Orientierungshilfe zum Nachweis der Erfüllung der Informationspflichten beim Verbrauchervertrag, 312a Abs. 2 BGB i.v.m. 246 BGBEG/ 246a BGBEG (inkl. Widerrufsbelehrung für Vertragsschlüsse außerhalb der Geschäftsräume) 1. Unternehmerangaben Bezeichnung des Ingenieurbüros Vertreten durch Adresse Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse 2. Wesentliche Eigenschaften der Ingenieurleistungen Das Ingenieurbüro bietet Leistungen der Objektplanung/Fachplanung im Sinne der Vorschriften der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an. Diese Leistungen sind preisrechtlich gebunden und werden nach Leistungsbildern abgerechnet. Daneben werden auch Leistungen angeboten, die honorarrechtlich nicht verbindlich geregelt sind, wie Leistungen zur Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie, Leistungen für Bauphysik, Geotechnik und der Ingenieurvermessung sowie solche, die in der HOAI nicht angeführt sind (z.b. Projektsteuerungsleistungen). Solche und weitere Leistungen, die nach HOAI preisrechtlich nicht geregelt sind, unterliegen einer freien Honorarvereinbarung. 3. Honorierung der Ingenieurleistungen Soweit es sich um Leistungen handelt, die in den Leistungsbildern der HOAI aufgeführt sind, erfolgt die Honorierung der Leistungen des Ingenieurbüros wie folgt: Das Honorar wird nach dem jeweiligen Leistungsbild, den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone sowie dem Honorarsatz ermittelt. a) Leistungsbilder Leistungen der Objektplanung können folgenden Leistungsbildern zugeordnet sein: - Leistungsbild Gebäude und Innenräume, 33 ff. HOAI - Leistungsbild Freianlagen, 38 ff. HOAI - Leistungsbild Ingenieurbauwerke, 41 ff. HOAI
- Leistungsbild Verkehrsanlagen, 45 ff. HOAI Leistungen der Fachplanung können folgenden Leistungsbildern zugeordnet sein: - Leistungsbild Tragwerksplanung, 49 ff. HOAI - Technische Ausrüstung, 53 ff. HOAI. Alle Leistungsbilder sind in einzelne Leistungsphasen (bspw. von der Grundlagenermittlung als LP 1 bis zur Bauüberwachung als LP 8) unterteilt, die wiederum einzelne Grundleistungen beinhalten. Die Honorierung erfolgt je nach beauftragten Leistungsphasen. b) Anrechenbare Kosten Die Ermittlung des Honorars erfolgt sodann anhand der sog. anrechenbaren Kosten. Diese ergeben sich aus den Baukosten, werden jedoch als Nettobaukosten herangezogen. Die Ermittlung erfolgt anhand der DIN 276 in der Fassung von Dezember 2008, in der einzelne Kostengruppen aufgeführt sind, in die die Baukosten eingetragen werden. Je nach Leistungsbild erfolgt die Ermittlung auf unterschiedliche Weise: Während beispielsweise die Ermittlung der anrechenbaren Kosten im Rahmen des Leistungsbildes Tragwerksplanung bei Gebäuden 55 Prozent der Baukonstruktionskosten und 10 Prozent der Kosten der Technischen Anlagen betragen, betragen diese im Rahmen des Leistungsbildes Gebäude 100 Prozent der Baukonstruktionskosten und bis zu 25 Prozent dieser Kosten für die Technischen Anlagen. Sind die Kosten der Technischen Anlagen höher als 25 Prozent der Baukonstruktionskosten, ist zudem die Hälfte dieses übersteigenden Betrages ebenfalls anrechenbar. Handelt es sich um ein Vorhaben im Bestand, ist zudem der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz, also der Teil des zu planenden Objekts, der bereits durch Bauleistung hergestellt ist und durch die Planungs- oder Überwachungsleistungen technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird, bei den anrechenbaren Kosten wertmäßig zu addieren. c) Honorarzone Die Objekt- und Tragwerksplanung wird den Honorarzonen I bis V zugeordnet. Die Planung der Technischen Ausrüstung wird hingegen den Honorarzonen I bis II zugeordnet. Die Einordnung in die zutreffende Honorarzone erfolgt anhand von Objektlisten, die der HOAI angefügt sind. Findet sich das zu planende Objekt nicht in der Objektliste, wird es anhand von Bewertungskriterien, die ebenfalls den einzelnen Leistungsbildern der HOAI entnommen werden können, in die zutreffende Honorarzone eingeordnet. d) Honorarsatz Als Honorarsatz kann der Mindest-, Mittel- oder Höchstsatz vereinbart werden. Die Einordnung des Honorarsatzes kann von der Schwierigkeit, dem Umfang oder auch der Dauer des Projektes abhängig sein. Die Mindest- und Höchstsätze können den jeweiligen Honorartafeln zu den einzelnen Leistungsbildern entnommen werden. e) Leistungen im Bestand Handelt es sich um eine Umbau- oder Modernisierungsmaßnahme, fällt ein Umbauzuschlag an. Die Höhe des Zuschlags wird zwischen den Parteien schriftlich vereinbart. f) Erstattung von Nebenkosten
Die für die Ausführung eines Auftrages erforderlichen Nebenkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Sie können als Pauschale vereinbart werden. Wird eine solche Vereinbarung nicht getroffen, findet eine Abrechnung auf Einzelnachweis statt. g) Umsatzsteuer Das Ingenieurbüro ist nicht von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit, so dass diese in Höhe von derzeit 19 Prozent zusätzlich zu dem errechneten Honorar anfällt. 4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen Das Honorar für die Ingenieurleistung wird fällig, wenn die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen und eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreicht worden ist. Etwas anderes gilt nur, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer etwas anderes schriftlich vereinbaren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zu schriftlich vereinbarten Zeitpunkten oder in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Leistungen Abschlagszahlungen zu fordern. 5. Schiedsverfahren Bei Unstimmigkeiten zwischen den Parteien kann die Schiedsstelle der Ingenieurkammer-Bau NRW von beiden Parteien angerufen werden. 6. Leistung finanzieller Sicherheiten Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Stellung einer finanziellen Sicherheit verlangen. Dies kann durch Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück erfolgen ( 648 BGB) oder durch Stellung einer Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen, die mit 10 vom Hundert des zu sichernden Vergütungsanspruchs anzusetzen sind ( 648 a BGB). Verbrauchererklärung Die vorstehenden Informationen habe ich erhalten, gelesen und verstanden.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Fügen Sie hier Ihren Namen, Ihre Anschrift und soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse ein] mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass mit den Leistungen während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. Verbrauchererklärung Ich wurde bezüglich des abgeschlossenen Ingenieurvertrages separat darüber belehrt, dass ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht. [ ] Hiermit fordere ich meinen Vertragspartner ausdrücklich auf, vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den beauftragten Leistungen zu beginnen. Mir ist bewusst, dass ich mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch meinen Vertragspartner verliere ( 356 Abs. 4 BGB). Mit ist ebenfalls bewusst, dass ich für den Fall, dass ich vor vollständiger Vertragserfüllung den Vertrag widerrufe, für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen einen Wertersatz zu leisten habe ( 357 Abs. 8 BGB).
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) - An das Ingenieurbüro, vertreten durch Herrn/Frau Dipl.-Ing., [Adresse], Tel.:, Telefax:, E-Mail: - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Ingenieurleistungen - Beauftragt am (*)/erhalten am (*) - Name des/der Verbraucher(s) - Anschrift des/der Verbraucher(s) - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen.