Neues aus der Rentenabteilung Neues aus der Rentenabteilung Flexirenteund Erwerbsminderung Fragen und Anmerkungen 1
Anzahl der Renten 79.209 Monatliche Rentenzahlungen 22.030.199 165.000 Stand: Oktober 2017 145.000 Rentenbestand 125.000 105.000 85.000 65.000 45.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 ¹ 2017 ² 2018 ² 2019 ² 2020 ² 2021 ² 2022 ² 2023² 2024² 2025² Rentenbestand Im Jahr 2016 gab es durchschnittlich 503 neue Rentenanträge und 200 Rentenabgänge(Tod, Befristung) im Monat Für den Monat Oktober 2017 hat unsere Kasse 3.337.569,44 an Krankenkassenbeiträgen direkt an die Kassen abgeführt Im Jahr 2016 wurden 62 Renten abgefunden. Die durchschnittliche Höhe der ausgezahlten Abfindung betrug 1505,01 78% des Rentnerbestandes sind weiblich 969 Rentenempfänger leben außerhalb Deutschlands Stand: Oktober 2017 2
Neues aus der Rentenabteilung Flexirenteund Erwerbsminderung Fragen und Anmerkungen So war es bisher: Monatlicher Hinzuverdienst von bis zu 450 Euro + zusätzlich zweimal im Jahr bis zu 900 Euro Hinzuverdienst Keine Anrechnung auf die Altersrente Bei Überschreitung: Kürzung auf zwei Drittel, Hälfte, ein Drittel oder Null Individuelle Grenzen in Abhängigkeit vom persönlichen Verdienst des Rentners in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn 3
Neu ab 01.07.2017: Jährlicher Hinzuverdienst von bis zu 6300 Euro Keine Anrechnung auf die Altersrente Bei Überschreitung: Der darüber hinausgehende Verdienst wird zu 40 % auf die Rente angerechnet Obergrenze: Gekürzte Rente und Hinzuverdienst dürfen nicht über dem bisherigen Einkommen liegen Hinzuverdienstdeckel) Die gesetzliche Rentenversicherung stellt eine Prognose für das laufende und folgende Kalenderjahr auf und überprüft einmal im Jahr rückwirkend den Hinzuverdienst (Spitzabrechnung) Vorsicht: Die Teilrente löst keinen Versicherungsfall bei der KZVK aus! Die Betriebsrente wird erst bei Bezug einer Vollrente wegen Alters gezahlt Im Jahr des Beginns der gesetzlichen Rente darf die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro nicht überschritten werden Bei einem späteren Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze erfolgt eine Kürzung analog zur gesetzlichen Rentenversicherung Jede Erhöhung der Arbeitszeit, Tariferhöhungen, Zeitzuschläge oder Überstundenabgeltungen führen dazu, dass der prognostizierte Hinzuverdienst vom tatsächlichen abweicht. Nachträglicher Wegfall der Betriebsrente bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze ist möglich! 4
Beispiel: Heidi bezieht eine vorgezogene Altersrente in Höhe von 950 Euro und arbeitet weiter bei einem Verdienst von 1.510 Euro monatlich (im Jahr 18.120 Euro) Berechnung: 18.120 Euro 6.300 Euro = 11.820 Euro 11.820 Euro /12 = 985 Euro Anrechnung 40 % von 985 Euro = 394 Euro Monatliche Rente 950 Euro 394 Euro = 556 Euro Kein Versicherungsfall bei der KZVK! Neues aus der Rentenabteilung Flexirenteund Erwerbsminderung Fragen und Anmerkungen 5
So war es bisher: Volle Erwerbsminderungsrente: Monatlicher Hinzuverdienst von bis zu 450 Euro + zusätzlich zweimal im Jahr bis zu 900 Euro Hinzuverdienst Keine Anrechnung Darüber hinaus und bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten waren die Hinzuverdienstgrenzen individuell abhängig vom persönlichen Verdienst des Rentners in den letzten drei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung Überschreitung: Kürzung auf Dreiviertel, Hälfte, ein Viertel oder Null Neu ab 01.07.2017 bei voller Erwerbsminderungsrente: Jährlicher Hinzuverdienst von bis zu 6300 Euro Keine Anrechnung auf die Erwerbsminderungsrente Bei Überschreitung: Der darüber hinausgehende Verdienst wird zu 40 % auf die Rente angerechnet Obergrenze: Gekürzte Rente und Hinzuverdienst dürfen nicht über dem bisherigen Einkommen liegen (Hinzuverdienstdeckel) Die gesetzliche Rentenversicherung stellt eine Prognose für das laufende und folgende Kalenderjahr auf und überprüft einmal im Jahr rückwirkend den Hinzuverdienst (Spitzabrechnung) 6
Neu ab 01.07.2017 bei teilweiser Erwerbsminderungsrente: Der erlaubte jährlicher Hinzuverdienst wird individuell berechnet und bezieht sich auf ein Kalenderjahr, Orientierung an dem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre, mindestens 14.458,50 Euro jährlich (2017) Bei Überschreitung: Der darüber hinausgehende Verdienst wird zu 40 % auf die Rente angerechnet Obergrenze: Gekürzte Rente und Hinzuverdienst dürfen nicht über dem bisherigen Einkommen liegen (Hinzuverdienstdeckel) Die gesetzliche Rentenversicherung stellt eine Prognose für das laufende und folgende Kalenderjahr auf und überprüft einmal im Jahr rückwirkend den Hinzuverdienst (Spitzabrechnung) Beispiel: Horst bezieht eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Höhe von 650 Euro und arbeitet weiter bei einem Verdienst von 1.350 Euro monatlich (im Jahr 16.200 Euro). Seine individuelle Hinzuverdienstgrenze liegt bei 15.000 Euro jährlich Berechnung: 16.200 Euro 15.000 Euro = 1.200 Euro 1.200 Euro /12 = 100 Euro Anrechnung 40 % von 100 Euro = 40 Euro Monatliche Rente 650 Euro 40 Euro = 610 Euro 7
Wurde vor dem 01.07.2017 schon eine Rente in anteiliger Höhe wegen Anrechnung des Hinzuverdienstes bezogen und wird nach dem 01.07.2017 weiter hinzuverdient, prüft die gesetzliche Rentenversicherung welche Regelung die günstigere ist Bei einer Neuberechnung nach neuem Recht, erfolgt auch eine Neuberechnung bei der KZVK 8
Flexirente und Berechnung bei der KZVK Beispiel: Kurt bezieht eine Rente in Höhe von 900 Euro von der ges. RV und arbeitet weiter. Wegen Anwendung der Ruhensvorschriftenkommen bei der ges. RV nur 567,33 Euro zur Auszahlung. Berechnung: Rente der ges. RV = 900 Euro Renteder ges. RV nach Ruhen = 567,33 Euro Entspricht einer Teilrente von 63,04 % = Kürzung um 36,96 % Kürzungsbetrag = laufende Bruttorente KZVK * Kürzung in % 100 Rentenrechner: www.kzvk-dortmund.de 9
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