Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, den und Wohnen - Z FA

Ähnliche Dokumente
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen Berlin, den III A 62 - Fernruf: 9013 (913) 7428

Abteilung VI Ministerielle Angelegenheiten des Bauwesens. Ergänzende Ausführungsvorschriften zu den AV 24 LHO

Senatsverwaltung für Gesundheit, Berlin, den Soziales und Verbraucherschutz Tel (928) 1887 II SL 2 Ro

Verbesserung der personellen Ausstattung der Bezirke im Jahr Sitzung des Haupausschusses vom 6. November 2015

Moderierter Konzeptdialog über den Karneval der Kulturen ab Fortschrittsbericht

Der Senat von Berlin Berlin, den 1. Juli 2014 Fin I D VV /

Vorlage - zur Beschlussfassung - über: Genehmigung der Geschäftsordnung für den Portfolioausschuss gemäß 63 Abs. 2 S. 3 LHO

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den V A 2-7 Telefon Fax

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 4. April 2016 V B 2 Telefon (9139) 3170

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 23. Juli VLBB (intern ) 684

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den V A 3-4 Telefon Fax

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H / /

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den III B - G / Tel.:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 23. Mai 2017 II F Telefon

Darlehen an die mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH

Beratung des Entwurfs des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Anweisung zur Kostenermittlung, Kostenabstimmung und Kostenüberprüfung sowie zur Veranschlagung und Kostenfortschreibung von Straßenbaumaßnahmen

Vorlage zur Beschlussfassung

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 18. November 2011 II C O /2010) Telefon: Fax:

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Untervermietung von berlinovo Appartements an das Landesamt für Gesundheit und Soziales durch die Firma BerlinLux GmbH

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 21. November (0) I D 31- Rainer.Kroll@sengs.berlin.de

Einzelplan 17 - Wissenschaft, Forschung und Kultur - Stiftung Preußischer Kulturbesitz - Museumsinsel

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.

Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600


Senatsverwaltung für Justiz Berlin, den 23. März 2012 und Verbraucherschutz Tel.: I C /1/2012/2013

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Herzlich Willkommen zur 1. Sitzung des Runden Tischs Landkreis Lüneburg. Deutsch Evern, 23. März 2017

Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 25. Oktober ZS C GR / Tel.: 9020 (920) 2169

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Tischvorlage. Bericht der Verwaltung für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr,

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 10. März 2014 V A 3 Telefon

Beschluss des Abgeordnetenhauses in seiner 14. Sitzung in der 15. Wahlperiode vom 27. Juni Drs. 15/581 (II.A.20)

Wir bitten, gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin zur Kenntnis zu nehmen, dass der Senat die nachstehende Verordnung erlassen hat:

Mitteilung zur Kenntnisnahme

1. In 8 Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: Das Verfahren zur Erstellung der Liste ist in Anlage 3 bestimmt.

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den VD C (V) LKF / GR / Tel.: 9(0)

Hauptsatzung der Gemeinde Niestetal

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:

Rahmenvorgaben für die Finanzordnung der Studierendenschaft. 1 Finanzen der Studierendenschaft

Tragende Gründe. Vom 20. November 2014

den~.~ 2016 *) Die Veranschlagung erfolgte gemäß 24 Abs. 3 LHO Berlin, (9297)

58. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. September 2015 Berichtsauftrag Nr.: BJF 45 Synopse lfd. Nr.

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Berlin, den 29. Juni 2006 Forschung und Kultur Tel.: SenWissKult F E - (Intern: 9228) 634

Vorlage für die Sitzung des Senats am Auflösung der Stiftung Wohnliche Stadt

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung Gesundheit, Soziales und Beschäftigung Amt für soziale Dienste

Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 9. November 2015 I C - BT 1003/ (0)

ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Zwischenbericht zu den Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Flughafens Tegel

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt

Ergebnisniederschrift. über die Sitzung der Fachkonferenz Beiträge. am 24. März in Berlin

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) Stiftung Grün Berlin?


Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für das Haushaltsjahr 2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2015 NHG 15)

S T U D E N T E N W E R K D O R T M U N D 125. Sitzung des Verwaltungsrates am , Seite 1

Beschluss-Nr.: VII-1490/2016 Anzahl der Ausfertigungen: 8

Tragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4

Umsetzung der Richtlinie 2009/145/EG Erhaltungssorten Gemüse 14. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 10.August II F HB /2004- Tel.:


Die amtliche Begründung zur HOAI 2009 beginnt mit folgendem Satz:

3 Geschäftsordnung 3

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - IV A 4 ap - - IV A 4 ap1 - Tel.: (9227) (9227)

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen

Verein für Sport und Gemeinschaftspflege von 1968 e.v. Stapelfeld. Geschäftsordnung

Neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009

Vorlage zur Beschlussfassung

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt Berlin, den 26.September 2007 und Verbraucherschutz Telefon: 9028 (928) 1210 I E 22

Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den und Soziales 9028 (928) 2270 IIB 21(V)

Barrierefreier Bahnhof Lauffen a. N. hier: Variantenentscheidung zur weiteren Planung. Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag

Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft

Erneuerbare-Energien-Gesetz

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Fünfte Verordnung zur Änderung der Sonderabfallgebührenordnung

Der Senat von Berlin Berlin, den 3. März 2015 SenFin HB /

AMTLICHE MITTEILUNGEN

22. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - betreffend die Anlage 7 -

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 352. Sitzung des Senats am 20. Januar 2016 verabschiedet. Nur diese Satzung ist daher verbindlich!

Arbeitsanweisung 03/2007

Der Senat wird durch Sen Strieder (Stadt) und Frau StS Krautzberger (SenStadt) repräsentiert.

Bayerische Architektenkammer

Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft.

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) III D 3 -

Geschäftszeichen Telefon (030) Telefax (030) Öffentliche Sitzung III D

vom i. d. F. des 5. Nachtrages

PHASE IIIA (SANIERUNGSPLANUNG)

Aufnahmeprüfungsordnung

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) II D dietmar.jarkow@senaif.berlin.

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 446

Transkript:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, den 02.03.2017 und Wohnen - Z FA 90139 4610 michael.rethy@senstadtum.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Beschleunigung von Schul- und Kitabaumaßnahmen des Landes Berlin Anlage Vorgang: Sitzung des Hauptausschusses vom 8. Februar 2017 Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Herr StS Feiler (SenFin) sagt zu, dem Hauptausschuss zur Sitzung am 29.03.2017 zusammen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einen Vorschlag für Beschleunigungen von Baumaßnahmen vorzulegen. Beschlussempfehlung Der Hauptausschuss nimmt den nachfolgenden Bericht zur Kenntnis und stimmt den darin vorgestellten Regelungen zur Beschleunigung von Schul- und Kitabaumaßnahmen zu. Hierzu wird berichtet: In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen werden seit einiger Zeit verschiedene Überlegungen zur Beschleunigung von Baumaßnahmen geprüft und mit anderen betroffenen Verwaltungen diskutiert und abgestimmt. Vor dem Hintergrund des dringenden Handlungsbedarfs beim Bau von allgemeinbildenden Schulen (inkl. Schulsporthallen) und Kitas sollen nunmehr einzelne Beschleunigungsmaßnahmen als Pilotprojekt umgesetzt werden. Der Fokus der im Folgenden vorgestellten Maßnahmen zur Beschleunigung von Schul- und Kitabaumaßnahmen liegt auf der Projektvorbereitung und dem Planungsprozess, da sich die diesbezüglichen Regelungen zu Zeiträumen und Meilensteinen in den Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung finden, während der Seite 1 von 4

prozess bei Planungs- und Bauleistungen in der Regel durch das einschlägige recht durch EU-Richtlinien determiniert ist und für den eigentlichen Bauprozess landesrechtliche Regelungen kaum Relevanz haben. Folgende Regelungen zur Beschleunigung der Bauvorbereitungs- und Planungsprozesse von Schul- und Kitabaumaßnahmen des Landes Berlin (siehe auch anliegende grafische Darstellung) sollen zunächst für einen Pilotierungszeitraum von rund 2 ½ Jahren bis Ende 2019 Anwendung finden. 1. Bedarfsprogrammerstellung vor Aufnahme einer Baumaßnahme in das Investitionsprogramm - Entfall des Verfahrensschrittes Frühe Kostensicherheit Bedarfsprogramme für Schul- und Kitabaumaßnahmen des Landes Berlin dürfen zukünftig vor Aufnahme in die Finanzplanung erstellt werden. Damit kann auch die Bereitstellung von Bauvorbereitungsmitteln frühzeitiger erfolgen und es können alle notwendigen baufachlichen Untersuchungen zur Ermittlung eines ersten Kostenrahmens beauftragt werden. Mit dieser Prozessoptimierung können die bisherigen Verfahrensschritte Frühe Kostensicherheit und und Genehmigung des Bedarfsprogramms zeitlich in einem sschritt zusammengefasst werden. Das Prüfergebnis des Bedarfsprogramms wird damit die Grundlage für die in die Finanzplanung aufzunehmenden Gesamtkosten. Ein gesondertes Testat der Frühen Kostensicherheit wird damit verzichtbar ohne dass sich die Bearbeitungstiefe in dieser frühen Projektvorbereitungsphase verringert. 2. Zulassung einer kontinuierlichen unterbrechungsfreien Planung Für Schul- und Kitabaumaßnahmen des Landes Berlin darf mit Beginn der Bedarfsprogrammaufstellung nach Abschluss jedes einzelnen weiteren Planungsschrittes der jeweils nächste Planungsschritt bis zur Phase Vorbereitung der beauftragt werden, soweit die Entscheidung des Senats oder des Abgeordnetenhauses nicht einen Planungsstopp erfordern (Nichtberücksichtigung im Investitionsprogramm bzw. Nichtveranschlagung im Haushaltsplan). Dadurch wird eine durchgehende unterbrechungsfreie Planung bis hin zur Vorbereitung der Bauvergaben ermöglicht und es besteht die Chance, dass bei sogenannten Neubeginnern mit Inkrafttreten des Haushaltsplans sofort mit der Umsetzung ( und Bau) der Baumaßnahme begonnen werden kann. Das relativ geringe Risiko eines Planungsstopps und des damit einhergehenden Risikos verlorener Planungskosten wird durch den Entfall der bisher oftmals durch systembedingte Planungsunterbrechungen (Wartezeiten bis zum Senatsbeschluss zur Finanz- und Investitionsplanung bzw. bis zum Inkrafttreten des Haushaltsplans) entstehenden zusätzlichen Kosten und Qualitätsverluste gerechtfertigt bzw. kompensiert. Seite 2 von 4

3. Weniger Prüfschritte Optimierung der Prüfverfahren Für Schul- und Kitabaumaßnahmen des Landes Berlin soll nach der Bedarfsprogrammprüfung, d. h. während der Planungsphase, im Regelfall nur noch eine stattfinden. Hierzu wird zukünftig eine Erweiterte Vorplanungsunterlage EVU zur eingereicht. Es handelt sich dabei um die Vorplanung entsprechend der Leistungsphase 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI, die um eine qualifizierte Ergänzungen für die Kostenermittlung erweitert wird. Auf die der Bauplanungsunterlagen (BPU) soll im Regelfall verzichtet werden. Hiermit verbunden ist eine höhere Eigenverantwortung der Baudienststellen, für die die weiterhin aufzustellende (aber im Regelfall nicht mehr zu prüfende) BPU einen wichtigen Planungsschritt vor der der Bauleistungen sowie ein Kontrollinstrument im Sinne einer begleitenden Erfolgskontrolle gem. AV 7 LHO - darstellt. Unter der Zielsetzung der Verringerung der Prüfschritte ist in der Abwägung der der Vorplanung gegenüber der Entwurfsplanung Vorrang einzuräumen, weil die Vorplanung den wichtigsten Schritt in der Projektentwicklung (Festlegung des Entwurfskonzeptes, der technischen Systementscheidungen, Festigung des Projektteams in der Auseinandersetzung mit der Planungsaufgabe) darstellt. Mit der geprüften EVU erfolgt zukünftig eine verbindliche Festlegung aller Beteiligten auf die Art der Umsetzung der Projektziele und auf den darin genehmigten Planungs- und Kostenrahmen. Für den Fall, dass es im weiteren Planungsprozess nach Genehmigung der EVU dennoch zu konzeptionellen und/oder Kostensteigerungen gekommen ist, kann auf Anforderung der Bedarfsträger oder der Baudienststelle eine fachliche Stellungnahme durch die Prüfinstanz erfolgen. Vorgaben der AV zu 54 LHO bleiben davon unberührt. 4. Veranschlagung zu einem frühen Zeitpunkt Das Vorliegen von geprüften EVU stellt zukünftig die Mindestvoraussetzung für eine reguläre Veranschlagung einer Baumaßnahme im Haushaltsplan nach 24 Abs. 1 LHO im Haushaltsplan dar, d.h. die Veranschlagung ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt als im bisherigen Verfahren vorgesehen möglich. Damit werden sich die Fälle einer aufgrund besonderer begründeter Dringlichkeit erforderlichen Veranschlagung nach 24 Abs. 3 LHO reduzieren. 5. Berichtspflichten nach 24 Abs. 5 LHO für Schul- und Kitabaumaßnahmen Die Genehmigungspflicht nach 24 Abs. 5 Satz 2 LHO wird für Schul- und Kitabaumaßnahmen des Landes Berlin in der Weise konkretisiert, dass für diese Maßnahmen ausschließlich eine Kapazitätserweiterung, d. h. die nachträgliche Veränderung der Platzzahl (bei Schulen Zahl der Züge, bei Kitas Zahl der Plätze) als Änderung des Bedarfsprogramms im Sinne des 24 Abs. 5 LHO gilt. Eine entsprechende Bestimmung soll im Haushaltsgesetz 2018/2019 aufgenommen werden. Die Regelungen zum Zustimmungsvorbehalt der Senatsverwaltung für Finanzen und des Hauptausschusses zu Kostensteigerungen bleiben davon unberührt. Seite 3 von 4

Die vorgenannten Regelungen sollen zunächst für einen Zeitraum von 2 ½ Jahren bis Ende 2019 probeweise für Schul- und Kitabaumaßnahmen der Hauptverwaltung angewendet werden, mit dem Ziel, die Auswirkung nach 1 ½ Jahren zu evaluieren und die Ergebnisse dem Hauptausschuss spätestens zur Beratung des Doppelhaushaltes 2020/2021 vorzulegen. In Vertretung Regula Lüscher Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Seite 4 von 4

Pilotprojekt Beschleunigung von Schul- u. Kitabaumaßnahmen des Landes Berlins Anlage Senatsbeschluss zur Finanzplanung Voraussetzung BPU für Haushaltsanmeldung IST FKS Testat Bedarfsplanung Bauplanung bis zu 2 Jahre bis zu 2 Jahre Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes Frei- Wartezeit BP VPU BPU Wartezeit berufler Vorb. 1. BP vor Senatsbeschluss zur I-Planung Senatsbeschluss zur Finanzplanung weiter oder STOP 4. EVU Mindestvoraussetzung Beschluss zum Haushalt weiter oder STOP Zeitersparnis 2. Projektvorbereitung ohne Unterbrechung (Ausnahme: Prüfzeiten) BP inkl. FKS Freiberufler EVU 4 BPU 3. nur eine in der Planungsphase Vorber. der 18 Monate Bauleistungen Baudurchführung SOLL BP = Bedarfsprogramm I FKS = Frühe Kostensicherheit I EVU = Erweiterte Vorplanungsunterlage I BPU = Bauplanungsunterlage