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Transkript:

Nationalrat, XXV. GP 20. Mai 2014 25. Sitzung / 1 13.16 Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Cap, jetzt hören Sie einmal gut zu, jetzt werde ich nämlich konkret werden, weil Sie immer sagen, die Opposition ist nur gegen alles, und das stimmt ja so nicht. Ich beginne mit der Grunderwerbsteuer, denn heute haben Sie die einmalige Chance, Herr Kollege Cap und alle Abgeordneten Ihrer Fraktion, gegen diese Novellierung der Grunderwerbsteuer zu stimmen. Sie haben aber auch die Chance, für einen Entschließungsantrag zu stimmen, den ich einbringen werde, der in Richtung einer Entlastung der Lohn- und Einkommensteuer geht, wie sie im Regierungsübereinkommen vereinbart ist. Wir werden sehen, ob Sie diese Chance ergreifen oder nicht. Ich fürchte, nein! Kollege Katzian aus Ihren Reihen hat ja gemeint, die Regierung wird viel Spaß haben mit ihm. Naja, der Spaß könnte heute beginnen, aber schauen wir uns das einmal an: Was bringt die Reform der Grunderwerbsteuer? Die Reform der Grunderwerbsteuer bringt einen Murks wie schon der Beamtenentwurf zur Novelle. Er baut weiterhin auf veralteten Einheitswerten im Falle von Schenkungen und im Falle von Erbschaften auf. Das ist kritisiert worden von namhaften Verfassungsrechtlern unseres Landes, auch von Werner Doralt, selbst vom Verfassungsdienst. Und was legt uns jetzt die Regierung für eine Regierungsvorlage vor? Wiederum eine, die auf veralteten Einheitswerten aus dem Jahre 1973 aufbaut. Das ist ein Entwurf, der mit hoher Wahrscheinlichkeit wiederum verfassungswidrig ist. In diesem Zusammenhang von Steuergerechtigkeit zu sprechen, wie das Kollege Krainer getan hat, das kann ja wohl nur ein Hohn sein. Wenn Sie, Herr Kollege Krainer, eine Vermögensteuer fordern er ist ja gar nicht mehr im Saal, macht nichts (Abg. Krainer: Er sieht mich nicht trotz Brille!), dann müssen Sie aber auch in der Lage sein zu sagen, wie Sie das machen wollen. Ich stelle mir vor, dass man anstelle dieser Reform der Grunderwerbsteuer eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer macht, mit der man substanzielle Teile jener Entlastung der Lohn- und Einkommensteuer finanzieren kann, die Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, aber auch Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, fordern. Nur tun müssen Sie es! (Beifall bei den Grünen.) In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Rossmann und Kogler ein:

Nationalrat, XXV. GP 20. Mai 2014 25. Sitzung / 2 Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende September 2014 zur Finanzierung der angekündigten Senkung des Eingangssteuersatzes in der Lohn- und Einkommensteuer in Richtung 25% einen Gesetzesvorschlag für eine reformierte Erbschafts- und Schenkungssteuer vorzulegen. ***** Wenn Sie diese Entlastung des Tarifes machen, lösen Sie damit substanzielle Wachstums- und Beschäftigungsimpulse aus und könnten sich substanzielle Teile Ihres Sparpakets gänzlich sparen, so auch jene Maßnahmen, die in dem berühmten Brief enthalten sind, die 700 Millionen an strukturellen Maßnahmen enthalten und 300 Millionen an zusätzlichen Einnahmen dank einer verbesserten Konjunktur. Aber, Herr Bundesminister, wenn Sie mir hier erzählen wollen, dass sich die Konjunktur zwischen der Vorlage des Budgets am 29. April und dem Datum des Briefes am 12. Mai derartig geändert hat, dass jetzt plötzlich 300 Millionen mehr lukriert werden können, dann ist das ein guter Scherz bestenfalls. Herr Bundesminister, es tut mir leid, aber Mehreinnahmen aus der konjunkturellen Verbesserung sind leider keine strukturellen Maßnahmen. Im Brief des Herrn Kommissars Kallas ist das ausdrücklich festgehalten. (Beifall bei den Grünen.) Kommen wir nun zu dem, was uns Herr Spindelegger heute über die Medien ausrichten lässt: Die Budgetzahlen seien richtig, und er habe uns das alles am 8. Mai ausführlich im Budgetausschuss beim Expertenhearing erläutert. Die Budgetzahlen sind eben genau nicht richtig, denn sie enthalten für das Jahr 2014 ein strukturelles Defizit von 1 Prozent. Minister Spindelegger wusste ganz genau, dass das nicht den Vorgaben der Europäischen Kommission entsprechen würde. Denn wenn man aus dem übermäßigen Defizit und dem Verfahren herauskommt, dann sieht das Commitment mit der Europäischen Kommission eine Absenkung des strukturellen Defizits von mindestens 0,5 Prozent vor. Davon sind wir meilenweit entfernt. Daher und genau aus diesem Grunde hat ja Finanzminister Spindelegger diesen Brief mit den acht Maßnahmen geschrieben. 700 Millionen davon hat Herr Kommissar Kallas als das strukturelle Defizit senkend akzeptiert. Und was steht in diesem Brief drinnen? Ich übersetze jetzt, frei nach Rossmann: Mit diesen strukturellen Maßnahmen nämlich jenen 700 Millionen besteht keine signifikante Abweichung vom Budgetpfad zur Erreichung des strukturell ausgeglichenen Haushalts.

Nationalrat, XXV. GP 20. Mai 2014 25. Sitzung / 3 Aber er fordert natürlich, dass diese 700 Millionen auch umgesetzt werden, und er spricht auch von Risiken. Er sagt nämlich in diesem Zusammenhang auch, dass er die Behörden also das Finanzministerium einlädt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Voraussetzungen des präventiven Arms zu erfüllen. Und dazu gehört die Umsetzung jener 350 Millionen an zusätzlichen Kürzungen von Ermessensausgaben. Jetzt frage ich Sie: Wann haben wir das im Budgetausschuss erörtert? (Abg. Gartelgruber: Nie!) Das haben wir zu keinem Zeitpunkt im Budgetausschuss erörtert; weder am 8. Mai noch am 16. Mai. (Abg. Walter Rosenkranz: Richtig!) Am 8. Mai habe ich den Herrn Finanzminister gefragt, ob es Änderungen beim Bundesfinanzrahmen geben würde, und er hat Ausflüchte genommen und hat gesagt laut Parlamentskorrespondenz, er sehe Möglichkeiten, im Verordnungswege Nachschärfungen zu treffen, und hat von Schließung von Steuerlücken bei der Auslegung des Körperschaftsteuergesetzes gesprochen. Aber er hat nicht davon gesprochen, dass Schluss sein soll mit der Straffreiheit bei Selbstanzeigen. Wo ist denn das im Budgetbegleitgesetz, Herr Minister? Wo? Zeigen Sie mir das! Wo steht denn das? (Abg. Gartelgruber: Nirgends!) Das ist eine Maßnahme, die ich vermisse. Wenn Sie schon ein Budgetbegleitgesetz vorlegen und sagen, das Budgetbegleitgesetz entspreche dem, was sozusagen Sache ist, und sei keine Lüge (Zwischenruf des Abg. Krainer), dann bringen Sie das her und dann zeigen Sie uns, Herr Kollege Krainer, wie Sie jene 150 Millionen aus diesem Gesetz zustande bringen wollen! Das würde ich gerne sehen. (Beifall bei den Grünen. Zwischenruf der Abg. Tamandl.) Wo sind denn die konkreten Hinweise auf diese 150 Millionen? Und wo sind denn die Einsparungen von Doppelförderungen im Bereich von Bund und Ländern? (Abg. Krainer: Die habe ich schon gesehen!) Herr Spindelegger hat vor wenigen Tagen jene Reformen abgesagt, die die große Kürzung im Zusammenhang mit den Förderungen vorgesehen hat, die Förderpyramide: Das sei nicht möglich, sei nicht umsetzbar. Aber jetzt plötzlich sei es durch Verordnungen möglich, 150 Millionen einzusparen? Durch Verordnungen? (Abg. Pirklhuber: Wahnsinn!) Bitte, dazu braucht es Vereinbarungen, nicht Verordnungen, Herr Kollege Krainer, Herr Kollege Cap. Ja, da könnt ihr ruhig lachen. Ohne Vereinbarungen mit den Ländern wird es nicht gehen. Und die Länder haben signalisiert, dass sie nichts davon wissen. Ja, so schaut es aus! (Abg. Kogler: Das wird ein Spaß mit dem Pröll!)

Nationalrat, XXV. GP 20. Mai 2014 25. Sitzung / 4 Und da sprechen Sie von einem Budget, das keine Budgetlüge ist? Da sprechen Sie von seriösen Zahlen? Da sprechen Sie von einer ausführlichen Erläuterung jenes Briefes im Budgetausschuss, der am 12. Mai nach Brüssel gesendet worden ist? Das entspricht einfach nicht den Tatsachen. Sorry, tut mir leid. (Beifall bei den Grünen.) 13.25 Präsident Ing. Norbert Hofer: Der eingebrachte Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung. Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut: Entschließungsantrag der Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend Reform der Grunderwerbssteuer eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (101 d.b.): Bundesgesetz, mit dem das Grunderwerbsteuergesetz 1987 geändert wird (132 d.b.) Begründung Die Grunderwerbsteuer wurde vom Verfassungsgerichtshof am 27.11.2012 als verfassungswidrig aufgehoben und eine Reparaturfrist bis Ende Mai 2014 wurde eingeräumt. Unter anderem wird im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (G 77/12-6) die Bemessungsgrundlage, die auf völlig veraltete Einheitswerte aus den 1970er- Jahren zurückgeht kritisiert. So wird festgehalten, dass die historischen Einheitswerte mit den aktuellen Verkehrswerten in keinem vorhersehbaren Verhältnis mehr stehen. Die Bemessungsgrundlage sollte folglich am Verkehrswert und nicht am Einheitswert anknüpfen. Die beiden Regierungsparteien, SPÖ und ÖVP, haben am 24.3.2014 einen völlig unzureichenden Entwurf zur Reform der Grunderwerbsteuer in Begutachtung geschickt. Wiederum wird auf die Einheitswerte aus 1973 zurückgegriffen trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken, die auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts geäußert wurden. Bei der Übergabe von Betrieben ist ein Freibetrag in Höhe von 365.000 vorgesehen und bei Verkäufen im Familienverband soll der (dreifache) Einheitswert statt dem Verkehrswert gelten. Die Definition des Familienverbands ging im Erstentwurf sogar so weit, dass sogar Neffen und Nichten Begünstigte waren.

Nationalrat, XXV. GP 20. Mai 2014 25. Sitzung / 5 Nach heftiger Kritik (unter anderem von der Arbeiterkammer und Verfassungsexperten) passierte am 29.4.2014 eine Novelle zur Grunderwerbsteuer den MinisterInnenrat, die unter anderem Änderungen bei der Definition des Familienverbandes vorsah an den Einheitswerten wird weiter festgehalten: Begünstigte sind nun direkte Nachkommen (wie Kinder, Enkelkinder, Ehegatten oder Lebensgefährten). Mit der vorgelegten Novelle der Grunderwerbsteuer gibt es keine Steuergerechtigkeit der ungleichen Vermögensverteilung in Österreich wird nicht entgegengewirkt und durch die Grunderwerbsteuer werden auch Erben kleiner Immobilien belastet. Eine reformierte Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für die reichsten 10% der Haushalte ist überfällig. Damit könnten budgetäre Spielräume um den Faktor Arbeit steuerlich zu entlasten endlich geschaffen werden. Vorgeschobene Ausreden der Regierung, dass eine Neuordnung des Bewertungsrechts zu einem unzumutbaren administrativen Aufwand führt, können nicht gelten gelassen werden. Der Verfassungsgerichtshof hält dazu fest: Außerdem ist es für den Verfassungsgerichtshof nicht nachvollziehbar, dass es für ein Problem, das sich in allen Staaten stellt, die Transaktionssteuern und/oder Vermögenssteuern auf Grundbesitz erheben, keine administrativ bewältigbaren Lösungen für das dabei auftauchende Bewertungsproblem gibt. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende September 2014 zur Finanzierung der angekündigten Senkung des Eingangssteuersatzes in der Lohn- und Einkommensteuer in Richtung 25% einen Gesetzesvorschlag für eine reformierte Erbschafts- und Schenkungssteuer vorzulegen. ***** Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Krainer zu Wort gemeldet. Ich darf auf die einschlägigen GO- Bestimmungen dazu aufmerksam machen. Bitte, Herr Abgeordneter.