Steuerliche Einführung für Existenzgründer. Katrin Wilckens-Sievers Steuerberaterin, BARTAX Hanseatische Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbh

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Transkript:

Steuerliche Einführung für Existenzgründer 1

Steuergesetze Steuerpflichtiger Staat Natürliche Personen Unternehmen Finanzbehörden Finanzämter 2

Existenzgründer : Welche Steuern kommen auf mich zu? Umsatzsteuer Lohnsteuer Gewerbesteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer Solidaritätszuschlag 3

Gewerbliche Tätigkeit Freiberufliche Tätigkeit Anmeldung beim Finanzamt bei Beginn der Tätigkeit. Fragebogen für die Erfassung der selbstständigen Tätigkeit kann im Internet ausgedruckt werden. Zeitnahe Meldung beim FA erforderlich, damit Steuernummer erteilt werden kann Bearbeitung mit steuerlichem Berater 4

Welche Angaben sind zu machen: - geschätzter Gesamtumsatz im Gründungs- und Folgejahr - evtl. Antrag auf Kleinunternehmerregelung - Geschätztes Jahresergebnis des Gründungs- und Folgejahres - Gewinnermittlungsart - Zahl der Arbeitnehmer - Antrag auf Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) 5

Der Fragebogen sollte unbedingt gemeinsam mit einem fachkundigen Berater bearbeitet werden, da die Einstufung für Zwecke der Steuervorauszahlungen seiten des Finanzamtes auf Grundlage der erhaltenen Informationen erfolgt. Das geschätzte bzw. erwartete Jahresergebnis des Gründungsjahres und des Folgejahres sollte nicht zu optimistisch angegeben werden, da die festgesetzten Vorauszahlungen gerade in der Startphase zu Liquiditätsproblemen führen können. Wichtig ist jedoch, zeitnah einen Überblick über das wirtschaftliche Ergebnis zu haben, um entsprechend Rücklagen für Steuernachzahlungen zu bilden. 6

Umsatzsteuer Für alle Unternehmer bzw. Unternehmen, die steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen ausführen. Unternehmer Kleinunternehmer Regelbesteuerungsunternehmer 7

Kleinunternehmer wenn der voraussichtliche Gesamtbruttoumsatz imvorjahr laufendes Jahr EUR EUR Gründungsjahr 17.500 und Folgejahr 17.500 50.000 dann kein Ausweis der Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen keine Abgabe von Voranmeldungen beim Finanzamt UND kein Vorsteuerabzug ABERPflicht, Steuernummer/Rechnungsnummer auszuweisen 8

Regelbesteuerungsunternehmer Steuerpflichtige Umsätze Steuersatz 19% grundsätzlich für Lieferungen und Leistungen Steuersatz 7% z.b. Lebensmittel; Taxi, Bücher; Zeitschriften, Nutzungsrechte (ACHTUNG) kurzfristige Vermietung Steuerfreie Umsätze z.b. Exporte, Heilberufe, Finanzdienstleister Vermietung u.a. 9

Pflichtangaben in einer Rechnung: 1. Vollständige Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers 2. Die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer bzw. die erteilte USt-Idenfikationsnummer 3. Das Ausstellungsdatum der Rechnung 4. Rechnungsnummer 5. Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung 6. Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung 7. Nach Steuersätzen bzw. Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts 8. Anzuwendenden Steuersatz sowie den Steuerbetrag bzw. Vorschrift der Steuerbefreiung 9. Angaben über Aufbewahrungsfristen 10

Bei Rechnungsbeträgen bis EUR 250,00 hat der Gesetzgeber Erleichterungen bzgl. der Formvorschriften vorgesehen. In einer Zusammenstellung habe ich Ihnen die Einzelheiten dargelegt, bitte nehmen Sie diese als kleine Anleitung mit zu Ihren Unterlagen. 11

Vorsteuern Wer umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigt, hat gem. 15 UStG die Möglichkeit, die ihm für sein Unternehmen in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuern geltend zu machen. Dies setzt voraus, dass alle zuvor aufgeführten Pflichtangaben auf den Eingangsrechnungen vermerkt sind. 12

Umsatzsteuer-Voranmeldung Existenzgründer müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen unabhängig von dem prognostizierten Umsätzen monatlich bis zum 10. des Folgemonats (Schonfrist von 3 Tagen) beim Finanzamt einreichen. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck auf elektronischem Weg (Programm Elster) an das Finanzamt zu übermitteln. 13

Die Steuer ist für den Voranmeldungszeitraum selbst zu ermitteln. Steuerpflichtige Umsätze EURO 10.000 Umsatzsteuer 19% EURO 1.900 Vorsteuern aus Rechnungen von Lieferanten;Verwaltungskosten EURO 850 Zahllast EURO 1.050 Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.es gilt eine Schonfrist von 3 Tagen Jeweils einmonatige Dauerfristverlängerung auf Antrag möglich, eine Sondervorauszahlung ist dann an das Finanzamt zu leisten. 14

Umsatzsteuererklärung Das Kalenderjahr ist der Zeitraum, für das die Umsatzsteuererklärung abgegeben wird. Abgabezeitpunkt: grundsätzlich bis 31.05. des Folgejahres ( bei Vorbereitung durch einen Steuerberater erst am 31.12. des Folgejahres) Die Umsatzsteuer-Abschlusszahlung ist innerhalb eines Monats nach Abgabe der Erklärung fällig. 15

Lohnsteuer Falls Arbeitnehmer beschäftigt werden, sind für diese Mitarbeiter Lohn-und Gehaltsabrechnungen zu erstellen. Lohnsteuer-Anmeldung monatlich/vierteljährlich fällig 10. Tag des Folgemonats Sozialversicherungsbeiträge monatlich fällig 3.letzter Werktag des laufend Monats Diese Beträge sind umgehend an die jeweiligen Stellen abzuführen, da großes Risiko der Haftungsinanspruchnahme. 16

Einkommensteuer Für alle natürlichen Personen, die steuerpflichtige Einnahmen erzielen Bemessungsgrundlage: - zu versteuerndes Einkommen aus bis zu 7 Einkunftsarten In der Regel für Existenzgründer wichtig: - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 17

Beispiele für gewerbliche Einkünfte Einzelhändler, Großhändler Importeure, Exporteure Personalvermittler Bauunternehmer Handwerker Handelsvertreter Makler Finanz-/Kredit-/Anlageberater Fotomodell Pilot Diese Tätigkeiten unterliegen der Gewerbesteuer 18

Freiberufler, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen, üben grundsätzlich eine - wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder eine - ähnliche Tätigkeit aus. Architekt Arzt Ingenieur Dolmetscher Journalist Kameramann Künstler Lehrer Krankengymnast Unternehmens- bzw. EDV-Berater 19

Gewinnermittlungsarten: Betriebsvermögensvergleich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagenverzeichnis (Kaufleute nach HGB, bei Eintragung im Handelsregister Unternehmen wenn Umsatz > 600.000; Gewinn > 60.000) Einnahmeüberschussrechnung Gewinn- und Verlustrechnung Anlagenverzeichnis (Vordruck EÜR erforderlich) 20

Beispiel einer Gewinnermittlung eines Gründerunternehmens EUR 1. Einahmen Umsatzerlöse 60.000 Privatanteile Kfz/Telefon 3.000 Umsatzsteuer 19% von 63.000 11.970 74.970 2. Ausgaben Personal 5.000 Miete 5.000 Versicherungen/Beiträge 1.200 Leasing/Instandh.Betriebsausstattung 3.500 Kfz-Kosten 5.000 Buchführung/Jahresabschluss/Steuererkl. 2.000 Schuldzinsen 5.000 Abschreibungen 5.000 Telekommunikation/Werbung 5.000 gezahlte Vorsteuern 6.000 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 4.280 Sonstiges 3.300 50.280 3. Steuerlicher Gewinn 24.690 21

Steuerliche Behandlung von Aufwendungen vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Häufige Situation im Gründungsjahr Andere Einkünfte: z.b. Gehalt bis 30.6., Zinsen z.b. EUR 30.000 Selbständige Tätigkeit ab 1.7. Z.B../. EUR 10.000 Vorweggenommene Betriebsausgaben bis 30.6. z.b../. EUR 5.000 Gesamtbetrag der Einkünfte EUR 15.000 22

Einkommensteuer- Belastung 2017 Ledige Verheiratete EUR EUR Grundfreibetrag 8.820 17.640 ab EUR 8.820/17.640 von 14% progressiv steigend bis zu 42% ab EUR ca. 53.800/107.600 42% für jeden EUR Mehreinkommen zuzüglich Solidaritätszuschlag 5,5% 44,31% zuzüglich Kirchensteuer 9,0% 48,09% 23

Durchschnittsteuersätze 2017 bei EUR ca.55.000/110.000 26,7% zuzüglich Solidaritätszuschlag 5,5% zuzüglich Kirchensteuer 9,00% 24

Einkommensteuer/Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer Vorauszahlungen: 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.des Jahres Abgabe der Einkommensteuererklärung 31. Mai des Folgejahres - grundsätzlich - 31. Dezember des Folgejahres bei Erstellung durch Stb Abschlusszahlung jährlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides 25

Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe ( 4 Abs. 5b EStG). Zum Ausgleich für die Belastung mit Einkommensteuer wurde der Faktor für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer mit 3,8 festgelegt ( 35 EStG). 26

Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag: Steuerlicher Gewinn aus Gewerbebetrieb zuzüglich Hinzurechnungen - Entgelte für Schulden Zinsen, Bearbeitungsgebühren usw. 100% -Finanzierungsanteil aus - Miet- und Pachtzinsen f. unbewegliche WG 50% - Leasingraten f. bewegliche WG 20% - Konzessionen/Lizenzen (ohne Vertriebsl.) 25% Freibetrag für diese Hinzurechnungen 100.000 übersteigender Betrag wird mit 25% dem Gewinn hinzugerechnet 27

Abzüglich Kürzungen: Beteiligungserträge Freibeträge bei der Gewerbesteuer Einzelgewerbetreibende/Personengesellschaften Freibetrag EUR 24.500 Kapitalgesellschaften kein Freibetrag 28

Gewerbesteuersätze 2017 3,5% des Gewerbeertrages x Hebesatz der Gemeinde Gemeinde Hamburg: Hebesatz 2017 470% Bei einem Hebesatz bis ca. 400% ist die GewSt durch Verrechnung mit der ESt aufkommensneutral. Die Steuerermäßigung nach 35 EStG darf nicht höher sein als die tatsächliche Gewerbesteuer. Diese Kappung erfolgt bei Hebesätzen von weniger als 400% 29

Gewerbesteuer Vorauszahlungen: 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. des Jahres Abgabe der Gewerbesteuererklärung 31. Mai des Folgejahres - grundsätzlich - 31. Dezember des Folgejahres bei Erstellung durch Stb Abschlusszahlung jährlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides 30

Körperschaftsteuer Alle Kapitalgesellschaften (z.b. GmbH, Unternehmergesellschaft, AG) sowie für einige weitere Gesellschaften (z.b. Genossenschaften) 31

Die Kapitalgesellschaft ist selbständiges Steuersubjekt, d.h. die GmbH ist steuerlich eigenständig zu veranlagen. Bei einer Kapitalgesellschaft ist im Verhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft immer auf den sogenannten Fremdvergleich zu achten. Beispiele für Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter Geschäftsführerbezüge Zinsen für Gesellschafterdarlehen u.a. Eine Ausschüttung der GmbH an ihre Gesellschafter führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen. 32

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 2017 15,000% Solidaritätszuschlag 5,5% von 15% 0,825% Die Kapitalgesellschaft ist kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig, unabhängig welche berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. 33

ACHTUNG: Verluste der GmbH sind nicht verrechenbar mit weiteren positiven Einkünften der Anteilseigner! Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zur Persongesellschaft vor. Die GmbH ist selbständiges Steuersubjekt, d.h. erwirtschaftete Verluste sind nur mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. 34

Wer sich für die Rechtsform der Kapitalgesellschaft entscheidet, sollte unbedingt das weitere Vorgehen mit einem Steuerberater abstimmen. Viele Fallstricke lauern hier auf den Unwissenden. 35

Körperschaftsteuer Vorauszahlungen: 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. des Jahres Abgabe der Körperschaftsteuererklärung 31. Mai des Folgejahres - grundsätzlich - 31. Dezember des Folgejahres bei Erstellung durch Stb Abschlusszahlung jährlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides 36

Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht Aus steuerlicher Sicht ist für Existenzgründer die Rechtsform Einzelunternehmenoder Personengesellschaftzu empfehlen: Steuerbelastung grundsätzlich am günstigsten Verlustverrechnung (gerade in den ersten Jahren) mit anderen Einkunftsarten möglich Weniger Formalismus (Verträge, steuerliche Belastungen durch verdeckte Gewinnausschüttungen, usw.). 37

Das Finanzamt hat die Möglichkeit die eingereichten Anmeldungen/Erklärungen zu überprüfen: Lohnsteueraußenprüfung Umsatzsteuersonderprüfung z.b. bei Vorsteuer-Erstattungsguthaben Betriebsprüfung 38

Wann wird der steuerliche Berater in der Regel in den Gründungsprozess eintreten? -Klärung der finanziellen Basis (Eigenmittel / Fördermittel) (Steuerberater / Bank / Handelskammer) -Klärung der optimalen Rechtsform und der steuerlichen Pflichten (Steuerberater) -Abschluss Gesellschaftsvertrag bei Personen- und Kapitalgesellschaften (Steuerberater / Rechtsanwalt / Notar) -Errichtung des Geschäftskontos (Gründer) 39

Gewerbeanmeldung (Gründer) Anmeldung beim Finanzamt (Gründer oder Steuerberater) Buchführung / Umsatzsteuervoranmeldung Steuererklärung / Betriebsprüfung (Steuerberater) 40

Sollten sie weitere steuerliche Fragen haben: Stehe ich Ihnen gern nach dem Vortrag zur Verfügung oder melden Sie sich an zum: Steuersprechtag für Gründer in der Handelskammer Anmeldung unter: Tel. 040/36138-370 Herr Grothkopp (Montags / 2 x monatlich / jeweils 17.30 bis 19.30) oder verabreden Sie einen Termin: Katrin Wilckens-Sievers, Stb c/o BARTAX Hanseat.Treuhand Stbges.mbH Mönckebergstrasse 19, 20095 Hamburg Tel. 040/32322232 email: sievers@bartax-hh.de 41