Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. SBK für Arbeitgeber. Starke Leistung. Ganz persönlich.

Ähnliche Dokumente
Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben.

Beschäftigung von Rentnern

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ)

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs


Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013

Soziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Was ist das Budget für Arbeit?

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Bürgerentlastungsgesetz

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung

Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern

Sonderbeitrag ab

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.

54.600, , Bezugsgröße p.a. mtl , , Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Muster. Versicherungsbescheinigung. Die/Der unten genannte Studentin/Student. ist bei uns versichert.

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Bezugsgröße Beitragssatz 5 2.

E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g

Elternzeit Was ist das?

5 Versicherungspflicht

Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

(Ort, Datum)

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

GUERDAN HATZEL & PARTNER

Tipps für Studenten. Jobben und Studieren

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

NORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen

Nebenberufliche Selbstständigkeit - Grundlagen gesetzliche KV

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab )

Daimler Betriebskrankenkasse Im Alter gut versichert.

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Butter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit :30 Uhr Universität Hamburg, Career Center

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten1

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

57 Sozialgesetzbuch III

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Personalfragebogen für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte

1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer

Teilnahmebedingungen. AOK-Wahltarif Krankengeld. gemäß Satzung der AOK Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige

Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit

Niederlassung Coesfeld

Die wichtigsten Rahmenbedingungen

Was bleibt unterm Strich?

Auf einen Blikk 9595_IKK_Broschuere_AEB_01.indd :55:15 Uhr

stationär Insgesamt Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

33 - Leistungsvoraussetzungen

Potenzial für den KV Verkauf

Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt.

Ihre Joker für eine entspannte Vorsorge

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Soziale Sicherung der Pflegeperson

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung

DA Seite Gesetzestext

30 Fragen zur Sozialversicherung

Kinderpflege Krankengeld

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Das Freiwillige Soziale Jahr. Der Bundes-Freiwilligen-Dienst

Ziele des Gründungszuschusses

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?

DIA Ausgewählte Trends November Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln

1. Wohnort Deutschland Beschäftigter + Familienangehörige Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer

seit 1974 eine gute Sache

Rentner haben Anspruch auf gute Versorgung 7 Abkürzungen 8. Versicherungs- und Meldepflicht zur Krankenversicherung 9

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Seminar Werkstudenten und Praktikanten. SBK für Arbeitgeber. Starke Leistung. Ganz persönlich.

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

Rente und Hinzuverdienst

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs

Fragebogen für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Sozialversicherung 2012

Versorgungsbezugsempfänger

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

1/6. Frauen häufiger gesetzlich krankenversichert

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Richtig gut versichert.

1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich

- je besonders GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006

Der Verein als Arbeitgeber. Informationen für Vereine

Krankenversicherung. Krankenversicherung

Transkript:

Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung SBK für Arbeitgeber. Starke Leistung. Ganz persönlich.

2 1. Personenkreis 2. 3. 4. 5. 6. 7. Geringfügige Beschäftigung 8. 9. 10. 11. Folie 1 Versicherungspflicht/-freiheit

3 Herzlich illkommen zum SBK-Seminar - In diesem Seminar erläutern wir Ihnen die Grundlagen für die Beurteilung der Sozialversicherungs- Zunächst zeigen wir Ihnen den Personenkreis auf, für den die Sozialversicherung die Versicherungs- Renten- und Arbeitslosenversicherung vorsieht. Als eiteres erläutern wir Ihnen die Vorausset- arbeiter. Anschaulich erhalten Sie praxisnahe Entscheidungskriterien, die Ihnen die Arbeit im Personalbüro erleichtern. Die Auswirkungen bei Überschreiten der Jahresarbeits entgeltgrenze (JAEG) werden Ihnen genauso erläutert wie das Unterschreiten der JAEG. Durch praktische Beispiele werden wir Ihnen diese Verfahrensweise veranschaulichen. elche Voraussetzungen vorliegen müssen, um Seminar kennenlernen. ir wünschen Ihnen ein kurzweiliges Seminar und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Ihre SBK

4 Personenkreis versicherungspflichtig Praktikanten Rentner versicherungsfrei geringfügig Beschäftigte Richter Folie 2 Versicherungspflicht/-freiheit

5 1. Personenkreis Folie 2: Die gesetzlichen Regelungen der Versiche- gesetzbüchern V (Krankenversicherung) und XI Damit ist gemeint, dass die Regelungen der Krankenversicherung vom Grundsatz her auch für die - beitnehmer, Auszubildende, Studenten, Praktikan- und Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen haben (Nichtversicherte). Sie sind besonders schutzbedürftig und daher kraft Gesetzes versichert. Krankenversicherungsfrei sind Arbeitnehmer ab einem bestimmten Jahreseinkommen, geringfügig Beschäftigte, Personen, die beim Beschäftigungsbeginn das 55. Lebensjahr vollendet haben, Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Für die Ver sicherungsfreiheit sind im Einzelfall weitere Voraussetzungen zu erfüllen, auf die an dieser Stelle im Einzelnen nicht eingegangen werden kann. Unsere Betriebsberater informieren Sie bei Fragen dazu jedoch gerne. Arbeitnehmern ab einem bestimmten Jahreseinkommen stellt der Gesetzgeber bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (siehe ab Seite 15) frei, ob sie der gesetzlichen Krankenversicherung angehören möchten oder - SBK-Tipp: Berufsanfänger (z.b. Hochschulabsolventen), die bei ihrer ersten Beschäftigungsauf- - können grundsätzlich eine freiwillige Kran- Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und benötigen daher in ihrer Beschäftigung keinen Krankenversicherungs- keit, Rentenansprüche zu erwerben. Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, Beschäftigung. Allerdings verwehrt der Gesetzgeber diesen Personen den Zutritt zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie in den letzten Jahren vor Beschäftigungsaufnahme auf eigenen unsch keinen Bezug zur Solidargemeinschaft hatten. So sie in den letzten fünf Jahren zweieinhalb Jahre wegen Überschreitens der JAEG oder wegen einer glied oder familienversichert waren und sich auch nicht freiwillig versichert haben. Die Altersgrenze von 55 Lebensjahren gilt nicht für Bezieher von Ar- Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall. Beamte, Richter sowie Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sind durch andere Versorgungssysteme für den Fall von Krankheit abgesichert und benötigen daher nicht den Schutz der Solidargemeinschaft. Hinweis und -freiheit in der Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch VI, die der Arbeitslosenversicherung im Sozialgesetzbuch III geregelt. Zwar behandeln wir im vorliegenden geversicherung, es bestehen jedoch mit Ausnahme der Regelungen zum Jahresarbeitsentgelt weitreichende Übereinstimmungen.

6 + Beschäftigung + Beschäftigung Folie 3 Versicherungspflicht/-freiheit

7 Arbeitnehmer Folie 3: Die Voraussetzungen der Versicherungs- Arbeitnehmer oder zur Berufsausbildung Beschäftigter ist und Arbeitsentgelt erhält. Arbeitnehmer Früher war die Zugehörigkeit zu einer der Personengruppen der Angestellten oder gewerblichen Arbeitnehmer (Arbeiter) ausschlaggebend für die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers. Diese historisch bedingte Unterscheidung wurde jedoch aufgehoben. Es erfolgt nunmehr die Zuweisung anhand der Sozialversicherungsnummer. Als Konsequenz unterliegen alle Arbeitnehmer, unabhängig davon ob sie als Arbeiter oder Angestellte angesehen werden, der grundsätzlichen selbstständig Tätigen verrichten Arbeitnehmer weisungsgebundene Tätigkeiten. Arbeitsentgelt Zum Arbeitsentgelt gehören alle laufenden (z.b. monatliches Gehalt) und einmaligen (z.b. eihnachts- oder Urlaubsgeld) Einnahmen aus oder im Zusammenhang mit einer Beschäftigung welcher Bezeichnung (z.b. Lohn oder Gehalt) und in welcher Form (Bar- oder Sachbezug) die Einnahmen von Ihnen gewährt werden. Auch der Rechtsanspruch muss nicht gegeben sein, es reicht aus, wenn eine Zahlung erfolgt (z.b. freiwillige Zahlung von eihnachtsgeld). kenkasse ein. Bei einer versäumten Anmeldung kann es auch rückwirkend zur Versicherungs- und Beschäftigung Eine Beschäftigung liegt vor, wenn sich der Arbeitnehmer in den Betrieb eingliedert. Das geschieht über hinsichtlich Art, Ort, Zeit und eise der Arbeit weisungsbefugt sind. Der Arbeitnehmer ist Ihnen gegenüber weisungsgebunden und hat als Gegenleistung Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt. Entscheidend sind immer die tatsächlichen, nicht die vertraglichen Verhältnisse.

8 pflichtigen Beschäftigung pflichtigen Beschäftigung Folie 4 Versicherungspflicht/-freiheit

9 Arbeitnehmer Folie 4: - Rentenversicherung und im Bereich der Arbeitsförderung gibt es nur die Versicherungs- und versicherung beginnt grundsätzlich mit dem Beginn des Tages, an dem die Beschäftigung aufgenommen wird, und zwar um 0.00 Uhr. Das Fällen rückwirkend beginnt, da die Arbeit erst im Laufe des Tages aufgenommen wird. Beginnen das Arbeitsverhältnis und die Entgeltzahlung an einem arbeitsfreien Tag (z.b. einem gesetzlichen Feier- Arbeitsvertrag vereinbarten Tag. kenkasse vor. gungsverhältnis (z.b. durch Kündigung), endet des Beschäftigungsverhältnisses um 24.00 Uhr. Anspruch auf Resturlaub haben, endet in diesen Urlaubstages, sofern dies auch der letzte bezahlte Tag ist. Beschäftigen Sie einen Arbeitnehmer, der aufgrund eines weiteren Beschäftigungsverhältnisses bei einem anderen Arbeitgeber bereits eine Krankenkas- bei der Krankenkasse, die bei Aufnahme der ersten schaften bei unterschiedlichen Krankenkassen sind somit ausgeschlossen. SBK-Tipp: ird Ihnen eine Bescheinigung nicht am ersten Arbeitstag vorgelegt, so sprechen Sie uns bitte an. ir sind Ihnen und Ihren