Arbeitsbeziehungen in Spanien

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Transkript:

Seminar Arbeitsbeziehungen in Spanien am 21. September 2016 in Wiesbaden

Chemie-Stiftung Sozialpartner-Akademie (CSSA) Kreuzberger Ring 70 65205 Wiesbaden Tel.: 0611 / 970098-0 Fax: 0611 / 970098-16 e-mail: service@cssa-wiesbaden.de Web: www.cssa-wiesbaden.de Die CSSA ist eine Stiftung der Chemie-Sozialpartner 2

Inhaltsverzeichnis I. Vorwort 4 II. Seminarprogramm 5 III. Talmac Bel Geronés: Die Grundzüge des spanischen Arbeitsrechts 6 IV. Juan Carlos Guzmán: Erfahrungsberichte aus der Praxis (Arbeitgebersicht) 36 V. Daniel Jost: Erfahrungsberichte aus der Praxis (Arbeitnehmersicht) 52 VI. Seminarbewertung 67 VII. Fotodokumentation 69 3

I. Vorwort Erfolgreiche Zusammenarbeit mit spanischen Kolleginnen und Kollegen Worin unterscheidet sich das spanische vom deutschen Arbeitsrecht? Wie sieht die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Spanien aus? Und wie geht es zwischen beiden Seiten in der Praxis zu? Kurzum: Welche Unterschiede zwischen deutschen und spanischen Arbeitsbeziehungen gibt es und wie kann man die Zusammenarbeit erfolgreich gestalten? Herr Talmac Bel Geronés, Leiter der Arbeitsrechtsabteilung der Anwaltskanzlei Monereo Meyer Marinel-lo am Standort in Barcelona, stellte die wesentlichen Unterschiede des deutschen und spanischen Arbeitsrechts vor. Aufgrund der kurzfristigen Erkrankung von Dr. Wilfried Kruse gab Doris Meißner, Europäische Arbeitnehmervertretung bei der IG BCE in Hannover, einen Überblick über das spanische System der Arbeitnehmervertretung. Herr Juan Carlos Guzmán, Presidente Regional bei Evonik Espana y Portugal, berichtete von seinen Erfahrungen aus der Zusammenarbeit zwischen Deutschen und Spaniern und Daniel Jost, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der Chemischen Fabrik Budenheim KG, ergänzte diese aus Arbeitnehmersicht. Außerdem stellte er ein Pilotprojekt von Budenheim vor, das jungen, arbeitsuchenden Spaniern eine berufliche Perspektive bieten soll. In den jeweils anschließenden Austauschrunden diskutierten die 17 Betriebsräte, Personalverantwortliche, Arbeitsrechtler und Vertreter der Chemieverbände über ihre Erfahrungen und betrieblichen Lösungen. Die Vorträge und Diskussionsergebnisse sind in der folgenden Dokumentation zusammengefasst. Noch einmal vielen Dank an unsere Referenten für die anregenden Impulse und an unsere Teilnehmer für den intensiven Erfahrungsaustausch und die spannenden Diskussionen! Viele Grüße Christine Kolodzyck Hintergrund: 2010 schlossen die Chemiesozialpartner Bundesarbeitgeberverband (BAVC) und Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) die Sozialpartner- Vereinbarung Europäische Betriebsräte in der chemischen Industrie. Mit der Seminar- Länderreihe unterstützt die CSSA die betrieblichen Sozialpartner in der Umsetzung ihrer Vereinbarung. 4

II. Seminarprogramm 5. Seminar der CSSA-Länderreihe Arbeitsbeziehungen in Spanien Termin & Ort 21. September 2016 Bundesarbeitgeberverband Chemie e.v. (BAVC), Abraham-Lincoln-Straße 24, Saal A, 65189 Wiesbaden 5

III. Talmac Bel Geronés: Die Grundzüge des spanischen Arbeitsrechts 6

www.mmmm.es Grundzüge des spanischen Arbeitsrechts - Unterschiede zu Deutschland Talmac Bel Geronés Leiter der Arbeitsrechtsabteilung 7

GLIEDERUNG I. Arbeitnehmer II. Kündigung III. Arbeitsvertrag IV. Tarifvertrag V. Betriebsrat VI. Sozialversicherung 8 8

I. ARBEITNEHMER 9 9

I. ARTEN VON ARBEITNEHMERN Die Begriffsmerkmale des Arbeitnehmers sind in Spanien und Deutschland sehr ähnlich. Die auf Arbeitnehmer anzuwendenden Vorschriften sind im Arbeitnehmerstatut geregelt ( Estatuto de los Trabajadores ). In Spanien existieren zudem sog. besondere Arbeitsverhältnisse Für verschiedene, besondere Gruppen (Sportler, Hausangestellte, Leitende Angestellte, Schauspieler, bestimmte Handelsvertreter) sind die Arbeitsbedingungen in eigenen Gesetzen geregelt. Die Regelungen des Arbeitnehmerstatuts sind dabei nicht auf besondere Arbeitsverhältnisse anwendbar. 10 10

I. ARTEN VON ARBEITNEHMERN Zudem existiert der sog. Wirtschaftlich Abhängige Selbständige (WAS). Dabei handelt es sich um einen Selbständigen, der keine Arbeitnehmer beschäftigt und mindestens 75% seines Einkommens durch Beauftragung seitens einen bestimmten Kunden generiert. 11 11

II. KÜNDIGUNG 12 12

II. KÜNDIGUNG ( Despido ) Überblick Anwendungsbereich des Kündigungsschutzes Kündigungsfrist und Abfindung Ungerechtfertigte Kündigung Abfindung bei ungerechtfertigter Kündigung Außerordentliche Kündigung Betriebsbedingte Kündigung 13 13

II. KÜNDIGUNG Anwendungsbereich des Kündigungsschutzes Kündigungsschutz besteht in Spanien unbeschränkt und für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Anwendungsbereich des Kündigungsschutzes ist dabei unabhängig von der Größe des Unternehmens und der Anzahl der Arbeitnehmer. Kündigungsschutz besteht zudem ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung von Schwangeren oder behinderten Menschen erfordert keine vorherige Genehmigung durch eine Aufsichtsbehörde. 14 14

II. KÜNDIGUNG Frist und Abfindung Die Kündigungsarten und -gründe sind ähnlich ausgestaltet wie in Deutschland. Personenbedingte Kündigung Betriebsbedingte Kündigung Verhaltensbedingte Kündigung Kein Erfordernis einer Kündigungsfrist. Keine Frist bei verhaltensbedingten Kündigungen. Bei personen- und betriebsbedingten Kündigungen existiert eine Kündigungsfrist von 15 Tagen. 15 15

II. KÜNDIGUNG Frist und Abfindung Schutz der Arbeitnehmer durch Abfindungsansprüche. Im Fall einer personen- oder betriebsbedingten Kündigung besteht ein Anspruch auf Abfindung in Höhe der Vergütung von 20 Tagen je Beschäftigungsjahr (Kappungsgrenze 12 Monatsgehälter). Bei einer rechtmäßigen verhaltensbedingten Kündigung entfällt der Anspruch auf Abfindung. 16 16

II. KÜNDIGUNG Ungerechtfertigte Kündigung ( Improcedencia ) Die Unrechtmäßigkeit der Kündigung führt nicht zwingend zur Unwirksamkeit der Kündigung. Trotz fehlender Rechtfertigung ist die Kündigung in der Regel dann wirksam, wenn der Arbeitgeber eine höhere Abfindung zahlt. Eine Unwirksamkeit ( nulidad ) der Kündigung kommt nur dann in Betracht, wenn grundlegende Rechte des Arbeitnehmers verletzt wurden. 17 17

II. KÜNDIGUNG Ungerechtfertigte Kündigung ( Improcedencia ) Erklärt ein mit der Streitsache betrauter Richter die Kündigung für ungerechtfertigt ( improcedente ), kann der Arbeitgeber zwischen Zahlung der gesetzlich geregelten Abfindung oder Wiedereinstellung wählen. Im Falle der Wiedereinstellung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer rückwirkend die bis zum Datum der Wiedereinstellung geschuldete Vergütung zahlen. Ist der Arbeitnehmer in dem Zeitraum zwischen Kündigung und Wiedereinstellung jedoch einer anderen Beschäftigung nachgegangen, muss der Arbeitgeber nur die Differenz zwischen dem von dem Arbeitnehmer bezogenen und dem von dem Arbeitgeber geschuldeten Gehalt zahlen. 18 18

II. KÜNDIGUNG Abfindung bei ungerechtfertigter Kündigung Bei ungerechtfertigter Kündigung hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe der Vergütung von 33 Arbeitstagen je Beschäftigungsjahr. Dabei besteht jedoch eine Kappungsgrenze bei 24 Monatsgehältern. Wurde der Arbeitsvertrag vor dem 11. Februar 2012 abgeschlossen, ist für den vor diesem Datum liegenden Zeitraum der Beschäftigung eine Abfindung in Höhe der Vergütung von 45 Arbeitstagen je Beschäftigungsjahr zugrunde zu legen (Kappungsgrenze bei 42 Monatsgehältern). 19 19

II. KÜNDIGUNG Abfindung bei ungerechtfertigter Kündigung Die Höhe der Abfindung richtet sich nach Betriebszugehörigkeit und Bruttogehalt. Das Alter des Arbeitnehmers ist nicht von Bedeutung. Tarifverträge beinhalten in der Regel keine abweichenden Vorschriften. Berechnungsbeispiel: Betriebszugehörigkeit: 25 Jahre (Eintrittsdatum 20.09.1991) + Bruttojahresgehalt: 50.000 Kündigung fristlos möglich, geschuldet wird aber Abfindung i.h.v. 30,24 Monatsgehältern (125.856 ) 20 20

II. KÜNDIGUNG Außerordentliche Kündigung Eine außerordentliche Kündigung erfordert stets das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Gravierende Pflichtverstöße werden im Arbeitnehmerstatut und in den Tarifverträgen abschließend aufgeführt. Der Arbeitgeber hat 60 Tage Zeit die Kündigung nach dem Pflichtverstoß auszusprechen. Keine Anhörung des Betriebsrats (Ausnahme: bestimmte Tarifverträge und Mitglieder des Betriebsrates). Eine schriftliche Begründung der Kündigung ist immer erforderlich, das Nachschieben weiterer Gründe ist jedoch ausgeschlossen. 21 21

II. KÜNDIGUNG Betriebsbedingte Kündigung Die Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung liegt etwas höher als in Deutschland (20 Lohntage je Beschäftigungsjahr). Die betriebliche Umstrukturierung durch den Arbeitgeber in Spanien setzt nicht voraus, dass dieser eine Auswahl unter den Arbeitnehmern aufgrund sozialer Kriterien durchführt. Die Auswahlkriterien beschränken sich auf betriebliche und wirtschaftliche Faktoren. 22 22

III. ARBEITSVERTRAG 23 23

III. ARBEITSVERTRAG - Überblick Urlaub, Arbeitszeiten und Überstunden Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer Gehalt und Mindestlohn 24 24

III. ARBEITSVERTRAG Urlaub, Arbeitszeit und Überstunden Der Mindesturlaub beträgt 30 Kalendertage pro Jahr. Üblich ist in Spanien bei einer Vollzeitbeschäftigung eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden. Pro Jahr sind maximal 80 Überstunden zulässig. Geleistete Überstunden werden als zusätzliche Stunden vergütet, können aber auch durch Freizeit ausgeglichen werden; sie können jedoch nicht durch ein höheres Gehalt ausgeglichen werden. 25 25

III. ARBEITSVERTRAG Kündigungsfrist Spanien: 15 Tage. Bei bestimmten Tarifverträgen: 1 Monat oder 2 Monate für qualifizierte Arbeitnehmer. Der Tarifvertrag Chemie sieht folgende Regelung vor: Arbeitnehmergruppe 7, 8 und 0: 2 Monate Arbeitnehmergruppe 5 und 6: 1 Monat Arbeitnehmergruppe 1, 2, 3 und 4: 15 Kalendartage 26 26

III. ARBEITSVERTRAG Lohn Die Vergütung wird in der Regel in 14 monatlichen Raten gezahlt (das 13. sowie 14. Monatsgehalt wird im Juli bzw. Dezember ausgezahlt). Der Mindestlohn in Spanien beträgt 9.172,80 Euro; alle derzeit geltenden Tarifverträge sehen jedoch Mindestlöhne oberhalb dieses Betrags vor. Der Tarifvertrag Chemie sieht folgende Mindestlöhne vor: 27 27

IV. TARIFVERTRAG 28 28

IV. TARIFVERTRAG Grundlegendes Die neue Rolle der Betriebsvereinbarung 29 29

IV. TARIFVERTRAG Grundlegendes Tarifverträge gelten nur für den Tarifbereich, für den sie abgeschlossen wurden, also z.b. für eine bestimmte Branche, einen bestimmten Tarifbezirk oder einen bestimmten Betrieb. In der Regel findet der Tarifvertrag auf National- oder Bezirksebene Anwendung. Die Tarifverträge sind allgemeinverbindlich, d.h. die getroffenen Regelungen gelten für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die im Tarifbereich tätig sind, unabhängig davon, ob das Unternehmen oder deren Arbeitnehmer Mitglieder der Gewerkschaft oder des Arbeitgeberverbandes sind. 30 30

IV. TARIFVERTRAG Grundlegendes Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich der Tarifvertrag um ein weiteres Jahr nach Ablauf der erstmaligen Laufzeit. Durch die Arbeitsrechtsreform im Jahr 2012 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass das Unternehmen (im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten) mit staatlicher Genehmigung die Anwendbarkeit einzelner Regelungen des Tarifvertrags, ohne die Zustimmung des Betriebsrates, ausschließen kann. 31 31

IV. TARIFVERTRAG Betriebsvereinbarung ( Convenio de Empresa ) Definition: Tarifvereinbarung, die zwischen dem Betriebsrat und dem Unternehmen getroffen wurde. Die Betriebsvereinbarung hat in den wesentlichen Bereichen (Gehalt, Arbeitsablauf, Berufsgruppen, Überstunden) Vorrang vor dem Tarifvertrag (sowohl auf National- als auch Bezirksebene) Die wichtigste Ausnahme von diesem Prinzip ist die Gesamtarbeitszeit. Die Betriebsvereinbarung ermöglicht es dem Unternehmen, die Anwendung des National- oder bezirksweit geltenden Tarifvertrag auszuschließen. 32 32

V. BETRIEBSRAT 33 33

V. BETRIEBSRAT Nur bei Beschäftigung von mehr als 10 Arbeitnehmern möglich. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats existiert nicht. Die Funktion des Betriebsrats beschränkt sich auf eine beratende Funktion, daneben besteht ein Informations- und Anhörungsrecht. Mitbestimmung lediglich bei Jahresarbeitskalender. Die Zustimmung des Betriebsrats ist keine Voraussetzung für die Kündigung eines Betriebsratmitglieds. 34 34

Talmac Bel Geronés Barcelona tbel@mmmm.es +34 93 487 58 94 Stefan Meyer Madrid smeyer@mmmm.es +34 91 319 96 86 BARCELONA Passeig de Gràcia, 98 E-08008 Barcelona +34 93 487 58 94 bcn@mmmm.es MADRID Alfonso XII, 30 E-28014 Madrid +34 91 319 96 86 mad@mmmm.es PALMA DE MALLORCA Av. Jaume III, 29 E-07012 Palma de Mallorca +34 971 71 70 34 pm@mmmm.es www.mmm.es

IV. Juan Carlos Guzmán: Erfahrungsberichte aus der Praxis Arbeitgebersicht 36

SEMINAR Arbeitsbeziehungen in Spanien Wiesbaden, 21.9.2016 21/09/2016 - Seminar Arbeitsbeziehungen in Spanien Seite 37

Guzmán, Juan Carlos Function: Location (Site/Region): Educational Background: Phone: E-Mail: Presidente Regional España y Portugal Director General Evonik España y Portugal, S.A. (Barcelona und León) Evonik Silquimica, S.A. (Álava - Baskenland) Chemielaborant / BWL +34 93 864 2130 juan-carlos.guzman@evonik.com Photo Geb. 1959 Valencia 1962-1968 Hanau 1968-1972 Valencia 1973-1980 Hanau Degussa AG (76-80) 1980-2016 Barcelona Degussa / Evonik Hobbies, interests Kleinwildjagd (Rothuhn, Wachtel) Valencia, meine kleine Heimat / Paella kochen 21/09/2016 - Seminar Arbeitsbeziehungen in Spanien Seite 38

Ein Kommentar vorweg alle hier gemachten Äußerungen haben einen sehr allgemeinen Charakter sie basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und entsprechen daher selbstverständlich nur meiner persönlichen Ansicht 21/09/2016 - Seminar Arbeitsbeziehungen in Spanien Seite 39

Einige Statistiken Deutsche Einwohner in Spanien 21/09/2016 - Seminar Arbeitsbeziehungen in Spanien Seite 40

Einige Statistiken Deutsche Unternehmen in Spanien In Spanien existieren ca. 1.400 deutsche Firmen = 16% aller ausländischen Unternehmen, und bilden damit die größte Gruppe (Daten von 2012). Die in Spanien ansässigen Unternehmen fakturierten in 2013 insgesamt ca. 76 Mrd EUR, was 7,2% des spanischen GDP entspricht. Laut der Deutschen Bundesbank hatten deutsche Unternehmen in Spanien in 2013 ca. 205.000 direkte Arbeitsplätze. 21/09/2016 - Seminar Arbeitsbeziehungen in Spanien Seite 41

Wie sehen Spanier die Deutschen? Im Allgemeinen haben Spanier eine gute Meinung von Deutschen Während man manchmal negative Äußerungen über z.b. Briten oder Franzosen hört, ist man Deutschen gegenüber im Allgemeinen freundlich eingestellt Man hat große Achtung vor Deutschland. Deutsche Produkte werden sehr hoch bewertet und geschätzt Sie werden aber auch cabezas cuadradas (Quadratköpfe) genannt, weil man sagt, dass Deutsche alles systematisch regelkonform zu machen versuchen (nach dem Motto: auch wenn es sinnlos erscheint Regeln sind Regeln!), während Spanier gerne querdenken und improvisieren Deutsche werden oft als etwas arrogant eingeschätzt WICHTIG: Deutsche sagen einem oft was sie denken direkt ins Gesicht, unabhängig davon, wie hart es von der anderen Seite empfunden werden könnte. Ein solches Verhalten führt bei Spaniern zu Unbehagen. 21/09/2016 - Seminar Arbeitsbeziehungen in Spanien Seite 42

Wie sehen Deutsche die Spanier? Die hier Anwesenden sind alle (oder fast alle) Deutsch, also können Sie sich die Frage zunächst einmal selber beantworten ABER: wie glauben Spanier von Deutschen gesehen zu werden? ungenau oberflächlich faul / Siesta in einem Wort: nicht auf dem Niveau eines Deutschen 21/09/2016 - Seminar Arbeitsbeziehungen in Spanien Seite 43

Ein paar Regeln für eine gutes Zusammenleben mit Spaniern Der Mentalitätsunterschied zwischen Deutschen und Spaniern ist größer als man sich vorstellt! 21/09/2016 - Seminar Arbeitsbeziehungen in Spanien Seite 44

Ein paar Regeln für eine gutes Zusammenleben mit Spaniern Regel #1 Zeigen Sie sich allem Neuen gegenüber offen und interessiert und versuchen Sie, die guten Seiten von dem, was Sie sehen, besonders hervorzuheben Seien Sie sich von vornherein darüber bewusst, dass Sie nicht in Deutschland sind und dass in Spanien die Sachen anders gesehen und gemacht werden Fazit: Versuchen Sie nicht, ihre deutsche Lebens- und Arbeitskultur nach Spanien zu übertragen, sondern bemühen Sie sich, von den Spaniern zu erfahren, wie sie mit allem umgehen 21/09/2016 - Seminar Arbeitsbeziehungen in Spanien Seite 45

Ein paar Regeln für eine gutes Zusammenleben mit Spaniern Regel #2 Spanier sind zwar sehr kontaktfreudig, aber auch sehr vorsichtig mit dem, was sie sagen, d.h. sie sind eher wenig direkt Fazit: Sagen Sie nicht einfach drauflos, was Sie denken, selbst wenn Sie sich ganz sicher sind. Man sollte sich anstrengen, der Argumentation der anderen Seite gegenüber besonderen Respekt zu zeigen 21/09/2016 - Seminar Arbeitsbeziehungen in Spanien Seite 46

Ein paar Regeln für eine gutes Zusammenleben mit Spaniern Regel #3 Spanier haben eine recht hohe emotionale Intelligenz. Sie analysieren ihren Gesprächspartner nicht nur basierend auf seinen Aussagen, sondern vielmehr auf Basis seiner Gesten und Verhaltensweise Wenn man bei einem Gespräch etwas behauptet, woran man nicht selbst glaubt, wird es von der anderen Seite meist erkannt Fazit: Verhalten Sie sich natürlich, ohne zu versuchen, ein Bild von sich zu geben, das eigentlich nicht echt ist 21/09/2016 - Seminar Arbeitsbeziehungen in Spanien Seite 47

Wie ist es in der Arbeitswelt? Allgemeine Merkmale Man kann in der Arbeitswelt zwei unterschiedliche Sphären unterscheiden: Menschliche Ebene: Die Hierarchie in spanischen Unternehmen ist nicht so starr wie in Deutschland Der menschliche Kontakt ist, selbst über mehrere hierarchische Level hinweg, recht offen und direkt Das Duzen, sowie sich beim Vornamen zu nennen, ist relativ üblich Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Ebene: Recht strenge Trennung, es bilden sich zwei Fronten keine Mitbestimmung Tarifmitarbeiter unterhalten kaum direkten Kontakt zum Unternehmen, sondern lassen sich oft vom Betriebsrat vertreten Betriebsräte nehmen das Unternehmen als Feind wahr 21/09/2016 - Seminar Arbeitsbeziehungen in Spanien Seite 48

Wie ist es in der Arbeitswelt? Betriebsräte in Spanien Gewerkschaften / Betriebsräte sind in Spanien stark politisiert. Die Denke ist völlig anders als bei deutschen Arbeitnehmervertretungen: Unternehmen sind ein unvermeidbares Übel Unternehmer wollen sich auf Kosten der Arbeiterschaft bereichern Es herrscht meist Konfrontationsstimmung Kein Verständnis für eine Win-Win-Situation Während deutsche Arbeitnehmervertreter sich als Teil des Unternehmens fühlen und damit objektiv Diskussionen angehen, haben spanische Arbeitnehmervertreter meist nur das Ziel, so viel wie möglich aus einer Verhandlung zu holen, unabhängig davon, ob die gestellten Anforderungen auch realistisch sind 21/09/2016 - Seminar Arbeitsbeziehungen in Spanien Seite 49

Wie ist es in der Arbeitswelt? Deutsche Manager in Spanien Neben den vorher gemachten Empfehlungen zu den zwischenmenschlichen Beziehungen, sollte ein deutscher Manager in Spanien Folgendes beachten: Er sollte zwar über gute Spanischkenntnisse verfügen, sich aber gleichzeitig dessen bewusst sein, dass er nicht über die emotionale Schiene kommunizieren können wird (dies ist, wenn überhaupt, erst nach sehr vielen Jahren Zusammenlebens mit Einheimischen möglich und gilt in beiden Richtungen!) Einem deutschen Manager wird es dadurch schwer fallen, die Gefühle seiner Mitarbeiter zu erkennen, was folglich eine effektive Führung beeinträchtigt Vorschlag: Nehmen Sie sich die nötige Zeit, mit Ihren Mitarbeitern eindringliche Gespräche zu führen. Fragen Sie offen nach dem, was Sie nicht verstanden haben und lassen Sie sich, falls nötig, die Argumente Ihrer Mitarbeiter nochmals detaillierter erklären Falls möglich, checken Sie etwaige Zweifel mit einem lokalen Kollegen/Freund ab 21/09/2016 - Seminar Arbeitsbeziehungen in Spanien Seite 50

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT FRAGEN??? 21/09/2016 - Seminar Arbeitsbeziehungen in Spanien Seite 51

V. Daniel Jost: Erfahrungsberichte aus der Praxis Arbeitnehmersicht 52

Arbeitsbeziehung in Spanien Wiesbaden, den 21.09.2016 Daniel Jost

Chemische Fabrik Budenheim KG Oder ganz kurz Budenheim Herstellung von hochreinen Phosphaten und deren weltweiter Vertrieb 54

Budenheim auf einen Blick Weltweite Produktionskapazität von mehr als 230.000 Tonnen pro Jahr Über 1.000 Mitarbeiter an zehn Standorten weltweit Rund 1.000 innovative Produkte für alle Marktsegmente und Industrien Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit gut 3.000 Kunden weltweit

Zu meiner Person Daniel Jost Geboren 1972 in Mainz, wohnhaft in Rheinhessen Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der Chemischen Fabrik Budenheim KG Seit 1996 bei Budenheim in Budenheim Ausbildung zum Chemikanten, Industriemeister Chemie, Technischer Betriebswirt Entwicklungen im Unternehmen: - Auszubildender - Anlagenfahrer - Vorarbeiter - Betriebstechniker - Betriebsrat (seit 2009 von der beruflichen Tätigkeit freigestellt) Kontakt: daniel.jost@budenheim.com, Tel: 06139-89-622 56

Vorab Ich kann keinen absolut detaillierten Ablauf wiedergeben, sonst würden wir den Rahmen der Zeitvorgabe weit überziehen! Wenn Fragen Ihrerseits auftauchen, bitte ich Sie, diese direkt themenbezogen zu stellen! 57

Für den Betriebsrat fing alles an 2010 Besuch in La Zaida (Budenheim BIB) und erster Austausch mit dem dortigen Betriebsrat (es gibt keinen EBR!) 2011 Zweiter Austausch und die Entwicklung der Idee, arbeitssuchenden jungen Menschen aus Spanien einen Arbeitsplatz und darüber hinaus eine Ausbildung anzubieten Seit 2010 jährlicher persönlicher Austausch 58

Warum diese Idee - Sinkende Bewerberzahlen für ausgeschriebene Stellen und Ausbildungsstellen in Deutschland - Demografische Entwicklung in der Belegschaft von Budenheim - Wachsende Anforderungen in allen Bereichen - Hohe Jugendarbeitslosigkeit in Spanien Dies alles nur einige Beispiele.. 59

Der weitere Verlauf - Austausch mit der Geschäftsleitung (GL) und der Personalabteilung (PA) von Budenheim - Ergebnis: Man entwickelte 4 Stellen für die Produktion - In enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der PA wurden Kriterien gesammelt, die für eine Einstellung relevant sein müssen, wie z.b. Vorausbildung (Schule, Studium etc.), Kompatibilität, Sprachkenntnisse etc. 60

Der weitere Verlauf - PA führte auch persönliche Bewerbergespräche - Persönliche Erkenntnis: Hohe Vorlaufzeit! Wir wollten den Prozess möglichst gut und hürdenfrei aufsetzen. Da ist ein Unterschied, wenn man eine Bewerbung von einem Immigranten aus Deutschland bekommt, gegenüber einer Rekrutierung in einem anderen Land - Hoher Aufwand für alle Beteiligten! Kommunikation zwischen PA und BR ist das A und O! 61

Aber ebenso wichtig Softskills: Integration, sowohl in bestehende Strukturen im Arbeitsleben, wie auch Integrationsmöglichkeiten im Privatleben schaffen: - Paten vor Ort (in Budenheim arbeiten ca. 700 Menschen aus über 20 Nationen) - Verbindungen zur Deutsch-Spanischen Gesellschaft in Mainz - Wo ist was? (Für alle Belange, wie z.b.: Allgemeinarzt, Facharzt, Einkaufen etc.) Corporate Design Template Black 62

Aber ebenso wichtig Softskills: - Soziale Betreuung nach der Arbeit geschaffen - Unterstützung bei Wohnungssuche - Familie Budenheim, Familie - der Begriff hat in Budenheim einen hohen Stellenwert - Unterstützung für Familien Und vieles mehr.. Für den Betriebsrat galt und gilt noch heute das Selbstverständnis, für die Kollegen auch private Zeit zu investieren! 63

Probleme? JA, aber keines war bislang unlösbar! Probleme, die auch erst im Laufe der Zeit beigelegt werden konnten, wie - Sprachbarriere, Verständnisprobleme - Mentalitätsprobleme - Gemeinsame Kommunikationswege schaffen - Unternehmensstrukturen und sogenannte Standards erklären und verdeutlichen - Rollenverständnis erzeugen (FK, MA, BR, etc.) - Perspektive aufzeigen 64

Meine persönliche Meinung zu Hat sich der Aufwand gelohnt? JA! - Sei es für mich persönlich - Oder auch im Hinblick bzgl. der Zusammenarbeit mit den neuen Kollegen und zwischen der GL, der PA und dem BR! 65

Thank you for your attention! Daniel Jost Betriebsrat/Budenheim

VI. Seminarbewertung Stoffgliederung 13x 1x klar, geordnet unklar, ungeordnet Verständlichkeit 13x 1x sehr gut unzureichend praktischer Nutzen 10x 3x großer Nutzen kein Nutzen Seminarunterlagen 13x nützlich und klar unklar, unbrauchbar Referat: 13x 1x Die Grundzüge des Arbeitsrechts sehr gut unzureichend Erfahrungsbericht 1 12x 2x sehr gut unzureichend Erfahrungsbericht 2 12x 2x sehr gut unzureichend Gesamteindruck: 12x 2x Erwartungen erfüllt? voll und ganz überhaupt nicht Was hat Ihnen besonders gut gefallen? Vortrag mit aktiver Diskussion zum spanischen Arbeitsrecht, viele Zwischenfragen Überblick Arbeitsrecht Der Mix aus rechtlichen Grundlagen und praktischen Beispielen Die Anzahl der TeilnehmerInnen war optimal und ermöglichte intensive Diskussionen 2x Erfahrungsaustausch hohe Erfahrungswerte, sehr konstruktive Diskussionen konstruktive Arbeitsatmosphäre 67

Was hat Ihnen gefehlt? Welche Ergänzungen und Verbesserungsvorschläge haben Sie? Die gewerkschaftliche spanische Perspektive eines spanischen Gewerkschafters oder ähnlicher Person Welche weiteren Länderseminare wären für Sie von Interesse? 7x USA 5x Belgien 2x Ungarn 1x Schweden 1x Österreich 1x Dänemark 1x Russland 1x China 5x Interkulturelle Kompetenz 68

VII. Fotodokumentation Begrüßung Ruth Steinhoff, BAVC Doris Meißner, IG BCE 69

Verteilung der neuen Broschüre Arbeitsbeziehungen in anderen EU-Ländern. Ein Resümee aus vier CSSA-Länderseminaren. Vorstellungsrunde Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer 70

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Spanisches Buffet 73

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Ein herzliches Dankeschön an unsere Referenten für die anregenden Impulse und an unsere Teilnehmer für den intensiven Erfahrungsaustausch und die spannenden Diskussionen! 75