Zürcher Steuerbelastungsmonitor 2015

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Andreas Balthasar, Dr. rer. pol. (Projektleitung)

Transkript:

Zürcher Steuerbelastungsmonitor

Auftraggeber Finanzdirektion des Kantons Zürich Herausgeber BAK Basel Economics AG Projektleitung Beat Stamm, T + 0 beat.stamm@bakbasel.com Redaktion Beat Stamm Marco Fedeli Martin Eichler Copyright Alle Inhalte dieser Studie, insbesondere Texte und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt bei BAK Basel Economics AG. Die Studie darf mit Quellenangabe zitiert werden ( Quelle: BAKBASEL ). Copyright by BAK Basel Economics AG Alle Rechte vorbehalten

Inhalt Einleitung... Steuerbelastung natürlicher Personen.... Einkommensbelastung..... Kantonale Steuerindizes..... Einkommensbelastung in den Kantonen und Gemeinden..... Steuerbelastungsvergleich der Kantonshauptorte.... Vermögensbelastung.... Zusammenfassung... Steuerbelastung juristischer Personen.... Nationaler Vergleich... 0. Internationaler Vergleich.... Zusammenfassung... Monitoring der Steuergesetzrevisionen...

Abbildungsverzeichnis Abb. - Gesamtindex der Einkommensbelastung, vs.... Abb. - Einkommensbelastung Ledige (0 000 und 0 000 Franken)... Abb. - Einkommensbelastung Ledige (0 000 und 0 000 Franken)... Abb. - Einkommensbelastung Ledige (00 000 und 000 000 Franken)... Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (0 000 und 0 000 Franken)... Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (0 000 und 0 000 Franken)... Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (00 000 und 000 000 Franken)... Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern (0 000 und 0 000 Franken)... Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern (0 000 und 0 000 Franken)... Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern (00 000 und 000 000 Franken)... Abb. - Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Ledige,... Abb. - Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Verheiratete ohne Kinder,... Abb. - Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Verheiratete mit Kindern,... Abb. - Gesamtindex der Vermögensbelastung, vs.... Abb. - Vermögensbelastung, Zürich und ausgewählte Kantone,... Abb. - Reingewinn- und Kapitalbelastung von Aktiengesellschaften (ESTV), vs.... 0 Abb. - BAK Taxation Index Unternehmen (effektive durchschnittliche Steuerbelastung) vs. Reingewinn- und Kapitalbelastung von Aktiengesellschaften (ESTV),... Abb. - BAK Taxation Index Unternehmen (effektive durchschnittliche Steuerbelastung), internationaler Vergleich, vs.... Abb. - Überblick aktuelle Steuergesetzrevisionen (ab )...

Einleitung Seit 0 erstellt BAK Basel Economics (BAKBASEL) im Auftrag der Finanzdirektion des Kantons Zürich unter dem Titel Zürcher Steuerbelastungsmonitor einen jährlichen Bericht zur steuerlichen Position des Kantons Zürich. Der Bericht umfasst einen interkantonalen und, beschränkt auf die Unternehmen bzw. juristischen Personen, auch einen internationalen Vergleich. Eine solche jährliche Berichterstattung war seinerzeit mit einem Postulat aus dem Kantonsrat verlangt worden. Ebenso wird im Rahmen der Legislaturziele des Regierungsrates zur Legislaturperiode - unter dem Legislaturziel ( Die Position im internationalen und interkantonalen Steuerwettbewerb ist gestärkt. ) unter anderem vorgesehen: Die Konkurrenzfähigkeit des Kantons wird jährlich überprüft und im Steuermonitoring dargestellt. Vor diesem Hintergrund ist die jetzt vorliegende Ausgabe des Zürcher Steuerbelastungsmonitors zu sehen. BAKBASEL hat diese als Teil des laufenden Monitorings erstellt, das eine kontinuierliche, quantitativ abgestützte und objektive Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich bei der Besteuerung von natürlichen Personen und Unternehmen ermöglicht. Der Bericht stellt die Position des Kantons Zürich und seiner Gemeinden in verschiedenen, wichtigen Aspekten des Steuerwettbewerbs im Vergleich mit den jeweils relevanten Konkurrenzstandorten dar. Der vorliegende Zürcher Steuerbelastungsmonitor basiert auf so aktuellen Daten wie möglich; eine gewisse zeitliche Verzögerung ist jedoch unvermeidbar. Konkret bedeutet dies, dass die vorliegende Analyse vorwiegend auf der Steuerbelastung für das Jahr basiert. Um dennoch ein möglichst aktuelles und auch zukunftsgerichtetes Bild zu erhalten, werden zusätzlich wichtige Steuergesetzrevisionen, beschlossene wie auch noch in der Planung befindliche, aufgeführt. Die Analyse gliedert sich im Einzelnen wie folgt: Für die Erfassung der Steuerbelastung für natürliche Personen wird zwischen Einkommens- und Vermögenssteuern differenziert (Kapitel ). Zunächst wird die Belastung anhand eines zusammenfassenden Indizes verglichen. Der Schwerpunkt liegt jedoch auch im aktuellen Bericht auf den detaillierten Analysen zur Position der Zürcher Gemeinden im nationalen Vergleich sowie auf der Position der Stadt Zürich innerhalb der Kantonshauptorte. Auch die Steuerbelastung juristischer Personen (Kapitel ) wird in einem ersten Schritt anhand der Belastungsziffern der Eidgenössischen Steuerverwaltung dargestellt. Der Vergleich beschränkt sich damit auf die Kantonshauptorte. Dieser Vergleich ist jedoch nur im nationalen Rahmen aussagekräftig. Der Schwerpunkt der Analyse baut daher auf dem BAK Taxation Index auf. Dieser ist speziell so konstruiert, dass er die Perspektive eines ansiedlungswilligen Unternehmens annimmt. Insbesondere erlaubt der BAK Taxation Index auch internationale Vergleiche. Erkauft wird dies allerdings mit dem Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat im Zuge des Neuen Finanzausgleichs auf die früher publizierten Berechnungen von Gesamtindizes der Durchschnittsbelastungen in den Kantonen verzichtet. Daher werden, wie bereits in den vergangenen Jahren, aber im Gegensatz zur ersten Ausgabe des Zürcher Steuerbelastungsmonitors, im aktuellen Bericht nur noch die neu gewichteten Indizes abgebildet (vgl. die Ausgaben der vergangenen Jahre für weitere Details).

Nachteil, dass der BAK Taxation Index bisher nur für Kantonshauptorte in der Schweiz berechnet wird. Im vierten Kapitel wird schliesslich ein Monitoring von aktuell beschlossenen und in Diskussion stehenden Steuergesetzrevisionen vorgenommen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Nachbarkantone Zürichs sowie auf die beiden Stadtkantone Genf und Basel-Stadt gerichtet. Die einzelnen Teile schliessen jeweils mit einer kurzen Zusammenfassung und den sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen ab.

Steuerbelastung natürlicher Personen Die Steuereinnahmen von natürlichen Personen stellen in der Regel die grösste Einnahmequelle von Kantonen und Gemeinden dar. Der grössere Teil davon stammt von der Besteuerung des Einkommens, der kleinere von der Besteuerung des Vermögens. Die Steuerbelastung der natürlichen Personen wird anhand eines aggregierten Gesamtindexes der Einkommensbelastung (Kapitel.) und der Vermögensbelastung (Kapitel.) auf der Ebene der Kantone analysiert. Da der Steuerwettbewerb prinzipiell nicht zwischen den Kantonen, sondern zwischen den einzelnen Gemeinden spielt, wird in der Folge ein interkantonaler Vergleich der Einkommensbelastung in den Gemeinden für verschiedene ausgewählte Einkommensklassen und Steuersubjekte vorgenommen. Da die bevölkerungsreichste Gemeinde innerhalb des Kantons Zürich die Stadt Zürich eine relativ hohe Steuerbelastung aufweist, was beim Gemeindevergleich durch den Verzicht auf eine Gewichtung mit der Bevölkerung nicht zum Tragen kommt, wird anschliessend noch die Steuerbelastung zwischen den Kantonshauptorten in den meisten Fällen die bevölkerungsmässig grösste Gemeinde innerhalb eines Kantons verglichen. Der Vermögenssteuer kommt im Vergleich zur Einkommenssteuer in Bezug auf die Steuererträge eine klar niedrigere Bedeutung zu. Dennoch darf auch diese Steuer für einen Steuervergleich nicht vernachlässigt werden. Zwar werden insgesamt in relativ wenigen Fällen Vermögenssteuern in einer Höhe anfallen, die bei der Standortwahl eine entscheidende Rolle spielen. In diesen Fällen kann die Vermögenssteuer dann allerdings grosse Bedeutung erlangen. Ausserdem generieren diese wenigen Fälle einen erheblichen Teil der Vermögenssteuererträge. Schliesslich muss auch berücksichtigt werden, dass hohe Vermögen häufig kombiniert mit hohen Einkommen auftreten. Analog zur Einkommenssteuer startet die Analyse zur Vermögenssteuerbelastung mit einem Vergleich des Gesamtindexes der Vermögensbelastung. Anschliessend erfolgt eine Analyse der Steuerbelastung für unterschiedliche Vermögensklassen.

. Einkommensbelastung.. Kantonale Steuerindizes Der Gesamtindex der Einkommensbelastung basiert auf den Steuerbelastungsziffern der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Gemeinden. Er zeigt die Belastung nach dem jeweils gültigen Rechtsstand. Pendente oder zukünftige Steuergesetzrevisionen sind nicht berücksichtigt. Abbildung - zeigt das Kantonsranking gemäss dem Gesamtindex der Einkommensbelastung. Dieser zeigt, wie stark das Einkommen natürlicher Personen in den einzelnen Kantonen durchschnittlich besteuert wird. Abb. - Gesamtindex der Einkommensbelastung, vs. 0 0 0 Rang (Rangverschiebung) + Rangverbesserung - Rangverschlechterung 0 0 0 0 0 ZG SZ GE (+) GR (-) TI NW BL TG BS ZH OW SG AG VD VS (+) UR (-) LU FR (+)(+) SH JU GL AI (-) BE (-) AR SO NE Anmerkung: Quelle: 0 = Schweizer Durchschnittsbelastung (pro Jahr) Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in den Schweizer Kantonen, BAK- Gewichtung BAKBASEL, ESTV Ergebnisse Gesamtindex der Einkommensbelastung: Im Jahr belegt der Kanton Zürich im Gesamtindex der Einkommensbelastung von natürlichen Personen im Ranking der Kantone wie bereits im Vorjahr den. Platz. Mit einem Indexwert von. liegt die durchschnittliche Steuerbelastung im Kanton Zürich unter dem nationalen Durchschnitt (Indexwert = 0). Gegenüber dem Vorjahr verbessert sich der Kanton Zürich um. Indexpunkte. Diese kleine Reduktion lässt sich hauptsächlich auf die leicht angestiegene nationale Einkommenssteuerbelastung zurückführen. Mit einer relativ stabil bleibenden Einkommenssteuerbelastung schneidet der Kanton Zürich im Verhältnis zum leicht erhöhten nationalen Durchschnitt im Jahr etwas besser ab. Da die Indexwerte mit wenigen Ausnahmen auch in den ande-

ren Kantonen gesunken sind, bleibt die relative Position des Kantons Zürich etwa gleich. Im Jahr gab es in der 0 Zürcher Gemeinden eine Steuerfusserhöhung. Demgegenüber stehen Gemeinden, die den Steuerfuss gesenkt haben. Während sich im Ranking der tiefer besteuernden Kantone kaum Veränderungen ergeben (im Kanton Tessin gab es einen Anstieg der Prämienverbilligung, weshalb Tessin und Graubünden die Plätze tauschen), tut sich einiges bei den höher besteuernden Kantonen. Die grössten Verschiebungen ergeben sich zum einen aus der Aufhebung der Berufskostengesamtpauschale im Kanton Bern, wodurch dieser Plätze verliert. Zum anderen verbessert sich der Kanton Jura mit der Senkung der Einkommenssteuer für Verheiratete um Ränge. In mehreren Kantonen (AR, FR, GL, LU, SG, SO) gab es im Jahr Steuerfusserhöhungen, welche die restlichen Verschiebungen bewirken. Im längerfristigen Vergleich hat Zürich seit 0 mehrere Plätze verloren. Methodik zur Berechnung des Gesamtindex der Einkommensbelastung Der Index wird aus den Steuerbelastungsziffern der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Schweizer Gemeinden gebildet. Die Steuerbelastungsziffern liegen pro Gemeinde nach Einkommensklassen ( Klassen zwischen 000 und 000 000 Franken) und Steuersubjekten (Ledige, Verheiratete ohne/mit Kindern, Rentner) vor. Aus den Gemeindedaten eines Kantons werden zunächst die kantonalen Durchschnittsbelastungen pro Einkommensklasse und Steuersubjekt berechnet. Die Gemeinden werden dabei nach dem gesamten Reineinkommen der jeweiligen Gemeinde gemäss der Statistik der direkten Bundessteuer gewichtet. Die unterschiedlichen Steuersubjekte und Einkommensklassen werden anschliessend zu den kantonalen Gesamtindices zusammengefasst. Hierfür werden als Gewicht die gesamtschweizerischen Reineinkommen des Jahres der entsprechenden Steuersubjekte und Einkommensklassen verwendet. Die Struktur der bei der Indexbildung zugrunde gelegten Bevölkerung entspricht damit der Struktur aller potentiell Ansiedlungswilligen, die durch den nationalen Steuerwettbewerb angesprochen werden können.

Aktualisierung der Methodik Der Steuerbelastungsmonitor basiert auf einer aktualisierten Methodik: - Aktualisierung der Gewichte beim Gesamtindex der Einkommenssteuerbelastung: Verwendung der Reineinkommen des Jahres (vorher: 0) für den gewichteten Zusammenzug der Gemeindedaten nach Einkommensklassen und Steuersubjekten (vgl. auch Methodikbeschrieb unten). - Neu werden alle Schweizer Gemeinden berücksichtigt (vorher nur Gemeinden mit über 000 Einwohnern). Alle im Steuerbelastungsmonitor gezeigten Steuerbelastungen beziehen sich auf die aktualisierte Methodik. Die Aktualisierung hat nur einen kleinen Einfluss auf die Ergebnisse der Jahre und. Die Platzierungen des Kantons Zürich bleiben in beiden Jahren gleich, wobei sich der Indexwert durch die neue Methodik in beiden Jahren leicht verbessert. Dies führt dazu, dass sich der Abstand zum nächst günstigeren Kanton (BS) merklich verkleinert. Die Aktualisierung der Gewichte wird im Abstand von mehreren Jahren durchgeführt, um den geänderten Strukturen der Steuerlandschaft Rechnung zu tragen. Der Einbezug aller Schweizer Gemeinden verbessert die Aussagekraft des Vergleichs. In den früheren Jahren wurden aufgrund der Datenverfügbarkeit jeweils nicht alle Gemeinden miteinbezogen. Im Vergleich zur alten Methodik rutschen im Ranking des Gesamtindex der Einkommen die Kantone BE, GR und AR um jeweils Platz und VD um Plätze nach hinten. Die Kantone TI, AG, SG, FR und AI verbessern sich dagegen jeweils Platz. Die im vorliegenden Steuerbelastungsmonitor zu Vergleichszwecken herangezogenen Werte und Ränge aus dem Jahr beruhen auf der aktualisierten Methodik und weichen daher leicht von den im Steuerbelastungsmonitor für das Jahr präsentierten Daten ab. Im Vergleich zur alten Gewichtung verlieren die Kantone JU und BL jeweils und VD Plätze. Der Kanton NW verbessert sich dagegen um und der Kanton SG um Plätze.

.. Einkommensbelastung in den Kantonen und Gemeinden Einzelne Ansiedlungswillige sehen sich bei Ihrer Entscheidung nicht einem Kantonsdurchschnitt der Steuerbelastung gegenüber, sondern der ganz konkreten Steuerbelastung in einer Gemeinde. Daher wird im Folgenden die Position der Zürcher Gemeinden im Vergleich zu den Gemeinden der übrigen Schweizer Kantone dargestellt. Es zeigt die Angebotspalette der Steuerbelastungen auf, der sich ein/e Ansiedlungswillige/r in einem Kanton gegenübersieht. Der Rang Zürichs im Vorjahr (schwarz umrandete Zahl) bezieht auf den mit der neuen Methodik errechneten Rang (vgl. graue Box Aktualisierung der Methodik oben) und muss daher nicht mit dem im letztjährigen Bericht ausgewiesenen Rang übereinstimmen. Abbildungen zur Steuerbelastung der Gemeinden Die folgenden Abbildungen so genannte Boxplots zeigen, wie sich die Einkommensbelastung in den Zürcher Gemeinden im nationalen Vergleich verhält. Sie bilden die prozentuale Steuerbelastung (Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern) des Bruttoarbeitseinkommens für drei Steuersubjekte (Ledige, Verheiratete ohne Kinder, Verheiratete mit zwei Kindern) in jeweils sechs ausgewählten Einkommensklassen (0 000, 0 000, 0 000, 0 000, 00 000, 000 000) ab. Die Basisdaten bilden auch hier wiederum die von der ESTV publizierten Steuerbelastungsziffern für die Schweizer Gemeinden. Für jeden Kanton zeigt das untere Ende der vertikalen Linie jeweils die Steuerbelastung in der steuergünstigsten Gemeinde, das obere Ende die Steuerbelastung in der teuersten Gemeinde an. Der Kasten bildet die mittleren 0 Prozent der Gemeinden ab (Bereich zwischen den beiden Quartilen). Die sich darin befindende horizontale Linie zeigt die Position der Median-Gemeinde (Gemeinde, für die genau die Hälfte der Gemeinden eine höhere, die andere Hälfte eine tiefere Steuerbelastung aufweist). Die Rangierung der Kantone in den Abbildungen richtet sich jeweils nach der Position der Median-Gemeinde. Eine Berücksichtigung der unterschiedlichen Gemeindegrösse, beispielsweise nach Bevölkerung oder Reineinkommen, findet in dieser Darstellungsweise nicht statt. Diese Gleichgewichtung entspricht wiederum der in dieser Analyse gewählten Sichtweise einer/s Ansiedlungswilligen, die/der sich für eine einzelne Gemeinde entscheiden muss und nicht an durchschnittlichen Belastungen interessiert ist.

Abb. - Einkommensbelastung Ledige (0 000 und 0 000 Franken) Ledige Bruttoarbeitseinkommen 0'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs Bandbreite: 0 VD GE BS ZG AG TI GR ZH BL SZ NW VS TG LU SG OW GL AI UR SH JU AR NE Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil Minimum BE FR SO Ledige Bruttoarbeitseinkommen 0'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil 0 ZG SZ ZH NW TI OW AI GL UR GE GR AG SH BL TG AR VS BS LU SG FR VD Minimum SO JU BE NE Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. Der Rang Zürichs im Vorjahr (schwarz umrandete Zahl) bezieht auf den mit der neuen Methodik errechneten Rang (vgl. graue Box Aktualisierung der Methodik oben) und muss daher nicht mit dem im letztjährigen Bericht ausgewiesenen Rang übereinstimmen. BAKBASEL, ESTV

Abb. - Einkommensbelastung Ledige (0 000 und 0 000 Franken) Ledige Bruttoarbeitseinkommen 0'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs Bandbreite: ZG SZ NW ZH OW AI UR GL TI TG GR LU AR AG SH BS GE VS BL VD FR SO SG Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil Minimum BE JU NE Ledige Bruttoarbeitseinkommen 0'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil ZG SZ OW NW UR AI ZH GL LU TG AR BS GR TI AG SH GE SG SO VD BL BE Minimum FR VS JU NE Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. Der Rang Zürichs im Vorjahr (schwarz umrandete Zahl) bezieht auf den mit der neuen Methodik errechneten Rang (vgl. graue Box Aktualisierung der Methodik oben) und muss daher nicht mit dem im letztjährigen Bericht ausgewiesenen Rang übereinstimmen. BAKBASEL, ESTV

Abb. - Einkommensbelastung Ledige (00 000 und 000 000 Franken) 0 Ledige Bruttoarbeitseinkommen 00'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil ZG SZ OW NW UR AI GL AR LU TG GR SH ZH BS AG TI SG SO FR VS GE BL BE Minimum NE VD JU 0 Ledige Bruttoarbeitseinkommen '000'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil ZG SZ OW NW UR AI AR GL SH LU TG GR SG BS SO AG FR VS ZH TI NE BL Minimum VD GE BE JU Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. Der Rang Zürichs im Vorjahr (schwarz umrandete Zahl) bezieht auf den mit der neuen Methodik errechneten Rang (vgl. graue Box Aktualisierung der Methodik oben) und muss daher nicht mit dem im letztjährigen Bericht ausgewiesenen Rang übereinstimmen. BAKBASEL, ESTV

Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (0 000 und 0 000 Franken) Verheiratete ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen 0'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs Bandbreite: 0 Maximum oberes Quartil - Median unteres Quartil - GR TG BS VD GE ZG JU SG UR NW LU AG TI BL SH FR ZH SZ NE OW AR BE VS Minimum SO AI GL Verheiratete ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen 0'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median 0 GE ZG TI BS BL GR ZH SZ NW AG TG AI SG OW VD FR JU AR SH VS GL UR LU unteres Quartil Minimum SO NE BE Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. Der Rang Zürichs im Vorjahr (schwarz umrandete Zahl) bezieht auf den mit der neuen Methodik errechneten Rang (vgl. graue Box Aktualisierung der Methodik oben) und muss daher nicht mit dem im letztjährigen Bericht ausgewiesenen Rang übereinstimmen. BAKBASEL, ESTV

Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (0 000 und 0 000 Franken) Verheiratete ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen 0'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil 0 ZG SZ GE ZH NW TI AI GR BL AG OW TG VS GL UR SH FR BS LU AR SG SO JU Minimum VD BE NE Verheiratete ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen 0'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil 0 ZG SZ NW OW AI UR ZH GL TG GR AG LU TI SH AR GE BS BL FR VS SG VD Minimum SO BE JU NE Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. Der Rang Zürichs im Vorjahr (schwarz umrandete Zahl) bezieht auf den mit der neuen Methodik errechneten Rang (vgl. graue Box Aktualisierung der Methodik oben) und muss daher nicht mit dem im letztjährigen Bericht ausgewiesenen Rang übereinstimmen. BAKBASEL, ESTV

Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (00 000 und 000 000 Franken) 0 Verheiratete ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen 00'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil 0 ZG SZ OW NW UR AI GL ZH TG BS GR LU AR AG SH TI GE SG SO VS BL FR VD Minimum BE JU NE 0 Verheiratete ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen '000'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil 0 ZG SZ OW NW UR AI AR GL TG LU SH GR BS AG SG SO ZH VS FR TI BL GE Minimum NE BE JU VD Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. Der Rang Zürichs im Vorjahr (schwarz umrandete Zahl) bezieht auf den mit der neuen Methodik errechneten Rang (vgl. graue Box Aktualisierung der Methodik oben) und muss daher nicht mit dem im letztjährigen Bericht ausgewiesenen Rang übereinstimmen. BAKBASEL, ESTV

Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern (0 000 und 0 000 Franken) 0. Verheiratete mit Kindern Bruttoarbeitseinkommen 0'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 Bandbreite: Maximum -0. oberes Quartil Median unteres Quartil - GR GL AR TG SG ZG OW SZ AG BL BS JU FR BE VD NE GE VS TI ZH NW LU SH Minimum SO UR AI Verheiratete mit Kindern Bruttoarbeitseinkommen 0'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs Bandbreite: 0 - ZG BL BS GE GR VD TI TG VS NW SG ZH SZ AG FR LU UR JU OW AI BE SH GL Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil Minimum NE AR SO Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. Der Rang Zürichs im Vorjahr (schwarz umrandete Zahl) bezieht auf den mit der neuen Methodik errechneten Rang (vgl. graue Box Aktualisierung der Methodik oben) und muss daher nicht mit dem im letztjährigen Bericht ausgewiesenen Rang übereinstimmen. BAKBASEL, ESTV

Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern (0 000 und 0 000 Franken) Verheiratete mit Kindern Bruttoarbeitseinkommen 0'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil 0 ZG GE SZ TI VS ZH NW GR AI TG BL AG FR SG SH BS GL LU OW UR AR SO VD Minimum BE JU NE Verheiratete mit Kindern Bruttoarbeitseinkommen 0'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs Bandbreite: 0 ZG SZ NW ZH OW UR AI GL TI GE TG GR LU VS AG SH BS VD AR SG FR BL SO Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil Minimum BE JU NE Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. Der Rang Zürichs im Vorjahr (schwarz umrandete Zahl) bezieht auf den mit der neuen Methodik errechneten Rang (vgl. graue Box Aktualisierung der Methodik oben) und muss daher nicht mit dem im letztjährigen Bericht ausgewiesenen Rang übereinstimmen. BAKBASEL, ESTV

Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern (00 000 und 000 000 Franken) 0 Verheiratete mit Kindern Bruttoarbeitseinkommen 00'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil 0 ZG SZ OW NW UR AI GL ZH TG LU GR BS AG AR SH GE TI VS SG SO VD BL FR Minimum BE JU NE 0 Verheiratete mit Kindern Bruttoarbeitseinkommen '000'000 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil ZG SZ OW NW UR AI AR GL TG LU SH GR BS SG AG VS ZH SO FR TI GE BL Minimum NE BE JU VD Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. Der Rang Zürichs im Vorjahr (schwarz umrandete Zahl) bezieht auf den mit der neuen Methodik errechneten Rang (vgl. graue Box Aktualisierung der Methodik oben) und muss daher nicht mit dem im letztjährigen Bericht ausgewiesenen Rang übereinstimmen. BAKBASEL, ESTV

Ergebnisse der Analyse der Einkommensbelastung der Gemeinden: Die Steuerbelastung in den Zürcher Gemeinden ist im nationalen Vergleich nach wie vor mittelstandsfreundlich: Mittlere bis hohe Einkommen (0 000 0 000 Franken) werden relativ moderat besteuert. Der jeweilige Medianwert aller Gemeinden des Kantons Zürich belegt bei diesen Einkommen, unabhängig vom Steuersubjekt (Ledige, Verheiratete ohne Kinder, Verheiratete mit zwei Kindern), im Ranking der Kantone in fast allen Fällen einen Rang im vorderen Drittel. In der zweithöchsten der analysierten Steuerklassen (00 000 Franken Einkommen) belegt der Kanton Zürich noch Ränge in der ersten Hälfte. Deutlich schlechter klassiert ist er insgesamt, wie auch seine Median-Gemeinde, bei tiefen und sehr hohen Einkommen. Bei diesen Einkommensklassen liegt Zürich im (hinteren) Mittelfeld. Bei den tiefen Einkommen wirkt sich hier aus, dass die Steuerpflicht im Kanton Zürich schon bei relativ bescheidenen Einkommen einsetzt, wobei bei tiefen Einkommen die Unterschiede in absoluten Differenzen weniger bedeutend sind. Die vergleichsweise milde Steuerbelastung der mittleren Einkommen einerseits und die hohe Steuerbelastung bei den tiefen und hohen Einkommen andererseits sind auf den Verlauf des Steuertarifs im Kanton Zürich zurückzuführen. Für Ledige ist die Gemeinde Hofstetten unabhängig vom Einkommen die teuerste Zürcher Gemeinde, während die Gemeinde Rüschlikon für diese Steuerzahlenden im Kanton Zürich die attraktivste Option ist. Für Verheiratete ohne Kinder mit tiefem Einkommen (bis 0 000 Franken) fällt die Steuerbelastung im Kantonshauptort Zürich am höchsten aus. Mit höheren Einkommen ist erneut Hofstetten die Gemeinde mit der höchsten Steuerbelastung. Unabhängig vom Einkommen besteuert Rüschlikon Verheiratete ohne Kinder am tiefsten. Für Verheiratete mit zwei Kindern schliesslich ist die Situation ähnlich: Ab einem Einkommen von 000 Franken ist Rüschlikon die steuergünstigste und Hofstetten die teuerste Gemeinde. Bei tieferen Einkommen weisen alle Zürcher Gemeinden denselben Steuersatz auf. Die mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Steuerbelastung ist bei allen Steuersubjekten erkennbar, wobei der beste Rang bei jeweils unterschiedlichen Steuerklassen erreicht wird. Die Platzierungen des Kantons Zürich reicht bei den Ledigen vom. bis zum. Rang (Einkommenskategorien 0 000, bzw. 000 000 Franken). Bei den Verheirateten ohne Kinder reicht diese Spanne vom. bis zum. Platz (Einkommenskategorien 0 000, bzw. 0 000 und 000 000 Franken) und bei den Verheirateten mit zwei Kindern vom. bis zum. Platz (Einkommenskategorien 0 000, bzw. 0 000 Franken). Während sich im Vorjahr eine Verschlechterung der Platzierung der Zürcher Mediangemeinde für Verheiratete ohne Kinder abzeichnete, zeigt sich im diesjährigen Vergleich ein entgegengesetzter Effekt. Sowohl für ganz tiefe als auch für hohe Einkommen ist hier im nationalen Vergleich eine Verbesserung Die Stadt Zürich hat mit % einen tieferen Steuerfuss als andere Zürcher Gemeinden (beispielsweise Winterthur: %). Dass die tatsächliche Steuerbelastung in der Stadt Zürich in der betrachteten Konstellation trotzdem leicht höher ausfällt liegt an der höheren Krankenkassen-Prämienverbilligung, welche tiefere Abzüge bei den Steuern nach sich zieht. Aufgrund der bedeutenden Steuerabzüge im Falle von zwei Kindern resultieren in diesen Einkommensklassen sehr tiefe steuerbare Einkommen, welche zum Steuertarif von 0 besteuert werden. In diesen Konstellationen fällt lediglich die in allen Zürcher Gemeinden gleich hohe Personalsteuer von Franken pro Kopf an.

auszumachen. Hingegen lässt sich bei Verheirateten mit Kindern mit mittleren Einkommen (0 000 und 0 000 Franken) eine Verschlechterung der Positionierung erkennen... Steuerbelastungsvergleich der Kantonshauptorte Die in Abschnitt.. zusätzlich dargestellten Vergleiche beziehen sich auf die Kantonshauptorte. Die auf die Bevölkerung bezogene durchschnittliche Steuerbelastung ist im Kanton Zürich deutlich höher, als dies von den Grafiken mit einer Gleichgewichtung aller Gemeinden impliziert wird. Die grossen Städte Zürich und Winterthur gehören zu den teuersten Gemeinden im Kanton. Dem soll durch den zusätzlichen Vergleich der Belastungen in den Kantonshauptorten Rechnung getragen werden. In den folgenden Tabellen wird die Steuerbelastung der Stadt Zürich mit jener der übrigen Kantonshauptorte verglichen. Die Daten basieren auch in diesem Fall auf den von der ESTV erhobenen Belastungsziffern. Abgebildet ist auch hier die Steuerbelastung für drei Steuersubjekte (Ledige, Verheiratete ohne Kinder, Verheiratete mit zwei Kindern; je eigene Tabelle) sowie für verschiedene Einkommensklassen (je innerhalb einer Tabelle). Jede Einkommensklasse ist nach der Steuerbelastung geordnet, die Position Zürichs zudem orange hervorgehoben. Die grauen Felder markieren die Kantonshauptorte, die in der jeweiligen Einkommensklasse keine Steuern erheben.

Abb. - Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Ledige, Bruttoarbeitseinkommen in Tausend CHF Ledige, 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 00 00 00 '000 0.00 OW 0.00 BS 0.00 BS 0. VD. ZG. ZG. ZG. ZG. ZG. ZG. ZG.0 ZG. ZG. ZG. ZG.0 ZG. ZG. ZG. ZG 0.00 BS 0.00 BL 0.00 VD. GE.0 VD. SZ. SZ. SZ. SZ. SZ. SZ. SZ. SZ. SZ. SZ. SZ. SZ. SZ. SZ 0.00 BL 0.00 AG 0. GE.0 ZG. GE. GE. TI. ZH. ZH. ZH. OW. OW. OW. OW.0 OW. OW. OW. OW. OW 0.00 SG 0.00 VD 0. AG.0 BS.0 TI.00 TI.0 ZH.00 TI. AI. AI. AI. AI. AI. UR. UR. UR. UR. UR. AI 0.00 GR 0. GR.0 ZG.0 AG. AG.0 VD. GE. GR.0 OW. OW. ZH. ZH. UR. AI. AI. AI.0 AI. AI. UR 0.00 AG 0. GE. GR. GR. SZ. ZH. GR. OW. NW. NW. NW. NW. NW. NW. NW. NW.0 NW. NW. NW 0.00 TG 0. VS. BL. TI. GR. GR. OW. AI. TI. UR.00 UR. UR.0 ZH. ZH. LU. LU. LU.0 LU.0 AR 0.00 VD 0. ZG. TG. BL. ZH. AG. AI. GE. UR. TI.0 GL. GL. GL. LU. GL. GL. TG. AR. LU 0. TI 0. TG. VS.00 ZH. BS. NW. NW. NW.00 GR. GR. GR. GR. LU. GL. TG. TG. AR. TG.0 TG 0. ZG. UR. ZH.0 SZ. VS. OW. AG.0 AG. GL.0 GL. TI. LU. GR.0 TG. ZH.0 GR.0 GL. GR. GL 0. GE. LU. LU. VS. BL.0 AI. VS. VS. VS. AG.0 AG. TG.0 TG. GR. GR. AR. GR. GL. GR 0. BE. TI. TI. TG. NW. BL.0 VD.0 UR. AG. VS. TG. TI.00 AG. AG. AG.0 AG. AG. SH. SH 0. VS.0 OW. NW. NW. AI. VS.0 GL. GL. GE.0 TG. LU. AG. TI. AR.0 AR. ZH. SH. AG. AG 0. LU. NW. SZ. LU. OW. BS. BL. TG.0 TG.0 LU. VS. AR.0 AR. TI. TI. SH. ZH. SG. SG 0. NW. SG. UR. OW.0 TG.0 TG. UR. BL. LU. AR. AR. VS. VS. SH. SH.0 TI. TI. ZH. SO 0. UR. NE. OW. AI. GL.0 GL. TG. SH.0 SH. SH. SH. SH. SH. BS. BS. BS. SG. SO. VS 0. GL. ZH. SG. UR. LU. UR. SH. LU. AR. GE.00 GE. GE. GE. BE. SO. SO. BS. BS. FR.0 JU.0 JU.0 NE. SG. UR. SH. LU. AR. BL. BL. BL. FR. FR.0 VS. BE. SG. SO. TI.0 BS. NE. BE.0 JU. GL. SH. LU. BS. VD. FR.0 FR. FR. BL. BE. FR. GE. VS.0 VS. FR. NE. SH. SZ. GL. SH. SG. SG. AR. BS. BS.0 SG. BS. BE. BS. SO. SG.0 FR. FR. VS. ZH. ZH. SH. AI.0 JU. AR.0 AR.0 SG.0 FR. SG. BS. BE. BS. BL. GE. VS. BE. NE.0 NE. TI.0 AR. GL. SH. NE. JU. FR. FR. SG. JU. BE. SG. SO. SO. SG. FR.0 GE. BE.0 BE. BE. SO.00 FR. BE. AR. FR. JU. JU. JU. SO. SO. SO. SG.0 VD. VD. BL. NE. GE. GE. JU. FR. AI. AR. BE. NE.0 NE. SO. SO. BE. JU. VD. VD. SG. BL. VD. BL.0 BL. BL. VD. SZ. AR. FR. FR. BE. SO. NE. NE. VD. VD. JU. JU. JU. JU. JU. JU. JU.00 JU. BL.0 AI.0 SO.0 SO. SO. SO. BE. BE. BE. NE. NE. NE. NE.00 NE. NE. NE. VD. VD.0 VD. GE Anmerkung: Quelle: Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens ESTV

Abb. - Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Verheiratete ohne Kinder, Bruttoarbeitseinkommen in Tausend CHF Verheiratete ohne Kinder, 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 00 00 00 '000 0.00 BE 0.00 BE 0.00 BS 0.00 BS 0.00 BS 0.00 BS 0.00 BS 0.0 GE. GE. ZG. ZG. ZG.0 ZG. ZG. ZG. ZG. ZG.0 ZG. ZG 0.00 OW 0.00 OW 0.00 SG 0.00 GR 0.00 GR 0.0 GE 0.0 GE 0. BS.0 ZG. GE.0 GE. SZ. SZ.0 SZ. SZ. SZ. SZ. SZ. SZ 0.00 GL 0.00 GL 0.00 GR 0.00 TG 0.00 VD 0. GR. ZG.0 ZG. TI. TI. SZ.0 GE. AI. AI. OW. OW. OW. OW. OW 0.00 ZG 0.00 ZG 0.00 TG 0.00 VD 0.0 GE 0. VD. GR. BL. BL. GR. TI. AI.0 GE. OW. AI. UR. UR. UR. UR 0.00 FR 0.00 BS 0.00 VD 0.0 GE 0. TG 0. ZG. BL. GR.0 GR. SZ. AI.0 TI. NW. NW. UR. AI. AI. AI.0 AI 0.00 BS 0.00 BL 0.00 JU 0. ZG 0. ZG.0 BL. VD. TI. BS. BL. GR.0 GR. TI. UR. NW. NW.0 NW.0 NW. NW 0.00 BL 0.00 AR 0.0 AG 0. JU 0. JU. TG. TG.0 TG.0 AG. AI. ZH. ZH. GR. ZH. ZH. TG. TG. TG. LU 0.00 AR 0.00 SG 0.0 OW 0. SG.0 BL.0 AG. TI.0 VD.0 SZ. ZH. NW. NW. ZH.0 GR.0 TG. GL. LU. LU. AR 0.00 SG 0.00 GR 0.0 ZG 0. UR. NW. JU. AG. AG. ZH.0 AG. BL. AG. AG. AG.0 GR. LU. GL. GL. TG 0.00 GR 0.00 AG 0. GE 0. NW. AG. NW. NW. NW. TG. NW. AG. TG. OW. TG. LU. GR. GR. GR. GR 0.00 AG 0.00 TG 0. VS 0. LU. SG. TI. JU. ZH. NW. TG.0 TG. BL. TG. LU. GL. ZH. AG. AG. GL 0.00 TG 0.00 VD 0. TI 0.0 AG. UR. SG. SZ. SZ.0 AI. OW. OW. OW. VS. VS. AG. AG. AR. AR. SH 0.00 VD 0.00 JU 0. NW.00 BL. TI. SZ. ZH. SG.00 OW. BS. VS.0 VS. UR. GL. SH. AR.0 ZH. ZH. AG 0.00 NE 0. GE 0.0 LU.0 TI. LU. ZH. SG. JU.0 VS.0 VS. UR. UR.0 BL. SH. AR. SH. SH. BS. VS 0.00 JU 0. VS 0.0 UR.0 VS. SZ. UR. AI. AI.0 SG. FR. GL. GL. LU. TI. TI. VS. BS. SH. SG 0. GE 0. TI 0. AR. SH.0 ZH. AI. UR.0 OW. JU. SG. LU. LU. GL. GE. VS.00 BS. VS. VS. SO 0. VS 0. LU 0.0 SH. FR. NE. NE. LU. LU. FR. GL.0 FR. FR. SH. AR. GE.0 TI. GE. SG. BS 0. TI 0. NW 0. BE.0 NE. FR. LU. OW. FR. LU. AR. SG.0 SH. FR. BL. FR. GE.00 TI. SO. FR 0. ZH 0.0 SH 0. SO. OW.0 SH. FR. NE. UR. AR. LU. BS.0 AR. AR. FR.0 BL. FR. SO. TI. ZH 0. LU 0.0 SO 0. BL. SZ. AI.0 SH.0 SH. SH. UR. UR. AR. SG. SG. SG. SO. SO. SG. GE. NE 0. NW 0.0 UR.0 NE.0 ZH. VS. OW. FR. VS. SH. JU. SH. BS.0 BS. SO. BS. SG. FR. FR. TI 0. SZ 0. NE. FR. AR. OW. VS.0 VS.0 NE. VD. SH. JU. JU. JU. BS. SG. BL. BL. BL. GE 0.0 SH 0. ZH. ZH. BE. AR. AR. AR. AR. GL. SO. SO. SO. SO. BE. BE. BE. BE. BE.0 BL 0. SO 0. FR. SZ. AI. BE. GL. GL. GL. NE. NE. NE. BE.0 BE. VD.0 JU. JU. JU. JU.0 BE 0. UR 0.0 SZ. GL. SO. GL.0 BE.0 SO. SO. SO. VD. BE. VD. VD. JU. VD.0 VD. VD. NE. JU 0. AI. AI. AI. GL. SO.0 SO. BE. BE. BE. BE. VD. NE. NE. NE. NE. NE. NE. VD. VD Anmerkung: Quelle: Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens ESTV

Abb. - Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Verheiratete mit Kindern, Bruttoarbeitseinkommen in Tausend CHF Verheiratete mit Kindern, 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 00 00 00 '000 0.00 BE 0.00 BE 0.00 BE 0.00 BE 0.00 BE 0.00 BE 0.00 OW 0.00 ZG 0.00 ZG 0.0 GE 0. GE 0. ZG.0 ZG. ZG. ZG. ZG. ZG. ZG. ZG 0.00 SZ 0.00 SZ 0.00 SZ 0.00 SZ 0.00 OW 0.00 OW 0.00 ZG 0.00 BS 0.00 BS 0. ZG 0. ZG.0 GE.0 GE. SZ. SZ. SZ. SZ. SZ. SZ 0.00 OW 0.00 OW 0.00 OW 0.00 OW 0.00 GL 0.00 ZG 0.00 BS 0.00 BL 0.00 BL. BS.0 TI. TI.0 SZ. VS. OW. OW. OW.00 OW. OW 0.00 GL 0.00 GL 0.00 GL 0.00 GL 0.00 ZG 0.00 BS 0.00 BL 0.00 GR 0.0 GE. BL. VS. VS. VS.0 NW. NW. UR. UR. UR. UR 0.00 ZG 0.00 ZG 0.00 ZG 0.00 ZG 0.00 FR 0.00 BL 0.00 SG 0.00 TG 0. GR. TI. BL. SZ. TI. ZH. UR. AI. AI. AI. AI 0.00 FR 0.00 FR 0.00 FR 0.00 FR 0.00 BS 0.00 SG 0.00 GR 0.0 VD 0.0 VS. GR. SZ. ZH. ZH. AI. AI.0 NW. NW. NW. NW 0.00 BS 0.00 BS 0.00 BS 0.00 BS 0.00 BL 0.00 GR 0.00 TG 0.0 GE.0 VD. VS.0 GR. GR. NW. OW. ZH. ZH.0 TG. LU. LU 0.00 BL 0.00 BL 0.00 BL 0.00 BL 0.00 SG 0.00 TG 0.00 VD 0.0 VS. TG. NW. NW. NW. GR. GE. LU. TG. LU.0 TG. AR 0.00 AR 0.00 AR 0.00 AR 0.00 AR 0.00 GR 0.00 VD 0.0 GE 0.0 TI. TI. TG. ZH. AI. AI. UR. GR. LU. GL. GL.00 TG 0.00 AI 0.00 AI 0.00 SG 0.00 SG 0.00 TG 0.00 JU 0.0 VS 0. SG. NW. ZH. BS. BL. TG. GR.0 VS. GL. GR. GR. GR 0.00 SG 0.00 SG 0.00 GR 0.00 GR 0.00 VD 0.0 GE 0.0 TI 0. UR. SG. SZ. TG. TG. AG. TI. TG.00 GR. AG.0 AG. GL 0.00 GR 0.00 GR 0.00 AG 0.00 AG 0.00 JU 0.0 VS 0. LU 0. NW. ZH. VD. AI.00 AG. BL.0 LU. GL. AG.0 ZH.0 AR. SH 0.00 AG 0.00 AG 0.00 TG 0.00 TG 0.0 SZ 0. TI 0. NW 0. LU. SZ.0 AG.0 AG. LU. FR. TG. AG. VS. AR.0 ZH. AG 0.00 TG 0.00 TG 0.00 VD 0.00 VD 0.0 AG 0. LU 0. UR 0. SZ. AG. SG. SG. SG. LU. AG.0 TI. AR. VS. BS. VS 0.00 VD 0.00 VD 0.00 NE 0.00 JU 0.0 GE 0. NW 0.0 JU 0. JU. LU. AI. FR. BS. OW. SH.0 GE.0 SH. SH. SH.00 SG 0.00 NE 0.00 NE 0.00 JU 0.0 NE 0. VS 0. SZ 0. BE 0. FR. FR. FR. LU. FR. SG. GL. SH. TI. BS. VS. SO 0.00 JU 0.00 JU 0. GE 0.0 GE 0. TI 0. ZH 0. SZ 0. ZH. UR. LU. VD. OW. SH.0 FR. AR. GE. GE. GE. BS 0. GE 0. GE 0. VS 0. VS 0. ZH 0. SH 0. FR.0 OW. OW. UR. UR. GL. UR.0 SG.0 FR. BS. TI.0 TI. FR 0. VS 0. VS 0. AI 0. TI 0. LU 0. UR 0. ZH.0 BE. JU. OW. OW.0 SH. GL. AR. VD.00 FR. SG. SG. ZH 0. TI 0. TI 0. TI 0. ZH 0. NW 0. AG 0. AG. AG. AI. SH. SH. UR. BS. BL.0 SG. VD. SO. SO. TI 0. ZH 0. ZH 0. ZH 0. LU 0. SH 0. FR 0.0 SH. SH. BE.0 JU. GL. AR. AR.0 BE. BL. SG. FR. FR. NE 0. LU 0. LU 0. LU 0. NW 0. AR 0. NE.0 NE.00 NE. SH.0 GL. JU. VD. BE. VD. BS. SO. BE. BE. GE 0. NW 0. NW 0. NW 0. SH 0. SO 0. GL. AI.0 AI. GL.0 BE. AR.0 JU. JU. BS.0 BE. BE. VD. BL. BE 0.0 SH 0.0 SH 0. SH 0. SO 0. UR 0. SO. GL. GL.0 NE.0 AR. BE.0 SO. SO. SO. SO. BL. BL.00 JU. BL 0. SO 0.0 SO 0. SO 0. UR 0.0 NE.0 AR.00 AR. AR. AR. SO.0 SO. BE.0 VD. JU. JU. JU. JU.0 VD. JU 0. UR 0.0 UR 0.0 UR 0.0 AI 0. AI. AI.0 SO. SO. SO.0 NE. NE. NE. NE. NE. NE. NE. NE. NE. VD Anmerkung: Quelle: Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens ESTV

Ergebnisse der Analyse der Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten: Wie bei der Analyse auf Gemeindeebene zeigt sich auch im Vergleich der Kantonshauptorte, dass die Stadt Zürich für mittelhohe Einkommen eher moderat besteuert. Die Steuerlast bei den sehr hohen und tiefen Einkommen fällt im Vergleich der Kantonshauptorte dagegen relativ hoch aus. Der Grund für dieses grundsätzliche Muster (mittelmässige bis gute Positionierung für mittlere Einkommensklassen, vergleichsweise weniger vorteilhaft bei tiefen und hohen Einkommen) ist der Verlauf des Steuertarifs im Kanton Zürich. Ein Vergleich der Klassierungen Zürichs zeigt, dass die Stadt insgesamt bei der Besteuerung von Ledigen am besten abschneidet. Beispielsweise distanziert Zürich die Städte Genf und Basel-Stadt bei den Ledigen mit mittelhohen Einkommen deutlich. Dagegen weisen Genf und Basel-Stadt bei Einkommen von bis zu 0 000 Franken bei Verheirateten merklich tiefere Steuerbelastungen auf. Im Vergleich zum Jahr hat sich die Position Zürichs nur geringfügig verändert. Bei den Ledigen ist in vier Kategorien ( 000, 0 000, 0 000, 00 000) eine Verbesserung, sowie in zwei Kategorien (0 000, 000 000) eine Verschlechterung um jeweils Rang zu beobachten. Bei den Verheirateten ohne Kinder ist der Rang Zürichs in den oberen Einkommensklassen (ab 0 000) gleich geblieben, während sich darunter wenige Verschiebungen ergeben haben. Bei den Verheirateten mit zwei Kindern schliesslich konnte sich die Stadt Zürich in den Einkommenskategorien von 0 000 bis 0 000, sowie 00 000 im Vergleich zu den anderen Kantonshauptorten etwas besser stellen, jedoch hat sie in den Kategorien von 000 bis 000 jeweils Platz abgeben müssen. Im längerfristigen Vergleich seit 0 ist die steuerliche Attraktivität der Stadt Zürich leicht gesunken. Mit der deutlichen Positionsverbesserung im Jahr wurde der seit dem Jahr 0 anhaltende Abwärtstrend gebrochen. Mit den dies- und letztjährigen Ergebnissen scheint sich Zürich seither in der Position zu halten. Am steuergünstigsten ist die tieferen Einkommensklassen ausgeklammert weiterhin die Stadt Zug. Sie hält sich fast durchgehend bei allen Steuersubjekten auf den vordersten Rängen, zusammen mit den Kantonshauptorten Schwyz und Sarnen. Zu den Hauptorten mit der höchsten Steuerbelastung gehören die Städte Neuenburg, Delsberg und Lausanne.

. Vermögensbelastung Neben den Einkommensteuern beeinflussen auch die Vermögenssteuern die steuerliche Attraktivität eines Kantons als Wohnort für natürliche Personen. Dieses Kapitel vergleicht die durchschnittlichen kantonalen Vermögenssteuern. Methodik zur Berechnung des Gesamtindex der Vermögensbelastung Der Index wird aus den Steuerbelastungsziffern der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Schweizer Gemeinden gebildet. Die Steuerbelastungsziffern liegen pro Gemeinde nach Vermögensklassen ( Klassen zwischen 000 und 000 000 Franken) und für ein Steuersubjekt (Verheiratet ohne Kinder) vor. Aus den Gemeindedaten eines Kantons werden zunächst die kantonalen Durchschnittsbelastungen pro Einkommensklasse berechnet. Analog der Berechnung des Gesamtindexes der Einkommensbelastung wird für die Aggregation der Belastungsziffern der Gemeinden das kommunale Reineinkommen des Jahres verwendet. Für die Zusammenfassung der Vermögenskategorien zum Gesamtindex werden als Gewicht für alle Kantone die gesamtschweizerischen Reineinkommen der jeweiligen Vermögensklasse des Jahres verwendet. Abb. - Gesamtindex der Vermögensbelastung, vs. 0 00 0 Rang (Rangverschiebung) + Rangverbesserung - Rangverschlechterung 0 0 0 0 SZ ZG UR SO TG ZH NW (+) GR (-) LU (+) AG (-) AI (-) (-) GL AR SG TI SH JU BE BS GE BL FR VD OW NE VS Anmerkung: Quelle: 0 = Schweizer Durchschnitt (pro Jahr) Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in den Schweizer Kantonen für Verheiratete ohne Kinder, BAK-Gewichtung; BAKBASEL, ESTV

Ergebnisse Gesamtindex der Vermögensbelastung: Im Jahr belegt der Kanton Zürich beim Gesamtindex der Vermögensbelastung weiterhin den. Platz unter den Kantonen. Mit einem Indexwert von. liegt die durchschnittliche Steuerbelastung für Vermögen im Kanton Zürich weit unter dem Schweizer Schnitt (= Indexwert 0). Gegenüber dem Vorjahr stieg der Indexwert des Kantons Zürich um 0. Indexpunkte. Insgesamt hat sich im Jahr beim Gesamtindex der Vermögensbelastung wenig getan. Deutlich verbessern konnte sich einzig der Kanton Aargau: Durch eine Senkung der Vermögenssteuertarife um je 0. Promille, einer Reduktion des Maximalsatzes auf neu. Promille und einer Erhöhung des Freibetrages für Ehepaare um 000 auf neu 0 000 Franken konnte er Plätze gutmachen und die beiden Appenzeller Halbkantone sowie Glarus überholen. Luzern hat durch eine Erhöhung des Kantonssteuerfuss Platz verloren, wovon Graubünden im Ranking profitiert und Luzern überholt. Im Jahr erheben lediglich noch vier Kantone (Obwalden, Wallis, Nidwalden und Neuenburg) Steuern für Vermögen unter 0 000 Franken. Der Schweizweite Durchschnitt bei diesen Vermögensklassen fällt dadurch äusserst tief aus, was dazu führt, dass die genannten Kantone im Vergleich zum Mittelwert ausserordentlich hohe Steuerbelastungen aufweisen. Wenn der Index lediglich für die Steuerbelastung ab einem Vermögen von 0 000 Franken berechnet wird, rücken die Kantone Obwalden, Nidwalden und Wallis im Kantonsranking zum Teil sehr deutlich nach vorne (,, bzw. Plätze). Auch mit der Ausklammerung der Steuerbelastung von Vermögen unter 0 000 Franken bleibt Zürich im Kantonsvergleich mit dem. Platz relativ gut positioniert. Im längerfristigen Vergleich hat der Kanton Zürich beim Gesamtindex der Vermögensbelastung seit 0 mehrere Plätze verloren.

Abbildung - zeigt die durchschnittliche Vermögenssteuerbelastung für Verheiratete ohne Kinder je Vermögensklasse. Der Kanton Zürich wird mit seinen Nachbarkantonen sowie den Stadtkantonen Basel-Stadt und Genf verglichen (wie beim Gesamtindex wird der gewichteter Durchschnitt der erhobenen Gemeinden gezeigt). Abb. - Vermögensbelastung, Zürich und ausgewählte Kantone, 0 Aargau Genf Schwyz Thurgau Zürich Basel-Stadt Schaffhausen St. Gallen Zug Anmerkung: Quelle: Durchschnittliche Belastung des Reinvermögens durch Kanton-, Gemeinde- und Kirchensteuern, Verheiratete ohne Kinder, Index über Gemeinden, in Promille Nicht-proportionale Skalierung auf der X-Achse (siehe Textbox unten) BAKBASEL, ESTV Nicht proportionale Skalierung der X-Achse: Die deutlichen Knicke in den Kurven sind nicht auf plötzlich veränderte Progressionsverläufe zurückzuführen. Vielmehr findet sich ihr Ursprung in der nichtproportionalen Skalierung auf der X-Achse. Aus Darstellungsgründen sind die Klassengrenzen bei den niedrigeren Vermögen deutlich enger gefasst als bei den hohen Vermögen. Die Steuerpflicht beginnt im Kanton Zürich schon bei relativ geringen Vermögen von rund 0 000. Allerdings verläuft die Progression zunächst so flach, dass der Kanton Zürich bis zu einem Vermögen von rund Mio. Franken zusammen mit den Zentralschweizer Kantonen Schwyz und Zug zu den steuergünstigsten Kantonen in diesem Vergleich gezählt werden kann. Der Kanton Zürich verliert bei Reinvermögen von über Mio. Franken deutlich und kontinuierlich an Boden. Ähnlich stark steigt die Durchschnittsbelastung für Vermögen oberhalb der Millionengrenze in diesem Vergleich nur in den beiden Stadtkantonen Basel-Stadt und Genf an. In allen Nachbarkantonen von Zürich erhöht sich die Durchschnittsbelastung hingegen nur noch moderat. Bis zu einem Vermögen von Mio. Franken vermag der Kanton Zürich immerhin noch mit dem Kanton Schaffhausen mitzuhalten. Ungefähr ab diesem Vermögensstand sind alle Nachbarkantone von Zürich steuerlich attraktiver.

Der einsame Spitzenreiter in der betrachteten Auswahl, der Kanton Schwyz, belastet Vermögen oberhalb von Mio. Franken mit weniger als einem Viertel des Zürcher Wertes. Bei der Analyse der Ergebnisse zur Vermögenssteuer ist zu beachten, dass die Steuerbelastung erst bei hohen Vermögen Beträge annimmt, die einen signifikanten Einfluss auf die Wahl des Wohnorts haben dürften. Bei einem Vermögen von Mio. Franken beträgt die Differenz der Steuerlast zwischen dem günstigsten und dem teuersten der ausgewählten Kantone im Vergleich rund 00 Franken. Dieser Betrag ist nicht unerheblich, dürfte jedoch für eine Wohnortwahl nicht ausschlaggebend sein. Erst bei deutlich höheren Vermögen kann davon ausgegangen werden, dass die Vermögenssteuer einen (mit-) ausschlaggebenden Einfluss auf die Wahl des Wohnorts hat. In diesen Vermögensklassen steht der Kanton Zürich im Vergleich zu seinen Nachbarkantonen relativ schlecht da. Bei einem Vermögen von 0 Mio. zum Beispiel beträgt die Steuerdifferenz von Schwyz (.0 Franken) zu Zürich (.0 Franken) über 000 Franken. Aktualisierung der Methodik Der Steuerbelastungsmonitor basiert auf einer aktualisierten Methodik: - Aktualisierung der Gewichte beim Gesamtindex der Einkommenssteuerbelastung: Verwendung der Reineinkommen des Jahres (vorher: 0) für den gewichteten Zusammenzug der Gemeindedaten nach Einkommensklassen und Steuersubjekten (vgl. auch Methodikbeschrieb oben). - Neu werden alle Schweizer Gemeinden berücksichtigt (vorher nur Gemeinden mit über 000 Einwohnern). Alle im Steuerbelastungsmonitor gezeigten Steuerbelastungen beziehen sich auf die aktualisierte Methodik. Die Aktualisierung hat nur einen kleinen Einfluss auf die Ergebnisse der Jahre und. Die Platzierungen des Kantons Zürich bleiben in beiden Jahren gleich, wobei sich der Indexwert durch die neue Methodik in beiden Jahren verschlechtert. Dies führt dazu, dass sich der Abstand zum nächst günstigeren Kanton (TG) deutlich vergrössert, während der Index des nächst teureren Kantons (NW) nicht mehr viel höher ist als derjenige Zürichs. Die Aktualisierung der Gewichte wird im Abstand von mehreren Jahren durchgeführt um den geänderten Strukturen der Steuerlandschaft Rechnung zu tragen. Der Einbezug aller Schweizer Gemeinden verbessert die Aussagekraft des Vergleichs. In den früheren Jahren wurden aufgrund der Datenverfügbarkeit jeweils nicht alle Gemeinden miteinbezogen. Die neuen Gewichtungen haben beim Vergleich der Vermögenssteuern besonders auf die Indexwerte derjenigen Kantone einen starken Effekt, bei denen die Besteuerung bereits bei tiefen Vermögensklassen beginnt. So verschiebt sich der Kanton NW um Ränge nach vorne. Ansonsten sind die Rangverschiebungen jedoch kleiner: SG, OW und SO sind jeweils Rang besser platziert, BE ist Ränge weiter vorne platziert. GE, BS, TG, GL, AI und NE sind jeweils, TI, AG und GR jeweils Ränge tiefer eingestuft. Die im vorliegenden Steuerbelastungsmonitor zu Vergleichszwecken herangezogenen Werte und Ränge aus dem Jahr beruhen auf der aktualisierten Methodik und weichen daher leicht von den im Steuerbelastungsmonitor für das Jahr präsentierten Daten ab. Im Vergleich zur alten Gewichtung verlieren der Kanton AG, die Kantone BS und TI jeweils Plätze. GL, AR, AI, TG, VD, NE und GE sind jeweils Platz schlechter. Rangverbesserungen gibt es bei den Kantonen OW, FR, SO, SG und JU um jeweils Platz. Bei BE sind es deren, bei NW.

. Zusammenfassung Bei den Kantonen im Mittelfeld der Einkommenssteuerbelastung für natürliche Personen hat es gegenüber dem letzten Jahr keine Rangverschiebungen gegeben. Somit konnte auch der Kanton Zürich seinen. Rang im Ranking halten und die Positionierung unterhalb des Schweizer Durchschnitts bestätigen. Geändert hat sich das Bild bei den höher besteuernden Kantonen: Die Senkung der Abzugsmöglichkeiten kostet den Kanton Bern mehrere Ränge, der Kanton Jura verbessert sich dank einer Steuersenkung hingegen um mehrere Plätze. Das bekannte Bild der mittelstandsfreundlichen Einkommensbesteuerung (vergleichsweise moderate Besteuerung der Einkommen von ca. 0 000 bis 0 000 Franken) bestätigt sich für den Kanton Zürich und seine Gemeinden auch im diesjährigen Vergleich. Die Gemeinden des Kantons Zürichs positionieren sich bei der Steuerbelastung der hohen Einkommen noch im vorderen Mittelfeld und rutschen bei den sehr hohen Einkommen in die zweite Hälfte des Kantonsrankings. Bei der Vermögenssteuer sind gegenüber dem Vorjahr nur wenige Veränderungen im Kantonsranking feststellbar. Einzig die Steuersenkung im Kanton Aargau sowie die Steuererhöhung im Kanton Luzern haben zu Verschiebungen bei den Rangpositionen geführt. Während der Kanton Zürich bei tiefen und mittleren Vermögen unterhalb der Millionengrenze noch relativ gut abschneidet, ist die Steuerbelastung bei den sehr hohen Vermögen deutlich überdurchschnittlich. Dabei sind die Nachteile bei den sehr hohen Einkommen bzw. Vermögen gerade gegenüber den Nachbarkantonen von Zürich besonders ausgeprägt. Im Vergleich zum Vorjahr hat der Kanton Zürich im Jahr seine steuerliche Attraktivität bezüglich der Einkommenssteuern halten können. Der Indexwert des Kantons Zürich beim Gesamtindex der Einkommenssteuer ist im Jahr leicht gesunken, wobei die Indexwerte der anderen Kantone mehrheitlich ebenfalls leicht zurückgingen. Im langjährigen Vergleich ist die steuerliche Attraktivität Zürichs ab dem Jahr 0 bis zum Jahr stetig gesunken. Durch den Ausgleich der kalten Progression bei der Staatssteuer im Jahr konnte mit diesem Abwärtstrend gebrochen werden. Damit konnte sich der Kanton Zürich wieder im vorderen Mittelfeld positionieren, wobei diese Position in den letzten beiden Jahren gefestigt wurde. Insbesondere für Steuerpflichtige mit einem Bruttoeinkommen zwischen 0 000 und 0 000 Franken ist der Kanton Zürich und seine Gemeinden steuerlich attraktiv. Grösstenteils unterdurchschnittlich positioniert sich der Kanton Zürich in der tiefen Einkommensklasse mit 0 000 Franken Bruttoeinkommen. Der Grund dafür liegt darin, dass die Steuerpflicht im Kanton Zürich im nationalen Vergleich bereits bei relativ tiefen Einkommen beginnt. Ungünstig ist der Kanton andererseits auch für die sehr hohen Einkommen. Im Vergleich zu den meisten Kantonen ist die Steuerprogression hoch und hält lange an. Die Steuerbelastung im Kanton Zürich liegt deshalb für Einkommen von Mio. Franken weiterhin für alle Zivilstände über dem Durchschnitt der Schweizer Kantone. Mit dem Ausgleich der kalten Progression erfolgte die Anpassung der Steuertarife und -abzüge an die Teuerung.