Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung

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Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung Große Anfrage nach 24 BezVG Fraktion DIE LINKE Drucksachen Nr.: Datum: XX/4887 10.02.2014 Beratungsfolge Gremium Datum Antwort: Vertrag für Hamburg/Vereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft: Wie viele geförderte Wohnungen des 1. und 2. Förderweges wurden im Bezirk in der Zeit von 03/2011 bis 12/2013 tatsächlich gebaut? Fragesteller: Olaf Harms, Bernhard-Stietz-Leipnitz, Christine Detamble-Voss, Renate Hercher- Reis, Sandra Clemens Der Senat hat zu Beginn der Legislaturperiode verkündet, den Bau von jährlich 6.000 neuen Wohn-ungen mit der Wohnungswirtschaft verabreden zu wollen. Davon sollen 1.200 im 1. Förderweg und 800 weitere im neu geschaffenen 2. Förderweg finanziert werden. Es geht also in dieser Legislatur-periode um insgesamt 24.000 neue Wohnungen davon 4.800 im 1. und 3.200 im 2. Förderweg zu bauende neue Wohnungen. Der Senat erhob dies zu einer seiner zentralen Forderungen für diese Legislaturperiode. Erinnern wir uns: ca. 42 % der Hamburger Haushalte haben einen Anspruch auf einen 5-Schein, d.h. auf eine Sozialwohnung. Jährlich fallen Sozialwohnungen aus der Preisbindung. Allein im Jahr 2013 sind dies ca. 13.000 Wohnungen. Hamburg hat einen jährlichen Grundbedarf von 5.000-6.000 neuen Wohnungen. Nicht berücksichtigt ist der zusätzliche Bedarf an Wohnungen, der aus dem Anwachsen der Bevölkerung Hamburgs durch den sogenannten Wanderungsgewinn. Er beläuft sich in 2013 auf ca. 15.000 Menschen. Zusätzlich fallen jährlich ca. 800 Wohnungen durch Abbruch fort. In den vergangenen 12-15 Jahren ist durch einen erheblich unter der Nachfrage liegenden Wohnungsneubau ein Fehlbestand von ca. 40.000 Wohnungen entstanden. Will man diesen in einem überschaubaren Zeitraum von ca. 10 Jahren abbauen und dem akuten Mangel damit wirklich begegnen, sind jährlich zusätzlich 4.000 Wohnungen erforderlich. Die Vereinbarung des Senates mit der Wohnungswirtschaft, die 2011 abgeschlossen wurde, verpflichtet diese zu nichts Konkretem. Die beteiligten Verbände haben es lediglich übernommen daraufhin zu wirken, dass die Mitgliedsbetriebe sich an der gewaltigen Aufgabe durch entsprech-ende Investitionen beteiligen. Der Senat soll für die Bereitstellung von geeigneten Bauflächen sorgen. Den Bezirksämtern kommt die Aufgabe zu, durch das verstärkte Auflegen von neuen Bebauungsplänen (B-Pläne) und Verstärkung bei der Erteilung von Baugenehmigungen, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung: 1) Wie viele und welche B-Pläne mit wie vielen Wohneinheiten wurden seit dem Februar 2011 neu aufgelegt? Bitte nach B-Plan-Bezeichnung und Stadtteilen unterscheiden. Seite: 1/6

Seit Februar 2011 wurden im Bezirk Hamburg-Mitte 10 Bebauungspläne mit insgesamt 738 Wohneinheiten neu aufgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Bebauungspläne, die vor Februar 2011 bereits eingeleitet worden sind und sich noch im laufenden Verfahren befinden, gemäß der Fragestellung hier nicht erfasst werden. D.h.- die mit der Großen Anfrage verfolgte Bilanzierung ist unvollständig und damit nur bedingt aussagekräftig. B-Plan Anzahl neuer WE St. Georg 45 30 Billstedt 108 / Horn 48 0 Billstedt 109 0 Billstedt 110 100 Hammerbrook 10 331 Hammerbrook 11 0 Neustadt 42 52 Neustadt 40 0 Neustadt 50 / HH-Altstadt 46 75 Rothenburgsort 17 150 Summe B-Pläne = 10 Summer neuer WE = 738 1a) Wie viele Bauanträge auf Grundlage dieser B-Pläne, mit wie vielen Wohneinheiten wurden bis Ende 2013 eingereicht und wann sind diese genehmigt worden bzw. wann ist mit deren Genehmigung zu rechnen. Bitte tabellarisch nach Stadtteilen geordnet aufführen. 1b) Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele dieser Wohnungen konkret gebaut werden sollen und wann? Wenn ja, bitte um tabellarische Angaben nach Stadtteilen geordnet. Die folgende Aufstellung berücksichtigt Wohnbauvorhaben, die im Geltungsbereich der oben aufgeführten Bebauungspläne seit dem 01.01.2011 beantragt wurden. Stadtteil Bauanträ ge 1 Wohneinheit Belegenheit en An der Alster 42/Koppel 43-45 22 wird nicht ausg eführt Erteilung der Genehmigung ferti g im Bau voraus. 1. Hälfte 14 22 St. Georg 1 22 0 0 0 22 1 Schleemer Weg 34 109 voraus. 1. Hälfte 14 109 Billstedt 1 109 0 0 0 109 1 Sonninstraße 0 (Haus I) 129 Oktober 13 129 0 voraus. Februar 1 Sonninstraße 0 (Haus II) 88 14 88 1 Sonninstraße 0 (Haus III) 114 November 14 114 Hammerbrook 3 331 0 129 0 202 noch nicht begonne n 2) Wie viele beschlossene, aber nicht oder nicht vollständig umgesetzte B-Pläne der Jahre 2001 bis 2011, mit wie vielen Wohneinheiten befinden sich in dieser Wahlperiode in der konkreten Umsetzung? Bitte nach B-Plan-Bezeichnung und Stadtteilen unterscheiden. Mit Stand Januar 2014 befinden sich 6 zwischen 2001 und 2011 beschlossene Bebauungspläne mit insgesamt etwa 605 Wohneinheiten in der konkreten Umsetzung. Weitere Wohneinheiten aus anderen Bebauungsplänen, die in dieser Wahlperiode bereits vollständig umgesetzt wurden, sind hier nicht aufgeführt. Seite: 2/6

B-Plan Anzahl neuer WE Billstedt 103 270 St. Pauli 26 100 Finkenwerder 42 0 Hamburg Altstadt 42 125 Wilhelmsburg 86 0 Wilhelmsburg 89 110 Summe B-Pläne = 6 Summe neuer WE = 605 2a) Wie viele Bauanträge auf Grundlage dieser B-Pläne, mit wie vielen Wohneinheiten wurden bis Ende 2013 eingereicht und wann sind diese genehmigt worden bzw. wann ist mit deren Genehmigung zu rechnen? Bitte tabellarisch nach Stadtteilen geordnet aufführen. 2c) Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele dieser Wohnungen konkret gebaut werden sollen und wann? Wenn ja, bitte um tabellarische Angaben nach Stadtteilen geordnet. Wohneinheit Stadtteil Bauanträge Belegenheit en Erteilung der Genehmigung fertig im Bau 1 Honiggrasweg 1 3 Mai 12 3 1 Honiggrasweg 14 4 August 13 4 1 Honiggrasweg 2 6 Juni 12 6 1 Hans-Rubbert-Straße 102 4 Mai 13 4 1 Hans-Rubbert-Straße 103 14 Juni 11 14 1 Hans-Rubbert-Straße 103 17 Juni 11 17 wird nicht ausgef ührt noch nicht begonnen 1 Hans-Rubbert-Straße 11 1 Dezember 13 1 1 Hans-Rubbert-Straße 110-114 3 November 11 3 1 Hans-Rubbert-Straße 13 1 Dezember 13 1 1 Hans-Rubbert-Straße 15 1 April 13 1 1 Hans-Rubbert-Straße 17 1 Mai 13 1 1 Hans-Rubbert-Straße 19/21 2 Februar 13 2 1 Hans-Rubbert-Straße 23... 2 September 13 2 1 Hans-Rubbert-Straße 27 1 Mai 13 1 1 Hans-Rubbert-Straße 31/33 2 Dezember 12 2 1 Hans-Rubbert-Straße 35/37 3 Januar 13 3 1 Hans-Rubbert-Straße 39 1 Dezember 13 1 1 Hans-Rubbert-Straße 43 1 Januar 13 1 1 Hans-Rubbert-Straße 45 1 Januar 13 1 1 Hans-Rubbert-Straße 47 1 Dezember 12 1 1 Hans-Rubbert-Straße 49 1 Dezember 12 1 1 Hans-Rubbert-Straße 51 1 November 13 1 1 Hans-Rubbert-Straße 53 1 Juli 13 1 1 Hans-Rubbert-Straße 55 1 April 13 1 1 Hans-Rubbert-Straße 57 1 März 13 1 1 Hans-Rubbert-Straße 58 5 Oktober 11 5 1 Hans-Rubbert-Straße 75/77 1 Januar 13 1 1 Hans-Rubbert-Straße 82 3 Mai 13 3 1 Hans-Rubbert-Straße 88 3 April 13 3 1 Hans-Rubbert-Straße 91 6 Dezember 11 6 1 Hans-Rubbert-Straße 94 4 Mai 13 4 Seite: 3/6

1 Hans-Rubbert-Straße 2,4,4a 3 Januar 14 3 Hans-Rubbert-Straße 6-12/24-1 30 8 Januar 14 8 1 Hans-Rubbert-Straße 14-22 5 Januar 14 5 1 Hans-Rubbert-Straße 29 1 vorauss. 1. Hälfte 14 1 1 Hans-Rubbert-Straße 70-80b 8 Dezember 11 8 1 Hans-Rubbert-Straße 79-89c 9 Dezember 11 9 1 Schwertlilienweg 10 1 Mai 13 1 1 Schwertlilienweg 11 1 Mai 13 1 1 Schwertlilienweg 12 1 Mai 13 1 1 Schwertlilienweg 13... 2 Juli 13 2 1 Schwertlilienweg 14 1 August 13 1 1 Schwertlilienweg 16 1 August 13 1 1 Schwertlilienweg 17 1 Mai 13 1 1 Schwertlilienweg 18 1 Oktober 12 1 1 Schwertlilienweg 19 1 Mai 13 1 1 Schwertlilienweg 2 1 Mai 13 1 1 Schwertlilienweg 20 1 November 12 1 1 Schwertlilienweg 21 1 September 12 1 1 Schwertlilienweg 22 1 Oktober 12 1 1 Schwertlilienweg 23 1 September 12 1 1 Schwertlilienweg 23 1 Januar 13 1 1 Schwertlilienweg 24 1 März 13 1 1 Schwertlilienweg 25 1 Oktober 12 1 1 Schwertlilienweg 26 1 November 12 1 1 Schwertlilienweg 27 1 November 12 1 1 Schwertlilienweg 28 1 November 12 1 1 Schwertlilienweg 4 1 Mai 13 1 1 Schwertlilienweg 5 1 November 12 1 1 Schwertlilienweg 6 2 November 12 2 1 Schwertlilienweg 7 1 November 12 1 1 Schwertlilienweg 9 1 Mai 13 1 1 Storchenschnabelstieg 2-5 4 Dezember 11 4 1 Schwanenblumenplatz 1-5 5 Mai 13 5 1 Schwanenblumenplatz 6,7,8 3 Mai 13 3 1 Schwanenblumenplatz 9-17 9 Juni 12 9 1 Wiesenknopfstieg 16,18 und 20 3 Januar 13 3 1 Wiesenknopfstieg 2 4 Mai 13 4 1 Wiesenknopfstieg 3... 6 Juni 13 6 1 Wiesenknopfstieg 8... 4 Juni 13 4 1 Wiesenknopfstieg o. Nr. 6 September 12 6 1 Wasserfenchelstieg 9.31 12 voraus. 1. Hälfte 14 12 1 Wasserfenchelstieg 1,3,5,7,7a 5 Januar 14 5 Billstedt 73 218 85 58 1 74 1 Große Freiheit 61 42 September 13 42 1 Kleine Freiheit 68 20 voraus. 1. Hälfte 14 20 1 Kleine Freiheit 70 28 voraus. 1. Hälfte 14 28 St. Pauli 3 90 0 0 0 90 Seite: 4/6

1 Grimm 7 131 Oktober 13 131 Altstadt 1 131 0 131 0 0 1 Neuenfelder Straße 31 4 Februar 12 4 1 Neuenfelder Straße 33 7 Mai 12 7 Wilhelmsburg 2 11 11 0 0 0 2b)Sind im Rahmen von Bauanträgen auf der Grundlage dieser B-Pläne Befreiungen von den jeweiligen Festsetzung zu Gunsten von mehr Wohnraum des 1. u. 2. Förderweges im Rahmen von städtebaulichen Verträgen erteilt worden? Wenn ja, welche und wo? Nein. 3) Ist dem Bezirksamt bekannt wie viele Wohnungen im 1. und 2. Förderweg seit März 2011 im Bezirk Hamburg-Mitte insgesamt finanziert und gebaut wurden? Wenn ja, bitte nach Projekt und Stadtteil geordnet angeben. Der Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamts HH-Mitte ist nicht bekannt, wie viele Wohnungen im 1. und 2. Förderweg seit März 2011 im Bezirk HH-Mitte insgesamt finanziert und gebaut wurden. Die Daten werden von der Bauaufsichtsbehörde nicht erfasst oder gar statistisch gesammelt. 4) Sieht das Bezirksamt die Notwendigkeit, belegbare Angaben über die Anzahl der geförderten Wohnungen und den jeweiligen Förderweg machen zu können? Wenn ja, wie wird der Anspruch konkret umgesetzt? Die Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamts HH-Mitte sieht keine Notwendigkeit, belegbare Zahlen über die Anzahl der geförderten Wohnungen und den jeweiligen Förderweg zu ermitteln. Es fällt nicht in den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Bauaufsichtsbehörden, Angaben über geförderte Wohnungen und die Art der Förderung zu sammeln und vorzuhalten. Dies ist Aufgabe anderer Fachdienststellen (s. Frage 9). 5) Welche Möglichkeiten der Erlangung entsprechender Information stehen dem Bezirksamt zur Verfügung? Um entsprechende Informationen zu erhalten, wäre eine Informationspflicht der zuständigen Fachdienststellen gegenüber dem Bezirksamt Hamburg-Mitte erforderlich. 6) Welche Möglichkeiten der Kontrolle hinsichtlich der konkreten Umsetzung 6a) eines Projektes insgesamt, und 6b) von Wohnungen im 1. u. 2. Förderweg in einzelnen Projekten stehen dem Bezirksamt zur Verfügung? Das Kontrollinstrument der Bauaufsichtsbehörde während der konkreten Umsetzung (=Bauausführung) eines Projekts ist die Bauüberwachung ( 78 HBauO). Der Gesetzgeber sieht seit dem Jahr 2006 keine zwingenden Bauzustandsbesichtigungen oder Schlussabnahmen mehr vor. Daher überwacht die Bauaufsichtsbehörde die Bauausführung nach Ermessen. 7) Werden bei Neubauprojekten regelmäßige Kontrollen durch die Bauaufsicht oder ein anderes Amt des Bezirksamtes z.b. hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Umsetzung genehmigter Wohnungsgrundrisse und Größen, genehmigter Befreiungen von den Festsetzungen eines B-Planes und ggf. vom Bezirksamt mit Bauherren geschlossener städtebaulicher Verträge durchgeführt? Wenn ja, bitte nach Projekten und Stadtteilen geordnet angeben. Seite: 5/6

Da der Gesetzgeber zwingende Bauzustandsbesichtigungen oder Schlussabnahmen seit dem Jahr 2006 nicht mehr vorsieht, werden keine regelmäßigen Kontrollen durch die Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Umsetzung genehmigter Wohnungsgrundrisse und - größen oder genehmigter Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans durchgeführt. Nach Ermessen überwacht die Bauaufsichtsbehörde die Bauausführung einzelner Vorhaben. Die Einhaltung städtebaulicher Verträge, die Bestandteil einer Baugenehmigung sind, werden im rahmend er Bauüberwachung kontrolliert. 8) Ist die Investitionsbank als Förderbank verpflichtet oder im Rahmen einer der Amtshilfe vergleichbaren Hilfe gehalten, die Bezirksämter über Förderanträge, Förderzusagen sowie Bezugsfertigkeit von Projekten und Anzahl der Wohnungen (unterschieden nach 1. u. 2. Förderweg) im Bereich des Bezirksamtes zu informieren? Wenn ja, wie häufig und wie aktuell geschieht das? Die Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamts HH-Mitte wird nicht über Förderanträge, Förderzusagen sowie Bezugsfertigkeit von Projekten und Anzahl der Wohnungen, die im 1. oder 2. Förderweg errichtet werden, seitens der Investitions- und Förderbank informiert. Insofern gehen wir nicht von einer bestehenden Informationspflicht der Investitions- und Förderbank gegenüber der Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamts HH-Mitte aus. 9) Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die Fachbehörde BSU über konkrete Zahlen bezüglich der im 1. u. 2. Förderweg seit März 2011 geförderten und konkret gebauten Wohnungen verfügt? Wenn ja, fordert das Bezirksamt diese ab? In welchen zeitlichen Intervallen? Bitte entsprechende Zahlen angeben. Das Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt erhebt Zahlen bezüglich der im 1. und 2. Förderweg geförderten und konkret gebauten Wohnungen. Die Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamt Hamburg-Mitte fordert diese Zahlen nicht ab. Seite: 6/6