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Transkript:

Herrmann 61 Von: Closen, Bernd [Bernd.Closen@wald-rlp.de] Gesendet: Montag, 26. September 2016 08:46 An: Herrmann 61 Betreff: Bebauungsplan Nr. 10/9.1 Bebauungsplan Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße (Nr. 10/9.1) Sehr geehrte Damen und Herren, aus forstlicher Sicht erübrigen sich seitens des Forstamtes Soonwald Anregungen für die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes. Mit freundlichem Gruß Bernd Closen, Forstamtsleiter Forstamt Soonwald, Entenpfuhl, 55566 Bad Sobernheim; 06756/1588-0; 01522/8850371 Mail wurde erfolgreich durch Sophos PureMessage auf Viren geprüft. 1

Herrmann 61 Von: Schindler, Thomas (GDKE) [thomas.schindler@gdke.rlp.de] Gesendet: Dienstag, 27. September 2016 09:18 An: Herrmann 61 Betreff: Bebauungsplan "Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße" (Nr. 10/9.1) Bebauungsplan "Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße" (Nr. 10/9.1) Ihr Zeichen: Wa 6/61 10/9.1 Ihr Schreiben vom: 22.09.2016 Sehr geehrte Frau Herrmann, wir haben Ihr o.a. Vorhaben zur Kenntnis genommen. Aus der Sicht der Direktion Landesarchäologie/Erdgeschichte bestehen hiergegen keine Bedenken. Am weiteren Verfahren müssen wir nicht mehr beteiligt werden. Gesonderte Stellungnahmen der Direktion Landesdenkmalpflege und der Direktion Landesarchäologie/Außenstelle Mainz bleiben vorbehalten und sind ggf. noch einzuholen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag PS Bitte beachten Sie unsere untenstehende geänderte Anschrift und übernehmen Sie diese in Ihren Verteiler! -- Dr. Thomas Schindler Wissenschaftlicher Mitarbeiter Direktion Landesarchäologie -Erdgeschichte- GENERALDIREKTION KULTURELLES ERBE RHEINLAND-PFALZ Niederberger Höhe 1 D-56077 Koblenz Telefon 0261 6675-3033 Telefax 0261 6675-3010 thomas.schindler@gdke.rlp.de www.gdke.rlp.de Abonnieren Sie den aktuellen GDKE-Newsletter, die Anmeldung finden Sie hier. 1

PLANUNGSGEMEINSCHAFT RHEINHESSEN-NAHE Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe Ernst-Ludwig-Str. 2 55116 Mainz Stadtverwaltung Bad Kreuznach 61 Stadtplanung und Umwelt Viktoriastraße 13 55543 Bad Kreuznach K ö r p e r s c h a f t d e s ö f f e n t l i c h e n R e c h t s Vorsitzender: Leitende Planerin: Geschäftsstelle: Ansprechpartner: Verwaltung: Landrat Ernst Walter Görisch Dorothea Kaleschke-Weingarten Ernst-Ludwig-Straße 2, 55116 Mainz Telefon Mainz (06131) 48018-40 Telefax (06131) 48018 99 e-mail: geschaeftsstelle@ pg-rheinhessen-nahe.de Internet: www.pg-rheinhessen-nahe.de Bodo Sontheimer e-mail:bodo.sontheimer@pgrheinhessen-nahe.de Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Postfach 10 02 62 67402 Neustadt/Weinstraße Datum oder Zeichen Ihres Schreibens Unser Zeichen Ansprechpartner Telefon Ort und Datum Wa 6/61 10/9.1 /22.09.2016 145-2016-441 06131-48018 43 Mainz, 27.09.2016 Bebauungsplan "Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstr. (Nr. 10/9.1); Beteiligung gemäß 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Hier Stellungnahme der Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Sehr geehrte Damen und Herren, der Bebauungsplan ist aus dem rechtskräftigen FNP entwickelt. Von regionalplanerischer Seite werden keine Anregungen mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Bodo Sontheimer Region Rheinhessen-Nahe: Städte Mainz und Worms, Landkreise Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Birkenfeld und Mainz-Bingen Bankverbindung: Sparkasse Mainz, IBAN:DE23 5505 0120 0000 0406 34

Herrmann 61 Von: Bennor, Angelina [angelina.bennor@amprion.net] Gesendet: Freitag, 30. September 2016 10:08 An: Herrmann 61 Betreff: Leitungsauskunft - Bbpl. "Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße" (Nr. 10/9.1) der Stadt Bad Kreuznach Sehr geehrte Damen und Herren, im Geltungsbereich der o. a. Bauleitplanung verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Mit freundlichen Grüßen Angelina Bennor Amprion GmbH Betrieb / Projektierung Leitungen Bestandssicherung Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund T intern 15740 T extern +49 231 5849-15740 mailto: angelina.bennor@amprion.net www.amprion.net Aufsichtsrat: Heinz-Werner Ufer (Vorsitzender) Geschäftsführung: Dr. Hans-Jürgen Brick, Dr. Klaus Kleinekorte Sitz der Gesellschaft: Dortmund - Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund - Handelsregister-Nr. HR B 15940 - USt.-IdNr. DE 8137 61 356 1

Herrmann 61 Von: koordinationsanfragen@kabeldeutschland.de Gesendet: Freitag, 7. Oktober 2016 16:31 An: Herrmann 61 Betreff: Stellungnahme S00354859, Stadt Bad Kreuznach, Wa 6/61 10/9.1, Bebauungsplan "Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße" (BNr. 10/9.1) Vodafone Kabel Deutschland GmbH Zurmaiener Str. 175 * 54292 Trier Stadtverwaltung Bad Kreuznach - Takle Herrmann Viktoriastraße 13 55543 Bad Kreuznach Zeichen: Netzplanung, Stellungnahme Nr.: S00354859 E-Mail: Planung_NE3_Trier@KabelDeutschland.de Datum: 07.10.2016 Stadt Bad Kreuznach, Wa 6/61 10/9.1, Bebauungsplan "Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße" (BNr. 10/9.1) Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 22.09.2016. Eine Ausbauentscheidung trifft Vodafone nach internen Wirtschaftlichkeitskriterien. Dazu erfolgt eine Bewertung entsprechend Ihrer Anfrage zu einem Neubaugebiet. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit dem Team Neubaugebiete in Verbindung: Vodafone Kabel Deutschland GmbH Neubaugebiete KMU Südwestpark 15 90449 Nürnberg Neubaugebiete@Kabeldeutschland.de Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei. Mit freundlichen Grüßen Vodafone Kabel Deutschland GmbH Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Informationen zu unseren Produkten und Services fuer Privatkunden finden Sie unter www.vodafone.de, fuer Geschaeftskunden der Immobilienwirtschaft und Mehrfamilienhauseigentuemer unter www.kabeldeutschland.de/wohnungsunternehmen. Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter www.vodafone.de/pflichtangaben 1

Herrmann 61 Von: PWV Hauptgeschäftsstelle Neustadt / Wstr. [info@pwv.de] Gesendet: Freitag, 7. Oktober 2016 11:30 An: Herrmann 61 Betreff: Az: Wa 6/61 10/9.1 - BbPl Nr. 10/9.1 Ihr Schreiben vom 22.09.2016 Ihr Zeichen: Wa 6/61 10/9.1 Bebauungsplan Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße (Nr. 10/9.1) Sehr geehrte Damen und Herren, nach Durchsicht der uns zur Verfügung gestellten Planunterlagen haben wir gegen das o. g. Vorhaben keine Bedenken und bedanken uns für die Beteiligung. Mit freundlichen Grüßen i. A. Sandra Rummel Landesverband Rheinland-Pfalz des Deutschen Wanderverbandes Fröbelstraße 24, 67433 Neustadt (Weinstr.) Tel. 06321 2200, Fax 06321 33879 Email: info@pwv.de 1

Herrmann 61 Von: Kempton, Daniel (GDKE) [Daniel.Kempton@gdke.rlp.de] Gesendet: Donnerstag, 13. Oktober 2016 10:45 An: Herrmann 61 Betreff: Bad Kreuznach, Bebauungsplan "Zwischen Oberer Monauweg und Küpperstraße" (Nr. 10/9.1) (Ihr Schreiben vom 22.09.2016; AZ: Wa 6/61 10/9.1) Sehr geehrte Frau Herrmann, wir danken Ihnen für die Unterlagen zum im Betreff genannten Vorhaben. In Bezug auf dieses Vorhaben sind aus der Sicht der Direktion Landesdenkmalpflege keine denkmalpflegerischen Belange betroffen. Die Direktion Landesarchäologie ist gesondert zu beteiligen. Mit freundlichen Grüßen i.a. -- Daniel Kempton Geschäftsstelle Praktische Denkmalpflege Direktion Landesdenkmalpflege GENERALDIREKTION KULTURELLES ERBE RHEINLAND-PFALZ Schillerstr. 44 - Erthaler Hof 55116 Mainz Telefon 06131 2016-223 Telefax 06131 2016-111 geschaeftsstelle-praktischedenkmalpflege@gdke.rlp.de www.gdke.rlp.de Abonnieren Sie den aktuellen GDKE-Newsletter, die Anmeldung finden Sie hier. 1

Herrmann 61 Von: gahema10@t-online.de Gesendet: Donnerstag, 6. Oktober 201609:37 An: Herrmann 61 Betreff: Eingaben für den Oberen Monauweg Sehr geehrte Frau Herrmann, ich wollte ein paar Eingaben für das Bauvorhaben Oberer Monauweg einbringen. 1. Auf alle Fälle sollte Herr Bachmann vertraglich gebunden werden, dass er den Weg zeitnah erschließt und neu teeren läßt. Wenn eines der Häuser erst später gebaut werden sollte, ist das dann nicht relevant. Er sollte eine zeitnahe Frist gesetzt bekommen. 2. Da in unserer Straße zwei Familien mit Kindern wohnen, möchte ich, dass direkt geklärt ist, dass der ganze Obere Monauweg eine Spielstraße wird, damit die Geschwindigkeitsreduzierung sichergestellt ist. 3. Die geplanten Parkplätze sind als ANLIEGERPARKEN zu deklarieren, damit das nicht von Fremden als Wanderparkplatz genutzt wird.das sollte im Vorfeld klar festgelegt werden, nicht erst, wenn die Parkplätzte entstanden sind. 4. Das Schmutzwasser sollte auch über die Küppersstraße ablaufen. Warum muss der Obere Monauweg aufgerissen werden für Leitungen, wenn sowieso in die Küpperststraße neue Leitungen verlegt werden müssen und wir dadurch vorne in der Zeit sicher bei der Enge des Weges Einschränkungen haben werden? Am Anfang wurde mir besagt, dass die kompette Anbindung über die Küpperstrasse läuft. Das sollte beibehalten werden. 5. Wenn der Obere Monauweg im vorderen Teil teilweise nur 3.30m beträgt, ist das eine nicht zulässige Breite für die Feuerwehr, auch wenn Herr Baumann den hinteren Teil mit 3.50m ausbaut. Die Feuerwehr sollte dazu nochmals befragt werden. Wenn sie Einwände hat, sollte das Bauvorhaben gestoppt werden. Liebe Grüße Gabriele Heth-Mahler Stadtverwaltung Bad Kreuznach Fachabteilung Stadtplanung und Umwelt Talke Herrmann - Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung (TU) - Stadtplanerin Viktoriastraße 13 55543 Bad Kreuznach Tel. 0671 800-735 Fax 0671 800-728 talke.herrmann@bad-kreuznach.de www.bad-kreuznach.de Diese E-Mail kann vertrauliche oder sonst rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind, informieren Sie bitte den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. Bitte prüfen Sie im Sinne der Umweltschonung, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss! 1

Herrmann 61 Von: Vanessa Schader [v.schader@gmail.com] Gesendet: Sonntag, 9. Oktober 2016 21:37 An: Herrmann 61 Cc: Jens Schader Betreff: Eingabe - Oberer Monauweg Bad Kreuznach Sehr geehrte Frau Herrmann, anbei finden Sie unsere Eingaben für das vorgestellte Bauvorhaben Oberer Monauweg : 1. Die neue Erschließung des Oberen Monauwegs, mit sämtlichen zugehörigen Kosten, wird durch die Bauherren Bachmann und Dhom getragen. Wir möchten hierzu eine Frist zum 31.12.2017 vorschlagen, damit die Straßenarbeiten zeitig abgeschlossen sind und keine unnötige Belastung für die Anwohner durch die Erschließungsstraße entsteht (Schmutz, etc.). Dies entspricht aus unserer Sicht auch dem gängigen Vorgehen für die Erschließung von Neubaugebieten, wo zu Anfang die Straßen fertiggestellt werden. 2. Im Zuge der Erschließung sollte der Obere Monauweg eine Spielstraße werden, da hier zwei Familien mit Kleinkindern wohnen. Somit kann die Beeinträchtigung durch den erhöhten Straßenverkehr abgeschwächt werden. Wir bitten zudem die geplanten Parkplätze als Anliegerparkplätze zu deklarieren. Mit freundlichen Grüßen Familie Schader Oberer Monauweg 4 55543 Bad Kreuznach 1

Herrmann 61 Von: Petra Küstner [petra.kuestner@gws-gmbh.de] Gesendet: Dienstag, 11. Oktober 2016 08:44 An: Herrmann 61 Betreff: Bebauungsplan 10/9.1 Oberer Monauweg -Anhörung vom 27.09.2016 Sehr geehrte Frau Herrmann, als Eigentümerin des Grundstücks Oberer Monauweg 3 Bad Kreuznach möchte ich von der Gelegenheit Gebrauch machen noch ein paar Punkte zur geplanten Bebauungsplanänderung einzureichen. Folgende Punkte wären mir sehr wichtig: - Bedenken Sie bitte, dass bereits jetzt Müllfahrzeuge nur in eine Richtung in den Monauweg einfahren können d.h. aktuell fahren die Fahrzeuge rückwärts in den Monauweg und stoßen aufgrund der vorhandenen baulichen Gegebenheiten weitestgehend an ihre Grenzen. Durch die vorhandenen Grundstücksbegrenzungen wie Zäune und Mauern gibt es hier keine Ausweichmöglichkeiten. - Wichtig wäre mir, dass der geplante öffentliche Parkbereich neben meinem Grundstück gelegen, als Anwohnerparkbereich ausgewiesen wird. Aktuell wird dieser Bereich von uns Anliegern regelmäßig gesäubert und überhaupt nutzbar gehalten. Wenn dort nun ein öffentlicher Parkraum entsteht, wird dies dazu führen, das fremde Dritte dort parken um spazieren zu gehen und um ihren Dreck zurück zu lassen. Wenn dort ein Anwohnerparkplatz ausgewiesen wird, würde dies die Verkehrssituation sicherlich ein Stück weit entspannen können. - Abschließend wäre es mir wichtig, dass die ordentliche Herstellung der Straße wie von Ihnen angekündigt mit einer zeitnahen Befristung verknüpft wird. Wenn es zu einer Bebauung im hinteren Bereich kommt, müssen wir davon ausgehen, dass die aktuell auf eigene Kosten hergestellte und vorhandene Straße massiv beschädigt wird wir möchten dann nicht in die Situation kommen über Zeit und Fristenpläne zu diskutieren. Denkbar wäre ja, dass eines der drei geplanten Objekte nicht sofort sondern zu einem viel späteren Zeitpunkt erstellt wird wenn es dann keine Zeitschiene für die Fertigstellung gibt, hätten die übrigen Anlieger das Nachsehen. Mit freundlichen Grüßen Petra Küstner GWS GmbH Hausverwaltung Petra Küstner Geschäftsführerin Kreuzstraße 80 55543 Bad Kreuznach ------------------------------------------ Tel.: 0671-2090 Fax: 0671-2487 Web: http://www.gws-gmbh.de Email: petra.kuestner@gws-gmbh.de Registergericht: Amtsgericht Bad Kreuznach Registernummer: HRB 2666 Diese E-Mail könnte vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received thies e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorised copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden. 1

BEBAUUNGSPLAN ZWISCHEN OBERER MONAUWEG UND KÜPPERSSTRAßE (Nr. 10/9.1) Stadt Bad Kreuznach Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung / Beteiligungsverfahren gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße (Nr. 10/9.1) Stellungnahmen vonseiten der Öffentlichkeit 1. MERK, SCHLARB & PARTNER Rechtsanwalt Herbert Emrich, in anwaltlicher Vertretung von mehreren Mandanten (Schreiben v. 22.03.2017) Stellungnahme Seite 2 von 10

Bebauungsplan Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße (Nr. 10/9.1) Stellungnahme Seite 3 von 10

Bebauungsplan Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße (Nr. 10/9.1) Stellungnahme Seite 4 von 10

Bebauungsplan Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße (Nr. 10/9.1) Stellungnahme Seite 5 von 10

Bebauungsplan Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße (Nr. 10/9.1) Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Nr. Eingabesteller/in 1 SGD Nord - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Hauptstraße 238 55743 Idar-Oberstein 2 EWR Netze GmbH Postfach 1461 67504 Worms 3 Kreisverwaltung Untere Denkmalschutzbehörde Salinenstraße 47 55543 Bad Kreuznach 4 Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie Erdgeschichte - Niederberger Höhe 1 56077 Koblenz 5 Creos Deutschland GmbH Am Halberg 4 66121 Saarbrücken 6 Forstamt Soonwald Entenpfuhl 55566 Bad Sobernheim 7 Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe Ernst-Ludwig-Straße 2 55116 Mainz 8 Deutsche Telekom Technik GmbH Poststraße 20-28 55545 Bad Kreuznach Datum Stellungnahme 10.02.2017 () gegen die vorgenannte Planung bestehend vonseiten der SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein keine Bedenken. () 15.02.2017 () Von unserer Seite bestehen keine Bedenken gegen die vorliegende Planung oder Baumaßnahme. In dem von Ihnen angegebenen Bereich befinden sich keine Versorgungsleitungen der EWR Netz GmbH. (). 15.02.2017 () mit () Schreiben vom 19.10.2016 hatten wir mitgeteilt, dass gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße (Nr. 10/9.1) Flur 59 (gemäß dem Ausdruck des beigefügten Geltungsbereiches) seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde keine Bedenken bestehen, und wir am weiteren Verfahren nicht mehr beteiligt werden müssen. () 16.02.2017 () wir haben ihr o.a. Vorhaben zur Kenntnis genommen. Aus der Sicht der Direktion Landesarchäologie / Erdgeschichte bestehen hiermit keine Bedenken. Am weiteren Verfahren müssen wir nicht mehr beteiligt werden. Gesonderte Stellung-nahmen der Direktion Landesdenkmalpflege und der der Direktion Landesarchäologie / Außenstelle Mainz bleiben vorbehalten und sind ggf. noch einzuholen. () 16.02.2017 () zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass im Bereich der o.g. Maßnahme keine Anlagen der Creos Deutschland GmbH vorhanden sind. Die uns zur Prüfung übergebenen Unterlagen senden wir Ihnen mit einem entsprechenden Prüfvermerk zurück. (). 17.02.2017 () In o.g. Angelegenheit ist keine weitere Stellungnahme erforderlich, da forstliche Belange nicht berührt werden. () 03.03.2017 () Wie bereits in unserer Stellungnahme vom 27.09.2016 im Verfahren nach 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mitgeteilt, ist der Bebauungsplan aus dem rechtskräftigen FNP entwickelt. Daher werden von regionalplanerischer Seite auch in der aktuellen Offenlage keine Anregungen mitgeteilt. () 03.03.2017 () die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. 68 Abs. 1 TKG hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Im Planbereich befinden sich noch keine unterirdischen Telekommunikationslinien der Telekom. Im Planbereich befinden sich oberirdische Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der Verwirklichung des Bebauungsplans so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb bitten wir, unsere Belange wie folgt zu berücksichtigen: Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,3 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3; zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Einer Überbauung der Telekommunikationslinien der Telekom stimmen wir nicht zu, weil dadurch der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung verhindert wird und ein erhebliches Schadensrisiko besteht. Dies betrifft die Bepflanzung im Teilbereich und die Telekommunika-tionslinie. Zur Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom Seite 6 von 10

Bebauungsplan Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße (Nr. 10/9.1) Nr. Eingabesteller/in 9 Kreisverwaltung Ref. 62 - Untere Naturschutzbehörde Salinenstraße 47 55543 Bad Kreuznach 10 Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.v. Fasanerie 55457 Gensingen 11 Landesverband Rheinland- Pfalz des Deutschen Wanderverbandes Fröbelstraße 24 67433 Neustadt an der Weinstraße Datum Stellungnahme ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets erforderlich. Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Bereich folgender Straßen stattfinden werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter dem im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich ist. Wir bitten daher sicherzustellen, dass - für den Ausbau des Telekommunikationsnetzes im Erschließungsgebiet die ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftig gewidmeten Verkehrswege möglich ist, - entsprechend 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB folgende Flächen als mit einem Leitungsrecht zu belasten festgesetzt werden und im zweiten Schritt eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch zugunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, mit folgendem Wortlaut eingetragen wird: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, bestehend in dem Recht auf Errichtung, Betrieb, Änderung und Unterhaltung von Telekommunikationslinien, verbunden mit einer Nutzungsbeschränkung. - der Erschließungsträger verpflichtet wird, in Abstimmung mit uns im erforderlichen Umfang Flächen für die Aufstellung von oberirdischen Schaltgehäusen auf privaten Grundstücken zur Verfügung zu stellen und diese durch Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, im Grundbuch kostenlos zu sichern. - eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt, - die geplanten Verkehrswege nach der Errichtung der TK-Infrastruktur in Lage und Verlauf nicht mehr verändert werden. () 09.03.2017 () Es bestehen keine naturschutzrechtlichen Einwände oder Bedenken gegen das Vorhaben. () 09.03.2017 () nach eingehender Prüfung durch unseren ehrenamtlichen Mitarbeiter vor Ort können wir Ihnen zu dem geplanten Vorhaben folgendes mitteilen: Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 20.10.2016 (). Der angekündigte Umweltbericht liegt jetzt als Anlage vor. Danach werden keine natur- und artenschutzrechtlichen Bedenken gegen die vorliegende Planung festgestellt. Allerdings bleiben die Bedenken gegen die Zersiedlung der Landschaft weiterhin bestehen: Die überplante Fläche befindet sich am Rand der derzeitigen Bebauung in Richtung Salinental. Im süd-östlichen Bereich befindet sich ein ebenfalls (ein erheblich größeres) Baugebiet, in dem noch nicht alle Bauplätze bebaut sind. Außerdem gibt es im Stadtgebiet Bad Kreuznach noch zahlreiche leerstehende Grundstücke. Um der Zersiedlung der Landschaft nicht weiter Vorschub zu leisten, regen wir an, die o.g. leerstehenden Grundstücke zuerst zu bebauen, bevor weitere Flächen am Stadtrand in Anspruch genommen werden. () 17.03.2017 () nach Durchsicht der uns zur Verfügung gestellten Planunterlagen haben wir gegen das Vorhaben keine Bedenken und sehen unsere Belange nicht berührt. () Seite 7 von 10

Bebauungsplan Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße (Nr. 10/9.1) Nr. Eingabesteller/in 12 Vodafone Kabel Deutschland Vertrieb u. Service GmbH, Planung NE 3 Zurmaienerstraße 175 54292 Trier 13 SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kurfürstenstraße 12-14 56068 Koblenz Datum Stellungnahme 20.03.2017 () wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 07.02.2017. Eine Ausbauentscheidung trifft Vodafone nach Wirtschaftlichkeitskriterien. Dazu erfolgt eine Bewertung entsprechend ihrer Anfrage zu einem Neubaugebiet. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit dem Team Neubaugebiete in Verbindung: Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH Neubaugebiete KMU Südwestpark 15, 90449 Nürnberg, Neubaugebiete@Kabeldeutschland,de Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei. () 20.03.2017 () zur oben genannten Aufstellung des Bebauungsplanes "Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße" haben wir bereits im frühzeitigen Beteiligungsverfahren mit Schreiben vom 12.10.2016 Stellung genommen. Die in dieser Stellungnahme gemachten Aussagen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Ergänzend zu dieser Stellungnahme weisen wir auf Folgendes hin: Der Bereich, für den der Bebauungsplan aufgestellt werden soll, liegt in der Zone B des zugunsten der Gesellschaft Gesundheit und Tourismus f. Bad Kreuznach GmbH (GuT), Rechtsnachfolger der Stadt Bad Kreuznach, abgegrenzten Heilquellenschutzgebietes (HQSG). In der Zone B werden plangemäß folgende Handlungen verboten sein: Zone B - Bohrungen jeder Art über 20 m Tiefe. - Bergbau jeder Art über 20 m Tiefe. - Aufstauen, Absenken und Umleiten des Grundwassers. - Zutageleiten oder Zutagefördern von Grundwasser aus Tiefen von mehr als 20 m unter Gelände (ausgenommen davon ist die Soleförderung aus dem Theodorshaller Brunnen sowie der umliegenden genutzten Heilquellen von Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg). - Absenken oder Aufstauen der natürlichen Grundwasserober- oder Grundwasserdruckfläche um mehr als 3 m. - Einleiten von flüssigen Stoffen in den Untergrund in Tiefen von mehr als 20 m unter Gelände, ausgenommen in den Kureinrichtungen verwendete Sole oder verwendetes anderes Grundwasser, soweit verträglich mit den Heilquellenschutzbelangen. - Sprengungen im Untergrund mit Auswirkungen bis in Tiefen von mehr als 20 m unter Gelände. - Erdaufschlüsse mit einer Tiefe bis unterhalb der natürlichen mittleren Grundwasseroberfläche oder Grundwasserdruckfläche (insbesondere Anlagen zur Kies-, Sand- und Tongewinnung, Steinbrüche, Gruben mit freiliegendem Grundwasser, Baugruben für Tiefgaragen und Hochhäuser) und Tunnelbauwerke. - Baugruben für zeitlich befristete Baumaßnahmen von über 1 Jahr, soweit die notwendige Grundwasserhaltung eine Absenkung der natürlichen Grundwasseroberfläche oder Grundwasserdruckfläche von mehr als 3 m erzeugt, bedürfen der Prüfung im Einzelfall. Bei der Beheizung mit wassergefährdenden Stoffen sind die gesetzlichen Vorgaben VAwS und für die Ausführung der Abwasserleitung die Vorgaben zur Herstellung der dauerhaft dichten Ausführung (Anlehnung an ATV A 142 sowie DIN EN 1610) zu berücksichtigen. Im Bebauungsplan ist ein Hinweis insbesondere auf die zu beachtende ATV A 142 und die DIN EN 1610 zu empfehlen. Mit dem Vorhaben darf nicht gegen die Ge- und Verbote verstoßen werden und die geltenden technischen Regeln und gesetzlichen Anforderungen für die Herstellung dichter Abwasserleitungen sowie für die Lagerung wassergefährdender Stoffe sind zu beachten. Damit steht dem Vorhaben im Hinblick auf die Lage im HQSG aus wasserwirtschaftlicher Sicht nichts entgegen. Seite 8 von 10

Bebauungsplan Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße (Nr. 10/9.1) Nr. Eingabesteller/in Datum Stellungnahme rote Linie/Fläche: Zone B des HOSG.Theodorshaller Brunnen" gelbe Linie/Fläche: Zone A des HOSG Theodorshaller Brunnen" lila Kreis: BPlan 14 Stadtwerke GmbH Kilianstraße 9 55543 Bad Kreuznach Die v. g. Verbote sind bei der beantragten Maßnahme einzuhalten. Eine Befreiung von den Bestimmungen des Heilquellenschutzgebietes ist zurzeit nicht erforderlich, da eine Rechtsverordnung noch nicht erlassen ist. Geothermische Nutzungen mit Bohrungen für Erdwärmesonden sind daher im Planbereich nicht zulässig. Im Übrigen ist zu erwarten, dass mit den aus der Planung resultierenden Vorhaben nicht gegen die Ge- und Verbote verstoßen wird, insbesondere dann, wenn die Abwasserableitung nach den genannten Anforderungen in Wasserschutzgebieten errichtet und betrieben wird. Dem Vorhaben kann insoweit aus wasserwirtschaftlicher Sicht im HQSG zugestimmt werden. Abschließende Beurteilung Unter Beachtung der v. g. Punkte bestehen zu dem Bebauungsplan "Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße" aus wasserwirtschaftlicher und bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Die Planunterlagen haben wir zu den Akten genommen. () 24.03.2017 (..) wir bedanken uns für die Möglichkeit zu einer Stellungnahme und teilen Ihnen mit, dass unsere Stellungnahme vom 18.10.2016 weiterhin Bestand hat. Es bestehen seitens der Kreuznacher Stadtwerke keine weiteren Anregungen oder Bedenken. [Die o.g. Stellungnahme hatte wie folgt gelautet: () wir bedanken uns für die Möglichkeit zu einer Stellungnahme und teilen Ihnen mit, dass die Versorgung des Bereiches mit Wasser, Gas und elektrischer Energie aus dem vorhandenen Netz heraus erfolgen kann. Für den Bereich der privaten Verkehrsfläche sind Grunddienstbarkeiten für alle Leitungen als Leitungs-, Geh- und Fahrrecht zugunsten der Stadtwerke einzutragen. Ansonsten gibt es seitens der Kreuznacher Stadtwerke keine Anregungen oder Bedenken. ()] Seite 9 von 10

Bebauungsplan Zwischen Oberer Monauweg und Küppersstraße (Nr. 10/9.1) Nr. Eingabesteller/in 15 Kreisverwaltung Bauamt - Untere Landesplanungsbehörde Salinenstraße 47 55543 Bad Kreuznach Datum Stellungnahme 30.05.2017 () Belange der Regional- und Landesplanung werden nicht berührt. Die Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde erhalten Sie in der Anlage zur Beachtung. () Seite 10 von 10