Vorträge aus Fremdfirmen Diese Vortragswerte erfassen Sie, wenn ein neuer Mitarbeiter unterjährig in die Firma eintritt und Ihnen den steuerpflichtigen Arbeitslohn aus der Vorbeschäftigung vorlegt. In den Mitarbeiter-Stammdaten auf der Seite Vorträge haben Sie drei Optionen für Vorträge aus Fremdfirmen: Wählen Sie Ja, weil der vorzutragende Arbeitslohn bekannt ist, wenn es steuerliche Werte aus der Beschäftigung bei einem anderen Arbeitnehmer im aktuellen Abrechnungsjahr gibt und Ihnen diese bekannt sind. Nein, weil der vorzutragende Arbeitslohn nicht bekannt ist, wenn Ihnen steuerliche Werte aus der Beschäftigung bei einem anderen Arbeitnehmer im aktuellen Abrechnungsjahr nicht bekannt sind. Hinweis: In diesem Fall wird auf der Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe S ausgewiesen. Nein, weil es keinen vorzutragenden Arbeitslohn gibt, wenn nur Entgelt aus pauschal versteuerten Beschäftigungen (geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigungen) vorliegt oder keine Vorbeschäftigung im aktuellen Jahr ausgeübt wurde. http://www.lexware.de/support 1
Die Vortragswerte erfassen Sie im ersten Abrechnungsmonat des Mitarbeiters in den Lohndaten unter Vorträge- Fremdfirmen. Hier tragen Sie die Anzahl der Steuertage (pro Monat 30 Steuertage) aus einer Vorbeschäftigung und das aufgelaufene Steuerbrutto ein. Nach dem ersten Monatswechsel sind diese Eingabefelder inaktiv und können nur über den Korrekturmodus bearbeitet werden. Hinweis: Ist der vorzutragende Arbeitslohn nicht bekannt (Sie haben diese Wahl in den Mitarbeiter-Stammdaten getroffen), wird hier automatisch die Anzahl der Steuertage eingetragen. http://www.lexware.de/support 2
Vorträge aus eigener Firma Diese Art von Vortragswerten ist notwendig, wenn Sie während des aktuellen Abrechnungsjahres die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit dem Programm beginnen. Das bedeutet, dass der Mitarbeiter bereits in der Firma beschäftigt war, bevor mit dem Programm abgerechnet wurde. Das Eintrittsdatum des Mitarbeiters kann also auch vor dem aktuellen Abrechnungsjahr liegen. In den Mitarbeiter-Stammdaten auf der Seite Vorträge wählen Sie, dass Sie Vorträge aus eigener Firma erfassen möchten, wenn eine steuer- oder/und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Die Vortragswerte erfassen Sie im ersten Abrechnungsmonat des Mitarbeiters in den Lohndaten unter Vorträge- Eigene Firma. Die Eingaben sind getrennt nach Steuer- und Sozialversicherungswerten. Auf dem Lohnkonto und der Lohnsteuerbescheinigung des Mitarbeiters finden Sie alle benötigten Vortragswerte. Wenn Sie auf die Schaltfläche erfassen klicken, öffnet sich der Assistent, der Sie durch die Eingabe der Vortragswerte führt. http://www.lexware.de/support 3
Auf den Seiten 1 bis 3 erfassen Sie die steuerlichen Vortragswerte (Steuerwerte). Diese sind wichtig für die Berechnung der Lohnsteuer aus Sonstigen Bezügen. Die Sozialversicherungswerte tragen Sie ab Seite 4 ein. Diese sind wichtig für die Berechnung der Beiträge aus Einmalzahlungen. Die Sozialversicherungswerte Stammdaten auf Seite 5 sind erforderlich für korrekte Sozialversicherungsmeldungen. Die aufgelaufenen Werte des Entgelts und der SV-Tage erfassen Sie auf Seite 6. Für bestimmte Meldungen der Sozialversicherung ist es notwendig, dass die Fehlzeiten/Abwesenheiten bekannt sind, die vor Beginn der ersten Abrechnung mit Lexware lohn+gehalt vorlagen. Auf Seite 7 wählen Sie Ja und erfassen die letzte Abwesenheit mit Art der Fehlzeit und Dauer. Schließlich können Sie auf dieser Seite die kumulierten Beträge für die Berufsgenossenschaft für das aktuelle Abrechnungsjahr eintragen. Relevant sind das BG-Brutto und die BG- Arbeitsstunden. http://www.lexware.de/support 4
Besonderheit Vorträge eigene Firma Vorjahr Sie können in den Lohndaten zusätzlich Vorträge aus dem Vorjahr erfassen, wenn: der erste Abrechnungsmonat mit Lexware lohn+gehalt Januar, Februar oder März eines Abrechungsjahres ist das Eintrittsdatum des Mitarbeiters im Vorjahr oder früher liegt Zur Berücksichtigung der Märzklausel bei Einmalzahlungen sind Angaben aus dem Vorjahr aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen notwendig. Wenn Sie auf die Schaltfläche erfassen klicken, steht Ihnen ein Assistent zur Verfügung, der Sie bei der Eingabe der Sozialversicherungswerte aus dem Vorjahr unterstützt. Hinweis: War der Mitarbeiter im Vorjahr nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wählen Sie auf Seite 1 Vorjahr ohne SV-Pflicht. http://www.lexware.de/support 5