Verkaufsdokumentation Einfamilienhaus mit grossem Garten Brünnliwiesstrasse 8, 8181 Höri
Lage Makrolage Mikrolage Region Bülach Gemeinde Höri (www.hoeri.ch) Einwohner 2 640 Steuerfuss 114 % (ohne Kirchen) Umgebung: Die Ortsteile Endhöri, Niederhöri und Oberhöri bilden zusammen die Politische Gemeinde Höri. Höri liegt im Herzen des Zürcher Unterlandes und nördlich vom Flughafen Zürich-Kloten. Auf Höremer Gebiet liegt ein Teil des Neeracherrieds, eines der letzten grossen Flachmoore der Schweiz. Einer der schönsten Aussichtspunkte ist der Höriberg auf 473 m ü. M. Quartier: Das Grundstück liegt in ländlicher Lage am südlichen Ortsrand von Endhöri, dem flächen- und einwohnermässig grössten Ortsteil. Infrastruktur: Höri hat ein vielfältiges kulturelles Leben zu bieten. Jedes Jahr finden viele Anlässe statt, die von den Vereinen oder der kulturellen Organisation Pro Höri organisiert werden. Es gibt Kindergärten und zwei Schulgemeinden, Öffentlicher Verkehr: Zürich und Bülach sind mit der Buslinie 525 und der Linie S 9 im Halbstundentakt zu erreichen. Standort Individualverkehr: Flughafen in 11 km, Autobahnanschluss A51 Richtung Zürich/Schaffhausen in 1700 m.
Objekt Eckdaten Raumkonzept Denkmalschutz Mietverhältnisse Unterhaltszustand Grundbuch Altlasten Bauvorschriften Art Wohnhaus Zimmer 5 Garage Ja Wohnfläche ca. 138 m² Volumen 485 m³ Grundstückfläche 485 m² Baujahr 1964 Garten Ja Terrasse Ja Assek.-Nr. 440 Versicherungswert CHF 461 300.-- Untergeschoss Keller, Garage ca. 69 m² Erdgeschoss 2 Zimmer, Küche, WC, Flur ca. 69 m² 1. Obergeschoss 3 Zimmer, Bad ca. 69 m² 2. Obergeschoss Estrich (nicht ausgebaut) ca. 69 m² Das Gebäude ist nicht im Inventar der kommunalen oder kantonalen Denkmalpflege eingetragen und steht nicht unter Denkmalschutz. Das Wohnhaus ist nicht vermietet und steht leer. Das Gebäude ist ordentlich unterhalten, weist aber einen altersbedingten Unterhalts- und Erneuerungsbedarf auf. Küche, Bad und WC entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard. Das Haus wird mit einer Ölheizung (2010) beheizt. Eigentümer Kat.-Nr. 314 Dienstbarkeit Recht und Last: Gegenseitiges Fuss- und Fahrwegrecht und Durchleitungsrecht Anmerkung Öffentl.- rechtl. Eigentumsbeschränkung: Im Quartierplanbann Vormerkungen keine Grundpfandrechte keine Kein Eintrag im Kataster der belasteten Standorte. Der Verkauf erfolgt unter praxisüblicher Wegbedingung der Gewährspflicht des Verkäufers für Rechtsund Sachmängel am Kaufobjekt im Sinne des OR, insbesondere auch bezüglich allfälliger Altlasten- oder Abfallbelastungen im Untergrund sowie etwaiger Schadstoffbelastungen in Gebäuden. Wohnzone E2 (Einfamilienhauszone). Zum heute vorhandenen Gebäude besteht noch Ausbaupotential. Ausnützungsziffer: 40 %. Der Quartierplan «Schoren / Sunnenbüel» ist seit 1991 eingeleitet. Genauere Informationen finden Sie in der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde unter: www.hoeri.ch und im Bauamt der Gemeinde Höri, Herr Gregor Schärer, Tel. 044 872 77 19, gregor.schaerer@hoeri.ch
Flughafenregion Aufgrund der Nähe zum Flughafen sind bei dieser Liegenschaft die Immissionsgrenzwerte überschritten. Es besteht ein Fluglärmbelastungswert von 63 db am Tag (6-22 Uhr) und 64 db in der ersten Nachtstunde (22-23 Uhr) Die Immissionsgrenzwertüberschreitung beträgt 3 db am Tag und 9 db in der ersten Nachtstunde. Förderprogramme «Programm 2010» der Flughafen Zürich AG In Gebieten, in denen der Immissionsgrenzwert überschritten wird, ist der Eigentümer grundsätzlich verpflichtet, für die lärmempfindlichen Wohnräume des Gebäudes Schallschutzmassnahmen zu ergreifen. Die daraus entstehenden Kosten trägt die Flughafen Zürich AG. Diese setzt die Massnahmen im Rahmen des «Programm 2010» um. Es umfasst im Wesentlichen den Einbau bzw. die Sanierung von Schallschutzfenstern und bei Bedarf die Sanierung von Rollladenkästen. Die Infobroschüre zum Programm können Sie abrufen unter: www.programm2010.ch/news & Dokumente/Infobroschüre Zuständiger Ansprechpartner für Ihre genauen Anspruchsvoraussetzungen beim Flughafen Zürich AG ist: Hernry Ehrensperger, Leiter Schallschutzprogramm, henry.ehrensperger@zuerich-airport.com, Tel. 043 816 21 45. «Wohnqualität Flughafenregion» Eventuell können Sie auch vom Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» des profitieren. Bei Ersatzneubauten oder Gebäudesanierungen können für Schallschutzverbesserungen und wärmetechnische Sanierungsmassnahmen Beiträge des Förderprogramms beansprucht werden. Die Förderbeiträge werden auf allenfalls vorhandene Sanierungsmassnahmen im Rahmen des «Programm 2010» des Flughafens Zürich abgestimmt. Informationen dazu finden Sie unter: www.wohnqualitaet.zh.ch Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Volkswirtschaftsdirektion des Kanton Zürich, Amt für Verkehr, info@wohnqualitaet, zh.ch, Tel. 043 259 54 38. Kaufpreisvorstellung mindestens CHF 780 000.- (zuzüglich der Hälfte der Notariats- und Grundbuchgebühren)
Ablauf und Termine Besichtigungen Unter Voranmeldung bei: anja,sundmacher@bd.zh.ch 1. Besichtigung: 24.03.2017 von 12:30 bis 14:30 Uhr 2. Besichtigung: 07.04.2017 von 13:00 bis 15:00 Uhr Angebot Abgabe eines verbindlichen schriftlichen Angebotes mit folgenden Angaben bis spätestens 22.05.2017: Personalien der Käuferschaft Kaufpreis Finanzierungsnachweis (Schweizerisches Finanzierungsinstitut) Das Angebot ist an nachstehende Adresse zu senden: «Vertraulich Verkauf Höri» Anja Sundmacher 8090 Zürich Angebote per Telefon oder E-Mail sind ungültig. Abschluss Der Verkauf erfolgt grundsätzlich an die/den Meistbietende/n. Bei Vorliegen von gleichwertigen Offerten kann eine zweite Angebotsrunde mit einer beschränkten Anzahl Interessenten durchgeführt werden. Der Verkäufer behält sich vor, das Verkaufsverfahren ohne Zuschlag abzubrechen und von einem Verkauf abzusehen. Weitere Unterlagen unter: http:///internet/baudirektion/ima/de/verkaeufe.html Anmerkungen Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben dienen der allgemeinen Information und erfolgen ohne Gewähr. Sie bilden nicht Bestandteile einer vertraglichen Vereinbarung. Der definitive Zuschlag bleibt ausdrücklich dem heutigen Eigentümer vorbehalten. Diese Unterlagen sind für Sie als Selbstinteressent/-innen bestimmt. Der heutige Eigentümer bezahlt keine Vermittlungsprovision.
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