H i n w e i s e z u D a t e n e i n g a b e n f ü r d e n S a c h v e r h a l t d e r N a c h l a s s z a h l u n g e n i m V e r s o r g u n g s b e r e i c h L o h n a r t e n Um den Sachverhalt im IPV-System abzubilden, stehen folgende Lohnarten zur Verfügung: 8683 Nachlass: RR lfd Vers.Bez (Nachlass: Rückrechnung laufende Versorgungsbezüge) 8684 Nachlass: RR EZ/SZ (Nachlass: Rückrechnung Einmalzahlung/Sonderzahlung) 8685 Nachlass: RR St.frei (Nachlass: Rückrechnung steuerfrei) 8686 Nachlasszahl. einmalig (Nachlasszahlung einmaliger Bezug) 8687 Nachlasszahl. einmalig VB (Nachlasszahlung einmaliger Versorgungsbezug) 8688 Nachlasszahl. St.frei (Nachlasszahlung steuerfrei) 2 F a l l k o n s t e l l a t i o n e n Entsteht für einen verstorbenen Versorgungsempfänger (Erblasser) eine Nachzahlung auf seine laufenden Versorgungsbezüge, einmaligen Versorgungsbezüge und/oder Sonderzahlung für die Zeit vor seinem Ableben, handelt es sich um eine Nachlasszahlung. Dateneingaben sind für den Erblasser und den Erben erforderlich! 2. D a t e n e i n g a b e n b e i m E r b l a s s e r Beim Erblasser sind die Dateneingaben vorzunehmen, damit der Bruttobetrag der Nachzahlung maschinell ermittelt wird. Bei vorhandener KV/PV-Pflicht des Erblassers erfolgt damit auch die KVdR-Meldung und die ggf. erforderliche Berechnung und Abführung der SV-Beiträge. Um die Zahlbarmachung der Nachzahlung zu verhindern, sind vor der nächsten Personalabrechnung folgende Schritte auszuführen: Die Personalabrechnung simulieren. Autor: LVwA - PS IPV Seite von 5
Die sich aus der Simulation ergebende monatliche Brutto-Nachzahlung im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 004) mit der Lohnart 8683 Nachlass: RR lfd Vers.Bez als Negativbetrag nur für den Zeitraum der Nachzahlung eingeben (keine Eingabe für den Zeitraum ab Beschäftigungsstatus 0 ausgetreten). Eine sich evtl. ergebende einmalige Brutto-Nachzahlung und/oder Sonderzahlung im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 005) mit der Lohnart 8684 Nachlass: RR EZ/SZ als Negativbetrag für den Monat, in dem die Nachzahlung entstanden ist, eingeben. Die Personalabrechnung erneut simulieren und prüfen. Wenn der Erblasser der KVdR unterlag, kann sich eine Forderung aus der Beitragsberechnung ergeben, die ggf. von der Nachlasszahlung an den Erben einzubehalten ist. Handelt es sich bei der Nachzahlung um steuerfreie Bezüge (es wird kein steuerpflichtiges Brutto ermittelt), ist die Lohnart 8685 Nachlass: RR St.frei zu verwenden. 2. 2 D a t e n e i n g a b e n b e i m E r b e n 2.2. Erbe ist Hinterbliebener mit laufender Hinterbliebenenversorgung im IPV-System Wenn die beim Erblasser in Abzug gebrachte Bruttonachzahlung dem Hinterbliebenen zusteht, ist sie unter der Personalnummer des Hinterbliebenen zahlbar zu machen und zu versteuern. Folgende Dateneingaben sind erforderlich: Ergänzende Zahlung (IT 005) mit der Lohnart 8687 Nachlasszahl. einmalig 2.2.2 Erbe ist versorgungsberechtigt, aber seine Versorgungsbezüge werden nicht über das IPV-System abgerechnet gebrachte Bruttonachzahlung ist unter der Personalnummer des Erben zahlbar zu machen und zu versteuern. Folgende Autor: LVwA - PS IPV Seite 2 von 5
Anlegen der Maßnahmenart Zahlung an Erben ohne lfd HblV (M VE) mit dem Maßnahmengrund 03 Nachlasszahlung In den Infotypen Maßnahmen (IT 0000), Organisatorische Zuordnung (IT 000), Familie/Bezugsperson (IT 002) Subtyp 4 Erblasser und Basisbezüge (IT 0008) sind die Daten des Erblassers zu hinterlegen. Im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) sind alle Lohnarten zu löschen. In den Infotypen Daten zur Person (IT 0002), Anschriften (IT 0006), Bankverbindung (IT 0009) und Steuerdaten D (IT 002) hier muss auch die Seite 2 gefüllt werden sind die Daten des Erben zu hinterlegen. Ergänzende Zahlung (IT 005) mit der Lohnart 8687 Nachlasszahl. einmalig 2.2.3 Erbe ist versorgungsberechtigt, seine Versorgungsbezüge werden nicht über das IPV-System abgerechnet; aber Zahlbarmachung des Sterbegeldes über das IPV-System gebrachte Bruttonachzahlung ist unter der Personalnummer des Erben zusätzlich zum Sterbegeld zahlbar zu machen und zu versteuern. Folgende Anlegen der Maßnahmenart Zahlung an Erben ohne lfd HblV (M VE) je nach Sachverhalt mit dem Maßnahmengrund 0 Sterbegeld 8 (), (2) Nr. oder 02 Kostensterbegeld 8 (2) Nr.2 (vgl. Ausführungen zur Maßnahmenart Zahlung an Erben ohne lfd HblV (M VE) im Anwenderhandbuch Kapitel 2) Im Infotyp Steuerdaten D (IT 002) muss die Seite 2 gefüllt sein. Ergänzende Zahlung (IT 005) mit der Lohnart 8687 Nachlasszahl. einmalig Autor: LVwA - PS IPV Seite 3 von 5
Der Erbe ist in das IPV-System aufgenommen worden und hat Sterbegeld erhalten. Die beim Erblasser in Abzug gebrachte Bruttonachzahlung ist unter der Im Infotyp Steuerdaten D (IT 002) muss die Seite 2 gefüllt sein. Ergänzende Zahlung (IT 005) mit der Lohnart 8687 Nachlasszahl. einmalig Im Infotyp Abrechnungsstatus (IT 0003) ist im Feld abrechnen bis ist ein Datum einzugeben, dass in der folgenden Abrechnungsperiode oder später liegt. 2.2.4 Erbe ist nicht versor gungsberechtigt und wird nicht über das IPV- System abgerechnet Der Erbe ist in das IPV-System aufzunehmen. Die beim verstorbenen Versorgungsempfänger in Abzug gebrachte Bruttonachzahlung ist unter der Anlegen der Maßnahmenart Zahlung an Erben ohne lfd HblV (M VE) mit dem Maßnahmengrund 03 Nachlasszahlung In den Infotypen Maßnahmen (IT 0000), Organisatorische Zuordnung (IT 000), Familie/Bezugsperson (IT 002) Subtyp 4 Erblasser und Basisbezüge (IT 0008) sind die Daten des Erblassers zu hinterlegen. Im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) sind alle Lohnarten zu löschen. In den Infotypen Daten zur Person (IT 0002), Anschriften (IT 0006), Bankverbindung (IT 0009) und Steuerdaten D (IT 002) sind mit den Daten des Erben zu füllen. Ergänzende Zahlung (IT 005) mit der Lohnart 8686 Nachlasszahl. einmalig Autor: LVwA - PS IPV Seite 4 von 5
2.2.5 Erbe ist nicht versorgungsberechtigt, wird nicht über das IPV-System abgerechnet, erhält aber über das IPV-System Sterbegeld gebrachte Bruttonachzahlung ist unter der Personalnummer des Erben zusätzlich zum Sterbegeld zahlbar zu machen und zu versteuern. Folgende Anlegen der Maßnahmenart Zahlung an Erben ohne lfd HblV (M VE) je nach Sachverhalt mit dem Maßnahmengrund 0 Sterbegeld 8 (), (2) Nr. oder 02 Kostensterbegeld 8 (2) Nr.2 (vgl. Ausführungen zur Maßnahmenart Zahlung an Erben ohne lfd HblV (M VE) im Anwenderhandbuch Kapitel 2) Ergänzende Zahlung (IT 005) mit der Lohnart 8686 Nachlasszahl. einmalig Der Erbe ist in das IPV-System aufgenommen worden und hat Sterbegeld erhalten. Die beim Erblasser in Abzug gebrachte Bruttonachzahlung ist unter der Ergänzende Zahlung (IT 005) mit der Lohnart 8686 Nachlasszahl. einmalig Hinweis Die Lohnart 8688 Nachlasszahl. St.frei ist nur zu verwenden, wenn eine Nachlasszahlung als steuerfreier Betrag zu zahlen ist. Die Entscheidung, welcher Sachverhalt hier in Frage kommt, obliegt der Versorgungssachbearbeitung. Autor: LVwA - PS IPV Seite 5 von 5