logik von groÿer Wichtigkeit für das Verständnis der Kritik der reinen Vernunft (K.d.r.V.). Die formale Logik ist im Vergleich zu der transzendentalen Logik ein recht vernachlässigtes Thema, was sicherlich daran liegt, dass sie in der K.d.r.V. kaum erwähnt wird, während die transzendentale Logik dort das Hauptthema bildet. Aus diesem Umstand darf man allerdings nicht den Schluss ziehen, dass Fragen der formalen Logik für das Verständnis der K.d.r.V. irrelevant wären. Besonders deutlich wird dies in Hinblick auf die Frage nach der Vollständigkeit der Urteilstafel. Dies ist ja auf der einen Seite eine Frage der formalen Logik, genauer gesagt, der Urteilslehre, denn es geht darum, welche Urteilsformen es gibt. Auf der anderen Seite begründet Kant in der K.d.r.V. die Behauptung, dass es eine gewisse Liste von Kategorien gibt, damit, dass es eben diese Liste von Urteilsformen gibt. Darüber hinaus hängt eine Reihe weiterer Einteilungen in der K.d.r.V. von den Einteilungen der Urteilstafel ab. Meiner Ansicht nach ist dies ein besonders drastisches Beispiel dafür, dass die formale Logik von grundlegender Bedeutung für die Argumentation der K.d.r.V. ist. Als weiteres Beispiel kann die Theorie formal gültiger Schlüsse genannt werden, also die Schlusslehre der formalen Logik. Diese ndet Anwendung bei der Bestimmung der transzendentalen Ideen und wird dem entsprechend auch kurz in der K.d.r.V. abgehandelt. Dass die formale Logik bei Kant eine so grundlegende Rolle spielt, hat meiner Ansicht nach den Grund, dass die Logik die Wissenschaft von den Regeln des Verstandes, bzw. des Denkens ist (vgl. A 52/B 76). In der formalen Logik wird also gesagt, was man a priori und ganz allgemein über jedes Denken sagen kann. Damit spiegelt sich in der formalen Logik, also in ihrer Begrislehre, Urteilslehre und Schlusslehre, was eigentlich der diskur- 1 Genauer werde ich Kants Einteilungen der Logik in Kapitel 2.4 besprechen.
Einleitung 5 sive Verstand ist. Dass die formale Logik eng mit der Frage zusammenhängt, was der diskursive Verstand ist, zeigt sich auch daran, dass man nach Kant die formale Logik an die synthetische Einheit der Apperzeption zu heften habe und das dieses Vermögen nach Kant der Verstand selbst ist (vgl. B 134n). 2 Da nun Kants Metaphysik und Erkenntistheorie auf die Leistungen gewisser Erkenntnisvermögen rekurrieren, ist die Beantwortung der Frage, was eigentlich der Verstand ist, sicherlich grundlegend für das Verständnis Kants. Die Betrachtung der formalen Logik kann m.e. einen Beitrag zur Beantwortung dieser Frage leisten. Eine vollständige Behandlung der formalen Logik Kant müsste auf die Begrislehre, die Urteilslehre und die Schlusslehre eingehen. Diese Untersuchung wird sich auf die Begrislehre konzentrieren. Sie hot aber trotzdem, von dieser Warte aus ein gewisses Licht auf die Frage werfen zu können, was der Verstand ist. Insbesondere soll in Kapitel 5.2 Kants Behauptung geklärt werden, dass das Vermögen der synthetischen Einheit der Apperzeption der Verstand selbst ist, bzw. der höchste Punkt, an dem man selbst die formale Logik heften muss. Es ist eines der Hauptziele dieser Arbeit zu klären, wie sich die Form der Begrie (also ihre Allgemeinheit) aus der synthetischen Einheit der Apperzeption ergibt. Damit wäre für den Bereich der Begrislehre geklärt, inwiefern man die formale Logik an diesen höchsten Punkt zu heften hat. 3 Die Betrachtung der formalen Logik ist meiner Ansicht nach also erstens für ein vertieftes Verständnis auch der Metapysik und Erkenntnistheorie Kants unerlässlich. Zweitens ist die Betrachtung von Kants Logik natürlich für ein über die kantische Philosophie hinausgehendes Interesse für die Grundlagen der Logik wichtig. Zu diesen Grundlagen zählt z.b. die Frage, welche logischen Urteilsformen es gibt. So formuliert Reich die Frage, ob die Quantität eines Urteils zu dessen Inhalt oder zu dessen Form gehört, 4 und ebenso könnte man fragen, warum es nach Kant keine komplexen Urteile gibt, die durch und verbunden sind. Diese Fragen sind heute insbesondere deshalb interessant, weil sich die Urteilsformen, die die auf Frege zurückgehende Logik annimmt, stark von denen der kantischen Logik unterscheiden. 5 Im Vergleich mit der Logik Freges stellt sich z.b. die Frage, 2 Diese Behauptungen werde ich in Kapitel 5.2 zu erläutern versuchen. 3 Bezüglich der Urteilslehre liegt mit Klaus Reichs Buch Die Vollständigkeit der kantischen Urteilstafel bereits eine Arbeit vor, die versucht, die Liste der Urteilsformen aus dem höchsten Punkt abzuleiten. Reichs Argumentationen und Ergebnisse werden hier natürlich nicht als bekannt oder gar als richtig vorausgesetzt. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ich in dieser Arbeit in vielen Fragen zu ähnlichen Ergebnissen wie Reich komme. 4 Reich, Die Vollständigkeit der kantischen Urteilstafel, S. 45 5 Der ursprüngliche Anstoÿ zu dieser Arbeit ist von Michael Wols Diskussion des Verhältnisses zwischen der kantischen und der fregeschen Logik ausgegangen. Vgl. M. Wol, Die Vollständigkeit der kan-
Einleitung 6 ob an der Subjektstelle von Urteilen immer ein Begri stehen muss, wie Kant behauptet. Ein Vergleich der Logik Kants mit der Freges kann in dieser Arbeit allerdings nicht geleistet werden. Ich hoe aber immerhin insofern zu dieser Auseinandersetzung beitragen zu können, als ich einen Beitrag zum Verständnis der Logik Kants liefere. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt zwar im Bereich der formalen Logik, im letzten Kapitel werde ich jedoch auch auf die Begrislehre der transzendentalen Logik eingehen. Auch dies geschieht in der Absicht, ein genaueres Bild davon zu erhalten, was nach Kant ein diskursiver Verstand ist. Und zwar werde ich mich hier speziell den reinen Verstandesbegrien (im Gegensatz zu den reinen Vernunftbegrien) zuwenden. Dies sind ja Begrie, deren Materie durch den Verstand, genauer gesagt durch dessen Urteilsfunktionen, festgelegt ist. Die transzendentale Logik kann also insofern beleuchten, was ein diskursiver Verstand ist, als sie zeigt, warum er schon den Inhalt gewisser reiner Begrie bestimmt. Dadurch, dass im Titel dieser Arbeit von der Logik der Begrie die Rede ist, sollen auch gewisse Fragen mit Bezug auf Begrie ausgeschlossen werden. Z.B. werde ich nicht über die Bildung empirischer Begrie durch die reektierende Urteilskraft sprechen, da dies nach Kant keine logische Frage ist. Zweitens werde ich mich nicht mit der objektiven Realität der Kategorien beschäftigen, also mit der Frage, ob es den Kategorien korrespondierende sinnliche Anschauungen gibt. Denn die Frage, ob es Anschauungen gibt, die bestimmten Begrien korrespondieren, kann nicht durch die Logik entschieden werden, die sich nur mit dem Verstand und daher nicht mit Anschauungen beschäftigt. Diese Arbeit beansprucht also nicht, eine vollständige Besprechung von Kants Begristheorie zu sein. Diese Untersuchung ist so aufgebaut, dass ich zunächst in einem vorbereitenden Kapitel im Anschluss an diese Einleitung erläutere, dass Erkenntnis im eigentlichen Sinne ein Urteil aus objektiv realen Begrien ist. Ein Begri ist dann objektiv real, wenn ihm Anschauungen korrespondieren. Zur Erkenntnis tragen daher die beiden Vermögen Sinnlichkeit und Verstand bei. Weiterhin bespreche in diesem Kapitel den Begri der Logik, den Kant als Wissenschaft von den Regeln des Verstandes überhaupt deniert. Die Logik hat also einen Aspekt der Erkenntnis zu ihrem Thema, nämlich die Erkenntnis, insofern sie auf dem Verstand beruht. Ich diskutiere dabei die Unterscheidungen, die Kant innerhalb der Logik trit. Der wichtigsten Arten der Logik sind die allgemeine reine Logik, die Kant auch formale Logik nennt, und die transzendentale Logik. Im dritten Kapitel wende ich mich der Begrislehre der formalen Logik nach Jäsche zu. Bei Jäsche ist der wichtigste Gedanke m.e. der, dass Begrie Vorstellungen sind, in den die Vorstellung einer Beschaenheit als Erkenntnisgrund verwendet wird. Man verwendet tischen Urteilstafel. Siehe hierzu auch meinen Aufsatz Kant und die Auswahl der logischen Konstanten.
Einleitung 7 die Vorstellung einer Bestimmung als Erkenntnisgrund, wenn man sich vermittelst ihrer auf alle Objekte bezieht, die diese Bestimmung aufweisen. Es bleibt bei Jäsche allerdings die Frage oen, warum der Verstand Vorstellungen als Erkenntnisgrund gebraucht, so dass seine Vorstellungen die Form der Allgemeinheit aufweisen. Man kann daher sagen, dass der Jäsche-Logik die Grundlagen fehlen. Diese Grundlagen werden erst später in Kapitel 5 nachgeliefert. Weiterhin diskutiere ich in Kapitel 3 Inhalt und Umfang als formale Bestimmungen von Begrien. Im vierten Kapitel diskutiere ich den Begri der Verbindung, der sowohl für die formale als auch für die transzendentale Logik bedeutsam ist. Insbesondere unterscheide ich dabei zwischen bloÿ subjektiv gültigen und objektiv gültigen Verbindungen. Ich stelle weiterhin die Behauptung auf, dass es zwei verschiedene, aber weitgehend parallel zu behandelnde Fälle von objektiv gültigen Verbindungen gibt, nämlich erstens Verbindungen von Begrien oder Urteilen zu Urteilen und zweitens Verbindungen des Mannigfaltigen der Anschauung zur Anschauung eines Gegenstands. Diese Behauptung wird von zentraler Bedeutung für meine Interpretation Kants sein. In Kapitel 5 wende ich mich Kants Theorie des Selbstbewusstseins zu und zeige, inwiefern man Vorstellungen in einem Bewusstsein verbinden können muss, um sich seiner selbst bewusst werden zu können. Es wird gezeigt, wie das Selbstbewusstsein den Verbindungen von Vorstellungen zugrunde liegt. Daraus ergibt sich eine Erklärung, warum die analytische Einheit des Bewusstseins einer Vorstellung es erfordert, diese Vorstellung als allgemeinen Erkenntnisgrund zu verwenden. Letzteres war ja zuvor in Kapitel 3 als zentrale Bestimmung von Begrien herausgestellt worden. Es werden hier also die Grundlagen der Jäsche-Logik nachgeliefert. Im abschlieÿenden Kapitel 6 wende ich mich den reinen Verstandesbegrien zu und diskutiere deren objektive Gültigkeit sowie deren Entsprechung zu den Urteilsfunktionen.