Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung gem. 9 Abs. 8 BauGB - frühzeitige Beteiligung - Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen gemäß 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB
Inhaltsverzeichnis Seite I. Träger öffentlicher Belange 1 1. Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald 1 2. Gemeinde Westerkappeln 1 3. Gemeinde Ladbergen 1 4. LWL Archäologie für Westfalen 1 5. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen 1 6. Stadt Lengerich 1 7. Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen 1 8. Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land 1 9. Bezirksregierung Münster, Dez. 33 Flurbereinigungsbehörde 1 10. Horst Marthen Städtereinigungsunternehmen GmbH & Co. KG HMS 1 11. Gemeinde Lotte 1 12. Evangelische Kirche von Westfalen Baureferat 1 13. Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen 1 14. Unterhaltungsverband Bevergerner Aa 2 15. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen 3 16. SWL Verteilungsnetzgesellschaft 3 17. Deutsche Telekom Technik GmbH 5 18. Kreis Steinfurt Umwelt- und Planungsamt 7 19. Bezirksregierung Arnsberg Kampfmittelbeseitigungsdienst 10
1 I. Träger öffentlicher Belange 1. Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald vom 04.03.2014 2. Gemeinde Westerkappeln vom 04.03.2014 3. Gemeinde Ladbergen vom 05.03.2014 13. Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen vom 03.04.2014 Die Träger öffentlicher Belange von Nr. 1 bis 13 haben weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen. 4. LWL Archäologie für Westfalen vom 12.03.2014 5. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 14.03.2014 6. Stadt Lengerich vom 17.03.2014 7. Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen vom 18.03.2014 8. Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land vom 20.03.2014 9. Bezirksregierung Münster, Dez. 33 Flurbereinigungsbehörde vom 20.03.2014 10. Horst Marthen Städtereinigungsunternehmen GmbH & Co. KG HMS vom 26.03.2014 11. Gemeinde Lotte vom 28.03.2014 12. Evangelische Kirche von Westfalen Baureferat vom 01.04.2014
2 14. Unterhaltungsverband Bevergerner Aa Telefonat vom 11.03.2014 Die Verwaltung ist im Rahmen der Trägerbeteiligung in Bauleitplanverfahren gemäß 4 Abs. 1 und 2 BauGB gehalten, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) an der Planung zu beteiligen. Ob hierbei eine Behörde oder ein TöB von der jeweiligen Planung betroffen ist oder nicht, ist im Vorfeld durch die das Bauleitplanverfahren durchführende Verwaltung nicht immer einwandfrei zu entscheiden. Im Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch heißt es hierzu: Ob eine Behörde oder ein sonstiger TöB in seinem Aufgabenbereich berührt wird, kann von der Gemeinde letztlich erst beurteilt werden, wenn die Stellungnahme schon vorliegt. Deshalb war den Gemeinden geraten worden, alle TöB, die nach ihrer Einschätzung von der Planung berührt werden können, um Stellungnahme zu bitten. Dadurch wird das Risiko einer Fehlbeurteilung des Berührtwerdens reduziert aus: Berliner Kommentar BauGB, 6. Lfg./Dezember 2005: 4 Rn. 7 Der von Herrn Käller korrekte Hinweis, dass bei Nicht-Berührtsein des TöB auch keine Stellungnahme abzugeben sei, soll den TöB in seinem Verwaltungsaufwand entlasten. Jedoch einmal auf die Planung draufschauen und feststellen, ob man als TöB nun tatsächlich betroffen sei oder nicht, kann von jedem TöB im Rahmen seiner Interessenwahrnehmung erwartet werden. Der Hinweis wird zurückgewiesen. Ob der jeweilige TöB betroffen ist oder nicht, kann der TöB selbst entscheiden. Um Verfahrensfehler bei der Trägerbeteiligung zu vermeiden, wird die TöB-Liste der Stadt Tecklenburg weiterhin auch den UVB Bevergerner Aa enthalten; eine Vorab-Selektion der TöBs wird auch in zukünftigen Bauleitplanverfahren außer bei einer erneuten (verkürzten) Offenlage gemäß 4a Abs. 3 BauGB nicht erfolgen.
3 15. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 27.03.2014 Es bestehen von Seiten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplanes. Der Umweltbericht wurde erarbeitet und wird der Kammer im folgenden Beteiligungsschritt zur Beurteilung vorgelegt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 16. SWL Verteilungsnetzgesellschaft vom 28.03.2014 Es bestehen aus Sicht der SWL keine Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplanes. Es befinden sich jedoch in unmittelbarer Nähe und zum Teil innerhalb des Geltungsbereiches Leitungen der SWL, die besonders zu schützen sind (siehe Karten im Anschluss). Dem Hinweis wird gefolgt. In den Textlichen Festsetzungen wird folgende Textpassage aufgenommen: Versorgungsträger: SWL Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich Strom- und Gasversorgungsleitungen der SWL Verteilungsnetzgesellschaft. Sollte im Bereich der Versorgungsleitungen Tiefbauarbeiten durchgeführt werden, muss vor Beginn der Arbeiten eine Einweisung durch die SWL erfolgen. Die Mindestabstände zu unterirdischen Anlagen sowie die Mindestabdeckung von 0,6 m müssen entsprechend den technischen Regeln auch während der Bauphase eingehalten werden.
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5 17. Deutsche Telekom Technik GmbH vom 31.03.2014 Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Es handelt sich um die Längstrasse in der Gildestr. und um zwei Hauszuführungen der Adressen Harkenstr. 8 & Gildestr. 3 in Tecklenburg. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter genannten Adresse aus der Signatur so früh wie möglich, mindestens vier Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Es bestehen aus Sicht der Deutsche Telekom Technik GmbH keine Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplanes. Die Hinweise zu vorhandenen Leitungen und zum wirtschaftlichen Ausbau des Erweiterungsgebietes werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich ist. In der Annahme, dass die vorhandenen Telekommunikationslinien weiterhin in ihrer Trassenlage verbleiben können und die o. g. Anregen berücksichtigt werden, bestehen auch keine Bedenken gegen die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Harkenstraße". Der Schriftverkehr wird bei uns unter dem Zeichen w00000048651054 geführt.
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7 18. Kreis Steinfurt Umwelt- und Planungsamt vom 31.03.2014 Eine artenschutzrechtliche Potenzialanalyse wurde im Rahmen der Erstellung des Umweltberichtes durchgeführt und ist dem als Anlage beigefügt. Dem Hinweis wird gefolgt. Das Oberflächenwasser wird über die Regenwasserkanalisation dem Regenrückhaltebecken Up de Woote zugeleitet, welches über entsprechende Leistungsreserven verfügt. Das Schmutzwasser wird über Druckrohrleitungen in das Netz der Stadt Lengerich gepumpt (über die Pumpwerke Up de Ruer und Pumpwerk Wechte). Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Abstandserlass wird aktualisiert und ein Verweis auf den jetzt gültigen Abstandserlass 2007 wird in die Textlichen Festsetzungen aufgenommen. Dem Hinweis wird gefolgt.
8 Die Betroffenheit von besonders schutzwürdigem Boden wird im Umweltbericht berücksichtigt und die notwendige Eingriffskompensation anhand des vorgeschlagenen Faktorisierungsverfahrens ermittelt. Dem Hinweis wird gefolgt.
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10 19. Bezirksregierung Arnsberg Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 03.04.2014 Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg empfiehlt eine Sondierung der zu bebauenden Flächen und Baugruben. Die potenziell zu untersuchenden Flächen sind in der beiliegenden Karte dargestellt. Dem Hinweis wird gefolgt. Folgender Textbaustein wird in den Bebauungsplan aufgenommen: Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes besteht der Verdacht auf Kampfmittelbelastung. Anfragen zu Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen müssen durch die zuständige örtliche Ordnungsbehörde unter der Fax.-Nr. 02931/82-3898 erfolgen. Ist bei der Durchführung der Bauvorhaben der Erdaushub außergewöhnlich verfärbt oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und es ist unverzüglich der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe durch die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizei zu verständigen.
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13 Bearbeitung und Verfahrensbetreuung: Osnabrück, den 14.04.2014 Lh/Su-305.171... (Der Bearbeiter)