DER SCHUTZ DES PUBLIKUMS ALS ZENTRALE AUFGABE DER UBI UBI-SYMPOSIUM ( ) Zentrum für Kulturrecht (ZKR) Prof. Dr. iur.

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Transkript:

DER SCHUTZ DES PUBLIKUMS ALS ZENTRALE AUFGABE DER UBI UBI-SYMPOSIUM (20.11.2009) Zentrum für Kulturrecht (ZKR) Prof. Dr. iur. Mischa Senn

Übersicht Schutz des Publikums Anforderungen an die Medien Anforderungen an Publikum / Rezipienten 2

Schutz des Publikums A. Schutz des Publikums (I) Programmaufsicht als Schutz im Interesse der Allgemeinheit Programmaufsicht: Instrument für den Schutz des Publikums «dient dem Schutz der unverfälschten Willens- und Meinungsbildung der Öffentlichkeit (...)» dient «in erster Linie dem Interesse der Allgemeinheit» verfolgt ein objektives Anliegen 3

Schutz des Publikums Schutz des Publikums (II) Individualschutz Individuelle Ansprüche nicht Gegenstand der Programmaufsicht zivil- und strafrechtliche Instrumentarien Grenzziehung zwischen Publikums- und Individualschutz nicht einfach 4

Schutz des Publikums Schutz des Publikums (III) Aufgaben der UBI Aufsichtsorgan für die elektronischen Medien (Radio- und Fernsehen) Gewährleistung einer rechtskonformen Programmtätigkeit der Veranstalter «Überprüfung von Sendungen im Interesse der Öffentlichkeit» «ungehinderte Willensbildung als wichtiges Element der Demokratie» Damit: Schutz des Publikums 5

Anforderungen an die Medien B. Anforderungen an die Medien Beachtung der Grundrechte Menschenwürde eingeschränkt auf allgemeine Fälle / Mehrzahl von Personen oder Personengruppe Persönlichkeitsschutz UBI: «rundfunkrechtlicher Persönlichkeitsschutz» Gemäss BGer nicht Gegenstand der Aufgabe der UBI 6

Anforderungen an die Medien Grundsätze Programminhalt (I) Sachgerechtigkeitsgebot umfasst die Prinzipien der Objektivität Wahrhaftigkeit Transparenz Sachkenntnis Pflicht zur «Überprüfung übernommener Fakten im Rahmen des Möglichen» 7

Anforderungen an die Medien Grundsätze Programminhalt (II) Objektivitätsgebot (I) Kriterien: Sachgerechtigkeit Ausgewogenheit 8

Anforderungen an die Medien Grundsätze Programminhalt (III) Objektivitätsgebot (II) Objektivitätsgebot wird dann erfüllt, «wenn sich der Zuschauer frei von Manipulation ein eigenes Bild aufgrund der vermittelten Information machen kann.» Hat der Medieninhalt einen «Informationsgehalt», ist das Sachgerechtigkeitsgebot anwendbar. «Rezipienten sollen sich durch die in einer Sendung vermittelten Fakten und Meinungen ein möglichst zuverlässiges Bild machen können und damit in die Lage versetzt werden, sich eine eigene Meinung zu bilden» resp. «zwischen Fakten und Meinungen bzw. Kommentaren» zu unterscheiden. 9

Anforderungen an die Medien Grundsätze Programminhalt (IV) Wahrheit / Wahrhaftigkeit / Wirklichkeit Wahrhaftigkeit: Übereinstimmung der Äusserung mit dem Gedanken Wahrheit: Übereinstimmung der Äusserung mit dem Sachverhalt Wirklichkeit (reale): etwas von der (subjektiven) Wahrnehmung unabhängig Bestehendes Medienrealität: medial dargestellte Wirklichkeit 10

Anforderungen an die Medien Grundsätze Programminhalt (V) Weitere Gebote Transparenzgebot Vollständigkeitsgebot Schutz kultureller Werte Journalistische Sorgfaltspflichten 11

Anforderungen an das Publikum / Rezipienten C. Anforderungen an das Publikum / Rezipienten (I) Medienkompetenz = Fähigkeit und Kenntnisse Medien (adäquat) zu nutzen die verschiedenen Aspekte der Medien und Medieninhalte zu verstehen kritisch zu bewerten in vielfältigen Kontexten zu kommunizieren und (interaktiv) zu gestalten 12

Anforderungen an Publikum / Rezipienten Anforderungen an Publikum / Rezipienten (II) Merkmal der Medienkompetenz Fähigkeit zur Differenzierung zwischen "tatsächlicher Realität" und Medienrealität Medienkompetenz als Voraussetzung für die Meinungsbildung 13

Anforderungen an Publikum / Rezipienten Anforderungen an Publikum / Rezipienten (III) Leitbild eines Medienkonsumenten (I) Vergleich Konsumentenleitbild durchschnittlich informierter aufmerksamer und verständiger Durchschnittskonsument 14

Anforderungen an Publikum / Rezipienten Anforderungen an Publikum / Rezipienten (IV) Leitbild eines Medienkonsumenten (II) Hinsichtlich Rundfunkpublikum / Zuschauer: «unvoreingenommene» «mündige» «politisch sensibilisierte, medienkritische» Massgebend: Verständnis der Zielgruppe 15

Anforderungen an das Publikum / Rezipienten Anforderungen gemäss Medienkompetenz (I) Kenntnisse für ein adäquates Nutzen -> Vorwissen beispielsweise über das organisierte Schiessen in der Schweiz über die Relevanz und Genauigkeit von Meinungsumfragen Konzept, Stil und Gestaltung eines Sendeinhaltes Kenntnis über Evolutionstheorie 16

Anforderungen an Publikum / Rezipienten Anforderungen gemäss Medienkompetenz (II) Fähigkeit zum Verstehen und kritischen Bewerten von Medieninhalten Erkennungsfähigkeit genrespezifischer Inhalte formale Erkennung inhaltliche Erkennung 17

Anforderungen an Publikum / Rezipienten Medienkompetenz vs. journalistische Qualität Fähigkeit zur Bildung eines objektiven Bildes aus falschen, missverständlichen, unvollkommenen Beiträgen Problematisch: «untergeordnete Unvollkommenheiten» (BGer) 18

Zentrum für Kulturrecht (ZKR) Zentrum für Kulturrecht (ZKR) weitere Angaben unter www.zkr.ch Danke für die Aufmerksamkeit! 19