Direktversicherung. Direktzusage. nterstützungskasse. Pensionsfonds. Lebensarbeitszeitkonten. CTA-Treuhandmodell



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Transkript:

Betriebliche Altersversorgung Direktversicherung Direktzusage nterstützungskasse Pensionskasse Pensionsfonds Lebensarbeitszeitkonten CTA-Treuhandmodell Individuelle Lösungen für jede Unternehmenssituation.

Abkürzungsverzeichnis a. F. alte Fassung a. G. auf Gegenseitigkeit AG Aktiengesellschaft bav betriebliche Altersversorgung BBG Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung BetrAVG Betriebsrentengesetz BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz EStG Einkommensteuergesetz Flexi II Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absiche rung flexibler Arbeits - zeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze i. d. R. in der Regel IAS International Accounting Standards IFRS International Financial Reporting Standards KStDV Körperschaftsteuer- Durchführungs verordnung Lj. Lebensjahr PSV Pensions-Sicherungs-Verein SGB Sozialgesetzbuch u.a. unter anderem Rechtsstand: 1. Dezember 2014 2

Inhalt Direktversicherung Seite 16 Arbeitgeberfinanziert, finanziert Klassisch oder fondsgebunden Direktzusage Seite 16 Arbeitgeberfinanziert, finanziert Unterstützungskasse Seite 25 Arbeitgeberfinanziert, finanziert Pensionskasse Seite 35 Arbeitgeberfinanziert, finanziert Pensionsfonds Seite 42 Arbeitgeberfinanziert Lebensarbeitszeitkonten Seite 46 CTA-Treuhandmodell Seite 53 Anhang Seite 58 3

4

Qualität. Professionalität. Flexibilität. Die Grundlage unserer Kompetenz in der betrieblichen Altersversorgung Nur wenige Versicherungsunternehmen können auf eine ähnlich lange und erfolg reiche Tradition in der betrieblichen Altersversorgung zurückblicken wie die ALTE LEIPZIGER Leben. Mit Blick nach vorn ist diese Erfahrung immer wieder Grundlage für flexible und innovative Produktlösungen. Ein Kapital, das uns zu einem der kompetentesten Anbieter von Lösungen in der betrieblichen Alters versorgung macht. Unabhängige und damit objektive Bewertungsinstanzen wie Fachzeitschriften und Rating-Unternehmen bescheinigen der ALTE LEIPZIGER Leben eine überdurch schnitt - liche Performance.»Die aktuellsten Ratings finden Sie im Internet unter www.standardandpoors.com. Ratings sind keine Garantie für die Finanzkraft eines Versicherers oder eine Empfehlung für einen Versicherer.«Grundlage für diesen Erfolg sind die Qualitätsorientierung und die Professionalität, mit der die Produkte entwickelt, gepflegt und optimiert werden. So sind wir gemeinsam in der Lage, Ihrem Kunden für alle Unternehmenssituationen eine individuelle Lösung zu bieten. Mehr als 180 Jahre Erfahrung am Markt zeichnet die ALTE LEIPZIGER Leben ebenso aus wie ihr Höchstmaß an Vertriebsaktivität. So initiieren wir beispielsweise regelmäßig Aktionen zur Anpassung und Optimierung bestehender Versorgungen auf Grund neuer Gesetze und aktueller Rechtsprechung. Selbstverständlich stehen wir aber auch bei der Neueinrichtung oder der grundlegenden Umstellung eines bereits bestehenden Versorgungswerks an Ihrer Seite. Und das im wahrsten Sinne des Wortes: Bei Bedarf begleiten unsere Spezialisten Sie zu schwierigen Kunden gesprächen und sind Ihnen ein zuverlässiger Partner vor Ort, auf den Sie sich ver lassen können. Mit diesem Know-how unterstützt Sie die ALTE LEIPZIGER Leben dabei, Ihre Kunden strategisch zu beraten und sich ihnen als unverzichtbarer Begleiter in allen Phasen der Lebenszyklen des Menschen oder Unternehmens zu präsentieren. Aktuelle Informationen sowie Downloads finden Sie auch in unserem Ver mittler portal unter: www.vermittlerportal.de 5

Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Was ist eine Direktversicherung? n Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des s abschließt. n Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer. n ist versicherte Person. n bzw. dessen Hinterbliebene sind bezugsberechtigt. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Arbeitgeber = Versicherungsnehmer = Beitragszahler Zusage auf bav = versicherte Person = Bezugsberechtigter Versicherungsbeitrag Versicherungsvertrag Versicherungsleistung ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. Rechtliche Grundlagen n Die Direktversicherung ist einer von fünf Durchführungswegen. Maßgeblich sind somit die Regelungen des BetrAVG. n Spezielle Vereinbarungen in Tarifverträgen können das BetrAVG einschränken oder er weitern. n Für Zusagen, die vor dem 01. 01. 2005 erteilt wurden, bleibt die Möglichkeit zur Pauschalversteuerung für die gesamte Laufzeit der Versicherung erhalten. n Die nachfolgenden Ausführungen gelten für die arbeitgeberfinanzierte Direkt - versicherung nach 3 Nr. 63 EStG. Steuerrecht n Beitrag bis 4 % der BBG im Kalenderjahr steuerfrei, sofern es sich um ein be stehendes erstes Dienstverhältnis handelt. Dieser Betrag erhöht sich um 1.800, wenn es sich um eine Zusage handelt, die ab dem 01. 01. 2005 erteilt wurde und keine Pauschalversteuerung nach 40b EStG a. F. für bestehende Direkt- oder Pensions kassenversicherungen genutzt wird. 6

Arbeitgeberfinanziert Finanzierungsphase Arbeitgeber n Flexibel gleich bleibende Beiträge nicht notwendig. n Beiträge sind Betriebsausgaben. Leistungsphase Arbeitgeber n Keine Auswirkungen, da Beitrag bis 4 % der BBG im Kalenderjahr steuerfrei, sofern es sich um ein bestehendes erstes Dienst verhältnis handelt. Dieser Betrag erhöht sich um 1.800, wenn es sich um eine Zusage handelt, die ab dem 01. 01. 2005 erteilt wurde und keine Pauschal versteuerung nach 40b EStG a. F. für bestehende Direkt- oder Pensions kassen versiche rungen genutzt wird. n Keine Auswirkungen n Leistungen aus steuerfreien Beiträgen nach 3 Nr. 63 EStG unterliegen als sonstige Einkünfte der vollen nachgelagerten Besteuerung. Sozialversicherungsrecht n Beiträge sind sozialversicherungsfrei bis zu 4 % der BBG. n Beiträge oberhalb 4 % der BBG sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. n Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Leistungen der be trieb lichen Altersversorgung grundsätzlich Beitragspflicht zur Kranken ver siche rung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung. Arbeitsrecht Zugesagt werden können n Altersleistungen n Berufsunfähigkeitsleistungen n Hinterbliebenenleistungen als Leistungszusage als beitragsorientierte Leistungszusage als Beitragszusage mit Mindestleistung n Definierte Leistung n Beitragshöhe durch Versicherungstarif festgelegt n Definierter Beitrag n Leistungshöhe durch Versicherungstarif festgelegt n Definierter Beitrag n Leistung offen, jedoch Untergrenze = eingezahlte Beiträge 7

Gesetzliche Unverfallbarkeit Vorzeitiges Ausscheiden Besonderheit der Direktversicherung n Alter 25 und Zusage besteht seit fünf Jahren.. n Ab Unverfallbarkeit besteht ein Teilanspruch auf die zugesagten Leistungen. n Arbeitgeber kann Direktversicherung mitgeben, wenn n das Bezugsrecht unwiderruflich ist. n die Direktversicherung nicht abgetreten oder beliehen ist. n alle Überschussanteile von Beginn an zur Leistungserhöhung verwendet werden. n kann Versicherung n vom neuen Arbeitgeber weiterführen lassen. n privat mit eigenen Beiträgen weiterführen. n beitragsfrei stellen lassen. Anpassungsprüfungspflicht n Entfällt, wenn n sämtliche Überschussanteile ab Rentenbeginn zur Erhöhung der Leistungen verwendet werden. n eine Beitragszusage mit Mindestleistung erteilt wurde. Insolvenzsicherung n Entfällt, wenn n ein unwiderrufliches Bezugsrecht besteht und n der Vertrag weder abgetreten noch beliehen ist. 8

n Verrechnung oder barer Auszahlung der Überschussanteile in der Finanzierungsphase. Arbeitgeberfinanziert Was ist zu beachten? n Erlebensfallleistung frühestens im 62. Lebensjahr (im Hinblick auf private Fortführung nach Vollendung des 62. Lebensjahrs sinnvoll) n Es werden Rentenleistungen gezahlt. Eine einmalige Kapitalzahlung anstelle der Rente oder eine Kombination aus beidem kann jedoch gewählt werden. n Sozialversicherungsersparnis bis 4 % der BBG möglich. Steuerfreie Einzahlung nach 3 Nr. 63 EStG oberhalb 4 % der BBG grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. n Keine Mitgabe der Direktversicherung möglich bei n widerruflichem Bezugsrecht. n Abtretung oder Beleihung. n Insolvenzsicherungspflicht bei n Unverfallbarkeit und n widerruflichem Bezugsrecht oder n Abtretung oder n Beleihung. Highlights n Einfach zu handhaben n Minimaler Verwaltungsaufwand n Flexible und individuelle Gestaltung möglich n Abstufung der Beitragshöhe nach objektiven Kriterien n Auslagerung der Versorgungsrisiken, keine Bilanzberührung n Keine PSV-Beiträge bei entsprechender Vertragsgestaltung n Kein Risiko der Nachfinanzierung bei vorzeitigem Ausscheiden des s bei entsprechender Gestaltung (Mitgabemöglichkeit) n Beiträge sind Betriebsausgaben n Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge möglich n Wahl zwischen klassischer Anlage und Fondsanlage n Auch selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung möglich 9

Produkte Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung nach 3 Nr. 63 EStG Steuerfreie Beiträge bis 4 % der BBG zuzüglich max. 1.800, wenn Voraussetzungen erfüllt. n Klassische Direktversicherung n Fondsgebundene Direktversicherung ALfonds bav n Drei-Topf-Hybrid-Modell n Kombination von garantierter Sicherheit und höchstmöglicher Aktienanlage für mehr Rendite n Automatischer und auf Wunsch auch aktiver Guthabenschutz n Kostenfreie Ablaufsicherung oder Relax50 möglich n Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung n Direktversicherung für mitarbeitende Ehegatten Voraussetzungen n Steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis (schriftlicher Arbeitsvertrag) besteht. n Angemessenheitsprüfung dem Grunde und der Höhe nach ist erfolgt. n Direktversicherung aus Anlass des Ausscheidens n Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann eine Direktversicherung im Rah men der so genannten Vervielfältigungsregelung beispielsweise anstelle einer Ab findung ab ge schlossen werden. n Berechnung des maximal steuerfreien Beitrags: Für jedes Dienstjahr ab 2005 kann ein Betrag von 1.800 steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Der vervielfältigte Betrag vermindert sich um die steuerfreien Beiträge, die im Kalenderjahr des Ausscheidens und den sechs vorangegangenen Kalenderjahren erbracht wurden. Kalenderjahre vor 2005 sind dabei nicht zu berücksichtigen. Weiterhin darf keine Vervielfältigung nach 40b EStG genutzt werden. n Zusätzlich je nach Tarif Hinterbliebenenrenten- und Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung einschließbar. n Kapitalzahlung, auch Teilkapitalzahlung bis 30 %, statt Altersrente möglich n Abruf- und Verlängerungsoption der Altersrente in Absprache mit dem Arbeitgeber möglich 10

Arbeitgeberfinanziert Solventa Liquidationsdirektversicherung n Unverfallbare Versorgungsverpflichtungen aus unmittelbaren Zusagen, Unterstüt zungs - kassenzusagen bzw. Pensionsfondszusagen können auf Lebensversicherer über tragen werden. n Die garantierten Leistungen der Liquidationsdirektversicherung entsprechen den unverfallbaren Ansprüchen. Voraussetzungen n Einstellung der Betriebstätigkeit n Liquidationsverfahren 11

Die arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung Was ist eine Direktversicherung? n Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des s abschließt. n Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer. n ist versicherte Person. n bzw. dessen Hinterbliebene sind bezugsberechtigt. n Bei der Entgeltumwandlung werden die Beiträge wirtschaftlich vom getragen. finanzierte Direktversicherung Arbeitgeber = Versicherungsnehmer = Beitragszahler Entgeltumwandlungsvereinbarung Zusage auf bav = versicherte Person = Bezugsberechtigter Versicherungsbeitrag Versicherungsvertrag Versicherungsleistung ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. Rechtliche Grundlagen n Die Direktversicherung ist einer von fünf Durchführungswegen. Maßgeblich sind somit die Regelungen des BetrAVG. n Spezielle Vereinbarungen in Tarifverträgen können das BetrAVG einschränken oder erweitern. n Für Zusagen, die vor dem 01. 01. 2005 erteilt wurden, bleibt die Möglichkeit zur Pauschalversteuerung für die gesamte Laufzeit der Versicherung erhalten. n Grundsätzlich ist auch eine Förderung nach 10a, Abschnitt XI EStG (Riester) möglich. n Die nachfolgenden Ausführungen gelten für die arbeitnehmerfinanzierte Direkt - versicherung nach 3 Nr. 63 EStG. Steuerrecht n Beitrag bis 4 % der BBG im Kalenderjahr steuerfrei, sofern es sich um ein bestehendes erstes Dienstverhältnis handelt. Dieser Betrag erhöht sich um 1.800, wenn es sich um eine Zusage handelt, die ab dem 01. 01. 2005 erteilt wurde und keine Pauschalversteuerung nach 40b EStG a. F. für bestehende Direkt- oder Pensionskassenversicherungen ge nutzt wird. 12

Finanzierungsphase Arbeitgeber n Beiträge sind Betriebsausgaben. Entgeltumwandlung n Steuerfreie Beiträge bis 4 % der BBG im Kalenderjahr, sofern es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt. Dieser Betrag erhöht sich um 1.800, wenn es sich um eine Zusage handelt, die ab dem 01. 01. 2005 erteilt wurde und keine Pauschalversteuerung nach 40b EStG a. F. für bestehende Direkt- oder Pensions kassenversicherungen genutzt wird. Leistungsphase Arbeitgeber n Keine Auswirkungen n Leistungen aus steuerfreien Beiträgen nach 3 Nr. 63 EStG unterliegen als sonstige Einkünfte der vollen nach gelagerten Besteuerung. Sozialversicherungsrecht n Beiträge sind sozialversicherungsfrei bis zu 4 % der BBG. n Beiträge oberhalb 4 % der BBG sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. n Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich Beitragspflicht zur Krankenversiche rung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung. Zugesagt werden können Arbeitsrecht n Altersleistungen n Berufsunfähigkeitsleistungen n Hinterbliebenenleistungen als beitragsorientierte Leistungszusage n Definierter Beitrag n Leistungshöhe durch Versicherungstarif festgelegt als Beitragszusage mit Mindestleistung n Definierter Beitrag n Leistung offen, jedoch Untergrenze = eingezahlte Beiträge Gesetzliche Unverfallbarkeit n Sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit Vorzeitiges Ausscheiden n Ab Unverfallbarkeit besteht ein Teilanspruch auf die zugesagten Leistungen. 13

Besonderheit der Direkt - versicherung n Arbeitgeber kann Direktversicherung mitgeben, wenn n das Bezugsrecht unwiderruflich ist. n die Direktversicherung nicht abgetreten oder beliehen ist. n alle Überschussanteile von Beginn an zur Leistungserhöhung verwendet werden. n kann Versicherung n vom neuen Arbeitgeber weiterführen lassen. n als privaten Vertrag weiterführen. n beitragsfrei stellen. Anpassungsprüfungspflicht n Entfällt, wenn n sämtliche Überschussanteile ab Rentenbeginn zur Erhöhung der laufenden Leis tun gen verwendet werden. n eine Beitragszusage mit Mindestleistung erteilt wurde. Insolvenzsicherung n Entfällt, wenn n ein unwiderrufliches Bezugsrecht besteht und n der Vertrag weder abgetreten noch beliehen ist. Was ist zu beachten? n Erlebensfallleistung frühestens im 62. Lebensjahr (im Hinblick auf private Fortführung nach Vollendung des 62. Lebensjahrs sinnvoll) n Keine Kündigung und Verfügung über das unwiderrufliche Bezugsrecht durch den n»entgeltumwandlung aus dem Brutto«n Es werden Rentenleistungen gezahlt. Eine einmalige Kapitalzahlung anstelle der Rente oder eine Kombination aus beidem kann jedoch gewählt werden. n Sozialversicherungsersparnis bis 4 % der BBG möglich. Steuerfreie Einzahlung nach 3 Nr. 63 EStG oberhalb 4 % der BBG grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. 14

Highlights Entgeltumwandlung n Einfach zu handhaben n Minimaler Verwaltungsaufwand n Flexible und individuelle Gestaltung möglich n Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung n Auslagerung der Versorgungsrisiken, keine Bilanzberührung n Keine PSV-Beiträge bei entsprechender Vertragsgestaltung n Kein Risiko der Nachfinanzierung bei vorzeitigem Ausscheiden des s bei entsprechender Gestaltung (Mitgabemöglichkeit) n Beiträge sind Betriebsausgaben n Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge möglich n Ersparnis Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen, alternativ Weitergabe als Arbeitgeberzuschuss möglich n Wahl zwischen klassischer Anlage und Fondsanlage n Auch selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung möglich Produkte finanzierte Direktversicherung nach 3 Nr. 63 EStG Steuerfreie Beiträge bis 4 % der BBG zuzüglich max. 1.800, wenn Voraussetzungen erfüllt. n Klassische Direktversicherung n Fondsgebundene Direktversicherung ALfonds bav n Drei-Topf-Hybrid-Modell n Kombination von garantierter Sicherheit und höchstmöglicher Aktienanlage für mehr Rendite n Automatischer und auf Wunsch auch aktiver Guthabenschutz n Kostenfreie Ablaufsicherung oder Relax50 möglich n Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung n Zusätzlich je nach Tarif Hinterbliebenenrenten- und Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung einschließbar. n Kapitalzahlung, auch Teilkapitalzahlung bis 30 %, statt Altersrente möglich n Abruf- und Verlängerungsoption der Altersrente in Absprache mit dem Arbeitgeber möglich 15

Die arbeitgeberfinanzierte Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung Was ist eine Direktzusage? n Die Direktzusage auch als unmittelbare Versorgungszusage oder Pensionszusage bezeichnet ist eine Verpflichtung des Unternehmens n aus eigenen Mitteln n dem und/oder dessen Hinterbliebenen n nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses n unter bestimmten Voraussetzungen n einmalige oder laufende Versorgungsleistungen zu zahlen. n Die Direktzusage sollte durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert werden. Diese dient der Risikoabwälzung der mit der Direkt zusage eingegangenen Ver pflichtung und ermöglicht eine periodengerechte Ausfinanzierung. n Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Versicherung auf das Leben des s ab und ist auch bezugsberechtigt. Arbeitgeberfinanzierte Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung Arbeitgeber = Versicherungsnehmer = Beitragszahler = Bezugsberechtigter Zusage auf bav Versorgungsleistung = versicherte Person Versicherungsbeitrag Versicherungsvertrag Versicherungsleistung ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. Rechtliche Grundlagen n Die Direktzusage ist einer von fünf Durchführungswegen. Maßgeblich sind somit die Regelungen des BetrAVG. n Spezielle Vereinbarungen in Tarifverträgen können das BetrAVG einschränken oder erweitern. 16

Finanzierungsphase Arbeitgeber Steuerrecht n Bei bilanzierenden Unternehmen besteht für Direktzusagen sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz eine Passivierungspflicht. n Voraussetzung für den steuerlichen Rückstellungsansatz einer Direktzusage: n Betriebliche Veranlassung n Versorgungsberechtigter hat einen Rechtsanspruch. n Direktzusage ist schriftlich erteilt. n Kein steuerschädlicher Vorbehalt n Eine Pensionsrückstellung ist erstmals für das Wirtschaftsjahr zu bilden, in dem die Direktzusage erteilt wird, frühestens jedoch in dem Wirtschaftsjahr, bis zu dessen Mitte der Pensionsberechtigte das 27. Lebensjahr vollendet (Ausnahme: eingetretener Leis - tungsfall). n Vorzeitige Leistungsfälle (Tod, Berufsunfähigkeit) können zu Liquiditätsengpässen führen. n Die Rückdeckung ist eine besondere Art der Finanzierung betrieblicher Versor gungs - verpflichtungen. n Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn. n Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung ist bei bilanzierenden Unternehmen als Forderung gegenüber dem Versicherer zu aktivieren. Arbeitgeberfinanziert n Keine steuerlichen Auswirkungen für den Versorgungsberechtigten Leistungsphase Arbeitgeber n Die Auflösung von Pensionsrückstellungen stellt einen Ertrag dar, der den Gewinn des Unternehmens erhöht; gezahlte Leistungen stellen Aufwand dar. n Fällige Versicherungsleistungen fließen dem Unternehmen zu und erhöhen insoweit den Gewinn, als der aufzulösende Aktivwert der fälligen Rückdeckungs ver sicherung niedriger ist (Aktivtausch). n Eine Rentenleistung ist als nachträglicher Arbeitslohn (Einkünfte aus nichtselb - ständiger Arbeit) einkommensteuerpflichtig. n Eine Kapitalleistung ist ebenfalls als nachträglicher Arbeitslohn einkommensteuerpflichtig. Zur Minderung der Steuerprogression kommt die so genannte Fünf telungs - regelung zur Anwen dung. Sozialversicherungsrecht n Beiträge sind sozialversicherungsfrei ohne Obergrenze. n Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich Beitragspflicht zur Krankenversiche rung der Rent ner sowie zur Pflegeversicherung. 17

Arbeitsrecht Zugesagt werden können n Altersleistungen n Berufsunfähigkeitsleistungen n Hinterbliebenenleistungen als Leistungszusage n Definierte Leistung n Beitragshöhe durch Versicherungstarif festgelegt als beitragsorientierte Leistungszusage n Definierter Beitrag n Leistungshöhe durch Versicherungstarif festgelegt Gesetzliche Unverfallbarkeit Vorzeitiges Ausscheiden Anpassungsprüfungspflicht n Alter 25 und Zusage besteht seit fünf Jahren. n Ab Unverfallbarkeit besteht ein Teilanspruch auf die zugesagten Leistungen. n Bei laufenden Leistungen (Renten) im Abstand von drei Jahren n Entfällt, wenn der Arbeitgeber sich zu einer Anpassung der laufenden Leistungen jährlich um mindestens 1 % verpflichtet. n Gilt als erfüllt, wenn die Rentenerhöhung mindestens dem Anstieg des Verbraucher - preis indexes für Deutschland oder dem der Nettolöhne vergleichbarer Arbeit neh mer - grup pen des Unternehmens im Prüfungszeitraum entspricht. Insolvenzsicherung n Bei gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und laufenden Leistungen Ab sicherung über den PSV n Durch Verpfändung der Rückdeckungs ver siche rung an den Versorgungs berech tigten und seine Hinterbliebenen kann ein privat recht licher Insolvenzschutz erzielt werden. Was ist zu beachten? n Altersleistungen in der Regel frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr (gilt auch für vorzeitige Altersleistungen) n Die Bildung von Pensionsrückstellungen allein führt nicht zur Ansammlung des erforderlichen Kapitals für den Leistungsfall. n Besonders bei plötzlich eintretenden Versorgungsfällen wie Berufsunfähigkeit oder Tod werden dem Unternehmen schlagartig liquide Mittel entzogen. Daher ist auf eine vollständige Absicherung durch eine Rückdeckungsversicherung zu achten. 18

n Bei gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und laufenden Leistungen Ab siche rung über den PSV. n Speziell bei der Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern ist eine privat - rechtliche Absicherung für den Fall der Insolvenz durch Verpfändung der Rück - deckungs versicherung sinnvoll. Arbeitgeberfinanziert Highlights Arbeitgeber n Durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung erfolgt Auslagerung be triebs fremder Risiken; im Versorgungsfall kein Liquiditätsengpass für das Un ternehmen. n Individuelle Ausgestaltung in Art, Höhe, Umfang und Struktur der Zusage mit der Möglichkeit entsprechender Rückdeckung n Steuervorteile durch Pensionsrückstellungen und abzugsfähige Beiträge zur Rückdeckungsversicherung n Die Besteuerung der Renten- und Kapitalleistungen erfolgt erst bei Aus zah lung. n Zur Minderung der Steuerprogression kommt bei Kapitalleistungen die so genannte Fünftelungsregelung zur Anwendung. Produkte Arbeitgeberfinanzierte Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung n Kongruente, quasi-kongruente oder partielle Rückdeckung n Rückdeckung durch Kapital-, Renten- oder Risikoversicherungen n Bei einer Rückdeckung mit Rentenversicherungen ist die Vereinbarung einer garan - tierten Rentensteigerung während der Rentenbezugszeit grundsätzlich möglich. Rückdeckung des Bilanzsprungrisikos n Besondere Form der partiellen Rückdeckung n Im vorzeitigen Leistungsfall wird die überproportionale Erhöhung der Pensions rück - stellungen durch die Aktivierung der Leistungen aus einer Rück deckungs versicherung ausgeglichen. 19

Stop-Loss Rückdeckung n Besondere Form der partiellen Rückdeckung n Der Arbeitgeber trägt einen definierten Selbstbehalt. Der darüber hinausgehende Teil wird in eine Rückdeckungsversicherung ausgelagert. Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern n Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft können sich von ihrem Unternehmen eine Direktzusage erteilen lassen. n Die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern in Form einer Direktzusage unter - liegt einer besonderen steuer- und arbeitsrechtlichen Situation. Die Versor gung basiert auf einer Vereinbarung zwischen der GmbH und dem Gesellschafter-Geschäftsführer. Voraussetzungen n Grundlage ist ein gültiger Arbeitsvertrag. n Die Direktzusage muss für die steuerliche Anerkennung dem Grunde und der Höhe nach angemessen sein. Je nach Beteiligungsgrad an der Gesellschaft werden unterschiedlich hohe Anforderungen gestellt. Sofortversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer n Versorgung für neu eintretende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesell - schaften und neu gegründeten GmbHs n Den besonderen steuerrechtlichen Auflagen in Form einer Probezeit von zwei bis drei Jahren bzw. eines Beobachtungszeitraums von fünf Jahren bei Neugründung wird durch die Kombination einer privaten Versicherung mit einer nach Ablauf dieser Frist zu erteilenden Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung Rechnung getragen. n Hierdurch kann Versicherungsschutz ab dem ersten Tag, insbesondere für die vor zei tigen Risiken Tod und Berufsunfähigkeit, geboten werden. Rückdeckung mit Investmentfonds n Finanzierung der Altersversorgung über renditestarke Investmentfonds oder in Kombination mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung n Rückdeckung der vorzeitigen Risiken Tod und Berufsunfähigkeit über preiswerte Risiko ver sicherungen n Vorteil von Investmentanlagen: Diese werden nach dem Anschaffungskosten prinzip in die Bilanz eingestellt. Wertsteigerungen von Fondsanteilen, die bei Verkauf realisiert werden, sind zum überwiegenden Teil steuerfrei. n Bei Rückdeckung der Altersrente mit einer Mischung aus Investmentfonds und kapitalbildender Lebensversicherung ist eine individuelle prozentuale Aufteilung möglich. 20

Die arbeitnehmerfinanzierte Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung Was ist eine Direktzusage? n Die Direktzusage auch als unmittelbare Versorgungszusage oder Pensionszusage bezeichnet ist eine Verpflichtung des Unternehmens Entgeltumwandlung n aus eigenen Mitteln n dem und/oder dessen Hinterbliebenen n nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses n unter bestimmten Voraussetzungen n einmalige oder laufende Versorgungsleistungen zu zahlen. n Die Direktzusage sollte durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert werden. Diese dient der Risikoabwälzung der mit der Direktzusage eingegangenen Ver pflich - tung und ermöglicht eine periodengerechte Ausfinanzierung. Zudem ist durch das BilMoG handelsrechtlich eine Saldierung möglich. n Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Versicherung auf das Leben des Arbeit nehmers ab und ist auch bezugsberechtigt. n Bei der Entgeltumwandlung werden die Beiträge wirtschaftlich vom getragen. finanzierte Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung Arbeitgeber = Versicherungsnehmer = Beitragszahler = Bezugsberechtigter Entgeltumwandlungsvereinbarung Zusage auf bav Versorgungsleistung = versicherte Person Versicherungsbeitrag Versicherungsvertrag Versicherungsleistung ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. Rechtliche Grundlagen n Die Direktzusage ist einer von fünf Durchführungswegen. Maßgeblich sind somit die Regelungen des BetrAVG. n Spezielle Vereinbarungen in Tarifverträgen können das BetrAVG einschränken oder erweitern. 21

Finanzierungsphase Arbeitgeber Steuerrecht n Bei bilanzierenden Unternehmen besteht für Direktzusagen sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz eine Passivierungspflicht. n Voraussetzung für den steuerlichen Rückstellungsansatz einer Direktzusage: n Betriebliche Veranlassung n Versorgungsberechtigter hat einen Rechtsanspruch. n Direktzusage ist schriftlich erteilt. n Kein steuerschädlicher Vorbehalt n Eine Pensionsrückstellung ist erstmals für das Wirtschaftsjahr zu bilden, in dem die Direktzusage erteilt wird. n Vorzeitige Leistungsfälle (Tod, Berufsunfähigkeit) können zu Liquiditätsengpässen führen. n Die Rückdeckung ist eine besondere Art der Finanzierung betrieblicher Ver sorgungs - verpflichtungen. n Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn. n Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung ist bei bilanzierenden Unternehmen als Forderung gegenüber dem Versicherer zu aktivieren. n Die umgewandelten Entgeltteile sind steuerfrei. Leistungsphase Arbeitgeber n Die Auflösung von Pensionsrückstellungen stellt einen Ertrag dar, der den Gewinn des Unternehmens erhöht; gezahlte Leistungen stellen Aufwand dar. n Fällige Versicherungsleistungen fließen dem Unternehmen zu und erhöhen in soweit den Gewinn, als der aufzulösende Aktivwert der fälligen Rückdeckungs versiche rung niedriger ist (Aktivtausch). n Eine Rentenleistung ist als nachträglicher Arbeitslohn (Einkünfte aus nichtselb - ständiger Arbeit) einkommensteuerpflichtig. n Eine Kapitalleistung ist ebenfalls als nachträglicher Arbeitslohn einkommensteuer - pflichtig. Zur Minderung der Steuerprogression kommt die so genannte Fünf telungs - regelung zur Anwendung. Sozialversicherungsrecht n Beiträge sind sozialversicherungsfrei bis 4 % der BBG. n Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Leistungen der be trieb lichen Altersversorgung grundsätzlich Beitragspflicht zur Krankenversiche rung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung. 22

Arbeitsrecht Zugesagt werden können n Altersleistungen als beitragsorientierte Leistungszusage n Berufsunfähigkeitsleistungen n Hinterbliebenenleistungen n Definierter Beitrag n Leistungshöhe durch Versicherungstarif festgelegt Entgeltumwandlung Gesetzliche Unverfallbarkeit n Sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit Vorzeitiges Ausscheiden n Ab Unverfallbarkeit besteht ein Teilanspruch auf die zugesagten Leistungen. Bei Zusagen ab dem 01. 01. 2001 entspricht dieser Teilanspruch den Leistungen, die sich aus den bis zum Ausscheiden umgewandelten Entgeltbestandteilen ergeben. Anpassungsprüfungs - pflicht n Entfällt bei laufenden Leistungen (Renten) aus Entgeltumwandlung, da sich der Arbeitgeber zu einer Anpassung der laufenden Leistungen jährlich um mindestens 1 % verpflichten muss. Insolvenzsicherung n Bei gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und laufenden Leistungen Absiche rung über den PSV n Privatrechtlicher Insolvenzschutz durch Verpfändung der Rückdeckungs versiche rung an Versorgungsberechtigten und Hinterbliebene möglich Was ist zu beachten? n Altersleistungen in der Regel frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr (gilt auch für vorzeitige Altersleistungen) n Die Bildung von Pensionsrückstellungen allein führt nicht zur Ansammlung des erforderlichen Kapitals für den Leistungsfall. n Besonders bei plötzlich eintretenden Versorgungsfällen wie Berufsunfähigkeit oder Tod werden dem Unternehmen schlagartig liquide Mittel entzogen. Daher ist auf eine vollständige Absicherung durch eine Rückdeckungsversicherung zu achten. n Bei gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und laufenden Leistungen Absich e rung über den PSV n Eine privatrechtliche Absicherung für den Fall der Insolvenz durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherung ist sinnvoll. 23

Highlights Arbeitgeber n Durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung erfolgt Auslagerung be triebs fremder Risiken; im Versorgungsfall kein Liquiditätsengpass für das Unternehmen. n Individuelle Ausgestaltung in Art, Höhe, Umfang und Struktur der Zusage mit der Möglichkeit entsprechender Rückdeckung n Steuervorteile durch Pensionsrückstellungen und abzugsfähige Beiträge zur Rückdeckungsversicherung n Steuerfreie Entgeltumwandlung ohne enge Grenzen n Die Besteuerung der Renten- und Kapitalleistungen erfolgt erst bei Auszah lung. n Zur Minderung der Steuerprogression kommt bei Kapitalleistungen die so genannte Fünftelungsregelung zur Anwendung. n Flexible Aufstockung einer vorhandenen Versorgung, insbesondere einer Di rekt - versicherung, möglich Produkte finanzierte Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung n Flexible Direktzusage durch Entgeltumwandlung n Der wandelt zukünftige Entgeltteile in Versorgungslohn um. Der Arbeit geber erteilt ihm im Gegenzug eine äquivalente Versorgungszusage. n Die umgewandelten Entgeltteile zahlt der Arbeitgeber in eine Rückdeckungs - versicherung ein. n Die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung entsprechen den zugesagten Leistungen. n Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den 24

Die arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskassen - zusage mit Rückdeckungsversicherung Was ist eine Unterstützungskasse? n Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. n Unterstützungskassen besitzen in der Regel die Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH, seltener auch die einer Stiftung. n Das Trägerunternehmen erteilt seine Versorgungszusagen mittelbar über die zwischengeschaltete Unterstützungskasse. Die für die Zahlung der Leistungen an die Versorgungsberechtigten notwendigen Mittel erhält die Unterstützungskasse durch entsprechende Zuwendungen des Trägerunternehmens. Versicherungsleistung Arbeitgeberfinanziert n Eine rückgedeckte Unterstützungskasse sichert die erteilten Versorgungszusagen über eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des s ab. Ver siche rungs - nehmer ist die Unterstützungskasse, Versicherte sind die. Arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskassenzusage mit Rückdeckungsversicherung Arbeitgeber Zusage auf bav Versorgungsleistung = versicherte Person Zuwendungen Versorgungsleistung ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse e.v. = Versicherungsnehmer = Beitragszahler = Bezugsberechtigter Versicherungsbeitrag Versicherungsvertrag ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. Rechtliche Grundlagen n Die Unterstützungskasse ist einer von fünf Durchführungswegen. Maßgeblich sind somit die Regelungen des BetrAVG. n Spezielle Vereinbarungen in Tarifverträgen können das BetrAVG einschränken oder erweitern. 25

Finanzierungsphase Arbeitgeber Steuerrecht n Voraussetzung für die ertragsteuerliche Anerkennung von Zuwendungen als Be triebs - ausgaben bei einer Unterstützungskassenzusage: n Betriebliche Veranlassung n Schriftlich zugesagte Leistungen n Zusage von Altersleistungen in der Regel ab Vollendung des 27. Lebensjahres. n Es findet keine Bilanzberührung statt. n Die Unterstützungskasse schließt kongruente Rückdeckungsversicherungen ab. Der Arbeitgeber erbringt finanzielle Zuwendungen in Höhe der Beiträge für die Rückdeckungsversicherung an die Unterstützungskasse und kann diese als Be triebs - ausgaben geltend machen. n Die Rückdeckungsversicherungsbeiträge bei Leistungsanwärtern sind laufend zu entrichten und müssen gleich bleiben oder steigen (kein Einmalbeitrag, keine ab ge kürzte Beitragszahlungsdauer möglich). n Keine Verwendung des Versicherungsanspruchs aus der Rückdeckungs versiche rung zur Darlehenssicherung oder Beleihung n Keine steuerlichen Auswirkungen für den Versorgungsberechtigten Leistungsphase Arbeitgeber n Für das Unternehmen ergeben sich in der Regel keine steuerlichen Konsequenzen. n Eine Rentenleistung ist als nachträglicher Arbeitslohn (Einkünfte aus nichtselb - ständiger Arbeit) einkommensteuerpflichtig. n Eine Kapitalleistung ist ebenfalls als nachträglicher Arbeitslohn einkommensteuerpflichtig. Zur Minderung der Steuerprogression kommt die so genannte Fünf - telungsregelung zur Anwendung. Sozialversicherungsrecht n Beiträge sind sozialversicherungsfrei ohne Obergrenze. n Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich Beitragspflicht zur Kranken ver siche rung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung. 26

Arbeitsrecht Zugesagt werden können n Altersleistungen n Berufsunfähigkeitsleistungen n Hinterbliebenenleistungen als Leistungszusage als beitragsorientierte Leistungszusage n Definierte Leistung n Beitragshöhe durch Versicherungstarif festgelegt n Definierter Beitrag n Leistungshöhe durch Versicherungstarif festgelegt Anpassungsprüfungspflicht Arbeitgeberfinanziert Gesetzliche Unverfallbarkeit n Alter 25 und Zusage besteht seit fünf Jahren. Vorzeitiges Ausscheiden n Ab Unverfallbarkeit besteht ein Teilanspruch auf die zugesagten Leistungen. n Bei laufenden Leistungen (Renten) im Abstand von drei Jahren n Entfällt, wenn der Arbeitgeber sich zu einer Anpassung der laufenden Leistungen jährlich um mindestens 1 % verpflichtet. n Gilt als erfüllt, wenn die Rentenerhöhung mindestens dem Anstieg des Verbrau cher - preisindexes für Deutschland oder dem der Nettolöhne vergleichbarer Arbeit - nehmergruppen des Unternehmens entspricht. Insolvenzsicherung n Bei gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und laufenden Leistungen Absiche rung über den PSV n Durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungs berech tig ten und seine Hinterbliebenen kann ein privatrechtlicher Insolvenzschutz erzielt werden. Was ist zu beachten? n Altersleistungen in der Regel frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr n Aus historischen Gründen kein Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung und somit keine Beaufsichtigung der Kasse durch die Bundesanstalt für Finanzdienst leis tungs - aufsicht. In der Praxis ist dies kein Nachteil für den, da für den Fall, dass die Unterstützungskasse keine Leistung erbringt, ein gesetzlicher An spruch direkt gegenüber dem Arbeitgeber besteht. 27

n Grundsätzliche Leistungsbegrenzung der Kassenleistungen pro Versorgungsberechtigten im Hin blick auf Renten- und Kapitalleistungen bei körperschaft steuerbefreiten Unter stützungs kassen. n Der Kreis der Leistungsempfänger bei körperschaftsteuerbefreiten Unterstützungs - kassen darf sich in seiner Mehrheit nicht aus Unternehmern (z. B. Gesellschafter- Geschäftsführern) und deren Angehörigen zusammensetzen. Dieser Personenkreis darf auch hinsichtlich des Leistungsumfangs nicht dominieren. n Bei gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und laufenden Leistungen Absiche rung über den PSV Highlights Arbeitgeber- Arbeitgeber n Keine Bilanzberührung n Die Zuwendungen sind abzugsfähige Betriebsausgaben. n Durch Kombination von Arbeitgeberleistungen und Entgeltumwandlung sind attraktive, mischfinanzierte Modelle möglich. n Bei entsprechender Gestaltung des Leistungsplans besteht kein Nachfinanzierungsrisiko für das Unternehmen. n Die Besteuerung der Renten- und Kapitalleistungen erfolgt erst im Rentenalter. n Zur Minderung der Steuerprogression kommt bei Kapitalleistungen die so genannte Fünftelungsregelung zur Anwendung. Produkte Arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskassen zusage im Rahmen der ALTE LEIPZIGER Unterstützungs - kasse e.v. n Unternehmen aller Größen und Branchen können Mitglied werden. n Die ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse erstellt Versorgungszusagen nach den individuellen Vorstellungen der Unter nehmen. n Die ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse ist für die Versorgung von Fach- und Führungskräften sowie Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH besonders geeignet. 28

finanziert n Die erteilten Versorgungszusagen sichert die ALTE LEIPZIGER Unterstützungs kasse durch kongruente Rückdeckungs versicherungen bei der ALTE LEIPZIGER Leben ab. n Bei einer Rückdeckung mit Rentenversicherungen ist die Vereinbarung einer garan - tierten Rentensteigerung während der Rentenbezugszeit grundsätzlich möglich. n Die komplette Betreuung des Versorgungswerkes erfolgt durch die ALTE LEIPZIGER Pensionsmanagement GmbH. n Die Leistung aus der jeweiligen Rückdeckungsversicherung wird im Auftrag der ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse an das Trägerunternehmen gezahlt und von dort an den Empfänger bzw. an die Hinterbliebenen weitergeleitet. n Die gezahlten Versorgungsleistungen werden als nachträglicher Arbeitslohn durch den Versorgungsberechtigten versteuert. Arbeitgeberfinanziert 29

Die arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungs - kassen zusage mit Rückdeckungsversicherung Was ist eine Unterstützungskasse? n Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungs ein rich tung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. n Unterstützungskassen besitzen in der Regel die Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH, seltener auch die einer Stiftung. n Das Trägerunternehmen erteilt seine Versorgungszusagen mittelbar über die zwi schen - geschaltete Unterstützungskasse. Die für die Zahlung der Leistungen an die Versorgungsberechtigten notwendigen Mittel erhält die Unter stützungs kasse durch entsprechende Zuwendungen des Trägerunternehmens. n Eine rückgedeckte Unterstützungskasse sichert die erteilten Versorgungszu sagen über eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des s ab. Versicherungsnehmer ist die Unterstützungskasse, Versicherte sind die Arbeit nehmer. n Bei der Entgeltumwandlung werden die Zuwendungen wirtschaftlich vom Arbeit - nehmer getragen. finanzierte Unterstützungskassenzusage mit Rückdeckungsversicherung Arbeitgeber Entgeltumwandlungsvereinbarung Zusage auf bav Versorgungsleistung = versicherte Person Zuwendungen Versorgungsleistung ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse e.v. = Versicherungsnehmer = Beitragszahler = Bezugsberechtigter Versicherungsbeitrag Versicherungsvertrag Versicherungsleistung ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. 30

Rechtliche Grundlagen n Die Unterstützungskasse ist einer von fünf Durchführungswegen. Maßgeblich sind somit die Regelungen des BetrAVG. n Spezielle Vereinbarungen in Tarifverträgen können das BetrAVG einschränken oder erweitern. Finanzierungsphase Arbeitgeber Steuerrecht n Voraussetzung für die ertragsteuerliche Anerkennung von Zuwendungen als Be triebs - ausgaben einer Unterstützungskassenzusage: n Betriebliche Veranlassung n Schriftlich zugesagte Leistungen Entgeltumwandlung n Es findet keine Bilanzberührung statt. n Die Unterstützungskasse schließt kongruente Rückdeckungsversicherungen ab. Der Arbeitgeber erbringt finanzielle Zuwendungen in Höhe der Beiträge für die Rück - deckungsversicherung an die Unterstützungskasse und kann diese als Be triebs aus - gaben geltend machen. n Die Rückdeckungsversicherungsbeiträge bei Leistungsanwärtern sind laufend zu entrichten und müssen gleich bleiben oder steigen (kein Einmalbeitrag, keine ab ge kürzte Beitragszahlungsdauer möglich). n Keine Verwendung des Leistungsanspruchs aus der Rückdeckungsversicherung zur Darlehenssicherung oder Beleihung n Die umgewandelten Entgeltteile sind steuerfrei. Leistungsphase Arbeitgeber n Für das Unternehmen ergeben sich in der Regel keine steuerlichen Konse quenzen. n Eine Rentenleistung ist als nachträglicher Arbeitslohn (Einkünfte aus nichtselb stän - diger Arbeit) einkommensteuerpflichtig. n Eine Kapitalleistung ist ebenfalls als nachträglicher Arbeitslohn einkommensteuer - pflichtig. Zur Minderung der Steuerprogression kommt die so genannte Fünftelungs - regelung zur Anwendung. Sozialversicherungsrecht n Beiträge sind sozialversicherungsfrei bis 4 % der BBG. n Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich Beitragspflicht zur Kranken ver siche rung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung. 31

Arbeitsrecht Zugesagt werden können n Altersleistungen n Berufsunfähigkeitsleistungen n Hinterbliebenenleistungen als beitragsorientierte Leistungszusage n Definierter Beitrag n Leistungshöhe durch Versicherungstarif festgelegt Gesetzliche Unverfallbarkeit Vorzeitiges Ausscheiden Anpassungsprüfungspflicht Insolvenzsicherung n Sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit n Ab Unverfallbarkeit besteht ein Teilanspruch auf die zugesagten Leistungen. Bei Zusagen ab dem 01. 01. 2001 entspricht dieser Teilanspruch den Leistungen, die sich aus den bis zum Ausscheiden umgewandelten Entgeltbestandteilen ergeben. n Anpassungsprüfungspflicht bei laufenden Leistungen (Renten) aus Entgelt um wandlung entfällt, da sich der Arbeitgeber zu einer Anpassung der laufenden Leistungen jährlich um mindestens 1 % verpflichten muss. n Bei gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und laufenden Leistungen Absiche rung über den PSV n Durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsberech tigten und seine Hinterbliebenen kann ein privatrechtlicher Insolvenzschutz erzielt werden. Was ist zu beachten? n Altersleistungen in der Regel frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr n Aus historischen Gründen kein Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung und somit keine Beaufsichtigung der Kasse durch die Bundesanstalt für Finanz dienstleistungs - aufsicht. In der Praxis ist dies kein Nachteil für den, da für den Fall, dass die Unterstützungskasse keine Leistungen erbringt, ein ge setz licher Anspruch gegen - über dem Arbeitgeber besteht. n Grundsätzlich Leistungsbegrenzung der Kassenleistungen pro Versorgungs berechtigten im Hin blick auf Renten- und Kapitalleistungen bei körperschaft steuerbefreiten Unter - stütz ungs kassen n Der Kreis der Leistungsempfänger bei körperschaftsteuerbefreiten Unterstützungs - kassen darf sich in seiner Mehrheit nicht aus Unternehmern (z. B. Gesellschafter- Geschäftsführern) und deren Angehörigen zusammensetzen. Dieser Personenkreis darf auch hinsichtlich des Leistungsumfangs nicht dominieren. n Bei gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und laufenden Leistungen Absiche rung über den PSV 32

Highlights Arbeitgeber n Keine Bilanzberührung n Die Zuwendungen sind abzugsfähige Betriebsausgaben. n Kein zusätzlicher Mehraufwand für das Unternehmen, die Gesamtvergütung bleibt gleich. n Durch Kombination von Arbeitgeber leistungen und Entgelt um wandlung sind attraktive mischfinanzierte Modelle möglich. n Bei entsprechender Gestaltung des Leistungsplans besteht kein Nach - finan zie rungs risiko für das Unter nehmen. n wandelt bereits erdiente, aber noch nicht fällig gewordene Entgelt teile in Versorgungsbezüge um, im Gegenzug erteilt der Arbeitgeber eine äquivalente Versorgungszusage. Entgeltumwandlung n Steuerfreie Entgeltumwandlung ohne enge Grenzen n Ersparnis von Sozialabgaben bis zu 4 % der BBG möglich n Höherer Nutzeffekt der Gesamtvergütung n Die Besteuerung der Renten- und Kapitalleistungen erfolgt erst im Rentenalter. n Zur Minderung der Steuerprogression kommt bei Kapitalleistungen die so genannte Fünftelungsregelung zur Anwendung. Produkte finanzierte Unterstützungskassen - zusage im Rahmen der ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse e.v. n Unternehmen aller Größen und Branchen können Mitglied werden. n Die ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse ist für, die höhere Beträge umwandeln möchten, besonders geeignet. n Die umgewandelten Entgeltteile nutzt der Arbeitgeber zur Finanzierung der Ver sor gungs - leistungen, indem er diese der ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse zuführt. 33

n Die ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse verwendet diese Mittel zur Finan zierung einer kongruenten Rückdeckungs versicherung zur Absicherung der für den vorgesehenen Versor gungs leistungen. n Die Versorgungsleistung kann in Form einer Rente oder eines Ka pitals gewährt werden. n Bei einer Rückdeckung mit Rentenversicherungen ist die Vereinbarung einer garan - tierten Rentensteigerung während der Rentenbezugszeit grundsätzlich möglich. n Die komplette Betreuung des Versorgungswerkes erfolgt durch die ALTE LEIPZIGER Pensionsmanagement GmbH. n Die Leistung aus der jeweiligen Rückdeckungsversicherung wird im Auftrag der ALTE LEIPZIGER Unterstützungskasse an das Trägerunternehmen gezahlt und von dort an den Empfänger bzw. an die Hinterbliebenen weitergeleitet. n Die gezahlten Versorgungsleistungen werden als nachträglicher Arbeitslohn durch den Versorgungsberechtigten versteuert. 34

Die arbeitgeberfinanzierte Pensionskassen versicherung Was ist eine Pensionskasse? n Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Altersversorgungseinrichtung. n Sie kann in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit betrieben werden. n Pensionskassen unterliegen der Versicherungsaufsicht. n Anlagevorschriften wie bei Lebensversicherungsunternehmen n Pensionskassen gewähren einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Arbeitgeberfinanzierte Pensionskassenversicherung Versicherungsleistung Arbeitgeberfinanziert Arbeitgeber = Versicherungsnehmer = Beitragszahler Zusage auf bav = versicherte Person = Bezugsberechtigter Versicherungsbeitrag Versicherungsvertrag ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG Rechtliche Grundlagen n Die Pensionskasse ist einer von fünf Durchführungswegen. Maßgeblich sind somit die Regelungen des BetrAVG. n Spezielle Vereinbarungen in Tarifverträgen können das BetrAVG einschränken oder erweitern. n Die nachfolgenden Ausführungen gelten für die arbeitgeberfinanzierte Pensionskassenversicherung nach 3 Nr. 63 EStG. Finanzierungsphase Arbeitgeber Steuerrecht n Flexibel gleich bleibende Beiträge nicht notwendig n Beiträge sind Betriebsausgaben. n Keine Auswirkungen, da Beitrag bis 4 % der BBG im Kalenderjahr steuerfrei, sofern es sich um ein bestehendes erstes Dienst verhältnis handelt. Dieser Betrag erhöht sich um 1.800, wenn es sich um eine Zusage handelt, die ab dem 01. 01. 2005 erteilt wurde und keine Pauschal versteue rung nach 40b EStG a. F. für bestehende Direkt- oder Pensions kassenversicherungen genutzt wird. 35

Leistungsphase Arbeitgeber n Keine Auswirkungen n Leistungen aus steuerfreien Beiträgen nach 3 Nr. 63 EStG unterliegen als sonstige Einkünfte der vollen nachgelagerten Besteuerung. Sozialversicherungsrecht n Beiträge sind sozialversicherungsfrei bis zu 4 % der BBG. n Beiträge oberhalb 4 % der BBG sind grundsätzlich sozialversicherungs pflichtig. n Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Leistungen der betrieb lichen Altersversorgung grundsätzlich Beitragspflicht zur Krankenversiche rung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung. Arbeitsrecht Zugesagt werden können n Altersleistungen n Berufsunfähigkeitsleistungen n Hinterbliebenenleistungen als Leistungszusage n Definierte Leistung n Beitragshöhe durch Versicherungstarif festgelegt als beitragsorientierte Leistungszusage als Beitragszusage mit Mindestleistung n Definierter Beitrag n Leistungshöhe durch Versicherungstarif festgelegt n Definierter Beitrag n Leistung offen, jedoch Untergrenze = eingezahlte Beiträge Gesetzliche Unverfallbarkeit Vorzeitiges Ausscheiden Besonderheit der Pensionskasse n Alter 25 und Zusage besteht seit fünf Jahren. n Ab Unverfallbarkeit besteht ein Teilanspruch auf die zugesagten Leistungen. n Der kann die Versicherung privat fortführen. n Der neue Arbeitgeber kann die Beiträge weiterzahlen. n Die Versicherung kann beitragsfrei gestellt werden. 36