Erbrecht neu Tipps zum Schenken und Vererben

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Transkript:

Erbrecht neu Tipps zum Schenken und Vererben Dr. Josef Mursch-Edlmayr öff. Notar, Neuhofen an der Krems Kremstalstraße 4

Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) Stichtag 31.12.2016

Begriffe Gesetzliches Erbrecht Parentelen System Ehegatte/eingetragener Partner Lebenspartner Pflichtteilsrecht Letztwillige Verfügungen Testament/Vermächtnis Schenkung auf den Todesfall

Ehegatte/eingetragener Partner Stärkung des gesetzlichen Erbrechtes Gesetzliches Pflegevermächtnis Widerrufswirkung letztwilliger Anordnungen

Gesetzliches Erbrecht neben Eltern

Gesetzliches Erbrecht neben Kindern

Gesetzliches Erbrecht - alt neben sonstigen Vorfahren 1/3

Gesetzliches Erbrecht - neu neben sonstigen Vorfahren 1/3 +1/3=1/1

Lebenspartner Außerordentliches Erbrecht (3 Jahre gemeinsamer Haushalt) Wohnrecht für 1 Jahr ab Todestag (3 Jahre gemeinsamer Haushalt) Pflegevermächtnis Widerrufswirkung letztwilliger Anordnungen

Gesetzliches Erbrecht neben Kindern

Gesetzliches Erbrecht neben Eltern

ao. Gesetzliches Erbrecht wenn weder Nachkommen (1. Linie) Eltern und deren Nachkommen (2. Linie) Großeltern und deren Nachkommen (3. Linie) Urgroßeltern (4. Linie) vorhanden sind

Pflichtteilsrecht Testament (Erbeinsetzung) Schenkung/Übergabe zu Lebzeiten

Pflichtteilsrecht Kinder Ehegatte/eingetragener Partner Eltern seit 1.1.2017 kein Pflichtteil mehr Höhe: halber Erbteil

Pflichtteilsrecht

Pflichtteilsrecht

Pflichtteilsrecht

Pflichtteilsrecht

Enterbung/Pflichtteilsminderung Gröbliche Vernachlässigung der familienrechtlichen Pflichten Zufügung schweren seelischen Leides in verwerflicher Weise Pflichtteil Nachkommen oder so. Pflichtteilsberechtigte

Pflichtteilsrecht Fälligkeit (1 Jahr nach Tod) Stundung (5 bzw. 10 Jahre) 4% Zinsen Enterbungsgründe erweitert Minderungsrecht erweitert

Anrechnung von Schenkungen alt neu Vorempfänge Vorschüsse Schenkungen Vorschüsse

Anrechnung von Schenkungen Erbteil: nur bei letztwilliger Anordnung oder schriftlicher Vereinbarung Kinder können Anrechnung unter Kindern immer begehren EP kann nicht begehren Kinder können bei EP nicht begehren

Fallbeispiel aus der Praxis EP verstirbt; EP + 2 Kinder Nachlass 300.000 Schenkung Baugrund 75.000 (Anrechnungsvereinbarung) Berechnung Erbteile 300.000 + 75.000 = 375.000 EP 1/3 = 125.000 Rest 250.000 Kind 1 125.000-75.000 = 50.000 Kind 2 125.000 125.000 300.000

Fallbeispiel aus der Praxis EP verstirbt; EP + 2 Kinder Nachlass 300.000 Schenkung Baugrund 75.000 (keine Anrechnungsvereinbarung) Berechnung Erbteile 300.000 EP 1/3 = 100.000 Rest 200.000 Kind 2 begehrt Anrechnung 200.000 + 75.000 = 275.000 Kind 1 137.500-75.000 = 62.500 Kind 2 137.500 137.500 300.000

Fallbeispiel aus der Praxis mit Anrechnung ohne Anrechnung EP 125.000 Kind 1 50.000 Kind 2 125.000 Summe 300.000 EP 100.000 Kind 1 62.500 Kind 2 137.500 Summe 300.00

Anrechnung von Schenkungen Pflichtteil: immer auf Verlangen des Erben oder eines Pflichtteilsberechtigten bei schriftlicher Vereinbarung

Anrechnung von Schenkungen Pflichtteil Zahler ist der Erbe Subsidiäre Haftung des Geschenknehmers Wert zum Zeitpunkt der Schenkung + VPI

Fallbeispiel aus der Praxis Familie mit zwei Kindern 1 Wohnhaus Vater 300.000 Einrichtung, Auto, Geld 15.000 2006 Baugrund an Kind geschenkt Wert damals 60.000 Wert heute 100.000 Vater stirbt, EP ist Universalerbe (Testament) Begräbnis-, Grab-, Verfahrenskosten 15.000

Pflichtteilsberechnung alt Nachlasspflichtteil für beide Kinder je 1/6 von 300.000 50.000 50.000 Schenkungspflichtteil 2. Kind 1/6 von 100.000,-- 16.667 Summe 116.667 zahlungspflichtig: Witwe als Universalerbin

Pflichtteilsberechnung neu Pflichtteilsberechnung Reiner Nachlass 300.000 Schenkung 60.000+VPI = 74.500 374.500 Pflichtteil 1. Kind 1/6= 62.417 Pflichtteil 2. Kind 1/6= 0 zahlungspflichtig: Witwe als Universalerbin

Letztwillige Verfügungen Fremdhändig: Strengere Formvorschriften Mein Wille Zeugenidentität Name, Geb.Datum, Zeugenzusatz eigenhändig Eigenhändig

Vermächtnisse Einzelsachen Im Zweifel Vorausvermächtnis Fälligkeit sofort mit dem Ableben bzw. 1 Jahr

Pflegevermächtnis 677 (1) ABGB Einer dem Verstorbenen nahe stehenden Person, die diesen in den letzten drei Jahren vor seinem Tod mindestens sechs Monate in nicht bloß geringfügigem Ausmaß gepflegt hat, gebührt dafür ein gesetzliches Vermächtnis, soweit nicht eine Zuwendung gewährt oder ein Entgelt vereinbart wurde.

Pflegevermächtnis 677 (3) ABGB Nahe stehend sind Personen aus dem Kreis der gesetzlichen Erben des Verstorbenen, deren Ehegatte, eingetragener Partner oder Lebensgefährte und deren Kinder sowie der Lebensgefährte des Verstorbenen und dessen Kinder.

Vermögensübertragung zu Lebzeiten Vermögen: Immobilien: Grund, Haus, Wohnung Mobilien: Geld, Auto, Schmuck etc.

Übergabe von Immobilien Grunderwerbssteuer Seit 1.1.2016 Grundstückswertverordnung Familienbegriff: Ehepartner, eingetragener Partner, Lebenspartner Eltern Kinder, Enkelkinder etc. Geschwister Nichten, Neffen

Übergabe von Immobilien Grunderwerbssteuer Tarif: 0,5 % 2 % 3,5 % 1 250.000 250.000 400.000 ab 400.000 Achtung! Wirtschaftliche Einheit Vorempfänge (5 Jahre)

Schenkung von Mobilien Keine Steuer Freibetrag 50.000 pro Erwerbsvorgang Wartefrist: 1 Jahr Meldung an Finanzamt ab 50.001 Meldefrist: 3 Monate Strafandrohung 10%

Rechtsvorsorge Schriftliche Dokumentation von Schenkungen Ich, Max Mustermann, bestätige von meinen Eltern als Vorschuss auf meinen späteren Erb- und Pflichtteil Geld in Höhe von insgesamt 124.000,-- erhalten zu haben. Dieser Betrag ist in meine Erbund Pflichtteile einzurechnen. 22.03.2017 Max Mustermann

Rechtsvorsorge Pflichtteilsverzicht Allgemeiner oder Besonderer Notariatsaktsform

Rechtsvorsorge - T e s t a m e n t Ehepartner/eingetragener Partner/Lebenspartner als Erben Kinder als Ersatzerben Ausgleich für getätigte Schenkungen Anrechnung von Schenkungen

Moral von der Geschichte Es kommt auf den Einzelfall an. Rechtsberatung unbedingt einholen! Aktive Gestaltung der Erbfolge