Neue Chancen für die Sanierung am Fallbeispiel eines erfolgreichen Schutzschirmverfahrens win wirtschaft information netzwerk Dr. Roland Püschel Oldenburg, 11. Juni 2013
Inhalt Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren Ablauf eines Schutzschirmverfahrens 2
Ziele des ESUG Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen Frühere Insolvenzanmeldung und bessere Planbarkeit Neue Kultur: Insolvenz als Chance statt als Stigma 3
Kernelemente des ESUG Stärkung der Gläubiger Stärkung der Eigenverwaltung und Einführung des Schutzschirmverfahren Ausbau und Straffung des Insolvenzplanverfahrens Vorläufiger Gläubigerausschuss Auswahl des Insolvenzverwalters Unterstützung der Eigenverwaltung Vorläufige Eigenverwaltung Begründung von Masseverbindlichkeiten Vollstreckungsschutz Debt-Equity-Swap Einschränkung der Möglichkeiten zur Verhinderung des Plans 4
Anwendung der ESUG Instrumente Häufigkeit Vorläufiger Gläubigerausschuss mit Einfluss auf die Verwalterauswahl Vorläufige Eigenverwaltung Schutzschirmverfahren Debt-to-Equity-Swap Hohe Zugangshürde Umsetzungsprobleme 5
Inhalt Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren Ablauf eines Schutzschirmverfahrens 6
Sanierungsverfahren Außergerichtliche Sanierung? Schutzschirmverfahren nach 270b InsO Eigenverwaltung nach 270a InsO Sanierung in der normalen Insolvenz 7
Unterschiede zwischen Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung Schutzschirmverfahren nach 270b InsO Eigenverwaltung nach 270a InsO Zugang Auswahl Sachwalter Anordnungen des Gerichts Antrag des Schuldners Bescheinigung über Voraussetzungen: Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos Antrag des Schuldners Einstimmiger Beschluss des vorläufigen Gläubigerausschusses Vorschlag des Sachwalters durch das Unternehmen Vorschlag des Sachwalters durch den vorläufigen Gläubigerausschuss Gericht muss auf Antrag des Schuldners anordnen: Vollstreckungsschutz Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten Gericht kann auf Antrag des Schuldners anordnen: Vollstreckungsschutz Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten 8
Vor- und Nachteile Schutzschirmverfahren + Bessere Planbarkeit Auswahl Sachwalter Ggf. keine Veröffentlichung Schwierigere Insolvenzgeldvorfinanzierung Keine etablierte Praxis Ggf. geringere Kosten Erfolgsfaktor Kommunikation 9
Inhalt Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren Ablauf eines Schutzschirmverfahrens 10
Sanierung durch das Schutzschirmverfahren Entscheidung Vorbereitung Schutzschirm Sanierung Kontinuierliche Prüfung der Zahlungsfähigkeit Prüfung der Insolvenzfähigkeit des Geschäftsmodells Prüfung der Sanierungschancen durch das Schutzschirmverfahren Erstellung Bescheinigung Auswahl Sachwalter Einbindung Hauptgläubiger, insbesondere Kreditgeber Vorbereitung Antrag Vorbereitung der Kommunikation Vorgespräch mit Richter Antragstellung Kommunikation: Lieferanten Mitarbeiter Kunden Insolvenzgeldvorfinanzierung Normales Insolvenzgeschäft Verhandlungen mit Hauptgläubigern Eröffnung des Verfahrens Ggf. finale Verhandlungen mit Gläubigern und ggf. Investoren Vorbereitung der Abstimmung über Insolvenzplan Annahme und Bestätigung des Insolvenzplans Aufhebung des Erstellung Insolvenzplan Insolvenzverfahrens 11
Bescheinigung nach 270b InsO Sanierungskonzept nach IDW S 6 Umfang Bescheinigung nach IDW ES 9 Reine Bescheinigung: Beurteilung eines Konzeptes, das vom Unternehmen erstellt worden ist Konzept: Gemeinsame Erstellung eines Konzeptes (Berater und Unternehmen) 12
Bescheinigung nach 270b InsO Inhalte, die die Erfolgschancen erhöhen: Integrierte Unternehmensplanung Darstellung der Interessenlage der Stakeholder Eingehende Beurteilung der Insolvenzfähigkeit des Geschäftsmodells Grobe Vergleichsrechnung Analyse der Markt- und Wettbewerbssituation Darstellung des Leitbildes des sanierten Unternehmens Mindestbestandteile: Aussagen zur Zahlungsfähigkeit, drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens und der Krisenursachen Beschreibung des Konzeptes und der Maßnahmen zur Bewältigung der Krise Beurteilung von möglichen Sanierungshemmnissen Liquiditätsplanung für die kommenden drei Monate Abschließende Stellungnahme 13
Auswahl des Sachwalters Wechselseitiges Vertrauen Erfahrung mit Eigenverwaltung Der richtige Sachwalter Akzeptanz der Banken Akzeptanz des zuständigen Richters 14
Rollenverteilung im Schutzschirmverfahren Ersteller der Bescheinigung Sanierungsteam Sachwalter Geschäftsleitung des Unternehmens Berater des Unternehmens Persönlicher Rechtsberater 15
Fazit 1 ESUG bietet für Gläubiger neue Möglichkeiten, die zu wesentlichen Veränderungen führen. 2 ESUG bietet für Unternehmen neue Möglichkeiten, falls gute Fortführungschancen bestehen und rechtzeitig gehandelt wird. 3 Erfolgsfaktor für die Anwendung der neuen Möglichkeiten ist die Kommunikation mit Stakeholdern und Gericht 16
Vielen Dank! Dr. Roland Püschel Telefon: 0441 7703348 E-Mail: info@arbicon-unternehmensberatung.de 17