Seminarangebote für den Fachbereich Gesundheit und Soziales in den ver.di-bezirken Augsburg und Kempten

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Transkript:

Die neue Entgeltordnung TVöD VKA Seminarangebote für den Fachbereich Gesundheit und Soziales in den ver.di-bezirken Augsburg und Kempten Am 1. Januar 2017 tritt nach mehrjährigen Verhandlungen die Entgeltordnung TVöD für den Bereich der kommunalen Arbeitgeber in Kraft. Damit enden die seit 2005 mit dem Abschluss des TVöD bestehenden Überleitungsregelungen. Die Entgeltordnung entspricht in Systematik, Vorgehensweise und Begrifflichkeiten in weiten Teilen den alten BAT-Regelungen. Allerdings aktualisiert und mit neuen, für die Beschäftigten relevanten Vorschriften. In unseren Seminaren werden wir neben dem allgemeinen Teil der Entgeltordnung insbesondere die Veränderungen für das Gesundheits- und Sozialwesen bearbeiten. Wir freuen uns, auf eine zahlreiche Teilnahme. Ursula Zwick, Stefan Jagel, Cyril Bommel Gewerkschaftssekretärin und Gewerkschaftssekretäre im Fachbereich Gesundheit und Soziales im Team Schwaben Beschäftigte könnten aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung falsch eingruppiert sein. Sie können bis spätestens Ende 2017 individuelle Anträge auf Höhergruppierungen stellen. V.i.S.d.P.: ver.di-bezirk Augsburg, FB 3, Stefan Jagel, Am Katzenstadel 34, 86152 Augsburg, stefan.jagel@verdi.de. Herstellung: freestyle grafik Hannover + Eigendruck

Grundlagenseminare Eingruppierungsrecht und Überleitung in die neue Entgeltordnung TVöD Es werden keine Grundkenntnisse vorausgesetzt. Eingruppierungsgrundsätze (Tarifautomatik, unbestimmte Rechtsbegriffe zur Eingruppierung) Systematik und Methode der Eingruppierung Rechtliche Definition, Bildung und Bewertungen von Arbeitsvorgängen Die allgemeinen und besonderen Tätigkeitsmerkmale Struktur und Grundsätze der Entgelttabellen und der Stufenzuordnung Themenfelder der Überleitung 13. bis 17. Februar 2017 ver.di-bildungsstätte Brannenburg Seminarnummer: 836-247-2017/WSB Seminargebühr: 825 Euro Übernachtung/Verpflegung: 555 Euro Eingruppierungsrecht ohne Überleitungsregelungen Es werden keine Grundkenntnisse vorausgesetzt. Eingruppierungsgrundsätze (Tarifautomatik, unbestimmte Rechtsbegriffe zur Eingruppierung) Systematik und Methode der Eingruppierung Rechtliche Definition, Bildung und Bewertungen von Arbeitsvorgängen Die allgemeinen und besonderen Tätigkeitsmerkmale Struktur und Grundsätze der Entgelttabellen und der Stufenzuordnung 3. bis 5. April 2017 Haus der Bayerischen Landwirtschaft, Herrsching Seminarnummer: 836-251-2017/3TC Seminargebühr: 470 Euro Übernachtung/Verpflegung: 355 Euro

Tagesseminar für»fortgeschrittene«überleitung in die neue Entgeltordnung Grundkenntnisse im Eingruppierungsrecht werden vorausgesetzt. Struktur der Entgeltordnung (Allgemeiner Teil und spezielle Tätigkeitsmerkmale) Tätigkeitsmerkmale insb. in den Teilen Gesundheitsberufe, Pflege, Sozial- und Erziehungsdienst Regelungen zur Überleitung in die neue EGO Voraussetzung einer Höhergruppierung aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung Folgende Termine/Orte stehen zur Auswahl: 23. Januar 2017 Augsburg Seminarnummer: 836-242-2017/TSG 6. Februar 2017 Kempten Seminarnummer: 836-243-2017/TSG 27. Februar 2017 Augsburg Seminarnummer: 836-244-2017/TSG 13. März 2017 Augsburg Seminarnummer: 836-245-2017/TSG 10. April 2017 Leipheim Seminarnummer: 836-246-2017/TSG Seminargebühr: jeweils 195 Euro

Verbindliche Anmeldung für die Angebote des DGB-Bildungswerkes Bayern Teilnahmebedingungen Über die Freistellung ist im Betriebs- oder Personalrat ein entsprechender Beschluss zu fassen. Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber zu tragen bei der Freistellung gemäß 37 (6) oder 37 (7) BetrVG in Verbindung mit 40 BetrVG bei der Freistellung gemäß Art. 46 (5) BayPVG in Verbindung mit Art. 44 (1) BayPVG Die An- und Abreise ist individuell zu gestalten. Sie richtet sich nach der betrieblichen Reisekostenregelung und ist ebenfalls vom Arbeitgeber zu zahlen. Eine schriftliche Anmeldung ist unerlässlich, um bei einer Seminarabsage rechtzeitig informieren zu können. Ca. 3 Wochen vor dem Seminar werden die Einladung sowie die Rechnung, die zu Seminarbeginn fällig ist, verschickt. Regressbedingungen Bei Absage der Teilnahme ohne Benennung eines Ersatzteilnehmers werden ab 14 Tage vor Seminarbeginn 30%, ab 8 Tage vor Seminarbeginn 50% und bei unentschuldigter Nichtteilnahme die vollen Seminargebühren sowie eventuell anfallende Regressansprüche des Seminarhauses in Rechnung gestellt. Zu beachten ist ferner, dass Ansprüche von Hotels auch an Seminarteilnehmer weitergegeben werden, wenn angebotene Leistungen im Seminarhaus (z.b. Übernachtungen oder Mahlzeiten) aus individuellen Gründen nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden, obwohl Vollpension vorgesehen war. Die angegebenen Preise für Unterkunft/Verpflegung verstehen sich vorbehaltlich eventueller Preisänderungen der Hotels/Bildungsstätten. Verbindliche Anmeldung bitte direkt an: DGB Bildungswerk Bayern e.v. Brunhilde Linortner Schwanthalerstr. 64, 80336 München Tel. 089 / 55 93 36 60, Fax 089 / 55 93 36 61 landesstelle@bildungswerk-bayern.de Ich melde mich für folgendes Seminar verbindlich an (bitte ankreuzen) EGO und Überleitung 836-247-2017/WSB 13. 17.02. Brannenburg EGO ohne Überleitung 836-251-2017/3TC 03. 05.04. Herrsching Überleitung 836-242-2017/TSG 23.01. Augsburg Überleitung 836-243-2017/TSG 06.02. Kempten Überleitung 836-244-2017/TSG 27.02. Augsburg Überleitung 836-245-2017/TSG 13.03. Augsburg Überleitung 836-246-2017/TSG 10.04. Leipheim Übernachtung ja nein Teilnehmer/in Name, Vorname Straße, Hausnr. PLZ, Ort Tel. tagsüber Ich erkläre mich mit der Speicherung meiner Daten zum Zweck der Seminarorganisation einverstanden. Anderweitige Verwendung und Weitergabe sind ausgeschlossen. Ort, Datum Unterschrift Teilnehmer/in Freistellung erfolgt nach BetrVG BayPVG Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers Für den/die o.g. Seminarteilnehmer/in werden die Seminar-, Unterbringungsund Verpflegungskosten von uns übernommen. Arbeitgeber (Stempel) Straße, Hausnr. PLZ, Ort Ort, Datum Unterschrift Arbeitgeber

ver.di-angebote Abendveranstaltung für Praxisanleiter_innen, Lehrkräfte für Pflegeberufe und Stationsleitungen ver.di-mitgliedschaft wird nicht vorausgesetzt. Was bringt die neue Entgeltordnung für mich persönlich? Mit Heike von Gradolewski-Ballin, Bereichsleiterin Tarifpolitik im ver.di-fachbereich 3 und Verhandlungsführerin für die Gesundheitsberufe 19. Januar 2017, 16.30 Uhr (etwa 2 Stunden) Kolping-Haus, Frauentorstraße 29, 86152 Augsburg Die Veranstaltungskosten trägt ver.di. Die Anreisekosten müssen selbst übernommen werden. Zur Anmeldung reicht eine kurze Rückmeldung an antonia.seefried@verdi.de Abendveranstaltung für alle Berufsgruppen des Gesundheits- und Sozialwesens Nur für ver.di-mitglieder! Was bringt die neue Entgeltordnung für mich persönlich? Jeweils 17.00 Uhr (etwa 2 Stunden) Folgende Termine/Orte stehen zur Auswahl: 25. Januar 2017 ver.di-gewerkschaftshaus, Am Katzenstadel 34, 86152 Augsburg 26. Januar 2017 ver.di-gewerkschaftshaus, Hirnbeinstr. 3, 87435 Kempten 30. Januar 2017 Hotel zur Post, Leipheim, Bahnhofstr. 6, 89340 Leipheim 1. Februar 2017 Hotel und Gasthof zum Goldenden Hirsch, Reichstr. 44, 86609 Donauwörth 9. Februar 2017 Hotel & Gasthof zum Hirsch, Schulstr. 7, 86637 Wertingen 23. Februar 2017 Klinikum Augsburg, kleiner Speisesaal Zur Anmeldung reicht eine kurze Rückmeldung an antonia.seefried@verdi.de