Personal Jahresende 2014 Abschlussarbeiten 2014 Empfehlung: Archivierung Lohnausweis via PDF Nach dem Ausdruck der Lohnausweise empfehlen wir, diese zusätzlich als PDF-Datei in Ihrem elektronischen Ablagesystem zu archivieren. Dadurch kann der Original-Lohnausweis trotz allfälliger Neuparametrisierungen nachträglich als PDF (Suchfunktion benutzen) ausgedruckt werden. Gesetzliche Situation 2015 Anpassungen in Sage 200 Personal AHV Im Bereich AHV sind im Jahr 2015 keine Anpassungen notwendig. ALV Im Bereich ALV sind im Jahr 2015 keine Anpassungen notwendig. Rentenalter In Bezug auf das AHV-Rentenalter sind im Jahr 2015 keine Anpassungen notwendig. VK Fragen Sie bei Ihrer Ausgleichskasse, ob der Verwaltungskostenbeitrag auf 2015 angepasst wird. Folgender Konstantenwert kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2014 abschliessen und per 01.01.2015 neu erfassen: Sage200 Personal / Registerkarte Verwaltung / Gruppe Konstanten / Konstanten AHV_VK BU/NBU Da viele Versicherer Verträge mit Bonus/Malus-System abschliessen, ändern sich die %-Sätze jährlich. Dies kann entsprechende Anpassungen Ihrer BU-Sätze (Berufsunfall) und NBU-Sätze (Nichtberufsunfall) notwendig machen. Auch wenn Sie keine Informationen erhalten haben, dass Anpassungen vorzunehmen sind, empfehlen wir Ihnen, sich sicherheitshalber bei Ihrer Versicherung zu erkundigen. Folgende Konstantenwerte kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2014 abschliessen und per 01.01.2015 neu erfassen: UVG_AG_NBU_M UVG_AG_BU_F_A UVG_AG_BU_M_A UVG_AN_NBU_M UVG_AG_BU_F_B UVG_AG_BU_M_B UVG_AG_NBU_F UVG_AG_BU_F_Z UVG_AG_BU_M_Z UVG_AN_NBU_F Evtl. weitere Konstanten
UVGZ Zusatzversicherungen, Zweitversicherungen Falls mit Sage 200 Personal auch UVGZ-Versicherungen berechnet werden, sind eventuell auch in diesem Bereich Anpassungen vorzunehmen. Die UVGZ Konstanten kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2014 abschliessen und per 01.01.2015 neu erfassen: z. B. UVGZ_1_AG_F_P z. B. UVGZ_1_AG_M_P z. B. UVGZ_1_AN_F_P z. B. UVGZ_1_AN_M_P KTG Falls Sie bei der KTG mit %-Abzügen arbeiten, kontrollieren Sie die entsprechenden %-Sätze. Die KTG Konstanten kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2014 abschliessen und per 01.01.2015 neu erfassen: KTG_1_AG_F_P KTG_1_AG_M_P KTG_1_MAX KTG_1_AN_F_P KTG_1_AN_M_P Evtl. weitere Konstanten BVG Der Bundesrat passt per 1. Januar 2015 die AHV- und IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) an. Gleichzeitig werden die Berechnungsgrundlagen der beruflichen Vorsorge darauf abgestimmt. Somit gelten im Bereich BVG neue Grenzbeträge. Die gesetzlichen «Minimalanforderungen» präsentieren sich ab 01.01.2015 wie folgt: Koordinationsabzug (BVG_KA) Fr. 24 675.00 (bisher Fr. 24 570.00) BVG-Mindest-Jahreslohn (BVG_MIN) Fr. 21 150.00 (bisher Fr. 21 060.00) BVG-Maximal-Jahreslohn (BVG_MAX) Fr. 84 600.00 (bisher Fr. 84 240.00) BVG-Minimal-Koordinierter-Jahreslohn Fr. 3 525.00 (bisher Fr. 3 510.00) Da es sich um gesetzliche «Minimalanforderungen» handelt, sind die entsprechenden Auswirkungen mit Ihrer Pensionskasse abzuklären, um allfällige Anpassungen in Sage 200 Personal rechtzeitig vornehmen zu können. Je nach Art der eingerichteten BVG-Berechnung sind die entsprechenden Konstanten zu kontrollieren und allenfalls per 31.12.2014 abzuschliessen und per 01.01.2015 mit den neuen Werten zu erfassen. BVG_KA BVG_MIN BVG_MAX Evtl. weitere Konstanten
Quellensteuer Tariftabellen Die Quellensteuer-Tarif-Tabellen werden von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV zum Download bereitgestellt: www.estv.admin.ch/bundessteuer/dienstleistungen unter «Quellensteuer/Tarife herunterladen». Beachten Sie dabei bitte den aktuellen Stand der verfügbaren Dateien. Unter folgendem Menüpunkt können die Tarife in Sage 200 Personal eingelesen werden. Sage200 Personal / Registerkarte Lohnstammdaten / Gruppe Stammdaten / QST-Tarife einlesen Die Quellensteuer-Tabellen werden nicht historisiert, sondern überschrieben. Wir empfehlen Ihnen daher, die Tabellen erst nach dem definitiven Abschluss des Jahres 2014 einzulesen. Übernehmen Sie die Quellensteuer-Tarife der jeweiligen Kantone einzeln und lesen Sie nicht die gesamten Daten der Schweiz auf einmal ein. Quellensteuer Bezugsprovision In einigen Kantonen wird auf 01.01.2015 die Bezugsprovision für Quellensteuern herabgesetzt. Die QST-Bezugsprovisions-Konstanten kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2014 abschliessen und per 01.01.2015 neu erfassen: QST_BP_«Kantonskürzel» «Gemeindename» z.b. QST_BP_LU z.b. NEUENKIRCH Kinderzulagen-Tarife Die aktuellen Kinderzulagen-Tabellen stehen ab 2015 online auf unserer Internetseite zur Verfügung: http://www.sageschweiz.ch/produkte/sage200/optionen/optionen-sage200personal/kinderzulagen.aspx In Sage 200 Personal können die Tarife bedienerfreundlich eingelesen werden unter: Sage200 Personal / Registerkarte Lohnstammdaten / Gruppe Stammdaten / KIZ-Tabellen einlesen Die Kinderzulagen-Tabellen werden nicht historisiert, sondern überschrieben. Wir empfehlen Ihnen daher, die Tabellen erst nach dem definitiven Abschluss des Jahres 2014 einzulesen. Zudem ist eine Aktualisierung nur derer Kantone notwendig, die eine Anpassung der Kinderzulagen vorgenommen haben.
FAK Der FAK-Abzug wird in gewissen Kantonen per 2015 angepasst. Nicht alle Ausgleichskassen arbeiten mit den gleichen %-Abzügen. Fragen Sie bei ihrer Ausgleichskasse nach, ob es Veränderungen gibt. 1 FAK-Kanton FAK-%-Abzug über Konstante Folgender Konstantenwert kontrollieren und gegebenenfalls per 31.12.2014 abschliessen und per 01.01.2015 neu erfassen: FAK_BT mehrere FAK-Kantone FAK-%-Abzug über Tabelle Die Werte in der Tabelle kontrollieren und allenfalls überschreiben. Die Werte werden nicht historisiert. Wir empfehlen erst nach dem definitiven Abschluss des Jahres 2014 diese Anpassung vorzunehmen: Sage200 Personal / Registerkarte Lohnstammdaten / Gruppe Tabellen/Verwalten Sage200 Personal (bis Version 2011) Registerkarte Lohnstammdaten / Gruppe Tabellen / Erfassen KIZ Zulagengrenzen (Spalte 5) KIZ_CH_Grenzen Die Tabelle kann auch eingelesen werden. Siehe dazu Infos bei «Kinderzulagen-Tarife». Liechtenstein Es sind uns zurzeit keine Veränderungen im Bereich der AHV, ALV oder FAK bekannt. Neues Geschäftsjahr eröffnen Bitte beachten Sie, dass für das Erstellen der Lohn- bzw. Zahlungsbuchungen im Geschäftsjahr 2015 dieses Geschäftsjahr vorhanden, bzw. im Voraus eröffnet sein muss. Das neue Geschäftsjahr wird im Sage200 Admin oder Sage200 Finanz eröffnet. Lohnstrukturerhebung Bundesamt für Statistik Die nächste Erhebung beginnt im Januar 2015 mit Daten zum Jahr 2014. Die betroffenen Unternehmen erhalten vom Bundesamt für Statistik (BfS) ab Januar 2015 die Erhebungsunterlagen. In Sage 200 wird die Lohnstrukturerhebung mit ELM übermittelt: Sage200 V-2014 (Swissdec-Standard 4.0). Wird die LSE mit Sage 200 Version 2013 oder älter übermittelt, kann es sein, dass das Bundesamt nach der Übermittlung Kontakt mit dem Kunden aufnimmt, um zusätzlich benötigte Infos (wie Beruf) zu ergänzen, da diese erst im Swissdec-Standard 4.0 integriert sind. Swissdec-Standard 3.0 (Sage200 V-2010 bis Sage200 V-2013) / Swissdec-Standard 2.2 (bis Sage 200 V-2009.1) ELM Jahresendauswertungen mit wenigen Mausklicks elektronisch übermitteln Das Einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM), das die Übermittlung der Jahresendauswertungen an die verschiedenen Institutionen (z.b. AHV, Suva, private Unfallversicherungen, KTG, BfS, usw.) sicherstellt, kann mit Sage 200 Personal (seit Version 2008.x) und der kostenpflichtigen Option ELM verwendet werden. Wenden Sie sich für die Nutzung, Installation und Schulung an Ihren Verkaufsberater oder Ihren Sage 200 Personal Projektleiter. Elektronische Übermittlung Lohnausweise Für das Kalenderjahr 2014 können nun die Lohnausweise für sämtliche Kantone, bei welchen eine Einreichepflicht besteht, elektronisch mittels ELM übermittelt werden. Bisher war dies nur für die Kantone Bern und Waadt möglich. Neu sind auch die folgenden Kantone mit Einreichepflicht am Distributor angeschlossen: Basel-Land, Basel-Stadt, Luzern, Neuenburg, Wallis, Freiburg, Jura und Solothurn.
Aktuelles / Fragen / Anregungen Sie finden in Ihrem Sage 200 Personal im Newsbereich (Button «News» oben rechts) auch in Zukunft laufend und zeitnah wichtige Informationen. Rufen Sie die News regelmässig auf, damit Sie über Neuerungen und Änderungen am Ball bleiben. Sollten Sie weitere Fragen zu den Jahresendarbeiten, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit über Ihre Hotline-Nummer gemäss Ihrem Vertrag zur Verfügung. Anregungen zu unseren Produkten nehmen wir gerne via sage200.info@sage.com entgegen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen unseren Newsletter, den Sie unter www.sage200.ch abonnieren können. Version: November 2014