PRAXISVORTRAG PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IM DEUTSCHEN HYGIENE-MUSEUM DRESDEN
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DIE STIFTUNG DEUTSCHES HYGIENE-MUSEUM Stiftung des bürgerlichen Rechts nicht öffentlicher Dienst eigene Tarifvertragspartei zw. 70 80 Beschäftigte (unbefristet/befristet) ohne Bewachung/Aufsichten, Mitarbeiter Shop und Restaurant
STIFTER Landeshauptstadt Dresden Freistaat Sachsen
ORGANIGRAMM Geschäftsbereich 1 Direktion Geschäftsbereich 2 Museums- und Ausstellungswesen Geschäftsbereich 3 Kaufmännische Direktion Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Wissenschaft Kommunikation Vorstandsassistenz Sponsoring/ Kooperationen Medien
ORGANIGRAMM Geschäftsbereich 1 Direktion Geschäftsbereich 2 Museums- und Ausstellungswesen Geschäftsbereich 3 Kaufmännische Direktion Ausstellungen Bildung und Vermittlung Kuratoren Museumspädagogik Ausstellungsund Leihbüro Sammlung/ Archiv
ORGANIGRAMM Geschäftsbereich 1 Direktion Geschäftsbereich 2 Museums- und Ausstellungswesen Geschäftsbereich 3 Kaufmännische Direktion EDV Tagungszentrum Controlling Buchhaltung Personal Haustechnik Verwaltung/ Sicherheit Kasse Bibliothek
ARBEITSSCHUTZ Grundlage: Arbeitsschutzgesetz ArbSchG 1 (1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
ARBEITSSCHUTZ Grundlage: Arbeitsschutzgesetz ArbSchG 2 (1) Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
ARBEITSSCHUTZ Grundlage: Arbeitsschutzgesetz ArbSchG 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten, 6. psychische Belastungen bei der Arbeit.
ARBEITSSCHUTZ Grundlage: Arbeitsschutzgesetz ArbSchG 6 Dokumentation Gefährdungsbeurteilung physische GFB (Begehungen, Beurteilungen) psychische GFB
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IM DHMD Arbeitsschutzgesetz physisch 5 Nr. 1-5 psychisch 5 Nr. 6 (seit 2013) regelmäßige Begehungen, Beurteilung der Arbeitsplätze z.b. durch Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte(r) Bsp.: Feuerlöscher Leiterbeauftragte(r) 1. Anlauf Arbeitsmedizinischer Dienst 2. Gespräche mit Psychologe/-in zur Umsetzung einer psychologischen Gefährdungsbeurteilung 3. Workshops Bildung von Teams 4. Beobachtung in typ. Arbeitssituationen/ Interviews -> Wahl des Verfahrens
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IM DHMD Möglicher Ablauf Planung und Vorbereitung Informationsveranstaltung für die Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte Kleingruppenworkshops Einzelinterviews Auswertung und Aufbereitung der Ergebnisse Präsentation inkl. Risikoeinschätzung evtl. Beratung der Führungskräfte KOSTEN: rund 10 T inkl. Beratung des Vorstands (200 /Std. für zusätzliche Leistungen) FAZIT: -> zu aufwendig -> zu teuer
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IIM DHMD Alternative: Fragebogen Erarbeitung Fragebogen aus Team Vorstandsmitglied / 2 Mitglieder des Betriebsrats inkl. Anpassung / Aktualisierung Vorstellung in Betriebsversammlung Aushändigung des Fragebogens an jeden Mitarbeiter anonyme Abgabe der Fragebögen (Unterteilung in 2 Gruppen Geschäftsbereich 1 und 2 / Geschäftsbereich 3) Auswertung, Aufbereitung und Präsentation der Ergebnisse
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