Telefon 233-61400 Telefax 233-61405 Baureferat Tiefbau Deckelung des McGraw-Grabens durch Solaranlagen finanzieren Antrag Nr. 02-08 / A 01917 von Herrn Stadtrat Manuel Pretzl vom 26.08.2004 Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 06457 Anlagen: Antrag Nr. 02-08 / A 01917 Lageplan Beschluss des Bauausschusses vom 15.11.2005 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Anlass Am 26.08.2004 hat Herr Stadtrat Manuel Pretzl den anliegenden Antrag gestellt, wonach die Finanzierung der Deckelung des McGraw-Grabens über eine Kosten-beteiligung eines privaten Investors zu untersuchen sei. Der Investor soll im Gegenzug kostenlos eine Photovoltaikanlage auf dem Deckel betreiben dürfen. 2. Zweckmäßigkeit einer Photovoltaikanlage Gemeinsam mit dem Ingenieurbüro IBM - TGA - GMBH Maier - Benesch und der Hauptabteilung Hochbau des Baureferates (HZ1) wurden die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage geprüft. Wirtschaftlichkeit ist unabding-bare Voraussetzung für eine eventuelle Kostenbeteiligung eines privaten Investors. Basis für die Berechnung der Einnahmen ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Demzufolge kann, abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme, mit fixen Erlösen je produzierter Kilowattstunde für einen Zeitraum von 20 Jahren kalkuliert werden. Anschließend erfolgt die Vergütung des produzierten Stromes zu marktüblichen Preisen. Dies bedeutet, dass sich die Investitionskosten für eine Photovoltaikanlage im geförderten Zeitraum amortisieren sollen. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme und unterliegt einer jährlichen Degression von 5%. Mit einer Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage auf dem McGraw-Graben ist auf Grund des Planungsvorlaufes und den notwendigen Genehmigungsverfahren (Planfeststellung) nicht vor 2008 zu rechnen; wahrschein-licher ist 2010.
Seite 2 Bei Inbetriebnahme einer frei aufgeständerten Photovoltaikanlage im Jahr 2005 würde der Erlös noch 43,4 ct/kwh betragen. Bei Inbetriebnahme im Jahr 2008 nur noch 35,49 ct/kwh und bei einer Inbetriebnahme 2010 nur noch 31,02 ct/kwh. Es wurde bei der Berechnung davon ausgegangen, dass die komplette Fläche über dem Graben zwischen der Chiemgau- und der Stadelheimer Straße, ohne die bereits vorhandenen Querungsmöglichkeiten, für den Bau einer Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt werden könnte. Bei Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, z. B. Sicherheitsabstand, Abstand wegen Verschmutzungsgefahr durch Spritzwasser und Vandalismus, Aufstellabstände der Paneele, etc. ergibt sich eine ca. 1500 1800 m² große Photovoltaikanlage. Die Ausrichtung des McGraw-Grabens ist Süd-Südost. Die beidseitige Anliegerbebauung des McGraw-Grabens ist mit teilweise 5 Vollgeschossen bis zu ca. 20 m hoch. Dies führt zu einer erheblichen Verschattung des Grabens und somit auch der Photovoltaikanlage. Die Überprüfung der Verschattungssituation durch das Ingenieurbüro ergab, dass der Jahresertrag auf Grund der Verschattung um ca. 30% gemindert wird. Im Raum München wird unter optimalen Bedingungen ein jährlicher solarer Ertrag von ca. 1.100 kwh/m²*a angenommen. Die ermittelte Verschattung reduziert diesen Ertrag auf lediglich ca. 770 kwh/m²*a. Unter Zugrundelegung von 1500 bis 1800 m² Modulfläche könnte mit einem elektrischen Energieertrag von maximal 200.000 kwh/a gerechnet werden. Die Erlöse aus dem Stromverkauf beliefen sich demnach auf maximal 74.000 pro Jahr, woraus allerdings auch die Herstellkosten der Anlage zu refinanzieren sind. Nach Schätzungen des Ingenieurbüros liegt die Amortisationszeit zwischen 17 21 Jahren bei Verwendung neuartiger amorpher Anlagen, trotz der nicht optimalen Bedingungen. Für amorphe Anlagen liegen jedoch noch keine langjährigen Erfahrungen vor. Die erwartete Nutzungsdauer beträgt ca. 25 Jahre. Die mit der kristallinen Standardanlage zu erwartenden Erträge liegen deutlich unter den für einen wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Werten. Zwischen dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) und dem Baureferat besteht Einvernehmen, den Bau einer Photovoltaikanlage erneut zu prüfen, wenn der McGraw-Graben aus Umweltschutzgründen gedeckelt oder umgebaut werden soll. Derzeit liegt hierzu jedoch kein Planungsauftrag vor. 3. Bauliche Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage Bei einer Deckelung des McGraw-Grabens entsteht ein Tunnel mit einer Länge von ca. 640 m. Neben der Deckelung sind aus Sicherheitsgründen eine durchgehende Mittelwand und mindestens eine Betriebsstation erforderlich. Ergänzend zu den baulichen Aufwendungen ist nach den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2003) auch eine umfangreiche Betriebs- und Sicherheitsausstattung erforderlich. Diese umfasst u. a. Beleuchtung, Lüftung, Funkausstattung, Brandmeldeanlagen, Verkehrsleittechnik, Videoüberwachung, Lautsprecher-ausstattung, etc..
Seite 3 Der Kostenrahmen für eine Deckelung des McGraw-Grabens beläuft sich auf ca. 32 Mio. Euro und setzt sich wie folgt zusammen: - Umbau zum Tunnel mit Deckel, Mittelwand, Betriebsstationen und Schlitzrinnen ca. 23 Mio. Euro - Betriebsausstattung ca. 9 Mio. Euro Gesamt ca. 32 Mio. Euro Die entstehenden Folgekosten belaufen sich auf ca. 200.000 Euro jährlich. Der Energieverbrauch für das Betreiben des Tunnels beträgt ca. 750.000 kwh/a und ist somit mehr als dreimal so hoch wie die maximal mögliche Ausbeute aus der Photovoltaikanlage. Die Herstellungskosten der Deckelung müssten wegen der geringen Rendite, ebenso wie die Folgekosten, von der LH München alleine getragen werden. Es ist derzeit nicht absehbar, ob es Zuschüsse von Seiten des Freistaates geben könnte. 4. Dringlichkeit von Lärmschutzmaßnahmen Der McGraw-Graben ist gemäß Prioritätenkarte zur Lärmkarte, die mit Stadtrats-beschluss vom 07.12.1999 anerkannt wurde, zwar mit Priorität A eingruppiert, jedoch innerhalb dieser Gruppe erst an zehnter Stelle (A10). Im Rahmen der Fortschreibung der Prioritätenkarte wird der McGraw-Graben wegen sich bereits im Bau bzw. in Planung befindlicher Projekte (z.b. Ausbau Mittlerer Ring Ost) zwischenzeitlich an höherer Stelle eingereiht. 5. Zusammenfassung Die Verschattung der Photovoltaikanlage durch die anliegenden Gebäude mindert den Ertrag um ca. 30%. Ein nennenswerter Überschuss aus dem Ertrag in Höhe von ca. 74.000 /Jahr aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage steht deshalb für die Finanzierung der Überdeckelung des McGraw-Grabens nicht zur Verfügung. Diese Investitionskosten belaufen sich auf ca. 32 Mio. Euro, einschließlich der Betriebs-ausstattung. Die (Teil-) Finanzierung der Deckelung durch einen privaten Investor durch die Einnahmen aus der Stromerzeugung mit einer Photovoltaikanlage ist deshalb nicht möglich. Der Antrag Nr. 02-08 / A 01917 wird deshalb nicht weiterverfolgt. Die Satzung für die Bezirksausschüsse sieht im vorliegenden Fall keine Beteiligung der Bezirksausschüsse vor. Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Obergiesing erhält jedoch Abdrucke der Vorlage zur Information. Das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München hat die Beschlussvorlage mitgezeichnet und begrüßt insbesondere die Argumentation auf der Basis einer nüchternen Kosten-Nutzen-Rechnung, mit der indirekt auf den sinnvolleren Einsatz der potenziellen Investitionsmittel in Photovoltaik-Projekte mit höheren spezifischen Stromerträgen und realen monetären Nettoerträgen verwiesen wird. Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Reissl, und die Verwaltungsbeirätin der Hauptabteilung Tiefbau, Frau Stadträtin Köstler, haben je einen Abdruck der
Seite 4 Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Der Versuch, die (Teil-) Finanzierung der Überdeckelung des McGraw-Grabens durch einen privaten Investor zu erreichen, der diesen im Gegenzug für eine Photovoltaikanlage nutzen kann, ist zur Zeit nicht zielführend. Die Gründe liegen u. a. in den hohen Kosten für eine Überdeckelung und in dem geringen Wirkungsgrad dieser Photovoltaikanlage. Der Antrag ist deshalb nicht weiterzuverfolgen. 3. Das Baureferat überprüft zusammen mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt den Bau einer Photovoltaikanlage erneut, wenn der McGraw-Graben aus Umweltschutzgründen gedeckelt oder umgebaut werden soll. 4. Der Antrag Nr. 02-08 / A 01917 von Herrn Stadtrat Manuel Pretzl vom 26.08.2004 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Hep Monatzeder Rosemarie Hingerl 3. Bürgermeister Berufsm. Stadträtin
Seite 5 IV. Abdruck von I. - III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Direktorium - HA II/ V an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei zur Kenntnis. V. Wiedervorlage im Baureferat/ RG 4 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 17 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Kommunalreferat An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Kreisverwaltungsreferat An das Baureferat - H, G, V An das Baureferat - RZ, RG 2, RG 4 An das Baureferat - T Z, T 1, T 3 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück zum Baureferat - T 4 zum Vollzug des Beschlusses. Am... Baureferat/RG 4 I. A.