Monitoring - Mitarbeiterüberwachung



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Mitarbeiterüberwachung Methoden 1. Akteneinsicht 5 2. Mitarbeiterbefragung 6 3. Telekommunikationsüberwachung 7 4. Datamining, -screening, -scoring 9 5. Videoüberwachung 10 6. RFID-Chips und Biometrie 12 7. Blut-/Gentests 13 8. Whistleblowing 17

1. Akteneinsicht Dienstakten (Hardcopy) unbeschränktes Einsichtsrecht Dienstakten in elektronischer Form Personalakten 3 Abs. 1, 32, 28 BDSG Achtung des Persönlichkeitsrechts der Mitarbeiter Private Akten/Korrespondenz Schutz der Privatsphäre und des Briefgeheimnisses

2. Mitarbeiterbefragung Wie? - Einzelbefragung - Fragebogen Auskunftspflicht? - Treue-/Loyalitätsgrundsatz - 106 GewO, 315 BGB - Arbeitsvertragliche Auskunfts- und Berichtspflichten Hinzuziehung Dritter bei Einzelbefragung?

3. Telekommunikationsüberwachung 3.1 Telefonüberwachung a) Dienstgespräche 4 Abs. 1, 32 Abs.1 S. 1, 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG 201 StGB b) Privatgespräche - 88 Abs. 2 TKG

3. Telekommunikationsüberwachung 3.2 E-Mail- u. Internet-Überwachung: a) Dienstliche Nutzung - Zugriffs- und Auswertungsrechte richten sich nach BDSG - Umfassendes Kontrollrecht in Bezug auf ~ Verbindungsdaten (z.b. Absender, Empfänger, Zeitpunkt) ~ und ~ E-Mail-Inhalt (umstr.) b) Private Nutzung - Zugriffs- und Auswertungsrechte richten sich nach TKG - Grds. umfassendes Kontrollverbot - Sowohl für Verbindungsdaten als auch für Inhaltskontrolle von E-Mails - Ausnahme: Gewährleistung Datensicherheit oder konkreter Straftatverdacht

4. Datamining, Datascreening, Datascoring Was ist das? = Analyse unternehmenseigener Daten: Rasterfahndung, Benford-Analyse, Stammdatenabgleich, Lost Prevention, Fraud Detection, Channel Staffing Darf man nicht oder muss man sogar? 91 Abs. 2 AktG, 43 Abs. 2 GmbHG, 317 Abs. 4 HGB, 25c Abs. 2 KWG Generell: 130 OWiG Rechtliche Grenzen: - 4, 28, 28b (ab 01.04.2010), 32 BDSG - Verhältnismäßigkeitprinzip

5. Videoüberwachung Öffentlich zugängliche Räume 6b BDSG, 32 Abs. 2 u. Abs. 1 BDSG, 22 KUG, 201a StGB Hinweis erforderlich ( 6b Abs. 2 BDSG) Nicht öffentlich zugängliche Räume 32 BDSG Abwägung der Interessen der Vertragsparteien (Schutz des Persönlichkeitsrechtes./. Schutz des Eigentums)

5. Videoüberwachung Voraussetzungen bei Überwachung in nicht öffentlich zugänglichen Räumen - Schutz des Unternehmenseigentums (z.b.) Diebstahl, Unterschlagung, Betrug - Vorliegen konkreter Verdachtsmomente - Grds. offene, sichtbare Videoüberwachung (u. Information der Belegschaft) - Als ultima ratio kommt auch verdeckte Überwachung in Betracht - Wahrung des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates Verwertungsverbot im arbeitsgerichtlichen Verfahren bei durch rechtswidrige Überwachung erlangten Ergebnisse Benachrichtigungspflicht, 6b Abs. 4 BDSG Löschungspflicht, 6b Abs. 5 BDSG

6. RFID-Chips, GPS/GSM-Ortung und Biometrie - GPS-/GSM-Ortung Radio-Frequency-Identification-Chip - (Global System for Mobile Communications) Biometrische Erkennungsmethoden (Fingerabruck, Gesichts-/Iris-/Venenscan)

6. RFID-Chips, GPS/GSM-Ortung und Biometrie Zulässigkeitsgrenzen: Eingeschränktes Kontrollrecht - 32 BDSG Transparenzgebot - 6c BDSG Auskunftsanspruch - 34 BDSG Aufzeichnungspflicht - 21a ArbZG Standortdatenermittlung nur bei Einwilligung - 98 TKG Mitbestimmungsrecht - 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Persönlichkeitsschutz - 75 Abs. 2 BetrVG

7. Bluttests, Genetische Untersuchungen Güterabwägung zwischen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers Art. 2 Abs. 1 GG Schützenswerte betriebliche Interessen des Arbeitgebers Art. 12, 14 GG Grundsatz: Generell sind Bluttests, Drogenscreenings und erst recht genetische Untersuchungen unzulässig.

7. Bluttests, Genetische Untersuchungen Überblick: Schutzzweck Voraussetzungen genetischer Untersuchungen Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben Sanktionen

7. Bluttests, Genetische Untersuchungen Arbeitsrechtliche Regelungen (5. Abschnitt GenDG): Begriffsbestimmungen - Genetische Untersuchungen ( 3 Nr. 1 GenDG) - Beschäftigte ( 3 Nr. 12 GenDG) Verbot genetischer Untersuchungen/Analysen vor/nach Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses ( 19 GenDG) Verbot genetischer Untersuchungen/Analysen zum Arbeitsschutz ( 20 GenDG) Benachteiligungsverbot ( 21 GenDG)

8. Whistleblowing Arten von Hinweisgebersystemen: Benachrichtigung Vorgesetzter Anonyme / Nicht-Anonyme Systeme Interne / Externe Systeme Telefonhotline / Ombudsmann 8B2.1 (5) (C) US Sentencing Guidelines: The organization shall take reasonable steps to have and publicize a system, which may include mechanisms that allow for anonymity or confidentiality, whereby the organization s employees and agents may report or seek guidance regarding potential or actual criminal conduct without fear of retaliation.

Whistleblowing und Datenschutz Datenschutzrechtliche Legitimation: Gesetz oder andere Rechtsvorschrift, 4 Abs. 1 Alt. 1 BDSG? - US-Vorschriften (SOX) sind keine Rechtsvorschriften isd 4 Abs. 1 BDSG - Betriebsvereinbarung (str.) Einwilligung des Arbeitnehmers, 4 Abs. 1 Alt. 2 BDSG? Rechtfertigung nach 32 BDSG? Rechtfertigung nach 28 BDSG?

8. Whistleblowing Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates: Einführung/Anwendung technischer Einrichtungen, 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG? Ordnung im Betrieb, 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Fazit Mitarbeiterüberwachung ist Bestandteil von Compliance und notwendig. Unternehmen sind jedoch nur dann compliant, wenn Mitarbeiterüberwachung unter Wahrung des allg. Persönlichkeitsrechts der Mitarbeiter durchgeführt wird. Überwachungsmethoden und maßnahmen sind daher sorgfältig auszuwählen; das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist stets zu achten. Alles, was technisch möglich ist, ist noch lange nicht rechtlich zulässig.

Thank you Peter Hützen Rechtsanwalt, FAfArbR Bird & Bird LLP Carl-Theodor-Straße 6 40213 Düsseldorf Bird & Bird is an international legal practice comprising Bird & Bird LLP and its affiliated businesses. www.twobirds.com