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Transkript:

14. Wahlperiode 09. 03. 2007 Antrag der Abg. Martin Rivoir u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Gestaltungsspielraum für die Hochschulen und Berufsakademien bei der Festlegung der Stundensätze für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie hoch die Ausgaben der einzelnen Hochschulen und Berufsakademien für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte im Haushaltsjahr 2006 waren (in absoluten Zahlen und /je Student); 2. wie hoch an den Hochschulen und Berufsakademien gegenwärtig der Stundensatz liegt, mit dem studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte bezahlt werden; 3. ob es zutrifft, dass für die Hilfskräfte ein neues Entlohnungsgefüge in Vorbereitung ist, das wiederum die bisherige (ungeprüfte) studentische Hilfskraft und die (geprüfte) wissenschaftliche Hilfskraft vorsieht, daneben aber auch noch die neue Kategorie Bachelor-geprüft und wann diese Neuregelung mit welchen Stundensätzen ggf. in Kraft treten wird; II. von einer zentralen, verpflichtenden Festsetzung der Stundensätze für die Hilfskräfte abzusehen und den Hochschulen und Berufsakademien im Rahmen ihrer Autonomie die Möglichkeit einzuräumen, die Stundensätze entsprechend ihrer Notwendigkeiten und Rahmenbedingungen festzulegen. 09. 03. 2007 Rivoir, Heberer, Bregenzer, Haller-Haid, Stober SPD Eingegangen: 09. 03. 2007 / Ausgegeben: 12. 04. 2007 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente

Begründung Durch die landesweit einheitliche Festlegung der Stundensätze für Hilfskrafttätigkeiten an den Hochschulen und Berufsakademien des Landes fehlt es oft an der Möglichkeit, die geeignetsten Studierenden für eine solche Tätigkeit zu gewinnen. Denn externe Job-Angebote sind in manchen Studien- und Berufsfeldern deutlich besser bezahlt und die Hochschulen und Berufsakademien können in solchen Fällen wegen ihrer Bindung an einen festen Satz dann nicht entsprechend nachbessernd reagieren. Dieser Vorschlag schließt bewusst die Überlegung mit ein, dass die Verantwortlichen in den Hochschulen sich diese Spielräume durch entsprechende Minderausgaben im Rahmen ihrer Hochschul- bzw. Finanzautonomie selbst erwirtschaften müssen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 2. April 2007 Nr. 13 7342.60/19/4 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Finanzministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie hoch die Ausgaben der einzelnen Hochschulen und Berufsakademien für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte im Haushaltsjahr 2006 waren (in absoluten Zahlen und /je Student); An den Berufsakademien sind keine Hilfskräfte beschäftigt. Daher haben die Berufsakademien auch keine Ausgaben für Hilfskräfte. Bei den Hochschulen lassen sich die Ausgaben im Haushaltsjahr 2006 für die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte insgesamt sowie die durchschnittlichen Ausgaben pro studentischer und wissenschaftlicher Hilfskraft den als Anlagen beigefügten Tabellen entnehmen. Die für die Beantwortung der Frage erforderlichen Daten mussten durch eine aufwändige Umfrage bei den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen und den Fachhochschulen erhoben werden. Innerhalb der Hochschulen mussten diese Daten in den meisten Fällen erst zusammengetragen werden. 2. wie hoch an den Hochschulen und Berufsakademien gegenwärtig der Stundensatz liegt, mit dem studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte bezahlt werden; Die Hochschulen sind ermächtigt, die in den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 23. April 1986 in der Fassung vom 16. Juli 1993 festgelegten Obergrenzen für die Stundensätze auszuschöpfen. Die Hochschulen können im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbst entscheiden, ob sie von dieser Ermächtigung Gebrach machen oder unterhalb der Obergrenzen bleiben. Die bis zum Wintersemester 2006/07 maßgeblichen Obergrenzen sowie die ab dem Sommersemester 2007 geltenden Obergrenzen gehen aus der nachfolgenden Übersicht hervor: 2

bis zum WS 2006/07 ab dem SS 2007 geltende geltende Obergrenzen Obergrenzen bei einer bei einer Regelarbeits- Regelarbeitszeit von zeit von 41 Stunden 39,5 Stunden pro Woche pro Woche wissenschaftliche Hilfskräfte an Universitäten, Kunsthochschulen 11,92 12,37 wissenschaftliche Hilfskräfte an Pädagogischen Hochschulen 8,40 8,72 wissenschaftliche Hilfskräfte mit FH-Abschluss an Fachhochschulen 8,78 9,11 studentische Hilfskräfte an Universitäten, Kunsthochschulen 7,53 7,82 studentische Hilfskräfte an Pädagogischen Hochschulen 6,72 6,98 studentische Hilfskräfte an Fachhochschulen 5,24 5,44 Die Mitgliederversammlung der TdL erhob in der Mitgliederversammlung am 1./2. Oktober 2003 keine Bedenken, wenn a) wissenschaftliche Hilfskräfte mit einem Master-Abschluss in einem Fachhochschulstudiengang, der akkreditiert ist und für den der Akkreditierungsbescheid den Zusatz Der Masterabschluss eröffnet den Zugang zum höheren Dienst enthält, nach den Sätzen der wissenschaftlichen Hilfskräfte an Universitäten (11,92 bzw. 12,37 ), b) wissenschaftliche Hilfskräfte mit einem Bachelor-Abschluss sowie wissenschaftliche Hilfskräfte mit einem Master-Abschluss in einem Fachhochschulstudiengang, der nicht akkreditiert ist oder der zwar akkreditiert ist, für den der Akkreditierungsbescheid aber nicht den unter Buchstabe a) genannten Zusatz enthält, nach den Sätzen für wissenschaftliche Hilfskräfte mit Fachhochschulabschluss an Fachhochschulen (8,78 bzw. 9,11 ) vergütet werden. 3. ob es zutrifft, dass für die Hilfskräfte ein neues Entlohnungsgefüge in Vorbereitung ist, das wiederum die bisherige (ungeprüfte) studentische Hilfskraft und die (geprüfte) wissenschaftliche Hilfskraft vorsieht, daneben aber auch noch die neue Kategorie Bachelor-geprüft und wann diese Neuregelung mit welchen Stundensätzen ggf. in Kraft treten wird; Es trifft nicht zu, dass für die Hilfskräfte ein neues Entlohnungsgefüge in Vorbereitung ist. 3

II. von einer zentralen, verpflichtenden Festsetzung der Stundensätze für die Hilfskräfte abzusehen und den Hochschulen und Berufsakademien im Rahmen ihrer Autonomie die Möglichkeit einzuräumen, die Stundensätze ent - sprechend ihrer Notwendigkeiten und Rahmenbedingungen festzulegen. Die Prüfung einer Freigabe der Bezahlungsmöglichkeiten für die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte war bereits Gegenstand eines entsprechenden Vorstoßes der Kultusministerkonferenz bei der Finanzministerkonferenz. Nach dem Ergebnis der Prüfung durch die Finanzressorts bzw. die für die Regelung der Arbeitsbedingungen dieses Personenkreises zuständige TdL ist weiterhin an einheitlichen Höchst-Vergütungssätzen auf der Basis der im jeweiligen Bundesland für die Tarifbeschäftigten maßgebenden Regelarbeitszeit festzuhalten. Dr. Frankenberg Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst 4

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 1030 5

Landtag von Baden-Württemberg 6 Drucksache 14 / 1030