Öffentliche Ausschreibung Nr. 2014/368

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Transkript:

Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 70/2014 ausgegeben am: 22. Oktober 2014 Öffentliche Ausschreibung Nr. 2014/368 Die Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Stadtermessung und Stadterneuerung, hat folgende Arbeiten zu vergeben: Abbruch des Kellergeschosses des rückwärtigen Gebäudes Hafnergasse 1a 67071 Lu- Oggersheim Art des Bauwerkes: Die Maßnahme umfasst den Abbruch des Kellergeschosses und der Außentreppe des rückwärtigen Gebäudes auf dem Anwesen Hafnergasse 1a in 67071 Ludwigshafen. Die oberirdischen Geschosse wurden bereits abgebrochen. Abzubrechen ist die Decke über KG, eine Zwischenwand sowie ein Großteil der Bodenplatte. Die Außenwände werden nicht abgebrochen, ebenso ein 1,00 m breiter Streifen der Bodenplatte an den Außenwänden. Die Träger (Stahl und Beton) in der Decke über KG bleiben zur Aussteifung ebenfalls bestehen. Nach Abschluss des Abbruchs ist der Keller mit sickerfähigem Material zu verfüllen. Es handelt sich um eine 3-seitige Grenzbebauung. Die Maßnahme ist als Handabbruch auszuführen. Der Abbruch erfolgt unter beengten Verhältnissen. Das Rückgebäude ist lediglich über die schmale Hofeinfahrt mit einer Durchfahrtsbreite von 1,90 m zugänglich. Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Hafnergasse mit einer max. nutzbare Straßenbreite von ca. 5,00 m. Die Entfernung von der Hafnergasse bis zur Abbruchmaßnahme beträgt ca. 20 m. Das Grundstück ermöglicht nur eine Baustelleneinrichtung geringem Umfangs. Für das Aufstellen von Schuttcontainern ist der öffentliche Straßenraum in Anspruch zu nehmen, einschl. erforderlicher Genehmigungen. Eine Besichtigung des Anwesens vor Angebotsabgabe wird ausdrücklich empfohlen. Mengenaufstellung: Der Abbruch umfasst ca. 175 m³ umbauter Raum (ermittelt einschl. verbleibender Außenwände) auf ca. 65 m² Grundfläche. Im Einzelnen: ca. 65 m² Decke über KG, ca. 35 m² Bodenplatte, ca. 10 m² Innenwand, Fundament und Wandverkleidungen sowie die Außentreppe vom Hof zum KG., Ludwigshafen gegen ein Entgelt von 16,00 EUR abgeholt werden. Sie können den Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, Seniorentreffs sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus bei den Außenstellen der Ludwigshafener Sparkassen und Banken.

275933-4911-14-0251077 zahlen. Ihre Anforderung der Unterlagen richten Sie dann bitte in Textform Submissionsstelle 4-11 Angebote, denen die geforderten Anlagen bei Angebotseröffnung (Submission) nicht ordnungsgemäß ausgefüllt beiliegen, können zurückgewiesen bzw. als ungültig erklärt werden. Eröffnungstermin: 05.11.2014, um 10.00 Uhr, im Rathaus, 7. OG., Zimmer 712. Bieter sind am Eröffnungstermin zugelassen. Die Angebote sind bis zu diesem Zeitpunkt im Rathaus, bei der Submissionsstelle, im Zimmer 705, Wir weisen darauf hin, dass der Behördenbriefkasten von 24.00 bis 5.00 Uhr nicht erreichbar ist. Auskünfte und Planeinsicht während der Angebotsfrist bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen,, Stadterneuerung, Zimmer Nr. 301, Fr. Timm, Telefon 0621 504-3044, Fax 0621 504-2930, oder bei der Bauleitung Herrn Dipl. Ing. Bluhm, Telefon 0172-6313989. Vergabeprüfstelle: Bei der ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier. Die Prüfung durch die Vergabeprüfstelle ist nicht Voraussetzung für die Anrufung der Vergabekammer und bewirkt keine automatische Aussetzung des Vergabeverfahrens. Stadt Ludwigshafen am Rhein Klaus Dillinger Beigeordneter Öffentliche Ausschreibung Nr. 2014/369 Die Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Stadtermessung und Stadterneuerung, hat folgende Arbeiten zu vergeben: Abbruch des rückwärtigen ehemaligen Garagen- und Werkstattgebäudes Aichgasse 11, 67071 Ludwigshafen-Oggersheim Art des Bauwerkes: Die Maßnahme umfasst den Abbruch des rückwärtigen ehemalige Garagen- und private Werkstattgebäude. Durch Um- Ausbauarbeiten wurden in dem Gebäude vier Einzimmer- Wohnungen erstellt, jeweils mit Duschbad.

Die tragende Konstruktion besteht im Wesentlichen aus KS-Wänden, Stahlträgern, der Dachkonstruktion sowie der Bodenplatte aus Beton. Die Dacheindeckung ist weitgehend aus Faserzement-Wellplatten, ergänzt mit einer Holzschalung und Bitumenabdeckung. Im Zuge des Umbaus zu einer Wohnraumnutzung wurden die Wände innen mit EPS (z.b. Styropor) und Gipskartonplatten verkleidet. Unter den Faserzement-Wellplatten wurden Unterdecken eingebaut, bestehend aus verschieden Dämmstoffen, Gipskarton und Holzpaneelen. Das Gebäude ist an drei Seiten eine Grenzbebauung. Der Abbruch ist mit größter Sorgfalt auszuführen. Die Maßnahme ist u.a. auch auf Grund der Vielfalt der verbauten Materialien, als Handabbruch auszuführen. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über die beengte Aichgasse und Hafnergasse. Das abzubrechende Rückgebäude ist ca. 50 bis 55 m von der Aichgasse entfernt und lediglich über einen max. ca. 1,0 m breiten Weg mit Plattenbelag zugänglich. Rasenflächen können in Anspruch genommen werden, sind jedoch entsprechend zu schützen und wiederherzustellen. Eine Baustelleinrichtung sowie das Abstellen von kleinen Containern sind, nach Absprache mit den Eigentümern, lediglich auf den zwei Stellplätzen vor dem Hoftor möglich. Die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes ist erforderlich. Eine Besichtigung des Anwesens vor Angebotsabgabe wird auf Grund der verschiedenen Ausbauten und Materialien ausdrücklich empfohlen. Mengenaufstellung: Der Abbruch umfasst ca. 385 m³ umbauten Raum bei einer Grundfläche von ca. 110 m³., Ludwigshafen gegen ein Entgelt von 18,00 EUR abgeholt werden. Sie können den 275933-4911-14-0251077 zahlen. Ihre Anforderung der Unterlagen richten Sie dann bitte in Textform Submissionsstelle 4-11 Angebote, denen die geforderten Anlagen bei Angebotseröffnung (Submission) nicht ordnungsgemäß ausgefüllt beiliegen, können zurückgewiesen bzw. als ungültig erklärt werden. Eröffnungstermin: 05.11.2014, um 10.15 Uhr, im Rathaus, 7. OG., Zimmer 712. Bieter sind am Eröffnungstermin zugelassen. Die Angebote sind bis zu diesem Zeitpunkt im Rathaus, bei der Submissionsstelle, im Zimmer 705, Wir weisen darauf hin, dass der Behördenbriefkasten von 24.00 bis 5.00 Uhr nicht erreichbar ist.

Auskünfte und Planeinsicht während der Angebotsfrist bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen,, Stadterneuerung, Zimmer Nr. 301, Fr. Timm, Telefon 0621 504-3044, Fax 0621 504-2930, oder bei der Bauleitung Herrn Dipl. Ing. Bluhm, Telefon 0172-6313989. Vergabeprüfstelle: Bei der ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier. Die Prüfung durch die Vergabeprüfstelle ist nicht Voraussetzung für die Anrufung der Vergabekammer und bewirkt keine automatische Aussetzung des Vergabeverfahrens. Stadt Ludwigshafen am Rhein Klaus Dillinger Beigeordneter Öffentliche Ausschreibung Nr. 2014/409 Die Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Grünflächen und Friedhöfe, Abt. 4-215, hat folgende Arbeiten zu vergeben: Landschaftsgärtnerische Arbeiten, Erweiterung der Außenanlage am Hort Mundenheimer Straße 35, Ludwigshafen Art der Arbeiten: Landschaftsgärtnerische Arbeiten Mengenaufstellung (ca.-massen): Baureifmachung der Gesamtfläche (z.b. roden) 450 m² Beton- und Ziegelmauerabbruch 15 m³ Erdbewegung (Auskoffern und Einplanieren) 200 m³ Tennenbelag herstellen 165 m² Fallschutz Holzhackschnitzel liefern + einbauen 90 m² Spielgeräte liefern und einbauen 4 Stück Zaun mit 1 Toranlage liefern und montieren 60 m Vegetationsflächen bearbeiten 60 m² Gehölze (Bäume und Sträucher) pflanzen 10 Stück Pflegearbeiten pauschal, Ludwigshafen gegen ein Entgelt von 40,00 EUR abgeholt werden. Sie können den 275933-4911-14-0260196 zahlen. Ihre Anforderung der Unterlagen richten Sie dann bitte in Textform Submissionsstelle 4-11

Angebote, denen die geforderten Anlagen bei Angebotseröffnung (Submission) nicht ordnungsgemäß ausgefüllt beiliegen, können zurückgewiesen bzw. als ungültig erklärt werden. Eröffnungstermin: 12.11.2014, um 10:00 Uhr, im Rathaus, 7. OG., Zimmer 712. Bieter sind am Eröffnungstermin zugelassen. Die Angebote sind bis zu diesem Zeitpunkt im Rathaus bei der Submissionsstelle, Zimmer 705, Wir weisen darauf hin, dass der Behördenbriefkasten von 24.00 Uhr bis 5.00 Uhr nicht erreichbar ist. Auskünfte und Planeinsicht während der Angebotsfrist bei der Stadtverwaltung, Bereich Grünflächen und Friedhöfe, Abt. 4-215, Bliesstraße 10, Zimmer 7, Herr Brosch, Telefon 0621 504-3389. Vergabeprüfstelle: Bei der ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier. Die Prüfung durch die Vergabeprüfstelle ist nicht Voraussetzung für die Anrufung der Vergabekammer und bewirkt keine automatische Aussetzung des Vergabeverfahrens. Stadt Ludwigshafen am Rhein Klaus Dillinger Beigeordneter Öffentliche Ausschreibung Nr. 2014/413 Die Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Tiefbau, hat folgende Arbeiten zu vergeben: Straßenbauarbeiten/Asphaltarbeiten; Fahrbahninstandsetzung in der Oggersheimer Straße zw. Maxdorfer Straße und Pfarrer-Friedrich-Straße in Lu-Ruchheim Art des Bauwerkes: Asphaltarbeiten Mengenaufstellung: ca. 1800 m2 Asphaltdecke (SMA) ca. 50 St Schieber-/Hydrantenkappen ca. 230 m Fugen, Ludwigshafen gegen ein Entgelt von 32,00 EUR abgeholt werden. Sie können den 275933-4911-14-0251077 zahlen. Ihre Anforderung der Unterlagen richten Sie dann bitte in Textform

Submissionsstelle 4-11 Angebote, denen die geforderten Anlagen bei Angebotseröffnung (Submission) nicht ordnungsgemäß ausgefüllt beiliegen, können zurückgewiesen bzw. als ungültig erklärt werden. Eröffnungstermin: 04.11.2014, um 10.15 Uhr, im Rathaus, 7. OG., Zimmer 712. Bieter sind am Eröffnungstermin zugelassen. Die Angebote sind bis zu diesem Zeitpunkt im Rathaus bei der Submissionsstelle, Zimmer 705, Wir weisen darauf hin, dass der Behördenbriefkasten von 24.00 bis 5.00 Uhr nicht erreichbar ist. Auskünfte und Planeinsicht während der Angebotsfrist bei der Stadtverwaltung, Bereich Tiefbau, Wattstraße 109 A, Herr Dietmann, Telefon 0621 504-6640. Vergabeprüfstelle: Bei der ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier. Die Prüfung durch die Vergabeprüfstelle ist nicht Voraussetzung für die Anrufung der Vergabekammer und bewirkt keine automatische Aussetzung des Vergabeverfahrens. Stadt Ludwigshafen am Rhein Klaus Dillinger Beigeordneter Öffentliche Ausschreibung Nr. 2014/414 Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Bereich Grünflächen und Friedhöfe, Abt. 4-214, hat folgende Leistungen zu vergeben: Ersterfassung/Baumkontrollarbeiten Bäume auf Friedhöfen (Stadtgebiet Ludwigshafen am Rhein) Art des Bauwerkes: Baumkontrollarbeiten Mengenaufstellung (ca.-massen): Ersterfassung/Baumkontrollen 5.000 Stück, Ludwigshafen gegen ein Entgelt von 10,00 EUR abgeholt werden. Sie können den

275933-4911-14-0251077 zahlen. Ihre Anforderung der Unterlagen richten Sie dann bitte in Textform Submissionsstelle 4-11 Angebote, denen die geforderten Anlagen bei Angebotseröffnung (Submission) nicht ordnungsgemäß ausgefüllt beiliegen, können zurückgewiesen bzw. als ungültig erklärt werden. Eröffnungstermin: 12.11.2014, um 10.15 Uhr, im Rathaus, 7. OG., Zimmer 712. Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen. Die Angebote sind bis zu diesem Zeitpunkt im Rathaus bei der Submissionsstelle, Zimmer 705, Wir weisen darauf hin, dass der Behördenbriefkasten von 24.00 Uhr bis 5.00 Uhr nicht erreichbar ist. Auskünfte und Planeinsicht während der Angebotsfrist beim Wirtschaftsbetrieb, Bereich Grünflächen und Friedhöfe, Abt. 4-214, Bliesstraße 10, Zimmer 104, Herr Strässer, Telefon 0621 504-3366. Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen am Rhein - Bereich Grünflächen und Friedhöfe - Peter Lubenau techn. Werkleiter Klaus Neuschwender kaufm. Werkleiter Öffentliche Ausschreibung Nr. 2014/415 Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Bereich Stadtentwässerung und Straßenunterhalt, hat folgende Arbeiten zu vergeben: Kanalbauarbeiten; Jahresvertrag über Kanalkleinarbeiten und Hausanschlussleitungen im Stadtgebiet Ludwigshafen 2015 Art und Umfang der Arbeiten: Einzelaufträge Kanalbauarbeiten bis maximal 10.000,00 EUR je Auftrag Ausführungszeitraum: 01.01.2015 bis 31.12.2015, Ludwigshafen gegen ein Entgelt von 50,00 EUR abgeholt werden. Sie können den

275933-4911-14-0251077 zahlen. Ihre Anforderung der Unterlagen richten Sie dann bitte in Textform Submissionsstelle 4-11 Angebote, denen die geforderten Anlagen bei Angebotseröffnung (Submission) nicht ordnungsgemäß ausgefüllt bei-liegen, können zurückgewiesen bzw. als ungültig erklärt werden. Eröffnungstermin: 11.11.2014, um 10.15 Uhr, im Rathaus, 7. OG., Zimmer 712. Bieter sind am Eröffnungstermin zugelassen. Die Angebote sind bis zu diesem Zeitpunkt im Rathaus bei der Submissionsstelle, Zimmer 705, Wir weisen darauf hin, dass der Behördenbriefkasten von 24.00 Uhr bis 5.00 Uhr nicht erreichbar ist. Auskünfte und Planeinsicht während der Angebotsfrist beim Wirtschaftsbetrieb, Bereich Stadtentwässerung und Straßenunterhalt, Unteres Rheinufer 47, 1. OG, Zimmer 317, Herr Hoffmann, Telefon 0621 504-6827. Vergabeprüfstelle: Bei der ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier. Die Prüfung durch die Vergabeprüfstelle ist nicht Voraussetzung für die Anrufung der Vergabekammer und bewirkt keine automatische Aussetzung des Vergabeverfahrens. Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen am Rhein - Bereich Stadtentwässerung und Straßenunterhalt - Peter Lubenau techn. Werkleiter Klaus Neuschwender kauf. Werkleiter

Bebauungsplan Nr. 554d Melm/Will-Sohl-Straße West, 1. Änderung ; Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren aufgestellt; Bebauungsplan liegt aus; Stadtteil: Oggersheim Der Stadtrat der Stadt Ludwigshafen am Rhein hat in seiner Sitzung am 29.09.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 554d Melm/Will-Sohl-Straße West, 1. Änderung aufzustellen. Der Beschluss beruht auf 2 Abs. 1 in Verbindung mit 13 Baugesetzbuch. Der Bebauungsplan erhält die Nr. 554d und die Bezeichnung Melm/Will-Sohl-Straße West, 1. Änderung. Der Geltungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 1,39 ha entspricht den Flurstücken 5024 und teilweise 5025 und ist deckungsgleich mit dem Bebauungsplan Nr. 554d Melm/Will-Sohl-Straße West. Er wird begrenzt: im Süden und Osten durch die Will-Sohl-Straße im Norden durch die Flurstücksnummern 5022/4, 5022/5, 5022/6, 5022/7, 5023/4 im Westen durch Grünanlagen und ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB durchgeführt, da lediglich ein bestehender Bebauungsplan wegen notwendiger Anpassungsmaßnahmen durch ein neu entwickeltes Bebauungskonzept geändert werden soll und hierbei das Maß der baulichen Nutzungen nicht erweitert, sondern eingeschränkt wird; die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Ziel dieser Änderungsplanung ist es, die ausgewiesenen Baufenster und Verkehrsflächen der städtebaulichen Konzeption anzupassen und zusätzliche Maßnahmen zur Entdichtung des Plangebietes zu treffen. Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsschritte gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach 2a BauGB wird abgesehen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 554d Melm/Will-Sohl-Straße West, 1. Änderung liegt nach Beschluss des Stadtrates vom 29.09.2014 gemäß 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) in der Zeit vom 10. November 2014 bis einschließlich 12. Dezember 2014 bei der Stadtplanung der Stadt Ludwigshafen am Rhein,, 3. Obergeschoss, Zimmer 301, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Ebenso kann in diesem Zeitraum der Planentwurf mit Begründung im Internet eingesehen werden unter www.ludwigshafen.de über den Pfad: Nachhaltig / Planen, Bauen, Wohnen / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung. Während der Dauer der Planauslegung können Anregungen zu den Planungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bereich Stadtplanung vorgebracht werden.

Gemäß 3 Abs. 2 S.2, 2. HS Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassungg über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ludwigshafen am Rhein, den 16.10.2014 Stadtverwaltung Klaus Dillinger Beigeordneter Hinweis: Eine Verletzung der Bestimmungen der Gemeindeordnung über diee Ausschließungsgründe ( 22 Abs. 1 GemO) oder über die Einberufung und diee Tagesordnung zu Sitzungen des Stadtrates ( 34 GemO) ist nach 24 Abs. 6 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht n innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnungg der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Stadtverwaltung geltend gemacht wird.