Planerwahlverfahren Architektur Erweiterung PHW Kruft

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Transkript:

Stadt Rheineck Gemeinde Thal 9. Oktober 2017 Planerwahlverfahren Architektur Erweiterung PHW Kruft

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 1 Einleitung 3 1.1 Ausgangslage 3 1.2 Aufgabenstellung 4 1.3 Planerwahl 5 2 Allgemeines 7 2.1 Organisation 7 2.2 Anbieter 7 2.3 Beurteilungsgremium 7 2.4 Terminübersicht 8 2.5 Eingabe 8 2.6 9 2.7 Unterlagen 9 3 Phase Präqualifikation 10 3.1 Einzureichende Unterlagen 10 3.2 Entscheid 10 4 Phase Planerwahl 11 4.1 Einzureichende Unterlagen 11 4.2 Beurteilung und Entscheid 11 4.3 Besonderes 12 4.4 Hinweise zu den Beurteilungskriterien 12 5 Phase Umsetzung 14 5.1 Auftragsumfang 14 5.2 Honorierungsart 14 6 Schlussbestimmungen 15 6.1 Genehmigung 15 6.2 Rechtsschutz 15 Beilagen 16 Impressum 17 Strittmatter Partner AG St. Gallen, 9. Oktober 2017 Seite 2

Stadt Rheineck Gemeinde Thal 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Anlass Die im unteren Rheintal des Kantons St. Gallen gelegenen Gemeinden Thal und Rheineck betreiben als Zweckverband «Pflegewohnheim Thal-Rheineck» das Pflegewohnheim (PWH) Kruft. Das Heim umfasst heute 42 Pflegeplätze und wurde vor 16 Jahren zuletzt renoviert. Die Anforderungen an die Betreuung und damit an eine bedürfnisgerechte Pflegeinfrastruktur steigen in quantitativer und qualitativer Hinsicht stetig. Ambulante Pflegeangebote erlauben es den Menschen, länger daheim zu wohnen. Der Eintritt in eine stationäre Pflege erfolgt somit stärker mit höherer Pflegebedürftigkeit. Dazu gehört auch ein wachsender Anteil an Menschen mit Altersdemenz. Das PWH Kruft soll aus den neuen Anforderungen entsprechend erweitert und saniert werden. Standort Das Pflegewohnheim Kruft (kleiner Kreis) liegt in der Gemeinde Thal. Das Betrachtungsgebiet (orange eingezeichnet) umfasst die Parzellen Nrn. 493, 1226 und 1227. Abb. 1 Ausschnitt Landeskarte, geoportal.ch, Sept. 2017, massstabslos Abb. 2 Ausschnitt Amtliche Vermessung, geoportal.ch, Sept. 2017, massstabslos Strittmatter Partner AG St. Gallen, 9. Oktober 2017 Seite 3

Stadt Rheineck Gemeinde Thal Südlich des Pflegewohnheims plant die Ortsgemeinde zusätzliche Alterswohnungen. Diese sind nicht Gegenstand dieses Auftrages. Sie sollen aber von der Infrastruktur des Pflegewohnheims profitieren, indem die Wohnungen unterirdisch an das Pflegewohnheim angebunden werden können. Abb. 3 Orthofoto, geoportal.ch, Jan. 2013 (ohne Massstab) Gemeinde Rheineck Pflegewohnheim Kruft Mesmeren 1.2 Aufgabenstellung 1.2.1 Bauprojekt Im Rahmen der Bedarfsplanung hat der Zweckverband das Architekturbüro RLC beigezogen, da dieses Büro aus früheren Projekten mit den örtlichen Verhältnissen bestens vertraut ist. Neben einer groben Bedarfsplanung wurde die Machbarkeit in einer Studie überprüft. Damit den Stimmberechtigten eine Budgetvorlage für die Erweiterung und Sanierung vorgelegt werden konnte, wurde die Studie in der Folge bis zum Bauprojekt mit Kostenvoranschlag verfeinert. Das Bauprojekt sieht den Neubau eines Demenzpavillons inklusive Demenzgarten und die Aufstockung des Ostflügels vor. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten wird der Grossteil der Zweibettzimmer zu Einzelzimmer umgebaut. Das Projekt umfasst im Wesentlichen folgende Elemente: Neubau eines Demenzpavillons mit acht Zimmern und einem Demenzgarten; Aufstockung des Ostflügels um zwei Geschosse, der Hauptbau wird durchgehend dreigeschossig; die Anzahl Zimmer wird insgesamt von 26 auf 50 erhöht, dabei wird der Grossteil der Zweibettzimmer zu Einzelzimmern umgebaut; Sanierung des bestehenden Gebäudes, dies beinhaltet das Austauschen der abgenutzten Oberflächen und der technischen Betriebseinrichtungen. Nach der Realisation des Vorhabens stehen 40 Einzelzimmer, zwei Zweibettzimmer und acht Zimmer im Demenzpavillon zur Verfügung. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 9. Oktober 2017 Seite 4

Die Stimmbürger der Gemeinden Thal und Rheineck haben dieser Erweiterung und Sanierung des Pflegewohnheims Thal-Rheineck in den Abstimmungen vom 21. Mai 2017 zugestimmt. 1.2.2 Auftragsumfang Für die weitere Umsetzung ist ein geeignetes Architekturbüro nach den Vorgaben der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen zu evaluieren. Die Leistungen bis zum Bauprojekt Kostenvoranschlag sind erbracht und dienen als Grundlage für die Weiterbearbeitung. Gemäss Kostenvoranschlag ist mit Baukosten von CHF 9.5 Mio inkl. Honorare und MwSt. zu rechnen. Die für die Architekturleistungen aufwandbestimmenden Baukosten betragen CHF 7'025'650.-. Die submittierten Architekturleistungen umfassen 70 % der Teilleistungen (TL) gemäss SIA LHO 102 für Architektinnen und Architekten, welche die folgenden Teilphasen umfassen: 4.33 Bewilligungsverfahren: 2.5% TL; 4.41, Offertvergleich, Vergabeantrag: 18% TL; 4.51 Ausführungsprojekt: 16% TL; 4.52 Ausführung: 29% TL; 4.53 Inbetriebnahme, Abschluss: 4.5% TL. 1.3 Planerwahl 1.3.1 Grundsatz Die Architekturleistungen für die Realisation des Bauprojektes unterliegen gemäss der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen dem offenen oder selektiven Verfahren. Für das Vorhaben liegt ein, von den Stimmberechtigten angenommenes Bauprojekt vor. Dieses wurde durch das Architekturbüro RLC erarbeitet. Der schöpferisch-konzeptionelle Anteil der Leistungen ist damit stark reduziert. Aus diesem Grund erfolgt die Evaluation des ausführenden Architekten über das selektive Planerwahlverfahren. 1.3.2 Ablauf 1. Phase Präqualifikation Unter den Bewerbern werden Büros selektioniert, die über eine hohe Erfahrung in der Projektierung und Realisation vergleichbarer Projekte von hoher architektonischer Qualität verfügen. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 9. Oktober 2017 Seite 5

2. Phase Planerwahl Die selektionierten Büros reichen ihre Honorarofferten zusammen mit weiteren Angaben zur Qualifikation ein. Die Angebote werden nach gewichteten, qualitativen (Referenzprojekte, Auftragsverständnis, Projektorganisation, Terminprogramm, etc.) und quantitativen Kriterien (Preis) bewertet. 3. Phase Umsetzung Die zu erbringenden Phasen, gemäss SIA LHO 102, sind in Kapitel 1.2 aufgelistet und bis zum Abschluss vollumfänglich zu erbringen. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 9. Oktober 2017 Seite 6

2 Allgemeines 2.1 Organisation Auftraggeberin Veranstalterin des Submissionsverfahrens ist der Zweckverband Regionales Pflegewohnheim Thal-Rheineck. Organisation und Vorbereitung Das Verfahren wird durch die Strittmatter Partner AG, Raumplanung & Entwicklung, Vadianstrasse 37, 9001 St. Gallen, organisiert. 2.2 Anbieter Teilnahmeberechtigung Bewerben können sich Architekturbüros und Arbeitsgemeinschaften. Voraussetzung für jedes namentlich erwähnte Teammitglied ist der Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. Nicht zur Teilnahme berechtigt sind: Personen, die bei der Auftraggeberin, einem Mitglied des Beurteilungsgremiums oder einem Expertenmitglied angestellt sind; Personen, die mit einem Mitglied des Beurteilungsgremiums oder einem Expertenmitglied nahe verwandt sind oder in einem beruflichen Abhängigkeits- oder Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen; Personen, die das Verfahren begleiten. Teilnahme Verfasser Bauprojekt Das Verfasserbüro des Bauprojektes ist als Anbieter am Verfahren ebenfalls zugelassen. Um ungleiche Bedingungen aufgrund von Vorbefassung auszuschliessen, berücksichtigt diese folgende Aspekte: 1. Der Verfasser des Vorprojektes wurde nicht in die Vorbereitung der einbezogen. 2. Sämtliche relevante Projektakten sind allen Teilnehmern zugänglich. 3. Für die Einreichung eines Angebotes wird eine grosszügige Frist gewährt. 4. Den selektionierten Anbietern steht eine Fragerunde zur Vergütung. 2.3 Beurteilungsgremium Das Beurteilungsgremium setzt sich aus den nachfolgenden Personen zusammen: Hans Pfäffli, Stadtpräsident Rheineck Robert Raths, Gemeindepräsident Thal Karlpeter Trunz, Trunz und Wirth AG* Hubert Bischoff, Hubert Bischoff Architekturbüro AG* * = unabhängige Fachperson gemäss SIA Ordnung 144 Strittmatter Partner AG St. Gallen, 9. Oktober 2017 Seite 7

Dem Beurteilungsgremium obliegen folgende Aufgaben: Genehmigung dieser ; Selektion der Anbieter; Beurteilung der Zuschlagskriterien «Qualifikation». 2.4 Terminübersicht Die nachstehende Liste zeigt die wesentlichen Termine der Submission auf: Tätigkeiten Präqualifikation Termin Bezug Unterlagen ab 30. Oktober 2017 Eingang Bewerbung 30. November 2017 Selektion Anbieter (Präqualifikation) 13. Dezember 2017 Versand Verfügung 22. Dezember 2017 Planerwahl Begehung (fakultativ) 15. Januar 2018, 14:00 Uhr Eingang Fragen bis 19. Januar 2018 Beantwortung Fragen 2. Februar 2018 Eingang Angebote bis 16. Februar 2018 Beurteilung am 6. März 2018 Offertöffnung am 6. März 2018 (im Anschluss) Eröffnung der Vergabeentscheide bis 23. März 2018 Umsetzung Baubeginn ab Oktober 2018 2.5 Eingabe Termin Die Eingaben sind (Abgabe siehe Terminübersicht Kap. 2.4) bei der Strittmatter Partner AG, Vadianstrasse 37, 9001 St. Gallen, entweder per Post (Datum Poststempel) oder per Bote während den Bürozeiten (8.00 12.00 Uhr, 14.00 17.00 Uhr) abzugeben. Postversand Beim Versand per Post oder Kurier muss das Aufgabedatum ersichtlich und eindeutig sein. Für den Nachweis (Poststempel bzw. Auftragsbeleg) und das rechtzeitige Eintreffen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Unterlagen per Versand dürfen maximal fünf Kalendertage nach dem Abgabedatum eintreffen. Später eintreffende Unterlagen werden nicht zugelassen. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 9. Oktober 2017 Seite 8

2.6 Die erfolgt in folgenden Medien: Amtsblatt des Kantons St. Gallen SIMAP (elektronische Plattform für öffentliche en) www.strittmatter-partner.ch (Downloads) www.thal.ch www.rheineck.ch 2.7 Unterlagen Den Teilnehmern werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Phase Präqualifikation (pdf) Projektpläne Bauprojekt RLC (pdf) Detailstudien Fachplaner (Brandschutz, Sanitär Akustik, etc. als pdf) Formular «Eignungskriterien» (pdf, docx) Phase Offerteingabe Formular «Zuschlagskriterien Qualifikation» (pdf, docx) Formular «Zuschlagskriterien Preis» (pdf, docx) Die sunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter «www.strittmatter-partner.ch Home Downloads». Weitere räumliche Informationen über das Planungsgebiet sind über das GIS-Portal (www.geoportal.ch) einsehbar. Ferner sind folgende Grundlagen zu beachten: SIA Ordnung 102 (Ausgabe 2014) alle relevanten Normen und Empfehlungen Strittmatter Partner AG St. Gallen, 9. Oktober 2017 Seite 9

3 Phase Präqualifikation 3.1 Einzureichende Unterlagen Umfang und Anforderungen Alle sich bewerbenden Teams haben folgende Grundlagen einzureichen: 1. Formular «Eignungskriterien» von jedem Mitglied des Teams vollständig ausgefüllt; 2. Maximal 3 Blätter DIN A3 (quer) einseitig bedruckt mit Illustrationen für je ein Projekt, das mit der gestellten Aufgabe bezüglich Art, Umfang und Komplexität vergleichbar ist; 3. Personalliste inkl. der vorgesehenen Funktion im Projekt, für jedes Mitglied des Teams. Die Referenzen sind ungefaltet und nicht gebunden auf einem festen Papier einzureichen. Unterlagen auf Datenträger oder per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Alle eingereichten Unterlagen dienen ausschliesslich der Information und werden vertraulich behandelt. Zusätzliche Unterlagen werden vor der Beurteilung durch die Organisatorin entfernt. Kennzeichnung Die Bewerbung ist mit dem Vermerk «Bewerbung Planerwahlverfahren Pflegewohnheim Kruft» zu versehen. Anonymität Die Bewerbung ist nicht anonym. Alle Dokumente sind mit dem Namen des Anbieters zu kennzeichnen. 3.2 Entscheid Beurteilungskriterien Die Selektion der Bewerber erfolgt aufgrund der nachfolgenden Kriterien: 1. Qualität der Referenzprojekte (Vergleichbarkeit mit der gestellten Aufgabe bezüglich Art und Umfang, Gestaltung und Wirtschaftlichkeit. Der vorgesehene Projektleiter sollte bereits bei den Referenzprojekten massgeblich beteiligt gewesen sein, vgl. auch Kap. 4.4); 2. Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Erfahrung des Anbieters; 3. Gesamteindruck der Bewerbung. Entscheid über Teilnahme Es werden 4 bis 8 Architekturbüros zur Offerteingabe ausgewählt. Alle Bewerber werden über ihre Wahl oder Nichtwahl mittels Verfügung schriftlich benachrichtigt. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 9. Oktober 2017 Seite 10

4 Phase Planerwahl 4.1 Einzureichende Unterlagen Umfang und Anforderungen Alle sich bewerbenden Teams haben folgende Grundlagen einzureichen: 1. Formular «Zuschlagskriterien Qualifikation» vollständig ausgefüllt. 2. Formular «Zuschlagskriterien Preis» vollständig ausgefüllt in einem separaten und verschlossenen Couvert. 3. Projektorganisation, separat. 4. Terminprogramm (als DIN A3, quer) nach Phasen und Teilphasen gegliedert, separat. Kennzeichnung Die Bewerbung ist mit dem Vermerk «Planerwahlverfahren Pflegewohnheim Kruft» zu versehen. Anonymität Die Bewerbung ist nicht anonym. Alle Dokumente sind mit dem Namen des Anbieters zu kennzeichnen. 4.2 Beurteilung und Entscheid 4.2.1 Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgt durch die Organisatorin und umfasst: die Kontrolle der formellen Anforderungen; das Einholen von Referenzen. 4.2.2 Beurteilung Qualifikation Die Beurteilung des Kriteriums «Qualifikation» erfolgt durch das Beurteilungsgremium. Das Preisangebot ist während der Beurteilung nicht bekannt. Die Gewichtung richtet sich nach den Angaben auf dem Formular «Zuschlagskriterien Qualifikation». Preis Die Offertöffnung erfolgt im Anschluss an die Beurteilung der Qualifikation. Die Gewichtung richtet sich nach den Angaben auf dem Formular «Beurteilungskriterium Preis». Die Kontrolle der Angebote erfolgt durch die Organisatorin. 4.2.3 Zuschlag Das Angebot mit der höchsten Summe aus Beurteilung mal Gewichtung erhält den Zuschlag für die Arbeiten gemäss Kap. 5.1. Bei Gleichstand zwischen den Strittmatter Partner AG St. Gallen, 9. Oktober 2017 Seite 11

Kriterien «Qualifikation» und «Preis» geht der Zuschlag an den Anbieter mit der besseren Qualifikation. Der Zweckverband Regionales Pflegewohnheim Thal-Rheineck entscheidet über den Zuschlag. Es werden keine Verhandlungen geführt oder mündliche Auskünfte erteilt. Alle Teilnehmer werden über das Ergebnis schriftlich benachrichtigt. 4.3 Besonderes Begehung Es findet eine fakultative Begehung statt (Termin siehe Kap. 2.4) Eine Besichtigung ausserhalb der Begehung ist nicht möglich. Fragenbeantwortung Für die zur Offertstellung selektierten Anbieter ist eine Fragenbeantwortung vorgesehen. Die Fragen sind anonym an die Strittmatter Partner AG, Raumplanung & Entwicklung, Vadianstrasse 37, 9001 St. Gallen zu richten. Die Antworten werden per Mail verschickt und sind von den Empfängern zu quittieren. Teilangebote Teilangebote sind nicht zugelassen. 4.4 Hinweise zu den Beurteilungskriterien Auftragsverständnis (Qualifikation Ziffer 1) Es soll beurteilt werden können, welchen Zugang die Teilnehmer zur Aufgabenstellung haben (Verständnis der Aufgabenstellung, Problemanalyse, Risikobeurteilung, Vorschläge zur Vorgehensweise oder Projektorganisation, etc.). Projektablauf (Qualifikation Ziffer 2) Es ist ein realistisches Terminprogramm beizufügen. Aus dem Terminprogramm sind die Haupt- und Teilphasen gemäss SIA LHO 102 sowie Meilensteine aus der Sicht des Anbieters einzutragen und nach Bedarf kurz zu kommentieren. Honorar Pauschal (Formular Preis Ziffer 1.1) Das Honorar ist als Pauschale gemäss SIA LHO 102 Art. 5.3.4 anzugeben. Beurteilung Preis Die Angebote (Total der Planungskosten) werden kontrolliert und danach nachfolgendem Prinzip beurteilt: Das Angebot mit dem höchsten Preis wird gleich bewertet wie das Angebot mit der tiefsten Qualifikation. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 9. Oktober 2017 Seite 12

Das Angebot mit dem tiefsten Preis wird gleich bewertet wie das Angebot mit der höchsten Qualifikation. Zwischen dem höchsten und dem tiefsten Preis erfolgt eine lineare Bewertung. Gewichtung Die zu beurteilenden Kriterien werden folgendermassen gewichtet: Auftragsverständnis 10% Projektablauf 10% Kompetenzen 40% Preis 40% Strittmatter Partner AG St. Gallen, 9. Oktober 2017 Seite 13

5 Phase Umsetzung 5.1 Auftragsumfang Arbeitsumfang Es sind 70 % der Leistungen (gem. Kap 1.2.2) gemäss SIA 102 (2014), Ziffer 7.7 zu erbringen. Der Auftrag erfordert folgende Leistungen vor Ort: tägliche Anwesenheit auf der Baustelle; wöchentliche Bausitzungen nach Bedarf, inkl. Protokollierungen; zweiwöchentliche Koordinationssitzungen mit der Bauherrschaft inkl. Protokollierung. Koordination Auch bei einer ARGE oder Betreuung von Subunternehmern bleibt die Ansprechperson das Architekturbüro. Folgende Spezialisten sind bereits im Kostenvoranschlag eingerechnet und werden im Nachhinein durch die Bauherrschaft gesondert beauftragt und honoriert: Bauingenieur (inkl. Erdbebenertüchtigung); Heizungs-, Lüftungs- und Klimaingenieur (inkl. Gesamtkoordination); Sanitärplaner; Elektroplaner; Bauphysiker / Akustiker; Landschaftsarchitekt Demenzgarten; Brandschutzplaner. Die Honorare allfälliger anderer Fachplaner oder Spezialisten z.b. Beleuchtungsplaner und Fassadenplaner sind in das Angebot einzurechnen und werden nicht separat entschädigt. 5.2 Honorierungsart Grundsatz Die Honorierung erfolgt nach SIA LHO 102, Art. 5.3.4: Honorare: gemäss Art. 5.3.4, pauschal gemäss Offerte Reisekosten: in die Honorare einzurechnen (Reisezeit und Fahrtspesen) übrige Nebenkosten (inkl. Reproduktion): 5 % der Nettohonorarkosten (exkl. MwSt.) Abbruch Bei der Teilbearbeitung infolge Projektabbruch oder dergleichen richtet sich die Honorierung nach den Teilleistungsanteilen gemäss SIA 102 (2003). Teilangebote sind nicht zugelassen. Die begründete Kündigung des Auftrages auf Ende einer Teilphase gilt nicht als Unzeit und begründet keine Ansprüche aus dem Vertrag. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 9. Oktober 2017 Seite 14

6 Schlussbestimmungen 6.1 Genehmigung Diese wurde von der Veranstalterin und vom Beurteilungsgremium genehmigt. Beurteilungsgremium Robert Raths... Hans Pfäffli... Karlpeter Trunz... Hubert Bischoff... 6.2 Rechtsschutz Rechtsmittel Gegen die kann gemäss Art. 15 IVöB innert 10 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten. Diese Einladung ist der Beschwerde beizulegen. Verbindlichkeit Mit der Wettbewerbsteilnahme anerkennen die Teilnehmenden das Verfahren sowie den Entscheid des Beurteilungsgremiums auch in Ermessensfragen. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 9. Oktober 2017 Seite 15

Beilagen A1 A2 A3 Formular Eignungskriterien Formular Zuschlagskriterien «Qualifikation» Formular Zuschlagskriterien «Preis» Strittmatter Partner AG St. Gallen, 9. Oktober 2017 Seite 16

Impressum Strittmatter Partner AG Vadianstrasse 37 9001 St. Gallen T: +41 71 222 43 43 F: +41 71 222 26 09 www.strittmatter-partner.ch Projektleitung Armin Meier dipl. Ing. FH SIA in Raumplanung Raumplaner FSU Planer REG A dipl. Wirtschaftsingenieur NDS FH Fachbearbeitung Michael Meier BSc FH in Raumplanung 441/033/230/_171017.docx Strittmatter Partner AG St. Gallen, 9. Oktober 2017 Seite 17