Grundsicherung für Arbeitslose in der Stadt Jena

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Transkript:

Grundsicherung für Arbeitslose in der Stadt Jena Bericht des Eigenbetriebes - jenarbeit - Berichtsstand Februar 2006

Impressum: - jenarbeit - Städtischer Eigenbetrieb Tatzendpromenade 2a 07745 Jena Werkleitung: Frau Kühn 03641/49 47 00 Herr Fischmann 03641/49 47 03 Öffentlichkeitsarbeit: Frau Seider 03641/49 47 37 Fachdienstleiterin Fallmanagement: Frau Dr. Panzer 03641/49 47 96 Fachdienstleiterin Leistungsbetreuung: Frau Jatzkowski 03641/49 47 40 ArbeitgeberService: Herr Kaestner 03641/49 47 23 AusbildungsService: Frau Paul 03641/49 47 25 Kundenzentrum: 03641/49 47 13/14 Öffnungszeiten: Leistungsbetreuung: Dienstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 13.30 Uhr - 17:00 Uhr Fallmanagement: Nach Terminvergabe Kundenzentrum: Montag 8:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 2

Inhaltsverzeichnis 1. Kennzahlen Grundsicherung für Arbeitslose... 4 2. Der Arbeitsmarkt im Februar 2006 im Überblick... 5 2.1. Bestand an Arbeitslosen und Arbeitslosenquote... 5 2.2. Betrachtung der Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen... 6 2.3. Stellenangebote/Wirtschaftszweige... 7 3. Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik... 8 4. Entwicklungen im Bereich der Leistungsbetreuung... 11 5. Wichtige Hinweise zur Interpretation der Arbeitsmarktdaten... 13 3

1. Kennzahlen Grundsicherung für Arbeitslose, Stand: 17. Januar 2006 für die Stadt Jena, Eigenbetrieb - jenarbeit - Merkmal Januar 06 Februar 06 Veränderung zum Vormonat (in %) 1. Arbeitslosenquote Stadt Jena (in %) (14,5) 11,6 11,9 0,3 (Basis alle zivilen Erwerbspersonen) 2. Anzahl der Arbeitslosen in der Stadt Jena 1 ) (7.328) 5.860 6.045 3,2 3. Anteil der Arbeitslosen nach Rechtskreisen (in %) dav.: SGB II (61,8) 52,3 52,3 - SGB III (38,2) 47,7 47,7-4. Arbeitslose nach ausgewählten Personengruppen (SGB II) Bestand am Zähltag (4.529) 3.061 3.159 3,2 dar.: Frauen (2.040) 1.364 1.388 1,8 Jüngere unter 25 Jahre (671) 383 353-7,8 50 Jahre und älter (973) 581 587 1,0 dar. 55 Jahre und älter (508) 222 221-0,5 5. Bedarfsgemeinschaften Bestand am Zähltag 5.617 5.707 1,6 dav.: mit 1 Person 3.388 3.482 2,8 mit 2 Personen 1.199 1.204 0,4 mit 3 Personen 623 613-1,6 mit 4 Personen 281 287 2,1 Zählung - jenarbeit - 6.824 6.915 1,3 6. Erwerbsfähige Hilfebedürftige (Regelsatzempfänger ALG II) Bestand am Zähltag 7.215 7.365 2,1 dar.: Frauen 3.466 3.533 1,9 unter 25 Jahre 1.614 1.647 2,0 über 50 Jahre 1.345 1.373 2,1 dar. über 55 Jahre 682 703 3,1 7. Sozialgeldempfänger 2.176 2.193 0,8 8. Sanktionen 12 46 283,0 Veränderung zum Vormonat (absolut) 9. Gemeldete Stellen (1. Arbeitsmarkt) 54 133 79 10. Bestand an offenen Stellen (1. Arbeitsmarkt) 53 131 78 11. Integration in Arbeit (geförderte und ungeförderte Stellen, kumulativ) 39 127 88 dav.: mit Eingliederungszuschuss 9 19 10 12. Integration in Ausbildung (kumulativ) 438 441 3 dav.: betriebliche + schulische Ausbildung 288 288 0 Benachteiligtenausbildung (BaE) 53 53 0 Projekte (MAIK IV, FSTJ) 97 100 3 13. Aktive Arbeitsmarktpolitik Teilnehmerbestand in Maßnahmen (kumulativ) 1.142 1.672 530 dav.: Betriebliche Trainingsmaßnahmen 23 51 28 Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 2 45 70 25 Mobilitätshilfen 49 102 53 Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV) 132 413 281 Arbeitsgelegenheiten 637 662 25 dav. Entgeltvariante 48 57 9 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) 129 129 0 Beschäftigungsschaffende Infrastrukturmaßnahme (BSI) 32 32 0 Vermittlungsgutscheine 68 170 102 Einstiegsgeld 6 7 1 Existenzgründerpässe 21 36 15 14. Gesamtintegration 1. Arbeitsmarkt 3 631 785 154 1 In Klammern: Werte im Januar 2006 vor der Korrektur 2 Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen = Bildungsgutscheine + Integration über ESF-Maßnahmen 3 Gesamtintegration in Arbeit = Integration in Arbeit + Integration in Ausbildung + betriebliche Trainingsmaßnahmen + Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen + Arbeitsgelegenheiten Entgeltvariante + BSI + Einstiegsgeld 4

2. Der Arbeitsmarkt im Februar 2006 im Überblick 2.1. Bestand an Arbeitslosen und Arbeitslosenquote 6.045 Personen waren im Berichtsmonat Februar in der Stadt Jena von Arbeitslosigkeit betroffen, 185 (3,2 %) mehr als im Januar 2006. Im Rechtskreis des SGB II wurde für den Januar 2006 nachträglich eine Korrektur der Arbeitslosenzahl durch die Bundesagentur für Arbeit vorgenommen. Die ursprünglich ausgewiesene Anzahl von Arbeitslosen von 4.529 Personen reduzierte sich um 1.468 auf 3.061 Personen (siehe rot schraffierte Balken in der unten stehenden Grafik). Die Ursache war ein Interpretationsfehler der eingegebenen Daten durch die bei - jenarbeit - eingesetzte Software. Dieser Fehler wurde inzwischen behoben, so dass die Arbeitslosenzahl im Februar als plausibel eingeschätzt werden kann. Im Februar wurden 3.159 erwerbsfähige Hilfebedürftige als arbeitslos gezählt. Dies bedeutet eine geringe Steigerung um 98 Personen (3,2 %). 353 Jugendliche unter 25 Jahre waren im Februar arbeitslos. 30 Personen (7,8 %) weniger als im Januar. Jugendliche haben eine Anteil von 11,2 % am Gesamtarbeitslosenbestand. Bei den Arbeitslosen über 50 Jahre ist eine leichte Zunahme von 1%. von 581 auf 587 Personen zu verzeichnen. Die anhaltend kalte Witterung und andere saisonübliche Faktoren trugen zum Anstieg der Arbeitslosenzahl im Bereich des SGB II bei. Zudem stellten im Februar 90 Bedarfsgemeinschaften mit 150 Regelsatzempfängern einen Neuantrag auf ALG II. 7328 Arbeitslose in der Stadt Jena 7000 6000 6078 5860 5000 6045 4529 Anzahl 4000 3000 2000 2799 2799 2384 3694 2886 3061 3159 3858 3208 2678 2806 1000 0 486 671 383 353 Insgesamt SGB III SGB II SGB II/U25 SGB II/Ü25 Merkmal Dezember 05 Januar 06 Januar 06 korrigiert Februar 06 5

Die Arbeitslosenquote 4 stieg im Berichtsmonat in der Stadt Jena um 0,3 % von 11,6 auf 11,9 %.. Arbeitslosenquote in % Arbeitslosenquote in % 19,0 18,0 17,0 16,0 15,0 14,0 13,0 12,0 11,0 10,0 17,9 18,1 15,7 12,0 11,6 11,9 Dezember 05 Januar 06 Februar 06 Monat Arbeitslosenquote Jena Arbeitslosenquote Thüringen Die Arbeitslosenquote in der Stadt Jena lag um 6,2 % unter der des Freistaates Thüringen, die auf 18,1 % (+ 0,2 %) im Februar 2006 anstieg. Der Vorjahreswert des Freistaates Thüringen lag bei 19,4 %. (-1,3 %). In der Stadt Jena gibt es thüringenweit die wenigsten Arbeitslosen. Insgesamt sind 220.990 Personen in Thüringen arbeitslos. 2.2. Betrachtung der Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen Die Arbeitslosen teilen sich folgendermaßen auf die Rechtskreise auf: Merkmal davon (Spalte 1) Insgesamt SGB III SGB II absolut davon in % absolut Anteil in % absolut Anteil in % 1 2 3 4 5 6 Bestand Insgesamt 6.045 100,0 2.886 47,7 3.159 52,3 Männer 3.340 55,3 1.569 47,0 1.771 53,0 Frauen 2.705 44,7 1.317 48,7 1.388 51,3 Jüngere unter 25 Jahre 693 11,5 340 49,1 353 50,9 Ältere ab 50 1.659 27,4 1.072 64,6 587 35,4 Arbeitslosenquote 11,9 5,7 6,2 4 Basis: alle zivilen Erwerbspersonen 6

Von den 6.045 Arbeitslosen (+ 185 = 3,2 %) in der Stadt Jena entfallen 52,3 % im Februar 2006 auf den Rechtskreis des SGB II. Im Rechtskreis SGB III wurden 87 Arbeitslose (+ 3,1 %) mehr gezählt. Der Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit betrug 47,7 %. Die prozentuale Verteilung der Arbeitslosen nach Rechtskreisen blieb, gegenüber dem Januar, unverändert. Arbeitslosenquote nach Rechtskreisen in % anteilig SGB II (jenarbeit) 6,2 (= 3.159 P.) 6,1 (= 3.061 P.) Merkmal anteilig SGB III (Bundesagentur für Arbeit) 5,7 (= 2.886 P.) 5,5 (= 2.799 P.) Insgesamt 11,9 (= 6.045 P.) 11,6 (= 5.860 P.) Februar 06 Januar 06 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 16,0 Arbeitslosenquote in % 2.3. Stellenangebote/Wirtschaftszweige Im Berichtsmonat wurden im ArbeitgeberService von - jenarbeit - 131 versicherungspflichtige Arbeitsstellen registriert. Davon gingen 79 Vermittlungsaufträge im Februar ein. Es wurden zu 80 % Arbeitnehmer für Vollzeitbeschäftigung gesucht, z.b. als Kraftfahrer, im Baunebengewerbe (Tischler u.ä.), als Büroangestellte, Möbeltischler bzw. Küchenmonteure, Metallbearbeiter, Mechatroniker, Heizungs- Lüftungs- Sanitärtechniker, Feinoptiker, Kellner und als Callcenter-Agent. In Teilzeit wurden Hausmeister, Reinigungskräfte, Kellner, Verkäuferinnen nachgefragt. Verschiedene Helferberufe werden immer gesucht. Auch im wissenschaftlich-technischen Bereich wurde Personal angefragt, z.b. als Architekt, Bauingenieur und Geologe. 88 Kunden von - jenarbeit - wurden im Februar auf dem ersten Arbeitsmarkt eingestellt, für 10 Personen wurde ein Eingliederungszuschuss gezahlt. Einstellungen erfolgten z.b. als Gebäudereiniger, Kraftfahrer bei Transport- und Lieferfirmen, Produk-tionshelfer, Hausverwalter, als Kindergärtnerin oder Erzieherin, als Büroange-stellte, aber auch im Baunebengewerbe (Zimmerer) oder als Webprogrammierer und Multimedia-Designer. 7

28 betriebliche Trainingsmaßnahmen wurden im Januar bewilligt. Integration in Arbeit 100 80 88 Anzahl 60 40 39 20 9 10 0 Integration in Arbeit Merkmal Integration in Arbeit mit Eingliederungszuschuss Januar 06 Februar 06. 3. Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Im Jahr 2006 kamen bislang bei 1.672 Personen arbeitsmarktpolitische Instrumente zum Einsatz. Im Berichtsmonat Februar erhielten von insgesamt 530 Personen 514 eine Unterstützung zur direkten Integration in den 1. Arbeitsmarkt, 16 Kunden von - jenarbeit - begannen eine Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes. Die Tabelle auf der nächsten Seite erläutert die Instrumente im Einzelnen: 8

Maßnahmen/Leistungen Anzahl der Teilnehmer (kumulativ) Integration 1. Arbeitsmarkt betriebliche Trainingsmaßnahmen 28 Fort- und 25 Weiterbildungsmaßnahmen Mobilitätshilfen 53 unterstützende Leistungen zur 281 Beratung und Vermittlung (UBV) Arbeitsgelegenheiten mit 9 Entgeltvariante beschäftigungsschaffende 0 Infrastrukturmaßnahmen (BSI) Vermittlungsgutscheine 102 Existenzgründerpässen 15 Einstiegsgeld 1 Summe: 514 Integration 2. Arbeitsmarkt Arbeitsgelegenheiten mit 16 Mehraufwandsentschädigung dav. MAE 58 + 0 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 0 Summe: 16 Gesamtsumme: 530 Bei beschäftigungsschaffenden Infrastrukturmaßnahmen, ABM und Arbeitsgelegenheiten nach dem Bund-Länder-Programm für ältere Arbeitslose (MAE 58+) wurden keine neuen Teilnehmer integriert. 441 Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen sind im Berichtsmonat in Ausbildung oder in Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung. Zusätzlich befinden sich 106 Jugendliche in einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Im Februar wurden 14 Gutachten zur Beurteilung der Erwerbsfähigkeit erstellt. Insgesamt wurden damit seit dem August 2005 für 142 Personen ein Gutachten angefertigt. Als erwerbsfähig wurden 111 Personen eingestuft. 9

1. Arbeitsmarkt 2. Arbeitsmarkt Ausbildung In strum ente zu r In tegratio n in d en Arbeitsm arkt und in Au sb ildung 600 500 400 Anzahl (kumulativ) 300 200 100 0 in A rbeit, gefö rd.+ ungefö rd. dav. in A rbeit m it E G Z B SI betr.t rainin gsm aßn. A rbeits gel egenheiten /Entgelt F o rt- und Weiterbildu ngs m aß n. M o bilitäts hilfen UB V Verm ittlun gs guts c hei ne Januar 06 39 9 32 23 48 45 49 132 68 6 21 129 589 563 26 53 288 97 F ebruar 06 127 19 32 51 57 70 102 413 170 7 36 129 605 579 26 53 288 100 Eins tiegs g eld E xis tenzgr ünderpäs s e A B M A rbeits gel dav. M A E egenheiten dav. M A E 58 + B ae betriebl. + s c hul. A us bildung P ro jek te für J ug.. 10

4. Entwicklungen im Bereich der Leistungsbetreuung Im Berichtsmonat bezogen 5.707 Bedarfsgemeinschaften mit 9.558 Personen Leistungen im Rahmen des SGB II, 90 Bedarfsgemeinschaften mehr als im Januar. 7.365 erwerbsfähige Hilfebezieher beziehen ALG II, 2.193 Personen erhalten Sozialgeld. Zur Hauptzahlung im Monat Februar wurden durchschnittlich 248,00 Warmmiete pro Bedarfsgemeinschaft gezahlt, ebensoviel wie im Januar 2006. 332 Bedarfsgemeinschaften lagen mit ihren Kosten über der vom Stadtrat beschlossenen Grenze der Angemessenheit. Entwicklungen im Februar 2006 (Erhebungszeitraum 20.01.2006 10.02.2006): Merkmal Anzahl Neuanträge 325 dav. Übertritte aus BA 54 Bewilligungen 271 Einstellungen der Leistung 138 Ablehnungen 41 Sanktionen 46 Widersprüche 91 Entwicklungen im Bereich Leistungsbetreuung im Jahresverlauf 2006 Die Regelleistungen 500 wurden hauptsächlich wegen Arbeitsaufnahme (47 %), wegen ausreichender Einkünfte (34 %) und wegen Ende der Leistungsfortzahlung (7%) eingestellt. 400 Anzahl 300 200 100 0 Neuanträge dav. Übertritte von BA Ablehnungen Bewilligungen Einstellungen Sanktionen Widersprüche Januar 06 153 28 14 107 88 12 33 Februar 06 325 54 41 271 138 46 91 kumulativ 478 82 55 378 226 58 124. 11

Die Regelleistungen wurde hauptsächlich wegen Arbeitsaufnahme (28 %), wegen ausreichender Einkünfte (21 %), wegen Wechsel des Wohnortes (17 %) und wegen sonstiger Gründe (21 %) eingestellt. Zu den sonstigen Gründen zählt auch die Gründung einer eigenen Bedarfsgemeinschaft wegen Volljährigkeit. Gründe für die Einstellungen der Regelleistung im Februar 2006 Gesamtsumme: 138 13 = 9% 29 = 21% 31 = 28% 4 = 3% 2 = 1% Arbeitsaufnahme Ende Leistungsfortzahlung eigene Abmeldung ausreichende Einkünfte Wechsel Wohnort Studium/Ausbildung sonstige Gründe. 24 = 17% 29 = 21% 12

5. Wichtige Hinweise zur Interpretation der Arbeitsmarktdaten 5 Arbeitslosenzahlen: Die Daten über Arbeitslosigkeit speisten sich bis August allein aus dem IT-Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit. Die Datenlieferungen von zugelassenen kommunalen Trägern (Optionskommunen) waren bis dahin insgesamt noch nicht so valide, dass sie in die Gesamtarbeitslosenzahl integriert werden konnten. Obwohl seit Januar mehrere hunderttausend Arbeitslose von Optionskommunen betreut werden, die das interne IT- System der Bundesagentur für Arbeit nicht nutzen, wurde die Arbeitslosigkeit aber noch fast vollständig abgebildet. Der Grund dafür ist: Ehemalige Arbeitslosenhilfeempfänger, die nun Arbeitslosengeld II erhalten und für die ab Januar grundsätzlich eine Optionskommune zuständig ist, wurden im Statistikverfahren der Bundesagentur für Arbeit für eine Übergangszeit weiter als arbeitslos geführt. Nicht erfasst wurden allerdings diejenigen Arbeitslosen, die zuvor Sozialhilfe bezogen haben und nun als arbeitslos bei einer Optionskommune betreut werden. Zur Bestimmung des Ausmaßes der Untererfassung der Arbeitslosigkeit wurde ein Korrekturwert ermittelt. Ab Berichtsmonat September bildet die Statistik der Bundesagentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit in Deutschland wieder vollständig ab; die bisherige Untererfassung der Arbeitslosigkeit in den Optionskommunen wird beseitigt. Der Schritt ist damit begründet, dass ab Berichtsmonat August für mehr als 50 Prozent der SGB II-Arbeitslosen in Optionskommunen plausible und auswertbare Datenlieferungen vorliegen. Die Daten zur Arbeitslosigkeit in Deutschland speisen sich damit ab September aus dem IT-Fachverfahren der BA, aus Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger und sofern keine plausiblen Daten geliefert wurden aus ergänzenden Schätzungen der BA. Die neue Gesamtarbeitslosenzahl kann bis auf Kreisund Agenturebene auch nach Alter, Geschlecht und Nationalität ausgewiesen werden. Weitere Differenzierungen sind zurzeit noch nicht möglich, auch können vorerst keine Zuund Abgänge für die Gesamtarbeitslosenzahl ausgewiesen werden. Parallel zu der neuen Gesamtarbeitslosenzahl werden weiterhin die differenzierten Auswertungen zu Bestand und Bewegung der Arbeitslosigkeit aus dem IT-Verfahren der BA veröffentlicht. Für weitergehende Analysen u.a. zu soziodemografischen und berufsfachlichen Veränderungen sowie zum Zusammenhang von Bestand und Bewegung sind diese Daten nach wie vor unentbehrlich. Wenn der zugelassene kommunale Träger keine plausiblen Arbeitslosenzahlen meldet, muss die SGB II-Arbeitslosigkeit in diesem Kreis geschätzt werden. Das Schätzmodell basiert auf Informationen aus 218 nicht optierenden Kommunen mit vollständiger Erfassung in dem IT-Vermittlungssystem (coarb) und in dem Leistungsverfahren für Arbeitslosengeld II (A2LL). In dem Modell wird die Anzahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II durch zwei Komponenten erklärt: - die Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die zuvor Sozialhilfeempfänger waren, und die Anzahl der Arbeitslosen, die aus der Arbeitslosenhilfe kommen. Die Modellierung erfolgte mittels linearer Regression auf der Grundlage der vorliegenden Daten aus den 218 Referenzkreisen. Mit der so ermittelten Regressionsgleichung wurde dann für die optierenden Kommunen Anzahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II geschätzt. Die Definition der Arbeitslosigkeit hat sich durch die Einführung des SGB II nicht geändert. Das SGB II selbst enthält keine Definition der Arbeitslosigkeit, da diese keine Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II ist. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II findet die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III Anwendung. Danach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Nach dieser Definition sind nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als arbeitslos zu zählen. 5 Quelle: Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Jena 13

Wichtige Beispiele sind: a. Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt. b. Erwerbsfähige hilfebedürftige Personen, die keine Arbeit aufnehmen können, weil sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, erhalten Arbeitslosengeld II; sie werden nicht als arbeitslos gezählt, weil sie für die Arbeitsaufnahme nicht verfügbar sein müssen. Weitere statistische Hinweise Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre in den Geschäftsprozessen anfallenden Daten zu Arbeitslosen, Leistungsempfängern, gemeldeten Stellen und arbeitsmarkpolitischen Maßnahmen ab Januar 2004 Zug um Zug mit einer neuen Informationstechnologie aufbereitet. Aufgrund verbesserter Abfragemöglichkeiten und konzeptioneller Änderungen ist es zu zum Teil deutlichen Datenrevisionen gekommen. Deshalb ergeben sich Abweichungen zu früher veröffentlichten Daten. Der Erhebungsstichtag der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit wurde ab 2005 auf die Monatsmitte gelegt, zuvor wurden statistische Erhebungen jeweils am Monatsende durchgeführt. Damit kann in der Regel schon am Ende des Berichtsmonats über den Arbeitsmarkt berichtet werden, zudem passen Monatsmittezahlen besser zu den Monatsdurchschnittswerten der ILO Erwerbsstatistik. Der Vorjahresvergleich ist wegen unterschiedlicher Stichtage etwas verzerrt. Bei der Interpretation von Zu- und Abgängen ist darüber hinaus zu beachten, dass der Erfassungszeitraum jeweils die Hälften zweier benachbarter Monate umfasst, also z.b. die Arbeitslosmeldungen von Mitte Januar bis Mitte Februar. In den Berichten wird gleichwohl verkürzend von den Zu- und Abgängen des jeweiligen Berichtsmonats gesprochen. Die statistische Erfassung der Inanspruchnahme arbeitsmarktpolitischer Leistungen wird erst nach drei Monaten endgültig abgeschlossen. Damit wird die Qualität der Daten deutlich verbessert, weil Nacherfassungen und Datenkorrekturen bis zu drei Monaten nach dem Berichtsmonat noch berücksichtigt werden können. Um trotzdem monatlich aktuell berichten zu können, werden die Ergebnisse des Berichtsmonats hochgerechnet, und zwar nach dem Verhältnis von vorläufigen zu endgültigen Werten in den zurückliegenden Monaten. Die aktuellen Ergebnisse sind deshalb für drei Monate als vorläufig anzusehen. Mit dem dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1. Januar 2004) wurde im 16 SGB III klar gestellt, dass Teilnehmer in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik prinzipiell nicht als arbeitslos gelten. Dies entsprach grundsätzlich der schon vorher angewandten Praxis; eine Änderung ergab sich allein für Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen, die bis Ende 2003 auch während des Maßnahmebesuchs als Arbeitslose gezählt wurden. Bei Vergleichen der Arbeitslosenzahl mit Daten von 2003 und früher ist das zu beachten. Die Bezugsgrößen für die Berechnung der Arbeitslosenquoten werden einmal jährlich aktualisiert. Dies geschieht in diesem Jahr ab Berichtsmonat Juni; Rückrechnungen werden nicht vorgenommen. 14