IBOS 19. Informationsveranstaltung

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Transkript:

Steglichstr. 21, 01324 Dresden Telefon: 0351/26 55 9292 Telefax: 0351/26 55 9293 hennig@bhp-rechtsanwaelte.de IBOS 19. Informationsveranstaltung Das neue EU-Vergaberecht - Auswirkungen auf die Bauvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte - Rechtsanwalt Matthias Hennig Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

1. Grundlagen und Anlass > Umsetzung der EU-Richtlinien - RL 2014/24/EU (öffentliche Aufträge) - RL 2014/25/EU (Sektoren) - RL 2014/23/EU (Konzessionen) > Umsetzung bis 18.04.2016

1. Grundlagen und Anlass Ziele: Vergabeverfahren: - effizienter - einfacher, anwenderfreundlicher - flexibler Berücksichtigung: - sozialer Aspekte - umweltbezogener Aspekte - innovativer Aspekte auch Verfolgung strategischer Ziele

1. Grundlagen und Anlass Umsetzung: > umfassende Überarbeitung des 4. Teils des GWB > komplett neue Struktur > Neufassung der VgV, VOB/A- EU > deutlich höhere Regelungsdichte

1. Grundlagen und Anlass Struktur bisher: GWB 4. Teil VgV SektVO VSVgV VOL/A VOF VOB/A (EG) (EG)

1. Grundlagen und Anlass Struktur neu: GWB 4. Teil VgV SektVO VSVgV KonzVO VOB/A (EU= 2. Abschnitt) Anmerkung: VOF/VOL in VgV aufgegangen

2. Neuregelungen im GWB Hervorzuhebende Änderungen im 4. Teil des GWB 97 Abs. 4: Berücksichtigung mittelständiger Interessenten Abs. 3: Berücksichtigung Aspekte Qualität, Innovation, soziale, umweltbezogene Zwecke 103 Abs. 3: Bauauftrag auch wenn: > Dritter Bauleistung gem. Vorgaben des öffentlichen AG erbringt > dieser einen entscheidenden Einfluss auf Art und Planung hat und! Bauleistung dem AG unmittelbar wirtschaftlich zugute kommt

2. Neuregelungen im GWB Hervorzuhebende Ausnahmen nach 107 GWB wie bisher: Erwerb, Miete, Pacht von Grundstücken Dienstleistungen Katastrophenschutz, Gefahrenabwehr Forschungsaufträge nicht mehr ausgenommen (es sei denn 116 Abs. 2 Nr. 2)

2. Neuregelungen im GWB 108 GWB Ausnahmen bei öffentl.-rechtl. Zusammenarbeit (Inhouse-Vergabe) Vergaberechtsfreie Vergabe wenn: Abs. 1: Abs. 3: Abs. 4: Abs. 6: > ähnl. Kontrolle des öffentl. AG wie über eigene Dienststelle > mehr als 80 % Tätigkeit für öffentl. AG > keine direkte priv. Kapitalbeteiligung, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben auch Ausführung von Tochter an Mutter bzw. horizontal auch wenn gemeinsame Kontrolle mit anderen öffentl. AG Zusammenarbeit v. öffentl. AG

2. Neuregelungen im GWB Abschnitt 1: Regelungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge 119 Abs. 1: mögliche Verfahren offenes Verf. nicht offenes Verf. Verhandlungsverf. wettbew. Innovations- Dialog partnerschaft Abs. 2: freie Wahl zwischen offenem Verfahren nicht offenem Verfahren mit Teilnahmewettbewerb > neu: Gleichrang freie Entscheidung des AG

2. Neuregelungen im GWB 124 Fakultative Ausschlussgründe - NEU Abs. 1 Ziff. 7: " das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, " Abs. 1. Ziff. 8: " das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder "

2. Neuregelungen im GWB 125 erstmals Regelung zur sog. Selbstreinigung Vor.: > kompletter Ausgleich des Schadens (Verpflichtung reicht) > komplette Aufklärung durch aktive Mitwirkung > Nachweis, dass geeignete Maßnahmen ergriffen, um zukünftig Fehlverhalten auszuschließen Entscheidung des öffentlichen AG im Einzelfall

2. Neuregelungen im GWB 126 zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse, wenn keine Selbstreinigung bei Ausschlussgrund nach 123: 5 Jahre ab rechtskräftiger Verurteilung bei Ausschlussgrund nach 124: 3 Jahre ab dem betreffenden Ereignis

2. Neuregelungen im GWB 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit > erstmals Regelung, wann Änderung ohne neues Verfahren möglich und wann neues Vergabeverfahren einzuhalten: zulässig nach Abs. 3 in dem Fall, wenn: > Schwellenwerte nicht überschritten > Änderungen nicht mehr als 15 % des entsprechenden Auftragswertes (bei mehreren Gesamtwert) > sonst Prüfung Abs. 2 im Einzelfall

2. Neuregelungen im GWB 133 Kündigung Regelung in der VOB/B: AG kann kündigen: 8 Abs. 4 VOB/B Nr. 1 - wenn AN wettbewerbswidr., unzulässige Abrede getroffen hat Nr. 2 - wenn zwingender Ausschlussgrund vorlag und nur im Auftrag nicht vergeben werden durfte Anwendungsbereich GWB - bei Änderung des Vertrages oder Beanstandung des EuGH > innerhalb von 12 WT nach Bekanntwerden Kündigungsgrund 8 Abs. 5 Kündigung in NU-Verhältnis, wenn Kündigung des Hauptauftrages nach Abs. 4 Nr. 2

2. Neuregelungen im GWB 135 Unwirksamkeit neu bei de-facto-vergabe > AG ist der Auffassung, dass keine Ausschreibungspflicht besteht > Veröffentlichung Auftragserteilungsabsicht, Begründung erforderlich > Vertrag nicht vor 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung abgeschlossen Heilungsmöglichkeit

3. Neuregelungen der VgV > für Bauvergaben hat VgV Scharnierfunktion anzuwenden bei Bauvergaben: 2 VgV: Abschnitt 1 Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 im übrigen VOB/A - Abschnitt 2

4. Neufassung der VOB/A - EU 2016 (Abschnitt 2) 2 Abs. 9 Förderung d. ganzj. Bautätigkeit 3 offenes und nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gleichgestellt ( 3 a Abs. 1) Nr. 3 Nr. 5 Verhandlungsverfahren mit und ohne Teilnahmewettbewerb Innovationspartnerschaft d. neue Vergabeart 3 a Zulässigkeit der Verfahren in 3 a im Einzelnen geregelt wettbewerbl. Dialog wie Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Innovationspartnerschaft: Entwicklung einer innovativen Leistung, die noch nicht am Markt verfügbar ist

4. Neufassung der VOB/A - EU 2016 (Abschnitt 2) 3 b Abs. 2 Nr. 3 Beschränkung der Bewerberzahl zulässig Eignungskriterien müssen in Bekanntmachung bekannt gegeben werden Mindestanzahl der einzelnen Bewerber 5 wenn geeignete Bewerber unter Mindestzahl, Fortsetzung nur mit diesen Abs. 3 Abs. 4 Abs. 5 Regelungen zum Verhandlungsverfahren wettbewerbl. Dialog Innovationspartnerschaft

4. Neufassung der VOB/A - EU 2016 (Abschnitt 2) 5 losweise Vergabe Abs. 2 Berücksichtigung mittelständischer Interessen losweise Vergabe Ausnahme: wirtschaftliche/technische Gründe + Begründung im Vergabevermerk Nr. 3 Angebote für mehrere, Beschränkung auf einzelne Lose zulässig, wenn in Auftragsbekanntmachung angegeben obj. und nicht diskriminierende Kriterien

4. Neufassung der VOB/A - EU 2016 (Abschnitt 2) 6 Teilnahme am Wettbewerb Abs. 1 Abs. 2 Vergabe an fachkundige und leistungsfähige Unternehmer Eignungskriterien: 1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 2. wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit 3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit i.v.m. Auftrag - angemessen

4. Neufassung der VOB/A - EU 2016 (Abschnitt 2) 6 a Einigungsnachweise Beschränkung auf die Nr. 1 bis 3 z.b. Nr. 2 a) Umsatz letzte 3 Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen Mindestumsatz grundsätzlich auf das 2-fache des geschätzten Auftragswertes beschränkt Nr. 3 a) Referenzen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, Verlängerung möglich i.ü. siehe b) bis i)

4. Neufassung der VOB/A - EU 2016 (Abschnitt 2) 6 b Nachweisführung Abs. 1 Abs. 2 Abs. 3 Präqualifikation, Einzelnachweise auch Eigenerklärungen, die später untersetzt werden Nachforderungsmöglichkeit bei Eigenerklärung Nachweis nicht erforderlich, wenn: - Auskunft über allg. zugängliche Datenbank verfügbar - AG bereits im Besitz der Nachweise ist

4. Neufassung der VOB/A - EU 2016 (Abschnitt 2) 6 d Kapazitäten anderer Unternehmer Abs. 1 Abs. 2 - Eignungsleihe möglich - wenn berufliche Erfahrung/Befähigung in Anspruch genommen, muss der Dritte die Leistung ausführen - Eignung d. NU muss nachgewiesen werden, Ersetzungsbefugnis (!) bei Leihe wg. wirtschaftlicher/finanzieller Leistungsfähigkeit kann gemeinsame Haftung vorgeschrieben werden Abs. 3 Abs. 4 Nachweisführung für NU Vorgabe, dass bei kritischen Leistungen Ausführung im eigenen Betrieb möglich

4. Neufassung der VOB/A - EU 2016 (Abschnitt 2) 8 Vergabeunterlagen Abs. 2 Ziff. 2: Ziff. 3: Auftraggeber kann in Vergabeunterlagen fordern, dass Nachunternehmer bereits benannt werden Auftraggeber kann Nebenangebote in Auftragsbekanntmachungen zulassen, soweit (-)> Nebenangebote nicht zugelassen Angabe erforderlich : - wie NA einzureichen, Verbindung HA erforderlich? - einzuhaltende Mindestanforderungen - Zuschlagskriterien müssen auch für Nebenangebote gelten - Preis als einziges Zuschlagskriterium zulässig

4. Neufassung der VOB/A - EU 2016 (Abschnitt 2) 10 a bis 10 d Überblick > offenes Verfahren:- Angebotsfrist mind. 35 Kalendertage alt: 52 KT - Verkürzung auf 15 Kalendertage möglich alt: 36 KT > Vorinformation > Dringlichkeit - Verkürzung auf 30 Kalendertage, wenn elektronische Übermittlung Abs. 8: Bindefrist regemäßig 60 KT alt: 30 KT Regelfall

4. Neufassung der VOB/A - EU 2016 (Abschnitt 2) 10 a bis 10 d Überblick > nichtoffenes Verfahren: - Teilnahmefrist 30 Kalendertage alt: 37 KT - Angebotsfrist 30 Kalendertage alt: 40 KT Abs. 3 :Verkürzung Teilmahmefrist möglich auf 10 Kalendertage Dringlichkeit Abs. 5 (Teilnahmefrist 15 KT,Angebotsfrist 10 KT) Verlängerung möglich Rücknahme eines Angebots ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist möglich

4. Neufassung der VOB/A - EU 2016 (Abschnitt 2) 13 Form und Inhalte der Angebote keine Änderungen 14 Öffnung der Angebote (Unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist) Abs. 1: Abs. 3: Abs. 4: Abs. 6: - nur Öffnung und Kennzeichnung im Öffnungstermin (anwesend 2 Behördenvertreter) > keine Verlesung > keine Bekanntgabe von Nebenangeboten > Anwesenheit Bieter gestrichen > Niederschrift mit den entsprechenden Angaben > Angabe welche Angebote nicht bis Ende der Angebotsfrist vorlagen > unverzügliche Mitteilung an Bieter im offenen / nicht offenen Verfahren, Einsicht in Niederschrift ist zu gestatten

4. Neufassung der VOB/A - EU 2016 (Abschnitt 2) 16 a Nachforderung von Unterlagen > fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise sind nachzufordern > Vorlage spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen > wenn (-) Ausschluss Str. welche Nachweise gemeint sind 16 b Eignung Abs. 2: Eignung kann auch nach den Angeboten geprüft werden

4. Neufassung der VOB/A - EU 2016 (Abschnitt 2) 16 d Wertung Abs. 1: Ablehnung von unangemessen niedrigen Angeboten, insbesondere die umwelt-,sozial- und arbeitsrechtlichen Anforderungen nicht genügen Abs. 2: - Zuschlag auf wirtschaftlichstes Angebot - Zuschlagskriterien und Gewichtung müssen in Auftragsbekanntmachung oder Vergabeunterlagen bekannt gemacht werden zulässige Kriterien: z.b. a - c stehen müssten mit Auftrag in Verbindung neu: - Organisation, Qualifikation, Erfahrung des betrauten Personals - Kundendienst, technische Hilfe, Ausführungsfrist - auch Lebenszyklus, dann Bewertungsmethode angeben

Exkurs Vergabe freiberuflicher Leistungen > frühere Rechtslage: VOF a.f. für Leistungen, die nicht abschließend zu beschreiben VOF aufgehoben nunmehr: GWB + VgV (VergabeVO) > allg. Vorschriften für Dienstleistungen + > Abschnitt 6 Besondere Regelungen Vergabe von Architekten-/Ingenieurleistungen

Exkurs Vergabe freiberuflicher Leistungen Vergabe von Architekten-/Ingenieurleistungen > Besondere Vorschriften 73 bis 77 VgV: gelten zusätzlich zu den allg. Regeln 73 Vor.: Leistungen, die vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden können > Leistungen, die von HOAI erfasst > die berufliche Qualifikation Architekt/Ingenieur fordern > Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.