Sechs wichtige Fakten für Unternehmer, die Flüchtlinge einstellen wollen

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Transkript:

https://klardenker.kpmg.de/sechs-wichtige-fakten-fuer-unternehmer-die-fluechtlinge-einstellen-wollen/ Sechs wichtige Fakten für Unternehmer, die Flüchtlinge einstellen wollen KEYFACTS - Geflüchtete dürfen nicht sofort in Deutschland arbeiten - Beschäftigungserlaubnis bei laufendem Asylverfahren nur temporär - Arbeitsverbot für Geflüchtete aus sicheren Herkunftsstaaten Hunderttausende Geflüchtete und der deutsche Arbeitsmarkt: Dass sie zusammen finden, ist ein wichtiger Schritt für die gelungene Integration der Zuwanderer. Um beruflich Fuß fassen zu können, sind vor allem Deutschkenntnisse wichtig. Doch Sprachkurse sind nicht die einzigen Hürden, die genommen werden müssen, weiß KPMG Rechtsanwalt Dr. Sebastian Klaus, Experte für Aufenthaltsrecht. Sechs Fakten, die Unternehmer wissen sollten, wenn sie Flüchtlinge einstellen möchten. Geflüchtete dürfen nicht sofort in Deutschland arbeiten 1/5

Ab wann und ob sie in der Bundesrepublik arbeiten dürfen, hängt unter anderem vom Status, der Aufenthaltsdauer und der individuellen Qualifikation ab. Für die Dauer von mindestens drei Monaten nach Einreise ist die Beschäftigung von Geflüchteten, die um Asyl oder internationalen Schutz nachsuchen, verboten. Das Gesetz zum Bund-Länder-Beschluss zu Flucht und Asyl, das seit dem 23. Oktober in Kraft ist, sieht vor, diese Frist zukünftig auf sechs Monate auszudehnen. Eine weitere Änderung betrifft jene Asylbewerber, die verpflichtet werden in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. In dieser Zeit ist ihnen jede Form der Erwerbstätigkeit untersagt. Bisher kann diese Verpflichtung bis zu drei Monate umfassen. Sie soll zukünftig aber bis zu sechs Monate dauern. Geflüchtete dürfen nicht jede Form der Beschäftigung ausüben Das Beschäftigungsverbot kann im Einzelfall gelockert werden. Dafür müssen Zuwanderer einen Antrag auf Beschäftigungserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde am jeweiligen Aufenthaltsort stellen unter anderem unter Vorlage des Arbeitsplatzangebots des zukünftigen Arbeitgebers. Für die Beschäftigungserlaubnis gilt der gleiche rechtliche Rahmen wie für die reguläre Erwerbsmigration. Ausländer mit Hochschulabschlüssen oder einer Berufsausbildung haben deshalb grundsätzlich gute Chancen, die Erlaubnis zu erhalten. Auch Menschen mit Berufen, in denen aktuell ein Fachkräftemangel herrscht, können hoffen. Dazu müssen Abschlüsse und Ausbildung aber anerkannt sein. Bei Menschen mit Hochschulabschlüssen oder Berufsausbildungen wird die sogenannte Vorrangprüfung nicht angewendet. Dabei wird überprüft, ob die offene Stelle nicht auch durch Arbeitslose auf dem deutschen Arbeitsmarkt geschlossen werden kann. Jedoch müssen die Beschäftigungsbedingungen vergleichbar sein zu Beschäftigten auf dem deutschen Arbeitsmarkt. 2015 haben mehr als eine Million Flüchtlinge Deutschland erreicht. Bis zum 31. Dezember registrierten die Behörden genau 1 091 894 Schutzsuchende. Ist das Asylverfahrennicht entschieden gilt die Beschäftigungserlaubnis nur temporär Fällt die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für ein Asylverfahren negativ aus, besteht in der Regel auch keine Perspektive in Deutschland zu bleiben auch nicht, um der Beschäftigung weiter nachgehen zu können. 2/5

Vorrang- und Vergleichbarkeitsprüfung: Geringe Chance ohne Hochschulabschluss Bis zu einem Aufenthalt von fünfzehn Monaten müssen die Behörden sowohl die Vorrang- als auch die Vergleichbarkeitsprüfung machen. Das bedeutet, dass Betroffene eine Beschäftigungserlaubnis nur für solche Stellen erhalten, die nicht durch Arbeitslose des deutschen Arbeitsmarktes besetzt werden konnten. Arbeitsverbot für Geflüchtete aus sicheren Herkunftsstaaten Das neue Asylgesetz sieht für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten ein generelles Arbeitsverbot vor. Als sichere Herkunftsstaaten gelten aktuell Bosnien-Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal und Serbien. Dazu zählen künftig auch Albanien, Kosovo und Montenegro. Die anstehende Gesetzesänderung enthält zudem eine rückwirkende Regelung: Sie schließt eine Beschäftigungserlaubnis für alle diejenigen Menschen aus, die ihren Asylantrag am 1. September 2015 oder später gestellt haben. Offizieller Aufenthaltsstatus ist durch behördliche Dokumente ausgewiesen Hat ein geflüchteter Mensch eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 I oder II des Aufenthaltsgesetzes, hat die Bundesrepublik Asyl oder internationalen Schutz vor Verfolgung gewährt. Diese Aufenthaltserlaubnis bezieht sich nicht nur den Aufenthalt, sondern bedeutet auch die uneingeschränkte Beschäftigung und sogar die Selbstständigkeit. Infos zu KPMG Law Lesen Sie im ersten Teil der Serie Zuwanderung meistern,wie alte Probleme mit den neuen gelöst werden können, im zweiten Teil welche Auswirkungen die Zuwanderung auf die Wirtschaft hat und im dritten Teil über die Vorteile einer kulturellen Vielfalt in Unternehmen. 3/5

Klardenker Redaktion KPMG Nachricht schreiben Unsere Services ZUSAMMENGEFASST»Ausländer mit Hochschulabschlüssen oder einer Berufsausbildung haben deshalb grundsätzlich bessere Chancen, die Erlaubnis zu erhalten. Auch Menschen mit Berufen, in denen aktuell ein Fachkräftemangel herrscht, können hoffen.«um beruflich Fuß fassen zu können, sind vor allem Deutschkenntnisse wichtig. Doch Sprachkurse sind nicht die einzigen Hürden, die genommen werden müssen, weiß KPMG Rechtsanwalt Dr. Sebastian Klaus, Experte für Aufenthaltsrecht. Deutschland hat durch das Grundgesetz und internationale Pakte humanitäre Verpflichtungen. Daneben selektiert das deutsche Aufenthaltsrecht sehr genau und lässt die Erwerbsmigration von Menschen mit qualifizierter Berufsausbildung nur bei Bedarf zu. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KMPG International Cooperative ("KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Recht vorbehalten. 4/5

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