Neues zum Schwerbehindertenrecht Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz und Aktuelles zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Ähnliche Dokumente
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Krankheitsbedingte Kündigungen und betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Referent:

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung

Die Mitwirkungspflicht des Mitarbeiters - Wie weit geht Sie? Matthias Gillmann Leiter der Beratungs- und Inklusionsinitiative Hamburg (BIHA)

Integrationsamt. Herzlich willkommen!!! Es begrüßt Sie. Frau Pia Zinser-Flum

Dr. Sabine Göldner-Dahmke Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht

Betriebliches Eingliederungsmanagement und die stufenweise Wiedereingliederung: Der richtige Umgang mit häufig und langzeiterkrankten Mitarbeitern

Rechte der Schwerbehindertenvertretung

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement

MUSTER BEM-EINLADUNG

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Workshop Demenz. Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Die Schwerbehindertenvertretung auf Augenhöhe

BEM - Wiedereingliederung in kleine und mittlere Betriebe

LVR-Integrationsamt. Das SGB IX. die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes. Folie 1

Aktuelle arbeitsrechtliche und mitbestimmungsrechtliche Aspekte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

6.2 Stellungnahme des Betriebs-/Personalrates/der Mitarbeitervertretung

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel

Bundesteilhabegesetz - Erste Stufe *

Schnittstelle. Rehabilitation und Arbeitswelt

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das betriebliche Eingliederungsmanagement

Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM -

Betriebliches Eingliederungsmanagement die aktuelle Rechtsprechung und ihre Relevanz für die Arbeit der Personalräte

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt -

Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer

Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt-

Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM)

Irrtümer und Irrwege zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Aufgaben des Integrationsamtes

Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen

Forum B Schwerbehindertenrecht und betriebliches Gesundheitsmanagement Diskussionsbeitrag Nr. 14/2008

Tagung der Ev. Akademie Bad Boll Rechte kennen und durchsetzen

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Auszug 1

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement

Der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX)

Das betriebliche Eingliederungsmanagement in Deutschland

Info zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) 2018

Rechtsanwalt Volker Pfeiffer Fachtagung Potsdamer Dialog, April 2013

Betriebliches Eingliederungsmanagment

Rechtliche Aspekte personenbedingter Kündigungen

Berei ch IT am Winfri ed Sickli nger. Fachtagung BGM. München,13.Oktober Wolfgang Stöbich ZF Friedrichshafen AG Standort Passau, 2015

RÜHLING ANWÄLTE -

bereitgestellt von einer SBV Dank

Betriebliches Eingliederungsmanagement - Erfahrungen aus der Praxis

Inhaltsübersicht. Vorwort der 2. Auflage... 5 Vorwort der 1. Auflage... 6 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 17

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); Datenschutzrechtliche Aspekte zur Verfahrensweise

Änderung des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz

Forum B Schwerbehindertenrecht und betriebliches Gesundheitsmanagement Diskussionsbeitrag Nr. 15/2007

Die unterlassene Änderungskündigung als Unwirksamkeitsgrund der Beendigungskündigung

zwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Referentin: Dr. Regina Richter

Integrationsamt 15 / PRÄVENTION. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber

2. Pflichten des Arbeitgebers gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt

Datenschutz beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Aktuelle Gerichtsurteile Rechtsprechung zum BEM / SGB IX

Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement vor Gericht

Gemeinsame Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Integrationsämter und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Wichtige Neuerungen im Schwerbehindertenrecht

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX. Gymnasien und berufliche Schulen

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 46 SGB III Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen

Eingliederungsmanagement, wer hat noch nichts davon gehört!!!!

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - für Fraport mehr als ein gesetzlicher Auftrag!

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen

Fachtagung Psychische Belastungen in der Arbeitswelt am

Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren

Iris Kamrath, Martina Magdalinski, Beratungsstelle handicap

Sonderinformation des Personalrates. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Erfahrungen aus 5 Jahren BEM Praxis

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Grundkurs für das betriebliche Integrationsteam Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - Integrationsamt -

Betriebliches Eingliederungsmanagement. Information für Beschäftigte und Unternehmen

Fachtagung Arbeit inklusiv gestalten 8. und 9. Mai 2017 Berlin

Betriebliches Eingliederungsmanagement

20+1=20 Leiharbeitnehmer und betriebsverfassungsrechtliche Schwellenwerte

Die arbeitsrechtlichen Sanktionen

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis

B. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln

Urteil: 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand:

Betriebliches. Eingliederungsmanagement BEM. der Polizeidirektion Böblingen

Befristete Arbeitsverhältnisse

Schwerbehindertenvertretung

Referent: Benjamin Butz

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Schwerbehindertenvertretung

Transkript:

Neues zum Schwerbehindertenrecht Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz und Aktuelles zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement RA Werner Großpietsch, Fachanwalt für Arbeitsrecht www.hwhlaw.de 1

A. Neuerungen durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung vom 29.12.2016 (Bundesteilhabegesetz BTHG) I. Gesetzliche Grundlage des Schwerbehindertenrechts (Historie) 1. Seit 01.07.2001 Eingliederung in das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) 2. Grundlegende Gesetzesänderung mit Wirkung zum 01.05.2004 Neue Terminologie: SGB IX statt Schwerbehindertengesetz schwerbehinderter Mensch (sbm) statt Schwerbehinderter Integrationsamt statt Hauptfürsorgestelle 2

II. Gesetzliche Grundlage des Schwerbehindertenrechts (Aktuell) 1. Neu Bundesteilhabegesetz (BTHG) vom 29.12.2016 - Neufassung des SGB IX gilt ab 01.01.2018 - ab 01.01.2018 ändert sich der Aufbau des SGB IX als neuer Teil 2 wird die Reform der Eingliederungshilfe aufgenommen das Schwerbehindertenrecht als bisheriger Teil 2 wird zum Teil 3 und beginnt dann ab 01.01.2018 mit 151 SGB IX - Einige Neuregelungen gelten jedoch schon vorgezogen ab 01.01.2017 Änderungen wurden in den (noch) geltenden Gesetzestext eingebaut ab 01.01.2018 verschiebt sich dann alles aufgrund geänderter Paragraphenreihung (s.o.) - Gesetzgeberische Glanzleistung berechtigte Kritik: Bürokratiemonster! 3

2. Wesentliche Änderungen im Schwerbehindertenrecht durch das BTHG aus Arbeitgebersicht: - Stärkung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) neuer Satz 3 in 95 Abs. 2 SGB IX: Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne eine Beteiligung nach Satz 1 ausspricht, ist unwirksam. vorherige Beteiligung der SBV jetzt Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung eines sbm 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX: SBV ist umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören SBV-Beteiligung bei Kündigung eines sbm jetzt vergleichbar mit BR- Beteiligung gemäß 102 BetrVG 4

94 Abs. 8 SGB IX: Übergangsmandat der SBV bei Spaltung/ Zusammenlegung von Betrieben durch entsprechende Geltung des 21 a BetrVG 96 Abs. 4 Satz 2 SGB IX: Absenkung des Schwellenwerts für die Freistellung der SBV von 200 auf 100 schwerbehinderte/ gleichgestellte Arbeitnehmer 96 Abs. 3 Satz 3 SGB IX: erleichterter Schulungsanspruch für stellvertretende Mitglieder der SBV auf Kosten des Arbeitgebers 96 Abs. 8 Satz 3 SGB IX: Arbeitgeber muss die Kosten einer Bürokraft für die SBV tragen, wenn diese erforderlich ist 5

- 83 SGB IX Integrationsvereinbarung wird durch Inklusionsvereinbarung ersetzt redaktionelle Änderung 83 Abs. 1 Satz 5 SGB IX: Integrationsamt erhält neue Aufgabe Moderation/ Vermittlung bei den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat/ Personalrat und SBV über den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung; keine E-Stellen- Funktion 6

B. Aktuelles zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) I. Rückblick:13 Jahre BEM die Entwicklung eines zunächst diffusen Rechtsinstituts 1. 84 Abs. 2 SGB IX zum 01.05.2004 eingeführte Regelung Organisiertes und kooperatives Verfahren zur Mobilisierung internen und externen Sachverstandes = umfassender Klärungsprozess Frühzeitige Klärung der Maßnahmen zur dauerhaften Weiterbeschäftigung = Prävention Vermeidung von Kündigung und Arbeitslosigkeit Betriebliche Ursachen einer Arbeitsunfähigkeit erkennen 2. Gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Betriebsgröße/ Beschäftigungszahl 3. Gilt für alle Beschäftigten nicht nur für sbm 4. Präzisierung durch arbeitsgerichtliche Rechtsprechung 7

II. Wesentliche Konturen des BEM und deren Praxisrelevanz 1. Von der Verpflichtung zum BEM-Angebot gibt es (fast) keine Ausnahme BEM entbehrlich bei Zustimmung des Integrationsamtes gemäß 88 Abs. 3 SGB IX? (verneint von BAG 20.11.2014 2 AZR 664/13; in der Lit. str.) Erneutes BEM-Angebot bei weiteren Krankheitszeiten erforderlich? (offen gelassen von BAG 20.11.2014 2 AZR 755/13; bejaht bei veränderten Umständen von LAG Düsseldorf 20.10.2016 13 Sa 356/16) Erneutes BEM-Angebot bei erneuten Krankheitszeiten nach BEM-Ablehnung? (ja, denn Ablehnungsgründe können überholt sein: LAG Düsseldorf, a.a.o.; LAG Hamm 13.11.2014 15 Sa 979/14) Erneutes BEM-Angebot bei Dauererkrankung? (nicht geklärt; jedenfalls nicht alle sechs Wochen!) 8

2. Einleitung des BEM und Information/ Belehrung über das Verfahren Initiativlast beim Arbeitgeber Verpflichtung zur Einleitung des BEM (BAG 10.12.2009 2 AZR 198/09) Informationsverpflichtung des Arbeitgebers - 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX: Arbeitgeber hat Arbeitnehmer über die Ziele des BEM und über die Art und den Umfang der hierfür erhobenen Daten zu informieren Darstellung der Ziele umfasst u.a. die Klärung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und wie das Arbeitsverhältnis erhalten werden kann (BAG 20.11.2014 2 AZR 755/13) 9

Ausdrücklicher Hinweis zur Datenerhebung und Datenverwendung erforderlich, der klarstellt, dass nur Daten erhoben werden, die zur Durchführung eines zielführenden BEM erforderlich sind und inwieweit sie dem Arbeitgeber zugänglich gemacht werden Fehlerhafte Belehrung durch Arbeitgeber führt zu einem nicht ordnungsgemäß durchgeführten BEM = Nachteil für Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess (BAG 24.03.2011 2 AZR 170/10; BAG 20.11.2014 2 AZR 755/13) 10

3. Anforderungen an den Klärungsprozess Aufklärungspflicht des Arbeitgebers gemäß 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX: - wie kann Arbeitsunfähigkeit überwunden werden? -mit welchen Leistungen und Hilfen kann erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden? - wie kann der Arbeitsplatz erhalten werden? BEM ist ein nicht formalisiertes Verfahren, das den Beteiligten jeden denkbaren Spielraum lässt es geht um einen ergebnisoffenen Suchprozess (BAG 10.12.2009 2 AZR 198/09) 11

Mindestanforderung: zu beteiligende Stellen müssen einbezogen werden, keine vernünftig in Betracht zu ziehende Anpassungs-/ Änderungsmöglichkeit darf ausgeschlossen werden und die eingebrachten Vorschläge müssen sachlich erörtert werden (BAG 10.12.2009 2 AZR 400/08) Bloße betriebsärztliche Untersuchung kein BEM! (BAG 20.11.2014 2 AZR 755/13) Einschränkung: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Nur dem Arbeitgeber zumutbare Präventions-und Reha-Maßnahmen sind zu berücksichtigen; zumutbar sind Maßnahmen, deren Zweckmäßigkeit hinreichend gesichert ist bei gesetzlich vorgesehenen Hilfen und Leistungen zur Prävention und Reha i.d.r. gegeben (BAG 20.11.2014 2 AZR 755/13) 12

Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung - 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX -umfasst auch Anspruch auf Vertragsänderung (BAG 14.03.2006 9 AZR 411/05) Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung- 241 Abs. 2 BGB (Schutzpflicht) (BAG 27.05.2015 5 AZR 88/14) - ggfs. Verpflichtung auf Vertragsänderung auch durch Änderungskündigung! (BAG 13.08.2009 6 AZR 330/08; BAG 20.11.2014 2 AZR 664/13) 13

Einschränkung: keine Freikündigung (BAG 20.11.2014 2 AZR 664/13) Keine Verpflichtung zur Schaffung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes (BAG 20.11.2014 2 AZR 664/13) Keine Verpflichtung zum Angebot einer Beförderungsstelle (BAG 30.09.2010 2 AZR 88/09 14

4. Datenschutz und BEM Gesundheitsdaten = besonders schützenswerte Daten i.s. v. 3 Abs. 9 BDSG (sensitive Daten) 28 Abs. 6 BDSG erlaubt das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Gesundheitsdaten durch den Arbeitgeber Ausdrückliche Einwilligung des Arbeitnehmers gemäß 4 a Abs. 3 BDSG in Schriftform ratsam. Diese muss sich ausdrücklich auf die Verwendung der Gesundheitsdaten beziehen bloße Zustimmung zum BEM reicht nicht aus! 15

5. BEM und krankheitsbedingte Kündigung Unterbliebenes oder fehlerhaftes BEM bei Kündigung ohnekündigungsschutz - keine Konsequenzen (BAG 22.10.2015 2 AZR 720/14) Unterbliebenes oder fehlerhaftes BEM bei Kündigung mit Kündigungsschutz - keine Wirksamkeitsvoraussetzung -konkretisiert den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz -BEM soll Möglichkeit eines milderen Mittels klären 16

-Beeinflussung der Verteilung der Darlegungs-und Beweislast im Kündigungsschutzprozess zu Ungunsten des Arbeitgebers: Arbeitgeber muss umfassend vortragen und beweisen, dass ein durchgeführtes oder ordnungsgemäß durchgeführtes BEM keine positiven Ergebnisse für den Arbeitnehmer ergeben hätten (BAG 13.05.2015 2 AZR 565/14) Ein solcher Nachweis wird in der Praxis kaum zu führen sein! 17

III. Ausblick zum BEM 1. Die von der GROKO im Koalitionsvertrag vorgesehene Gesetzesänderung, die dem BEM mehr Verbindlichkeit und das Verfahren stärken sollte, wird nicht mehr umgesetzt 2. Änderungen durch das BTHG Bestehende Vorschrift wird weitgehend übernommen Ab 01.01.2018 in 167 Abs. 2 SGB IX geregelt Anstelle der gemeinsamen Servicestellen in 84 Abs. 2 Satz 4 SGB IX, die das SGB IX nicht mehr vorsieht, treten dann die Rehabilitationsträger 18