Springer Gabler PLUS. Ertragsteuern. Dinkelbach, Andreas. Zusatzinformationen zu Medien von Springer Gabler

Ähnliche Dokumente
Springer Gabler PLUS. Ertragsteuern. Dinkelbach, Andreas. Zusatzinformationen zu Medien von Springer Gabler

Gewerbesteuer. Realsteuern ( 3 Abs. 2 AO) von Frank Hüppe. Gewerbesteuer Grundsteuer

5.5 Gewerbesteuer. Folie 1 Stand Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH)

Gewerbesteuer in Berlin

Inhaltliche Übersicht - Grobgliederung

Merkblatt Gewerbesteuer

Merkblatt Gewerbesteuer

INHALTSVERZEICHNIS.

STEUERN II GEWERBESTEUER UND KÖRPERSCHAFTSTEUER

2.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach 1 Abs. 2 EStG Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag, 1 Abs. 3 EStG...14

Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften

VORLESUNGSUNTERLAGEN BETRIEBLICHE STEUERLEHRE TEIL VI: GEWERBESTEUER

Ausbildung im Steuerrecht 5. Gewerbesteuer. von Ulrich Wüstenhöfer. 6., völlig überarbeitete Auflage

Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden

Kapitel 2. Überblick über wichtige Steuern des Unternehmens

Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Die Gewerbesteuer. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover. 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer?

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

BERECHNUNG DER GEWERBESTEUER

Seite StB Dipl.-Kfm. M. Ermers

Merkblatt Gewerbesteuer

GewStDV. in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2009 Stand: 19. Dezember 2008

3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf

Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 12 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1

Ländererlass zur Neuregelung der Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis... VII Abbildungsverzeichnis... XIV Abkürzungsverzeichnis... XVIII

IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt, Fach Steuern. Gewerbesteuer

Berechnung der Gewerbesteuer

GewStDV. in der Fassung des Regierungsentwurfs für ein Jahressteuergesetz 2009 Stand: 18. Juni 2008

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern

Unternehmensteuerrecht SS Dr. Marcel Krumm

Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre

Referat: Steuern, Finanzen Stand: November 2013 Ansprechpartner: Jörg Rummel IHK-Service: Tel. 089 / Durchwahl: Fax:

1. Allgemeines Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die an die Ertragskraft eines Gewerbebetriebs anknüpft.

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, SS 2015, neue PO Musterlösung

Einkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Hauptstudium E 2013

Gewinnermittlung und Gewinnermittlungspolitik

Musterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe. Vorläufiger JÜ ,00

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

II. Allgemeine Charakterisierung

Unternehmensbesteuerung Teil I

SS VO Finanzrecht KSt SS

Änderungen bei der Besteuerung steuerlicher Organschaften durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz

Merkblatt Gewerbesteuer

Allgemeine Hinweise zur Klausur:

Gewerbesteuer in Baden-Württemberg: Wer ist durch Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften betroffen?

Wichtigste Elemente der Gewerbesteuer

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Gewerbesteueränderungen im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008

Die Gewinnerzielungsabsicht, das ist die Absicht, eine Mehrung des Betriebsvermögens zu erzielen.

Geschäftsprozess: Gewerbesteuer-Erklärung erstellen Zilahi - Institut für Informatik, JLU-Gießen 2003

Teil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften

Outsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1

WTS Immobilien Summit Gewerbesteuerliche Chancen und Fallstricke sowie Besonderheiten bei Inbound Investitionen

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2015 Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR

Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen. Folie Nr. 1

Entstrickung von Wirtschaftsgütern

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Inhaltsverzeichnis

Die Einkommensteuer- Erklärung

Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.

Die Thesaurierungsbegünstigung nach 34a EStG

Aufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB

Besteuerung von Personengesellschaften

Vergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1

A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15

Grundzüge der Unternehmensbesteuerung

Besteuerung unternehmerischer

Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis

MCC Mastering-ConceptConsult

Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre. - Kurzlösungen -

Zum 1. Januar 2008 wird das Unternehmenssteuerreformgesetz

Besteuerung der Gesellschaften

Die Gewerbesteuer (nach altem Recht gültig bis )

I Beschränkung der Verlustverrechnung des 2a Abs. 1 und 2 EStG

Vorwort 5 Benutzungshinweise 6

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)

1. Abschnitt. Steuerrechtliche Grundlagen der Forderungsbewertung bei Kreditinstituten

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und

(FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ganz allgemein 2

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Steuern. eine Erehebungstechnik der Einkommensteuer (Vorauszahlung) Quellensteuerabzug

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Gebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

KESt neu bald geht s los! 1. Februar Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger

StB Dipl.-Wirtsch.-Ing. Egon Schawe Die optimierte Gestaltung der Transaktion Steuereffizienz mit Extrarendite!

Einkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen

Unternehmensgründung ndung WS 2005/2006

Die Steuerfachwirtprüfung

RECHTSFORMVERGLEICH. Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt))

Steuerliche Änderungen 2007 Vorschau auf die Unternehmenssteuerreform 2008

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder

Gründungstag. Region Goslar Informationen für Start-Ups und junge Unternehmen Landkreis Goslar

Personensteuer Besitzsteuer Eigenschaften. direkte Steuer Gemeinschaftsteuer. Veranlagungsteuer. bindend für alle KStG. Körperschaftsteuer

Kontenrahmenänderungen 2011/ wegen E-Bilanz

Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg

Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen

Ertragsteuern. Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer. Begründet von. Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Rose f. Universität zu Köln Steuerberater

Info zur BERECHNUNG DER GEWERBESTEUER

Transkript:

Springer Gabler PLUS Zusatzinformationen zu Medien von Springer Gabler Dinkelbach, Andreas Ertragsteuern Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 2016 / 7. Auflage Teil III / Gewerbesteuer (ohne hochformatige Abbildungen) springer-gabler.de

2 Wesen der Gewerbesteuer Real- oder Objektsteuer Gewerbesteuer Besteuerung knüpft an wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerobjekts Gewerbebetrieb an persönliche Verhältnisse des Eigentümers bleiben (prinzipiell) unberücksichtigt Gemeindesteuer Gemeinden erheben Gewerbesteuer als Gemeindesteuer, 1 GewStG (fragliche) Rechtfertigungsgrundlage: Äquivalenzprinzip

Steuergegenstand: ( 2 Abs. 1 S. 1-3 GewStG) Sachliche Steuerpflicht 3 Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende (oder Reisegewerbebetrieb i.s.d. 35a GewStG) Gewerbebetrieb (= gewerbliches Unternehmen i.s.d. 15 Abs. 2 EStG) soweit er im Inland betrieben wird (= soweit für ihn im Inland (oder auf einem inländischen Kauffahrteischiff) eine Betriebsstätte unterhalten wird) Betriebsstätte: ( 12 AO) jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient insbesondere Stätte der Geschäftsleitung Zweigniederlassungen/Geschäftsstellen Fabrikations- oder Werkstätten Warenlager Ein- oder Verkaufsstellen

4 Formen des Gewerbebetriebs Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Tätigkeit kraft Rechtsform kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der öffentlichen Hand 2 Abs. 1 GewStG 2 Abs. 2 GewStG 2 Abs. 3 GewStG 2 GewStDV z.b. Einzelunternehmen, Personengesellschaften z.b. Kapitalgesellschaften, Genossenschaften z.b. sonst. jur. Personen des priv. Rechts, nichtrechtsfähige Vereine z.b. Versorgungsbetriebe (Wasser, Gas, öff. Verkehr) natürliche Gewerbebetriebe fiktive Gewerbebetriebe ( als Gewerbebetrieb gilt... ) öff. Gewalt Hoheitsbetriebe

5 Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Tätigkeit rechtsformunabhängig jedes gewerbliche Unternehmen i.s.d. EStG Merkmale Selbständigkeit * Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr keine Land- und Forstwirtschaft keine selbständige Arbeit keine reine Vermögensverwaltung ( 14 AO) *Erforderlich ist die persönliche Selbständigkeit des Unternehmens und die sachliche Selbständigkeit des Betriebs (siehe R 2.1 Abs. 1 GewStR) Ausnahmen 2a GewStG: Tätigkeit von Arbeitsgemeinschaften, deren alleiniger Zweck in der Erfüllung eines einzigen Werk- oder Werklieferungsvertrags besteht Betriebsverpachtung (R 2.2 GewStR)

6 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i.s. des 14 AO jede selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer reinen Vermögensverwaltung hinausgeht nicht erforderlich: Gewinnerzielungsabsicht (Einnahmeerzielungsabsicht genügt) Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Ausnahme im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs betriebene Land- u. Forstwirtschaft Beispiele Betrieb einer Kantine, Verkauf zum Selbstkostenpreis stets wirtschaftlicher Geschäfts- Erhebung von Eintrittsgeldern bei Vereinsveranstaltungen betrieb und damit Gewerbebetrieb, Herausgabe und Verkauf einer Vereinszeitschrift vgl. R 2.1 Abs. 5 GewStR

Mehrheit von Betrieben natürliche Person betreibt 7 mehrere Betriebe verschiedener Art (= verschiedener Gewerbezweige) Bsp.: F betreibt neben einer Konditorei ein Reisebüro und ein Fitnessstudio mehrere selbständige Gewerbebetriebe mehrere Betriebe gleicher Art (= gleicher Gewerbezweige) Bsp.: F betreibt über die Stadt verteilt mehrere Konditoreiverkaufsstellen mehrere unselbständige Teilbetriebe ein einheitlicher Gewerbebetrieb Ausnahme: verschiedene Betriebszweige sind nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als wirtschaftliche Einheit anzusehen Bsp.: Konditorei mit angeschlossenem Café; Fleischerei mit Gastwirtschaft (gewerbliche) Tätigkeit von Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften oder sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts bildet auch bei verschiedenartigen Tätigkeiten stets einen einheitlichen Gewerbebetrieb

8 Beginn und Beendigung der sachlichen Steuerpflicht Einzelunternehmen/ Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Beginn Beendigung Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, (=Aufnahme werbender Tätigkeit) Vorbereitungshandlungen (z.b. Anmietung Geschäftslokal, Errichtung Fabrikgebäude) begründen keine Steuerpflicht (ebenso unbedeutend: Zeitpunkt der Handelsregistereintragung) mit tatsächlicher, nicht nur vorübergehender Einstellung des Betriebs (= völlige Aufgabe jeder werbenden Tätigkeit) (Ausnahme: Saisonbetriebe) jede nach außen in Erscheinung tretende Tätigkeit (auch Vorbereitungshandlungen) begründet die Gewerbesteuerpflicht Gewerbesteuerpflicht spätestens mit der Eintragung im Handelsregister Vorgesellschaft und spätere Kapitalgesellschaft werden als einheitlicher Gewerbesteuergegenstand i.s.d. 2 Abs. 2 GewStG behandelt mit Einstellung nicht nur der werbenden Tätigkeit, sondern der Einstellung jeglicher Tätigkeit überhaupt, i.d.r. mit dem Abschluss der Liquidation/Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter

9 Objektsteuercharakter Leitideen für Modifikationen der Ausgangsgröße Gewinn aus Gewerbebetrieb Einmalbelastung / Vermeidung von Mehrfachbelastungen bzgl. GewSt und anderer Realsteuern Inkaufnahme Mehrfachbelastungen/ Kaskadeneffekte bei Finanzierungsentgelten und Ausschüttungen Inlandscharakter Besteuerung der Gewinne am Ort des wirtschaftlichen Einsatzes der betreffenden Wirtschaftsgüter

Objektsteuercharakter 10 A Betrieb A P A Betrieb B P EK EK Maschinen FK Maschinen FK Trotz identischer Betriebe (Aktivseite) Ausgangsgröße Gewinn aus Gewerbebetrieb Betrieb B < Betrieb A Herstellung objektiv gleicher Leistungsfähigkeit über Hinzurechnung Schuldzinsen A Miete, Pacht, Leasing von WG Betrieb C EK P Betrieb C verfügt tatsächlich über gleiche WG wie Betrieb A und Betrieb B Herstellung objektiv gleicher Leistungsfähigkeit über Hinzurechnung (pauschal ermittelter) Zinsanteile der Mieten / Pachten / Leasingraten

11 Leitgedanke Objektsteuercharakter Hinzurechnungen 8 GewStG 25 % Entgelte für Schulden, 8 Nr. 1a 25 % Renten/dauernde Lasten, 8 Nr. 1b 25 % Gewinnanteile (typisch) stiller Gesellschafter, 8 Nr. 1c 5 % Miet-/Pachtzinsen/Leasingraten beweglicher WG des AV, 8 Nr. 1d 12,5 % Miet-/Pachtzinsen/Leasingraten unbeweglicher WG des AV, 8 Nr. 1e 6,25 % Aufwendungen für Überlassung von (geschützten) Rechten, 8 Nr. 1f Gewinnanteile KGaA Kompl., 8 Nr. 4 Streubesitzdividenden, 8 Nr. 5 Kürzungen 9 GewStG Verlust-/Gewinnanteile aus Mitunternehmerschaften, 8 Nr. 8; 9 Nr. 2 ausschüttungsbedingte Gewinnminderungen, 8 Nr. 10 Grundbesitz-Abzüge, 9 Nr. 1 Gewinnanteile aus (inländischen) Schachtelbeteiligungen, 9 Nr. 2a Vermeidung Realsteuer- Mehrfachbelastung Inlandscharakter Einsatzort abgezogene ausländische Steuern auf nicht enthaltene Einkünfte, 8 Nr. 12 Finanzierungsanteil übersteigender Teil der Zurechnung nach 8 Nr. 1d bis 1f Gewerbeertrag nicht im Inland belegener Betriebsstätten, 9 Nr. 3 Gewinnanteile aus (ausländischen) Schachtelbeteiligungen, 9 Nr. 7, 8

12 Hinzurechnung 8 Nr. 1 GewStG a) Entgelte für Schulden einschl. Aufwand aus nicht gewöhnl. Geschäftsverkehr entsprechender Skonti, vergleichbaren Vorteilen im Zusammenhang mit Forderungserfüllung vor Fälligkeit sowie Diskontbeträge aus der Veräußerung von Wechsel- u.a. Geldforderungen Ausnahme: Kreditinstitute/ vergleichbare Gewerbebetriebe, 19 GewStDV b) Renten / dauernde Lasten (Zinsanteil) Ausnahme: Aufwendungen aufgrund unmittelbar vom Arbeitgeber erteilter Versorgungszusage (betriebliche Altersvorsorge) c) Gewinnanteile typisch stiller Gesellschafter (analog Kürzung Verlustanteile) Miet-/Pachtzinsen/Leasingraten für Benutzung von Wirtschaftsgütern des AV, die im Eigentum eines anderen stehen d) bewegliche Wirtschaftsgüter e) unbewegliche Wirtschaftsgüter f) Aufwendungen für zeitlich begrenzte Überlassung von (geschützten) Rechten Ausnahme: Durchleitungsrechte 25% 5 % 12,5 % 6,25 % Freibetrag 100.000 [bezogen auf Summe der Finanzierungsentgelte/-anteile] Hinzurechnung der Finanzierungsentgelte/-anteile, soweit diese den Gewinn gemindert haben kein Korrespondenzprinzip keine Saldierung (partielle) Doppelbelastung der Finanzierungsentgelte/-anteile möglich, wenn beim Empfänger GewSt-pflichtig

13 Ergebnisanteil der GmbH an OHG GmbH Mitunternehmer Ergebnisanteil OHG = Bestandteil der Einkünfte der GmbH bei KSt Besteuerung beim Mitunternehmer; zugleich Gewinn aus KSt = Ausgangsgröße GewSt für Besteuerung des eigenen Gewerbebetriebs GmbH OHG OHG = eigener Gewerbebetrieb (z.b. 15 II EStG) Gewerbeertrag OHG unterliegt GewSt OHG = Schuldner der GewSt ( 5 GewStG) Hinzurechnung 8 Nr. 8 GewStG Verlustanteile an OHG, KG oder anderer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer des Gewerbebetriebs anzusehen sind Verhinderung doppelter Verlustnutzung Kürzung 9 Nr. 2 GewStG Gewinnanteile an OHG, KG oder anderer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer des Gewerbebetriebs anzusehen sind Verhinderung Mehrfachbesteuerung

14 einfache Kürzung (S. 1) erweiterte Kürzung (S. 2) Kürzung um 1,2 % des (gem. BewG erhöhten) Einheitswerts des zum BV des Unternehmers gehörenden, nicht von Grundsteuer befreiten Grundbesitzes auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten [ ], Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags (inkl. Hinzurechnungen), der auf Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt partielle Entlastung von GewSt vollständige Entlastung von GewSt

15 (1.) Normalkürzung ( 9Nr.1S.1GewStG) um 1,2 % des (grundsätzlich) 1,4-fachen Einheitswerts des (zum 1.1.) zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes ist eine pauschale Kürzung bei allen Gewerbebetrieben vorzunehmen, wenn nicht auf Antrag die Spezialkürzung zur Anwendung kommt (2.) Spezialkürzung ( 9Nr.1S.2bis5GewStG) bei sog. Grundstücksunternehmen tritt auf Antrag an die Stelle der pauschalen Kürzung eine individuelle Kürzung der auf die Grundbesitznutzung fallenden Gewerbeerträge notwendige Haupttätigkeit unschädliche Nebentätigkeiten bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen oder daneben eigenes Kapitalvermögen verwalten/nutzen, Wohnungsbauten betreuen oder Ein-/Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen errichten und veräußern tritt auf Antrag an die Stelle der pauschalen Kürzung die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der entfällt auf die Nutzung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes Grundstücksunternehmen Unternehmensform unbeachtlich gilt nicht gem. 9 Nr. 1 S. 5, 6 GewStG, wenn Grundbesitz dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient oder soweit Gewerbeertrag Sondervergütungen i.s.d. 15 I S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG und bestimmte stille Reserven enthält

16 Ann.: Anwendung 8b I KStG, 3 Nr. 40, 3c II EStG bei Ermittlung Gewinn aus Gewerbebetrieb (zu beachten: 8b Abs. 4 KStG stellt nur auf unmittelbare Beteiligung ab und enthält Fiktion bei unterjährigem Erwerb) Schachtelbeteiligung Streubesitz Inland 9 Nr. 2a GewStG MT-RL 9 Nr. 7 GewStG Beteiligung 15 % (10 %) des Grund-/ Stammkapitals zu Beginn des Erhebungszeitraums [Stichtagsprinzip] Ausland Nicht-MT-RL 9 Nr. 7, 8 GewStG Bet.grds 15 % des Nennkap. seit Beginn des Erhebungszeitraums ununterbrochen Erträge TG fast ausschließlich aus aktiver Tätigkeit 4 Voraussetzungen der 9 Nr. 2a GewStG oder 9 Nr. 7, 8 GewStG nicht erfüllt keine Hinzurg. nach 8 Nr. 5 GewStG, da Voraussetzungen des 9 Nr. 2a, 7, 8 GewStG erfüllt Kürzung nach 9 Nr. 2a, 7, 8 GewStG soweit Schachteldiv. im Gewinn aus Gewerbebetrieb enthalten Nettobetrachtung; Minderung Kürzungsbetrag um unmittelbar. zusammenhängende Betriebsausgaben ( 9 Nr. 2a S. 3, Nr. 7 S. 2, Nr. 8 S. 2 GewStG) Hinzurechnung nach 3 Nr. 40 EStG, 8b I KStG außer Ansatz bleibender Gewinnanteile nach Abzug in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender, nach 3c II EStG und 8b V und X KStG unberücksichtigter Betriebsausgaben ( 8 Nr. 5 GewStG) GewSt-Freiheit von Schachteldividenden (aber Berücksichtigung der Betriebsausgabenabzugsverbote) 95 %-ige GewSt-Freiheit bei Kapitalgesellschaften volle GewSt-Pflicht von Streubesitzdividenden volle Berücksichtigung der Betriebsausgaben

17 Beispiel: Ausschüttung 20.000 brutto; Kreditzinsen zur Finanzierung der Anteile an der Kapitalgesellschaft i.h.v. 12.000 ; Annahmen: Ausgangsgröße 7 GewStG zutreffend ermittelt; Freibetrag gem. 8 Nr. 1 GewStG ausgeschöpft Gewinnanteile aus Streubesitz < 15 % 8 Nr. 5 GewStG 9 Nr. 2a, inländisch Empfänger PersGes Schachtelbeteiligung 15 % KapGes (50%) nat. Person (50 %) Nr. 7 (Nr. 8) GewStG ausländisch (M-T-RL Grenze 10 %) 15 % 10 bis <15 % < 10 % 15 % < 15 % [KSt: 8b Abs. 1, 5 KStG 8b Abs. 4 KStG] [ESt: 3 Nr. 40 S. 1 lit. d, 3c Abs. 2 EStG] gewstfrei gewstpflichtig gewstfrei gewstpflichtig keine Korrektur + 10.000./. 500 keine Korrektur./. 6.000 + 3.600 8 Nr. 1a GewStG + 4.000./. 2.400 + 1.500 + 1.500 + 1.500 keine Anwendung + 1.500

18 Gewerbesteuerlicher Verlustabzug 10a GewStG Voraussetzungen: Unternehmensidentität = Identität des Gewerbebetriebs, bei dem der Verlust entstanden ist, mit dem, bei dem der Verlust verrechnet werden soll (R 10a.2 GewStR) andernfalls vollständige Versagung des Verlustabzugs sowie kumulativ Unternehmeridentität = Identität des Gewerbetreibenden, bei dem der Verlust entstanden ist, mit dem, bei dem der Verlust verrechnet werden soll (R 10a.3 GewStR) andernfalls je nach Konstellation vollständige oder anteilige Versagung des Verlustabzugs nur Verlustvortrag möglich, kein Rücktrag!

19 Freibeträge Gewerbeertrag nach Verlustabzug abzurunden auf volle 100 ( 11 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 GewStG) Minderung um Freibetrag ( 11 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 GewStG) 24.500 für Personenunternehmen (natürliche Personen/Personengesellschaften) 5.000 für juristische Personen des privaten Rechts, die nicht Kapitalgesellschaften sind, sowie nichtrechtsfähige Vereine, soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, der nicht der Landund Forstwirtschaft dient, sowie Unternehmen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts abgerundeter Gewerbeertrag nach Verlustabzug und Freibetrag

20 Zerlegung Regelmaßstab gezahlte Arbeitslöhne 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG inkl. nicht einzubeziehen - steuerfreie Zuschläge für Sonntags-/ Feiertags- und Nachtarbeit ( 3b EStG) - pauschalierter Arbeitslohn - steuerfreie Löhne (z.b. 3 Nr. 16, 31-33, 45, 51, 62 EStG) - pauschale Lohnsteuer - Beträge über 50.000 je ArbN - Warte-/Ruhe-/Witwen-/Waisengeld - rückst. Lohn, Entschädigung / Abfindung - Ausbildungsvergütung - nach Gewinn berechn. einmalige Vergütung - Lohn für gewst-freie Tätigkeit ( 31 Abs. 3) nicht von juristischer Person betriebenes Unternehmen Ansatz von insg. 25.000 für im Betrieb tätige (Mit-)Unternehmer

21 Zweistufiges Erhebungsverfahren der Gewerbesteuer [1.] FINANZAMT Festsetzung des einheitlichen GewSt-Messbetrags durch GewSt-Messbescheid Mitteilung [2.] GEMEINDE Festsetzung der Gewerbesteuer durch GewSt-Bescheid Zahlung Bekanntgabe an Steuerschuldner = Unternehmer / PersGes ( 122, 184 AO, 5 GewStG)