Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011

Ähnliche Dokumente
Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2013

H a u s h a l t s s a t z u n g

Nummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes:

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 02/2012. Schleswig 15. Februar 2012

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

Haushaltssatzung. der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

der Landeshauptstadt Wiesbaden für die

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt:

- 1-2 Finanzen und Steuern

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

AMTSBLATT der Stadt Querfurt

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

2017 Donnerstag, 06. Juli 2017 Nr. 21. I n h a l t. Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.inn;

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für den Landkreis Harburg

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

42. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am Nr. 8. Inhaltsverzeichnis

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 6/2017. Schleswig, 15. Mai 2017

Veröffentlichung: Inkrafttreten:

H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

B e s c h l u s s p r o t o k o l l

Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Amtsblatt. Nr. 7 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2013

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM

Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage Bad Homburg v.d.h., Telefon / 99 90

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung aße. Ebertpark 10.

Haushaltssatzung der Stadt Cottbus für das Haushaltsjahr 2015

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr vom 20. Mai 2009

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. festgesetzt. 1.

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 299. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg- Kreises für das Haushaltsjahr 2015/2016 vom

Abschrift der Niederschrift über die 34. Sitzung der Gemeindevertretung am im Haus der Generationen im Ortsteil Wasenberg.

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr Ergebnis- und Finanzhaushalt

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

AMTSBLATT für den Landkreis Barnim

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 1. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom

Amtsblatt. Nr. 22 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

23. Jahrgang Nr. 21 /2013

Haushaltssatzung der Stadt Mülheim-Kärlich für das Jahr 2013 vom 20. Dezember 2012

für den Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 7

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2013 vom

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2008

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015

Amtsblatt für den Landkreis Goslar

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

Amtsblatt. Nr. 03 Freitag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom

Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

3. Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes Stand:

Einbringung Haushalt 2017

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 8/2017. Schleswig, 18. Juli 2017

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf ,-- Euro

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

Amtsblatt. für die Stadt Recklinghausen. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Gemeinde Bröckel. Haushaltssatzung der Gemeinde Bröckel für das Haushaltsjahr 2012

Erster Nachtragshaushaltsplan

Transkript:

Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25. Februar 1952 (GVBl. I S. 11) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) am 31. Januar 2011 folgende Haushaltssatzung beschlossen: im Ergebnishaushalt 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf zzgl. Finanzerträge mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf zzgl. Finanzaufwendungen im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Fehlbedarf von 11.113.680 EUR 68.770 EUR 11.182.450 EUR 12.218.575 EUR 229.850 EUR 12.448.425 EUR 300 EUR 0 EUR 1.265.675 EUR, im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - 971.983 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 1.986.135 EUR 3.088.489 EUR 800.000 EUR 324.350 EUR 971.983 EUR 1

festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2011 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 800.000 EUR festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2011 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt. 3 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 290 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 270 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 315 v.h. 6 Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 114 g Abs. 1 HGO gelten - im Ergebnishaushalt bis zum Betrag von 5.000,00 EUR je Haushaltsstelle und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes - im Finanzhaushalt bis zum Betrag von 10.000,00 EUR je Haushaltsstelle und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes als unerheblich. In diesen Fällen wird der Magistrat ermächtigt, die Genehmigung zur 2

Leistung dieser Ausgaben zu erteilen; er hat der Stadtverordnetenversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben. Neustadt (Hessen), 1. Februar 2011 STADT NEUSTADT (HESSEN) DER MAGISTRAT gez. Thomas Groll Bürgermeister 3

II. Genehmigung Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde hat folgenden Wortlaut: Der Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf - Behörde des Landesverwaltung - GENEHMIGUNG Gemäß 114j Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich von dem Gesamtbetrag der in 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 der Stadt Neustadt festgesetzten Kredite (2.166.804 ) einen Teilbetrag in Höhe von 800.00 Euro (i.w.: Achthunderttausend Euro) Marburg, 12. April 2011 gez. Robert Fischbach - LS - Landrat 4

III. Offenlegung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt gemäß 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 6. Mai 2011 bis 19. Mai 2011 im Rathaus, Zimmer 1 (Allgemeiner Bürgerservice), während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Neustadt (Hessen), 29. April 2011 STADT NEUSTADT (HESSEN) DER MAGISTRAT Thomas Groll Bürgermeister 5