Rechtsform Haftung Internet: Die wichtigsten Fakten. Assessor Dr. Tobias Rolfes IHK Köln, Geschäftsbereich Recht und Steuern



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Rechtsform Haftung Internet: Die wichtigsten Fakten Assessor Dr. Tobias Rolfes IHK Köln, Geschäftsbereich Recht und Steuern

Agenda Rechtsformen und Haftung Grundstrukturen Ohne Haftungsbeschränkung: Einzelunternehmen und Personengesellschaften Mit Haftungsbeschränkung: Kapitalgesellschaften Internet Impressum Wettbewerbsrecht Verkaufen im Internet 2

Die verschiedenen Formen unternehmerischer Betätigung 3

Rechtsformen Vorfragen Die optimale Rechtsform als solche gibt es nicht sie muss vielmehr dem konkreten Vorhaben angepasst sein Wie viele Unternehmer sind beteiligt? Ist (Eigen-)Kapital vorhanden? Soll eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen? Ist eine Haftungsbeschränkung erwünscht? Wie aufwändig und teuer darf der Betrieb sein? Bestehen neben der unternehmerischen Tätigkeit noch weitere Einkunftsquellen? 4

Grundstrukturen Freiberuflichkeit Definition in 18 EStG (selbständige Tätigkeit): Überwiegen geistiger Arbeit ggü. dem Kapitaleinsatz; hochstehende, persönliche Dienstleistungen Katalogberufe: z.b. RAe; Architekten; Journalisten; Ärzte; wissenschaftliche, künstlerische oder unterrichtende Tätigkeit Folgen für das Existenzgründungsvorhaben Erhebliche Einschränkung der Rechtsformmöglichkeiten: Nur als Einzelunternehmen, GbR oder PartG möglich Eine Haftungsbeschränkung ist nicht vorgesehen (Ausnahme: Part mbb bei RAen, StBs und WPs) Steuerliche Behandlung als Einzelunternehmen/Personengesellschaft, allerdings fällt hier keine Gewerbesteuer an Freiberufler können zwar eine Kapitalgesellschaft gründen und damit eine Haftungsbeschränkung erlangen, verlieren dann aber ihren Freiberufler-Status 5

Grundstrukturen Zwei Arten von Rechtsformen Einzelunternehmen / Personengesellschaften (z.b. GbR, OHG, KG) Der Zusammenschluss beruht auf persönlichem Vertrauen Selbstorganschaft : Die Mitglieder sind geborene Organe Persönliche Haftung (Ausnahme: KG-Kommanditisten) Als Kleingewerbe ohne Handelsregistereintragung möglich Körperschaften / Kapitalgesellschaften (z.b. GmbH, UG) Sie sind grds. auf große Mitgliederzahl ausgerichtet Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen Handeln durch gesondert bestellte Organe (z.b. Geschäftsführer) Sind zwingend ins Handelsregister einzutragen 6

Rechtsformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und Einzelunternehmen ( Kleingewerbetreibende ) Gemeinsames Merkmal: Das Gewerbe erfordert keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb Liegt ein solcher vor, ist eine Handelsregistereintragung zwingend Persönliche, unbeschränkte Haftung Geringe Gründungsformalitäten und -kosten Gewerbeanmeldung (20 Euro pro Person) Ggf. besondere Genehmigungen (z.b. Konzession, Makler, Handwerk) Empfehlung bei mehreren Beteiligten: Schriftlicher GbR-Vertrag Informationen und Muster: www.ihk-koeln.de, Dok.-Nr. 54468 Besteuerung: Einkommens- und Gewerbesteuer Progressiver ESt-Satz 14-45%, GewSt (ca. 16 %) wird auf ESt angerechnet GewSt schuldet die Gesellschaft, ESt (anteilig) die Gesellschafter 7

Rechtsformen Der eingetragene Kaufmann (e.k.) Einzelunternehmer/in, der/die im Handelsregister eingetragen ist Bei kaufmännischem Geschäftsbetrieb zwingend, aber auch freiwillig möglich Konsequenzen der Eintragung ins Handelsregister Grds. Pflicht zur doppelten Buchführung (Bilanzierung) Befreiung, wenn Gewinn < 50.000 Euro und Umsatz < 500.000 HGB-Sonderrecht (z.b. Rügeobliegenheit, Formerfordernisse) Gründungsformalitäten: Notariell beglaubigte Handelsregister-Anmeldung (ca. 120 Euro) Gewerbeanmeldung (20 Euro), ggf. Genehmigungen Besteuerung: Einkommens- und Gewerbesteuer Progressiver ESt-Satz 14-45%, GewSt (ca. 16 %) wird auf ESt angerechnet 8

Rechtsformen ohg und KG Mindestens zwei Gesellschafter OHG: Gesamtschuldnerische, unbeschränkte Haftung der Gesellschafter mit dem Privatvermögen KG: Mind. ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und ein mit seinen Einlagen haftender Gesellschafter (Kommanditist) Formkaufleute : Eintragung in das Handelsregister Doppelte Buchführung (Bilanz), HGB-Sonderrecht (z.b. Rügeobliegenheit) Gründungsformalitäten: Notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag und Handelsregister-Eintragung (bei zwei Personen ca. 150 Euro) Gewerbeanmeldung (20 Euro pro Person), ggf. Genehmigungen Besteuerung: Einkommens- und Gewerbesteuer Progressiver ESt-Satz 14-45%, GewSt (ca. 16 %) wird auf ESt angerechnet GewSt schuldet die Gesellschaft, ESt (anteilig) die Gesellschafter 9

Rechtsformen - GmbH Vollständig eigene Rechtspersönlichkeit ( juristische Person ), Gründung auch durch eine Person möglich ( Ein-Personen-GmbH ) Mindeststammkapital: 25.000 Bei Gründung muss die Hälfte des Kapitals eingezahlt sein Kapitalaufbringung durch Sacheinlagen ist möglich Gründungsformalitäten notariell zu beurkundender Vertrag, Handelsregister (ca. 700 Euro) Gewerbemeldung (20 Euro), ggf. Genehmigungen Formkaufleute (s.o.); Offenlegung der Jahresabschlüsse (ab ca. 40 Euro) Besteuerung: Körperschaft- und Gewerbesteuer: Ca. 31 % ( flat tax ) Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft Bei Ausschüttung an den Gesellschafter fällt ESt in Form Abgeltungssteuer an Alternativkonstruktion: Anstellung bei der GmbH 10

Rechtsformen Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Unterschreitet das Kapital einer GmbH die 25.000 Euro-Grenze, hat die Gesellschaft den Zusatz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) zu führen Gründung ab einem Euro je Gesellschafter (keine Sacheinlagen) Verpflichtung zur Einbehaltung (= Thesaurierung) von 25 % des Jahresüberschusses, bis 25.000 erreicht sind Notariatskosten fallen weiterhin an, können aber durch ein Musterprotokoll gering gehalten werden (insgesamt ca. 150 Euro) Allenfalls bei Ein-Personen-Gründungen zu empfehlen Alles Weitere: Wie bei der GmbH Insbesondere die Folgekosten (insb. die Bilanzierung) 11

Haftungsbeschränkung was ist das GENAU? Die Gesellschaft ist eine eigenständige (juristische) Person Erfolge und Misserfolge wirken direkt gegen sie (und nicht gegen den Geschäftsführer/Gesellschafter) Die Gesellschaft haftet mit ihrem gesamten Vermögen (nicht nur mit dem Stammkapital) Das Stammkapital kann verwendet werden, es darf nur nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden Personengesellschafter und Einzelunternehmer haften unbeschränkt Ein Haftungsausschluss kann nur im Einzelfall individuell vereinbart werden (keine GbR mbh, auch nicht in AGBs) Mehrere Personen haften gesamtschuldnerisch, d.h. jeder haftet dem Gläubiger auf den gesamten Betrag (Ausgleich nur im Innenverhältnis) 12

Rechtsformen Folgerungen für die Rechtsformwahl Einzelunternehmen/Personengesellschaften sind mit weniger Gründungs- und Kapitalaufwand verbunden sind als Kleingewerbe möglich Kapitalgesellschaften sind eigenständige rechtliche Gebilde ( juristische Person ) bieten für die Gesellschafter eine Haftungsbeschränkung sind mit einigem Betriebsaufwand verbunden müssen ihre Bilanzen offenlegen gelten nicht als freier Beruf 13

Internet: Typische Fragen und Fehlerquellen 14

Das Impressum - Anbieterkennzeichnung nach 5 TMG Anwendungsbereich: Empfehlung bei jedem gewerblichen Auftritt (facebook, XING etc.) ein Impressum vorsehen Die wichtigsten Inhalte (nicht abschließend!): Name/Firma und Anschrift (kein Postfach), ggf. Vertretungsberechtigte Verantwortliche Person für journalistische Angebote (bei Mediendiensten ) E-Mail-Adresse und eine weitere Möglichkeit zur Erreichbarkeit (Fax, Telefon, Kontaktformular) Ggf. Registerangaben (z.b. Handelsregister) Ggf. Angaben zur Aufsichtsbehörde (bei staatl. Genehmigung) und Hinweise zum Berufsrecht USt-ID-Nr. sofern vorhanden Rechtsfolgen bei Verstoß: Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis 50.000 Euro), Abmahnungen Weitere Informationen: www.bmj.de/musterimpressum 15

Wettbewerbsrecht im Internet Preisangabenverordnung: Angabe des Endpreises ggü. Verbrauchern Endpreis ist der tatsächlich zu zahlende Preis einschl. Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (z.b. Versandkosten) Bei Angeboten nach Gewicht, Volumen o.ä.: Angabe des Grundpreises Verwendung von Bildern/Anfahrtsskizzen Beachten Sie die Urheber- und ggf. Persönlichkeitsrechte Beachten Sie auch bei kostengünstigen/-freien Angeboten die Rahmenbedingungen (z.b. Nennung von Quelle und Fotograf, unter dem Foto oder im Impressum) Erstellen Sie keine Bildschirmfotos, z.b. von google-maps 16

Verkaufen im Internet Gesetzlicher Rahmen Verbraucherinformationen, 312c BGB, Art. 246 1 EGBGB, z.b.: Identität des Unternehmers, Anschrift Wesentliche Merkmale und Gesamtpreis der angebotenen Ware Zahlungsmodalitäten Belehrung über das Widerrufsrecht Mitteilung in Textform (nicht nur Einstellen auf der Homepage) Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen Innerhalb vom zwei Wochen bei ordnungsgemäßer Belehrung Ausnahmen vom Widerrufsrecht, z.b.: Spezialanfertigungen für den Kunden Verderbliche Waren DVDs, Software usw., sofern vom Kunden entsiegelt 17

Verkaufen im Internet Gesetzlicher Rahmen Die Button-Lösung Unmittelbar zeitlich und räumlich vor der Bestellung ist der Verbraucher in hervorgehobener Weise zu informieren: Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung Gesamtpreis Ggf. zusätzliche anfallende Lieferkosten, Steuern o.ä., die nicht über den Unternehmer abgeführt oder in Rechnung gestellt werden und Mindestlaufzeit des Vertrages Die Bestellsituation ist so zu gestalten, dass der Verbraucher erkennt, dass er sich zur Zahlung verpflichtet ( Button ) kaufen ist i.o., bestellen oder weiter nicht 18

Achtung: Nächste Woche ist vieles anders Kein ewiges Widerrufsrecht mehr, max. 12 Monate + 14 Tage (bei unterlassener oder falscher Belehrung) Ausdrückliche Widerrufserklärung des Kunden, keine reine Rücksendung mehr neue Musterbelehrungen Die 40-Euro-Klausel fällt: Der Verbraucher hat die Rücksendekosten zu tragen (Voraussetzung: Belehrung hierüber) Erweiterung der Ausnahmen vom Widerrufsrecht, z.b. bei sofort erbrachten Dienstleistungen, wenn der Verbraucher zugestimmt hat (z.b. Internetdownloads) Nebenleistungen müssen ausdrücklich vereinbart werden (kein optout mehr) Dem Käufer muss eine zumutbare unentgeltliche Zahlungsmethode angeboten werden Weitere Informationen: www.ihk-koeln.de, Dok.-Nrn. 81606, 71559 19

Weitere Informationen Übersicht sämtlicher Merkblätter zum Gesellschaftsrecht: www.ihk-koeln.de, Dok.-Nr.: 3478 Insbesondere: Info-Paket GmbH und UG (haftungsbeschränkt): www.ihk-koeln.de, Dok.-Nr.: 55400 Internetrecht, Dok.-Nr.: 37738 20

oder hier: Dr. Tobias Rolfes Referent Leiter Handels- und Gesellschaftsrecht Tel.: 0221 1640-305 Fax: 0221 1640-349 E-Mail: tobias.rolfes@koeln.ihk.de 21

Vielen Dank! 22